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Nassauische Allgemeine Zeitung

2Vr /*. Donnerstag den 20. Januar 4833.

Dik ,,Naffa>uscht Allgemeine Heilung" mit dem bellelristisckkn BeiblattDer Wanderer" erscheint, SonntagS ausgenommen, täglich und beträgt der PränumerationspreiS für Wiesbaden und, nach dem neuen Poüregulaiiv nunmehr auch für den ganzen Umfang des Ldurn- und Talis'sche» Verwaltungsbezirks mit Zubigriff des Postausschlags 2 ff., für die übrigen Länder des deutfch-östeireichifchen Pofloereins, wie für das Ausland 2 fl. 24 fr. Inserate werden die Vieisxaltig Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auSwärtS bei den nächstgelegeucn Postämtern, zu machen.

Aede des Abgeordneten Stahl über die Aufhebung der G e in e i n d e - O r d n u n g v o m 11. März 1850.

(Gehalten in ter Sitzung der Ersten Kammer vom 7. Januar 1853.)

(Schluß.)

Ob nun zuerst die Gemeindeordnung und dann der Artikel 105 der Verfaffungsurkunde aufgehoben werde, oder umgekehrt, darauf lege ich kein Gewicht. Dage­gen liegt allerdings ein großes Gewicht darauf, daß die Gemeinde- und Provinzial - Ordnung sofort und unbe­dingt aufgehoben und nicht erst abgewartet werde, wel­cher Art die uns für die Zukunft vorgelegten Entwürfe seien. Ja, das ist der Schwerpnnct der heutigen Be­rathung, wie denn auch die Anträge, die uns vorliegen, darauf gerichtet sind. Bor Allem muß ich bemerken, daß ich schlechterdings keinen Unterschied finde zwischen den beiden vorliegenden und unterstützten Anträgen; nur ist der eine der des Abgeordneten v. Sybel corrcct formulirt, was ich von dem andern minder sagen mochte. Der eine nämlich geht darauf hin, den ganzen Gesetzentwurf abzulehnen, bis die Regierungs­vorlagen gegeben und Beschluß darüber gefaßt ist; der andere will auf so lange nicht den ganzen Gesetzent­wurf ablehnen, sondern blos die Artikel 1 und 2. Ich kann mir aber nicht denken, daß die Antragsteller die übrigen Art. 3 und 4 u. s. w. berathen und aunehmeu wollen, während sie die Artikel 1 und 2 im Unbestimm­ten lassen; ich betrachte daher beide als durchaus die­selben Anträge. Ich muß ferner die Bemerkung vor- ausschicken, daß diese Anträge, die scheinbar nur eine Aufschiebung ausdrücken, in der That nichts anders als eine Ablehnung enthalten. Denn daß dann, wenn über die künftigen Vorlagen Beschluß gefaßt, also eine neue Gemeinde- und Provinzialorduung gegeben ist, die Ge­setze von 1850 außer Kraft gesetzt werden, das versteht sich von selbst, das erfolgt bei jedem neuen Gesetze und bedürfe cs daher keiner besonderen Vorlage und keines besonderen Beschlusses Der Gedanke der Negierung bei der Vorlage und das Wesen derselben ist aber ge­rade, daß die Gesetze unbedingt und sofort aufgehoben werden, ganz unabhängig von der Beurtheilung der künftigen Vorlagen und von ihrem Erfolg, ob diese an­genommen werden. Nicht wie der erste Redner meinte, im Hinblick auf die in dieser Session zu Stande zu bringende Gemeinde- und Provinzialordnung sollen die Gesetze von 1850 aufgehoben werden, sondern im Hin­blick auf den früheren historischen Zustand und deßwe­gen ist kein Unterschied zwischen der Gemeinde - und Provinzialordnung zu machen, daß für jene uns Ent­würfe bereits vorliegen und noch nicht für diese. Auch bei den vorliegenden Entwürfen wissen wir ja nicht, ob wir sie annehmen.

Dieser Weg, den die Regierung eingeschlagen hat, ist aber der vollkommen richtige, der allein angemessene. Denn für's Erste handelt eS sich hier nicht um eine mehr oder minder mangelhafte Gemeindeordnung, wo man allerdings zuzusehen hätte, ob das künftig Gebotene mehr oder minder vollkommen ist, sondern um eine ab­solut verderbliche, um eine absolut unzulässige Gemeinde- ordnung, und eine solche ist unbedingt zu verwerfen. Ferner handelt es sich darum, für die künftige Gesetz­gebung wieder die rechte Basis zu gewinnen, diese neue Gesetzgebung, wenn sic noch so zweckmäßig wäre, nicht auf dem Grunde der Gesetze aufzubauen, die aus der Revolution hervorgcgangcn, sondern auf dem Grunde der alten Ordnung. (Bravo!) Dazu aber muß die alte Ordnung vorerst wieder vollständig in Kraft gesetzt werden. Endlich handelt es sich dabei um eine Be­kundung des Princips , daß man Gesetze dieser Art schlechthin und unbedingt ab lehne. Daß eine solche Be­kundung von dieser Kammer ausgehe so verstehe ich den großen politischen Act, zu welchem der Herr Mi­nister des Innern heute aufgefordert hat. Das darf man sich nicht verhehlen, cs kann sehr leicht kommen, daß eine neue Gesetzgebung auch in dieser Session nicht zu Stande kommt, sie kann sich an mancherlei Zufällig­keiten, an mancherlei Veruneinigung unter den beiden Kammern zerschlagen, und für diese Eventualität muß man sich entscheiden, ob man unverändert den alten historischen Zustand will oder das Product der Revo­lution. Da gibt cs kein Drittes, eine mittlere Gesetz­gebung, wie sie Manche wünschen und wie sie in vieler Hinsicht angemessen sein mag. Denn gerade für den Fall muß man sich ja entscheiden, daß eine solche nicht erreicht wird. Man hat daher nur die Wahl zwischen

dem alten Zustande und dem von 1850. Glücklicher Weise ist hiernach in der heutigen Debatte ein juste- milieu absolut unmöglich, es kann ein Jeder nur ent­weder rechts oder links stimmen zu meiner großen Be­friedigung. Das ist mir nun sehr begreiflich, daß die Anhänger der Gemeindeordnung den Antrag auf Ab- wartnng der Beschlüsse über die neuen Vorlagen stellen, sic suchen eben damit die Aufhebung derselben zu ver­eiteln. Sie dringen auch auf Ausführung der Ge­meindeordnung. Sie bleiben sich in dem Allen selbst getreu, und ist das der zweckmäßige und correcte Weg von ihrem Standpuuct aus. Dagegen nicht begreiflich und nicht in sich übereinstimmend kann ich es finden, daß auch Solche, die sich als Gegner der Gemeinde ordnung erklären, welche die Ausführung derselben kei- nesweges wünschen, daß auch diese einen solchen Antrag stellen. Es ist doch ein Widerspruch, diese Gemeinde­ordnung für verwerflich zu erachten und dennoch ihre Beibehaltung zu wünschen.

Es ist ein Widerspruch, wenn Diejenigen, die nicht wolle», daß ein Gesetz ausgeführt werde, doch auch wie­der nicht wollen, daß es aufgehoben werde. Was für Motive soll nun diese mittlere Stellung haben? Soll­ten diese etwa darin liegen, daß man gewisse Reformen der alten Ordnung wünscht, und daß man glaubt, sie eher zu erreichen, so lange die Gemeinde- und Kreis- Ordnung von 1850 gleich wie das Schwert des Da- mokles über uns hängt, daß man Bedenken trägt, die alten Zustände wieder in volle Kraft zu setzen, aus Furcht, daß die gewünschten Reformen dann verjagt werden möchten? Wenn das beabsichtigt wird, so glaube ich, wird das Verfahren, das man cinschlägt, keinen Er­folg haben. Billige Reformen werden auch ohne das nicht versagt werden, weder von der Regierung noch von der Kammer, Reformen aber, die unbillig -sind, die sich etwa dem Princip der Provinziak-Ordnung von 1850 nähern, diese wird die Kammer unter allen Um­ständen ablehnen, theils nach ihrer gewohnten Festigkeit, theils aber noch aus einer besonderen Rücksicht. Ein ganz radicales Gesetz, das bereits als solches be­zeichnet und überdies gegenwärtig suspeudirt ist, ist bei Weitem nicht so schlimm, als ein halb radicales Gesetz, das wir selbst und am heutigen Tage neu sanc- tionirten,

Dann aber frage ich: können und dürfen diese ge­ehrten Abgeordneten das Eingehen auf ihre Reformen wirklich als Bedingung stellen für die Aufhebung der Gemeinde- und Provinzial-Ordnuug? Dürfen, können sie das nach ihrem eigenen Standpunkte? Hieße das nicht mit anderen Worten sagen: Wir loben es nicht, daß uns die Revolution bis auf diesen äußersten Punkt geführt hat, aber ehe wir uns den alten Zustand wie­der gefallen lassen, wollen wir doch auf diesem Punkte bleiben? Wäre das nicht eine Ratihabition der frühern Vorgänge? Und wenn diese Reformen wirklich versagt würden, dürften und könnten diese geehrten Abgeordne­ten sich dann wirklich dazu entschließen, Gebrauch von ihrer Bedingung zu machen, wirklich die Schleußet: zu öffnen und die ganze Verwüstung der Gesetze von 1850 über das Land Hereinbrechen zu lassen? Ja dürfen, können sie auch nur das auf ihre Verantwortung neh­men, daß sie das Jnterimisticum fortdauern machen, daß sie es aufs Ungewisse ankommen lassen, ob nicht irgend eine politische Strömung, irgend ein Ereigniß eintrctc, in Folge deren jene Gesetze zur Ausführung kommen? Ich glaube das Alles können sie nimmermehr. Ich hoffe und erwarte darum, daß die geehrten Abge­ordneten, welche den zweiten Antrag gestellt haben, auf demselben nicht beharren werden.. Ich würde cs tief beklagen, wenn bei dieser Gelegenheit eine Verschieden­heit politischer Gesinnung zwischen zwei verschiedenen Ständen hervortretcu sollte, die doch aus der gleichen Gesinnung der Erhaltung nothwendig stehen müssen. Ich hoffe'und wüusche, daß die geehrten Abgeordneten zu uns herübcrkommen find sich mit uns vereinigen werden zu einem ungeteilten Werke der Loyalität, näm­lich dem Werke: Die Gesetze der Revolution aufzu- heben und den alten historischen Zustand des Landes wieder hcrzustcllcn. (Bravo rechts.)

4 Wiesbaden, 19. Januar. In der heutigen öffentlichen Sitzung hat der Eassationshos die in Nr. 9 d. Bl. erwähnte Nichtigkeitsklage des E. Pöschel ans Oberwiesenthal, im Königreich Sachsen, in Untersuchungs­sachen gegen denselben, wegen Verführung zur Unzucht mit' Vcrfälligung des Cassationsklägers in die Kosten - abgewicsen.

A Wiesbaden, 18. Januar. Von denMit­theilungen", welche der Vorstand desVereins für Nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung" über die Arbeiten deö Vereins an seine Mitglieder bis­her alle Vierteljahre, nach neuester Einrichtung, gedruckt zu vertheilen pflegte, ist soeben Nr. 4 erschienen. Darin wird zugleich die Nachricht gegeben, daß dieseMitthei­lungen" von jetzt aufhören, aber dafür in erweiterter Form demnächst erscheinen solle», indem sich die drei hi­storischen Vereine der beiden Hessen (zu Kassel, Darm­stadt und Mainz), der Nassauische und der Frankfurter vereinigt haben, um vierteljährige, gemeinsam verbun­dene Mittheilungen allen Mitgliedern der genannten Vereine zu liefern, im Anschluß an die in Hessen seit längeren Jahren mit großem Nutzen bestehende» soge­nanntenperiodischen Blätter". Die neuen gemeinsa­men vierteljährigen Nachrichten werden den Namen füh­ren:Periodische Blätter der historischen Vereine am Mittelrheine".

Die Redaction wird alljährlich unter den verbunde­nen Vereinen wechseln und für das Jahr 1853 in Darmstadt sein.

So hätte also dieser Vorschlag, welchen unsere Blät­ter imWanderer" des Jahres 1849 Nr. 259 und 280 zuerst brachten und näher entwickelten, endlich seine Vrwirklichung gefunden, wie so Manches was vernünf­tig ist, allmälig in der Welt durchdringt und wirklich wird, und wie wir den betreffenden Vereinen in dieser Beziehung noch Weiteres zu einem günstigen Erfolge wünschen.

+ Eltville, 17. Januar. Wie wir Gelegenheit hatten, uns zu überzeugen, hat die Versichcrungsgesell- schaftDeutscher Phönix" ihre Agentenkreise, angeblich in ihrem eigenen Interesse, vergrößert d. h. sie hat ein­zelne aufgehoben und sie andern zugetheilt ; demzufolge wurde insbesondere die hiesige Agentur derjenigen zu Rüdesheim einverleibt. Wir vermögen iu dieser Anord­nung keinen Vortheil für die Gesellschaft zu erblicken, halten vielmehr das Gegentheil für gewiß. Nicht allein, daß der Agent M BüLeshâi^brtânem dahier ausbre- chenden Brande wegen der weiten EnMrnünz^anwësën^ zu fein verhindert ist, es wird auch Niemanden hier einfallen, wenn er versichern will, eine 4üstündige Reise zu machen, wo er dies bei andern Gesellschaften viel näher hat. An Ausgaben wird die Gesellschaft auch nichts ersparen, da unseres Wissens die Agenten nur Procente beziehen. Ein ganz gleiches Verhält­niß besteht bei der Lebensversicherungsanstalt dieser Ge­sellschaft und möchten wir derselben in ihrem eigenen, wie im öffentlichen Interesse empfehlen, die seitherige Einrichtung fortbestehen zu lassen und eher die Agenten- zahl zu vermehren als zu vermindern.

G Dillenburg, 15. Januar. Heute wurde die Zahl der im hiesigen Criminalgefängisisie inhaftirtcn Ge­fangenen wieder um eine, aus dem gebildeten Stande, vermehrt, und zwar in der Person des Conrcctors D......... In früheren Jahren war derselbe am hiesigen Pädagogium angestellr, wurde jedoch im Jahre 1821 quiescirt und lebte in letzter Zeit in Haiger, wo er eine Privatschule gegründet hatte. Er ist, wie man hört, der Fälschung von Quittungen sowie des Meineides angeklagt, und ist noch unbestimmt, ob seine Angelegenheit vor den Assisen des ersten Quartals, die mit dem 22. k. Mts. beginnen, zur Verhandlung kom­men wird.

Nastatt, 18. Jan. DerKarlsr. Ztg." wird von hier berichtet:ES ist noch lebhaft im Gedächt- ' nisse Vieler, wie hier am 27. Juni 1849 des Nach­mittags ein wüthender Hanse vom Schlöffe her durch die Straßen einen Mann verfolgte und ihn mit Hieb- und Stichwaffen auf die gräßlichste Weise zerfleischte, bis endlich ein Schuß durch die Brust des Unglücklichen diesen von seinen unsäglichen Leiden befreite Noch am selben Abende wurde der Sprachlehrer Weil von Karls­ruhe, wahrscheinlich von derselben blutgierigen Rotte, die mittlerweile zu vielen Hunderten angewachsen war, unter fürchterlichem Toben durch die Straße geschleppt und am Rheiuthore erschossen. So zahlreich auch die Thcilnehmer und Zuschauer bei jenen abscheulichen Scenen waren, so konnte doch die nachmals darüber mit allem Eifer betriebene Untersuchung.die Thäter nicht ermitteln. Vor Kurzem hat sich nun, wie wir höre», ein ehemaliger Soldat oder Festungsarbeiter, von Ittlingen bei Sinsheim, von Gewissensbissen gefoltert, dazu be­kannt, Derjenige gewesen zu sein, welcher in der Schiff« gaffe durch einen Scbuß den Erstgemordeten niederge- streckt habe. ES wird derselbe hierher gebracht und die Untersuchung über jene Vorfälle wieder ausgenommen