Nassauische Allgemeine Zeitung.
A'r 18. Freitaq hn 21. Januar 1853.
Die „NaffaiSschc Allgemeine Zeit«»«" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" ertoeint, Sonntaqs ausgenommen, tägli» und beträgt der PrânumeralionSpeeiS für Wiesbaden Hub , nach dem netten Pm!>kq«Iaiiv nunmehr auch für den ganzen Umfang des Cburn» und Tans'sche» BerwaltunftsbcflrtS mit Inbegriff des PoffaiisschlagS 2 fl„ für die übrigen Länder deS beutsch-österrei-bislbe» Postvereins, wie für das Ausland 2 fL 21 kr. — Inserate werden die »ierspaltig Petitjeilc oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.
Die bevorstehende Zusführung des Sep- temdervertrags.
So lange der Nachbarstaat Hannover mit Hamburg in Berbindung steht, hat vielleicht der gegenseitige Verkehr nicht so florirt, wie in diesem Augenblick. Die hannoverschen Kaufleute sieben in Karawanenzügen durch Hamburgs Thore und die diesseitigen Geschäftsreisenden finden sich wiederum in geschaarten Massen in den Plätzen jenes Königreichs ein. Die Dampfschiffe, welche die Elbe in ihrer Breite und Länge durchkreuzen, bilden schwimmende Waarendepots, welche Hamburgs Speicher verlaffen, um diejenigen des Königreichs zu füllen. Man spricht davon, daß allein in den Bahn- Hofsgebänden der Stadt Hannover binnen kurzer Zeit 158,000 Rthlr. Zollreveuuen in Die dortigen Kassen geflossen seien, was Doi) gewiß, da der steuervercins- ländische Tarif die vier Webestoffe nur mit 12'/, Nthlr. den Zentner und die Colonialwaareu mit gleich geringen Werthproccnten belastet, auf mächtige Berge wandernder Capitalien schließen läßt. Aehnliches Hartman von Bremen.
Die Ursache dieser seltenen commerciellen Rührigkeit ist der Septembervertrat;, der nach der preußisch - öster- reichischeu Aussöhnung im nächsten Märzmond wahrscheinlicher als je seine Erfüllung finden wird. Artikel 13 dieses Vertrages lautet: „Eine Nachsteuer für gemeinsame Rechnung soll für die beim Anschluß an den Verein in Hannover vorhandenen Waaren nicht erhoben werden." Mit diesem Artikel wurde dem Steuerverein gewiß eine ganz achtbare Concession gemacht, w lche keinem der andern in den großen Strom des preußischen Zollsystems allmälig eingelaufeneu Zollkörper zu- gestemde« wurde, obgleich auch ihnen eine förmlich ans- gksprochene Nachvcrstcucruug gerade nicht anferlegt wurde. In den zahlreichen Conventionen des Vereins ist diesem Gegenstand stets ein besonderer Artikel gewidmet worden, und zwar deßwegen , weil sämmtliche Staaten zu der Zeit, als sie sich mit Preußen verbanden, niedrigere Sätze hatten, als selbst dieses Reich, trotzdem cs seinen Tarif von 18. Mai 1818 noch keine anderthalb Jahrzehnte hinter sich hatte. Dieser etwa ein halbes Dutzendmal sich wiederholende Artikel lautet folgendermaßen: „Da Die im Lande — dermalen bestehenden Zölle vieler Waarcnzattnngeu um ein Ansehnliches niedriger sind, als der künftige Vereinszolltarif cs mit sich bringt, so verpflichtet sich die — Regierung, diejenigen Maßregeln zu ergreifen , welche erforderlich sind/damit nicht die Zollcinkünfte des Ge- sammtvereins durch Die Einführung und Anhäufung von geringer verzollten Waarenvörräthen beeinträchtigt werden." Die Verpflichtung einer Nachversteuerung auf gemeinsame Rechnung übernahmen zwar demzufolge auch Die anderen hiuzUtreteuden Länder nicht, wohl aber wurde ihnen eine solche zu Gunsten ihrer eigenen Finanzen nicht nur gestattet, sondern indirekt befohlen, die sie auch wie zu erwarten ausgeführt haben.
Hannover dagegen behielt sich hierin völlig freie Hand. Indem der zuerst angeführte Artikel eine jegliche Nachsteuer für gemeinsame Rechnung ausschließt, befiehlt er weder eine' Nachsteuer auf eigene Rechnung, noch beugt er einer solchen vor. Dagegen bezahlt Hannover diesen coucessiven Art. 13 mit Dem präventiven Separat - Artikel 11 des Vertrags, welcher so lautet: „Hannover verpflichtet sich, spätestens bis zum 1. März 1853 Die Eingangsabgaben für Die in Der Anlage benannten Gegenstände bis auf Die dabei bemerkten Sätze zu erhöhen. Sollte dies in Dem Harburger Freihafen- bezirk bis zu jenem Zeitpunkt nicht thunlich sein, so soll rücksichtlich desselben eine Der vorstehendem in ihrem E- folg gleichkommende Maßregel cmtrcten, worüber weitere Verständigung Vorbehalten bleibt.
Die vom 1. März D. J. ab Dem vereinsländischen Tarif unterworfenen Gcgegenstände stirb aber folgende: 1) Baumwollengarn 3 Rthlr.; 2) Banmwollenwaaren 50 Rthlr.; 3) Roheisen % Rthlr.; geschmiedetes und anderes Eisen von 1'/, bis 4 Rthlr.; 4) kurze Waaren 50 Rthlr.; 5) Lederfabricate von 6 bis 44 Rthlr.; 5) MaschiNenleinengtspinnst 2 Rthlr.; 7) Material-, Spezerei-, Conditorwaarcn und andere Consumtibi icn von 2'/, bis 20 Rthlr.; (Cigarren 20 Rthlr., Kaffee 5, Zucker 10, Thee 8, Wein 9, Syrup 3%, Taback 2 Rthlr.); 8)Seide von 8 bis 11, seidene Zeuge 55 und HO Rthlr.; 9) Talg 3 Rthlr.; 10) Töpferwaaren von 5 bis 60 Rthlr.; endlich 11) Wollcngarn 8 und Wollcnzcuge von 20 bis 50 Rthlr.
Der angeführten Rubriken sind zwar nur wenige, cs ist aber doch viel, sozusagen eine ganze Culturwelt
darin enthalten; namentlich fehlt kein Stoff, an den veredelnde Kunst ihre Hand gelegt hat, nimmt man etwa Lcinenzeug ans. Außerdem ist dem Fabrikmaterial wie Droguen u. s. w., den landwirthschaftlichen Erzeugnissen einschließlich der Animalien vom März ab noch eine fernere zehnmonatliche Gnadenzeit Der freiern Bewegung vergönnt. Begreiflich ist also Die Eile, mit welcher man die noch augenblicklich leicht zugänglichen Wege beschreitet, wenn auch noch die Gewähr fehlt, daß Hannover mit seinen ehemaligen Verbündeten nicht eigene Nachzölle erhebt. Dieser aufflammende Handel des Sleuervereius mit den offenen Hansestädten gleicht der fliegenden Gluth in den Wangen eines Schwindsüchtigen. Schon in anderthalb Monaten wird er zu Grabe getragen sein. Der Septembervertrag ist sein Todesengel. Politisch ein schätzbares Pergament, ist er kommerziell ein Testament, und zwar nicht nur für Die nachbarlichen Handelsstädte sondern . auch und noch mehr für Die Stcuervercinsläuder. Seine 15 Artikel und 14 Separatartikel sind ebenso viele volkswirth- schaftliche Uebel. Er lst sich indessen seines Zwiespalts zwischen fortschreitender Politik und rückgehender Handelspolitik bewußt, denn um diese Kluft auszufüllen. verschreibt er sich selbst zuletzt ein Mittel, welches lautet: „Zugleich wird man sich über andere, den jetzigen Verhältnissen entsprechende und mit Der Rücksicht auf Die Finanzen vereinbare Tarif-Aenderungen verständigen." Daß dieser Satz Fleisch und Beine gewinne, darauf muß sich jetzt das Streben des deutschen Nordens mit allen Kräften richten. Wir würden diesem Artikel eine geringere Wichtigkeit beilegen, wenn nicht die Weser Zeitung ihn brächte.
Deutschland.
Frankfurt, 20. Jan. Die Juristenfaculatät zu Bonn hat sich, wie man so eben vernimmt, zu Gunsten der Klage ausgesprochen, welche der betreffeude Besitzer und Redacteur gegen die im vorigen Herbste stattgefun- Dciie polizeiliche Unterdrückung des Frankfurter V o l k s b l a t t s erhoben hat. Das Gutachten der Facultät wird durch ein benachbartes Blatt zur Oes- fentlichkcit gelangen,
Karlsruhe, 19. Jan. Gestern Vormittag fand die Soumission in Betreff der Badener Spielpacht statt. Es haben dem Vernehmen nach vier Concurrenten ihre Anerbieten eingereicht, und zwar Hr. Benazet, Die Herrn Blanc aus Homburg, Hr. v. B. aus Norddeutschland und ein Herr aus Paris. Wie bekannt, erfolgt Die Entscheidung am 8. nächsten Monats.
München, 18. Jan. Die bayerische Regierung beabsichtigt eine Herabsetzung der Telegraphengebühren im innern Dienst. Die bayerische Telegraphenstation in O ^cnbach wird binnen 3 bis 4 Wochen eröffnet werden können.
König Max Hak, wie man hört, Hrn. E. Geibel in freundlicher Weise eingeladen, nach Rom zu kommen, um von dort aus mit Sr. Maj. nach Neapel nach gehen. Ler Genannte aber bat in Rücksicht auf seinen leider zur Zeit angegriffenen Gesundheitszustand aus Die ihm gewordene huldvolle Einladung dankbar verzichten müssen.
Hannover, 17. Jan. Rector San Der in Hil- dcSheim hat mit Der Herausgabe einer Zeitschrift in Heften „Luther oder Papst" begonnen, welche den Protestantismus gegen Die Ueber griffe Roms vertheidigen soll.
Unter diesem Datum bemerkt Die Zeitung für Nord- deutschland gegen Die Neue Preußische Zeitung: „An der Notiz daß gegenwärtig Die erforderlichen Instructionen meßen Tarifsatzerhöhungen an Die Sten er beamten erlassen würden, ist eingezogenen Erkundigungen zufolge nichts W a h res. In Beziehung auf Tariferhöhungen ist bis jetzt noch nichts vorbereitet." (Bis zum 1. März 1853 sollten dieselben vertragsmäßig mitteten.)
Peine, im Hannover'schen, 17. Jan. (Hannov. Z.) Es erregt hier einigermaßen Aufsehen, daß in hiesiger Umgegend eine Menge Pferde, namentlich auch Luxuspferde, von französischen Pferdehändlern und auf deren Rechnung von einheimischen Pferdehändlern angekauft werden.
Altona, 15. Jan. Gestern traf hier über Kiel, wohin er mit einem Extra-Dampfschiffe befördert war, von Kopenhagen mit einem Extrazuge der Eisenbahn der Kammerherr Bjelke ein, um sich sofort weiter über Hamburg nach Berlin zu begehen. Er reist in einer außerordentlichen Mission, Die sich, dem Vernehmen nach, sowohl auf Die Auflösung des dänischen Reichstages, wie auf Die Angelegenheit deS Herzogs von Augustenburg bezicht.
Berlin, 18. Jan. Die Central - Commission ist, wie bereits gemeldet, gestern mit ihrer Berathung über den Waldbott'schen Antrag zu Ende gekommen. Von Seiten Der Regierung sind vor Der Commission sehr entgegenkommende Erklärungen erfolgt. Es wurde wiederholt hervorgehoben, daß Die Rescripte für Die Öffentlichkeit nicht bestimmt gewesen, weder Gebote noch Verbote enthielten, und nur vertrauliche Instructionen au Die Ober-Präsidenten seien, wie sie eventuell zu verfahren hätten. Insbesondere sucht Herr v. Raumer nachzuweisen, daß Die Erlasse durchaus unverfänglich waren, auf bestimmte Vorfälle sich bezögen und zu einer Mißdeutung keine Veranlassung geben könnten. wenn man nicht eben schwarz sehen wollte. Als Beweis, wie wenig gerade die Katholiken Grund hätten, über Die in Der Verwaltung hervorgetretenen Principien Klage zu erheben, führte er an, daß er gegen den anfänglichen Widerspruch fast aller übrigen Minister erwirkt habe, daß neuerdings abermals von Dem Könige eine Ordre auf fünf Jahre gegeben sei, welche Die katholischen Geistlichen während dieser Zeit von der Verpflichtung zur Ableistung der Wehrpflicht entbinde, Da nach seiner Ueberzeugung die katholische Seelsorge noch nicht so vollständig, organisirt und Die Zahl Der Geistlichen noch nicht groß genug sei, um die Ausdehnung des allgemeinen Gesetzes auch auf Die katholischen Geistlichen ohne Beeinträchtigung jener möglich zu machen. Mit Bezugnahme auf diese Erklärungen Der Regierung, welche allerdings ihren versöhnlichen Eindruck nicht verfehlen konnten, stellte Der Abgeordnete Mathis den vermittelnden Antrag auf folgende motivirte Tagesorda, ig: In Erwägung, daß der Ministerial-Erlaß vom 22. Mai v. I. nach seiner Wortfassung dahin verstanden werden kann, als enthalte er ein allgemeines und unbedingtes Verbot des Auftretens katholischer 'Missionen in katholischen Gemeinden, welche mitten in rein evangelischen Provinzen zerstreut liegen, und daß eine solche Bestimmung mit der in Art. 12 der Verfassungs-Urkunde gewährleisteten Freiheit der öffentlichen Religions-Uebnng nicht vereinbarlich sein würde, — daß aber nach Den bei Erörterung Der Antrages Nr. 25 Der Drucksachen von Der Staatsregierung abgegebenen Erklärungen Die Absicht eines solchen allgemeinen und unbedingten Verbotes nicht obgewaltet hat, eine solche Deutung dem Erlaß vom 22. Mai v. J. bei seiner praktischen Anwendung von den Behörden auch nirgends gegeben worden ist, und deshalb eine Erledigung dieses Theiles der Beschwerden Seitens Der StaatS-Regierung zu erwarten ist, — in Erwägung ferner, daß Die übrigen Beschwerde-Puncte Die Ausübung deS Der Staatsregierung zustehenden Oberaufsichtsrechtes betreffen, Die Kammer über Die Art desselben bei Dem Mangel einer Gesetzes-Verletzung eine Einsprache nicht zusteht, und sie sich darauf zu beschränken hat, Die Zuversicht auszu- sprechen, daß jenes Oberaufsichtsrecht in solcher Weise werde ausgeübt werden, daß Der konfessionelle Friede im Lande erhalten bleibe und keiner Der beiden christlichen Kirchen gegründeter Anlaß zur Klage gegeben werde - geht Die Kammer über den Antrag des Abgeordneten v. Waldbott und Genossen zur Tagesordnung über.
Dieser Antrag wurde aber mit 13 gegen 1 Stimme von der Central - Commission verworfen und dagegen der auf Ablehnung des Waldbott'schen Antrages mit 13 gegen 3 Stimmen angenommen. Die Kölner Zeitung meint, daß die Kammer wenigstens eine öffentliche berichtigende Declaration über Den Sinn Der nicht ganz mit der Verfassung zu vereinbarenden Erlasse von Der Regierung verlangen müßte.
In den katholischen Kreisen, in welchen sich bekannt- ich die Meinung über Die Rathsamkeit des Waldbottscheu An:rages getheilt haben, hat Der Umstand, daß sämmtliche evangelische Mitglieder Der Commission gegen den Antrag gestimmt haben, eine nicht nnerhebOche Mißstimmung hervorgcrnfen, indem man von katholischer Seite Darin eine Parteilichkeit von vorn herein gewahren will.
Die „Zeit" enthält heute einen dem Anschein nach einlenkcnden Artikel in der Beschwerdesache Der Katholiken Sie macht darauf aufmerksam, daß Die beiden Ministerialerlasse, durch die sich Die Katholiken verletzt erachten , durch die Untreue eines öffentlichen Beamten veröffentlicht worden. Die Behörden hätten ihre Instructionen bisher mit gehöriger Diskretion ausgeführl und nur bei Einem Fall sei ein Mißverständniß bcgan- gen worden." Dieser eine Fall ist jener, welcher die Ausweisung der 'Jesuiten aus den Fürstenthümern Ho- hcnzoUcrn betraf; und in Bezug auf diesen vereinzelten ’ Fall können wir mit um so größerem Fuge das ex-