Nassauische Allgemeine Zeitung.
E FS. Mittwoch Den 19. Januar FSLS.
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Neve des Abgeordneten Stahl über die Aufhebung der Gemeinde-Ord- nung vom 11. März 1850.
(Gehalten in der Sitzung der Ersten Kammer vom 7. Januar 1853.)
(Fortsetzung.)
Fassen wir nun aber die Wirkung der Gemeinde-, Kreis- und Provincial - Ordnung zusammen ins Auge, so ist diese eben der- völlige Umsturz der bisherigen Ordnung in der mittleren und unteren Schichte des I Staates. Nach ihr beruht das ganze Gemeinde-, Krcis- und Provincial Wesen zuletzt und allein auf Urwahlen, mit grundsätzlicher und absoluter Ausschließung aller gegebenen Obrigkeit, alles Amtes auf Lebensdauer, aller besonderen Rechte höherer Classen, aller aristokratischen Elemente. Lassen Sie es mich kurz zusammenfassen, Jeder, der 2 Thaler Steuer bezahlt oder ein Gnt von 100 Thalern Werth besitzt, ist Gemeindewähler; die Gemeindewähler wählen die Gemeindevertretung; die Kreis- und Provincial - Vertretungen wählen außerdem den Kreis - Ausschuß und den Bezirksrath , die unter dem Landrath und Regierungspräsidenten auch an der Verwaltung selbst Theil nehmen. Die Wählbarkeit ist blos bei der Krcisvertretnng an eine etwas höhere Bedingung geknüpft. Sonst ist jeder Gemeindewähler für alle'Stufen auch wählbar. Das alles zusammen ist doch nichts Anderes, als jenes Princip der Kopfzahl; alle selbstständigen Preußen wählen ans allen selbstständigen Preußen die Gemeinde-, Kreis- und Provincial- vertretung. Dieses Princip ist nur moderirt durch den geringen Census und durch das Dreiclassensystem, das von so problematischer Haltung ist, indem es davon abhängt, wie sich die großen Besitzer zu den Taglöhnern zu stellen vermögen. Diese Gründung des ganzen Gemeinde-, Kreis und Provincialwescns zuletzt auf Urwahlen ist eine Auflösung des gesellschaftlichen Zustandes im Innersten, ist geradezu die Atomisirung der Bevölkerung, unheilvoll unter allen Regierungsformen, vollends aber unvereinbar mit der monarchischen. Wie soll das möglich sein, daß den königl. Beamten, von den untersten Herauf bis zu den höchsten, den Ober-Präsidenten, eine solche urwahlerzeugte, eine solche dem steten Wechsel der Wahlen unterworfene Versammlung bestimmend und beherrschend zur Seite stehe? Wie soll das möglich sein, daß der König allein eine bleibende und bevorzugte Stellung habe, Alles unter ihm aber der Ni- vellirnng und der immerwährenden Strömung ausgesetzt bleibe? Gerade diese Nivellirung nun aber hat einer meiner Herrn Vorredner (Abgeordneter v. Sybel) als den Grund und als das Mittel bezeichnet für einen kräftigen Aufschwung unseres Staatslebens. Das scheint mir nun auf einer großen Täuschung zu beruhen. Kräftig, für den Aufschwung fähig werden Institutionen dadurch, daß die Macht in ihnen concentrirt ist, daß die Elemente, welche nach ihrer Natur die Fähigkeit und Gabe der Herrschaft haben, anch wirklich und der rechtlichen Stellung nach die Herrschaft erhalten. Die Bauern Gemeinde ist kräftig, wenn die Rittergutsbesitzer wenigstes das Gleichgewicht gegen die Ucbrigen halten, dagegen die Nivellirung das Gleichma- chcn, das beständige Neuwählen, überhaupt das Wählen der Obrigkeit macht die Institutionen nicht kräftig und stark, sondern schwach und abhängig. (Lebhaftes Bravo rechts.) Würde es z. B. eine Kräftigung unserer Armee sein, wenn man die Gemeinen in den Kriegsratb zöge, oder wenn man die Gemeinen ihre Offiziere wählen ließe, wie weiland in der überaus kräftigen Bürgerwehr? (Bravo, Heiterkeit rechts.) Die allgemeine Volksbewaffnung und die Nivellirung der Gemeinden und der Kreis- und Provincialvertretung waren damals die Postulate der Bewegung. Man hat beide erfüllt, beide Principe sind ausgeführt worden, das eine im Bürgcrwchrgesetz, — das ist bereits seinem Schicksal unterlegen; das andere in den vorliegenden Gesetzen, und ich hoffe, daß auch diese einen gleichen Weg gehen werden.
Nach diesem ist es nickt möglich, die vorliegenden Gesetze, da sie auf völlig destructive Grundsätze gebaut siud, irgend durch Verbesserung oder durch Fortbildung zurecht zu bringen, es ist für sie nichts möglich, als ihre völlige Aufhebung, das habe ich in meiner Rede am 3. December 1849 behauptet, dasselbe behaupte ich heute am 7. Januar 1853. Ich lobe daher die Regierung, daß sie nunmehr endlich gerade und energisch diese Aufhebung beantragt, und daß sie gleichzeitig damit die Aufhebung beantragt, und daß sie gleichzeitig
damit die Aufhebung des Artikels der Verfassungs-Urkunde beantragt, der die allgemeinen Principien derselben enthält. Die Heiligkeit der Verfassung steht dem nicht entgegen. Es wäre gegen die Heiligkeit der Verfassung, es wäre gegen die von uns beschworene Pflicht, wollten wir eine Bestimmung der Verfassung, so lange sie in Kraft ist, übertreten. Allein wie soll das gegen die Heiligkeit der Verfassung sein, daß man ans dem Wege, den sie selbst vorschreibt, eine Aenderung derselben vornimmt? Alle Verfassungen, so weit die Geschichte reicht, sind Abänderungen unterlegen; soll unsere Verfassung vor allen anderen das Privilegium haben, nicht abgeändurt zu werden? Soll dieses Privilegium für sie etwa aus der Heiligkeit ihres Ursprungs vindi cirt werden? Auch der Einwand, den wir heut wiederholt gehört haben, kann nicht gelten: daß man erst die Erfahrung abwarten müsse, daß jedes neue Gesetz — wie der Herr Vorredner sich ausdrückt — zuerst als ein Experiment erscheine und Widerwillen errege, daß man cs daher erst ausführen müsse, nm zu sehen, was es werth ist. Mit demselben Gründe könnte ein Arzt, den man beschwört, eine Unheil bringende Arznei dem Kran-' ken nicht zu reichen, antworten: „zuerst müsse man doch die Wirkung abwarten, bevor man von der Anord- nung abstehe, zuerst müsse man die Erfahrung machen!" Meine Herren, wenn Sie zuerst den Bauernstand und den Rittergutsbesitzerstand zerstört, wenn Sie erst die Wurzel des geschichtlichen Zustandes abgeschnitten haben, dann wird cs nichts mehr helfen, wenn Sie die Erfahrung machen, daß dieß vom Uebel is!; Sie können die zerstörten Stände dann nicht wieder herstellen, Sie können die durchschnittene Wurzel dann nicht wiederanknüpfen.
Und haben wir denn diese Erfahrung nicht bereits gemacht? Liegt sie uns nicht vor in Frankreich? Liegt sie uns nicht vor in dem Großherzogthum Baden und anderwärts? Muß man gerade selbst Arsenik nehmen, um zu erfahren, was er für Wirkung hervorbringt? Und wenn wir nun wirklich erst die schlimme Erfahrung abwarteten, so würden doch Diejenigen, welche heute für die Gesetze sprechen, auch nicht durch die Erfahrung belehrt werden. Lassen Sie die Wirkung eintreten, daß das ganze Gemeindeleben sich demokratisch auflöst: so werden unsere Gegner wieder erwidern, daran ist nicht das demokratische Gesetz schuld, sondern allein die Reaction, welche die Bewilligung so lange ansschob. Alle dicse Einwürfe, man müsse erst die Erfahrung abwar- ten, man dürfe ein gegebenes Gesetz nicht so bald wieder aufheben, dieses Gesetz sei — nach dem Ausdruck eines berühmten Programmes vom vorigen Jahre — wie jedes Meuschenwerk der Vervollkommnung fähig, oder wie neulich ein Abgeordneter bemerkte, man dürfe den jetzigen Kammern, die größtcntheils aus Rekruten bestehen , nicht ein so wichtiges Gesetz vorlegen; alle diese Einwürfe beweisen gar nichts, aus dem Grunde, weil sie die Sache selbst gar nicht berühren, weil sie Einwürfe sind, die man gleichmäßig bei jeder Gesetzvorlage vorbringen, Etiquetten, die man unter die Ce- der wie unter die Eiche setzen kann. Man wird dnrch diese Einwürfe, die sich seit einem Jahre beständig wi- derholen, unwillkürlich an die alten Briefsteller erinnert, die Neujahrswünsche und Liebesbriefe für Jedermann an Jedermann zu enthalten pflegen. (Heiterkeit.) Wenn man aber doch sich einmal darauf berufen will, daß cs vom Uebel ist, bestehende Ordnungen umzustürzen, daß — wie ein Redner heute cs ausdrückte — ein guter Baumeister nicht ein Gebäude abreißt, ehe das andere aufgebaut ist; nun, dann hätten die Herren von jener Richtung das im Jahre 1847 und 1848 geltend machen sollen. Damals, als man daran ging, eine ans der Entwickelung von Jahrhunderten gegründete Ordnung umzustürzen; damals, als man so lüstern war, die Dinge in eine völlig andere Form zu gießen, damals hätten diese Grundsätze geltend gemacht werden müssen; nicht aber jetzt, da es sich um die Werke handelt, die der Augenblick gegründet und die darum auch der Augenblick eben so gut wieder umstoßen kann. (Bravo rechts.) Das Einzige, was hier zu bedenken war, hat die Regierung auf das Sorgfältigste bedacht, daß die Gemeinde-Ordnung da, wo sie bereits einge- führt ist, also eine Wirkung im Rechtszustande begrün det, nicht abgeschafft werde, bevor ein anderes Dauerndes an die Stelle tritt. Dagegen da, wo die Regierung ihre Aushebung beantragt, besteht nicht das geringste Bedenken, sie aufzuheben. Was kann das für eine nachtheilige Wirkung haben, wenn man ein Gesetz zurücknimmt, welches niemals in's Leben getreten ist? Ein nicht ausgeführtes Gesetz ist nicht mehr als ein
bloßer Entwurf, und wer wird Bedenken haben, einen Entwurf zu beseitigen? Nehmen Sie die Gemeinde- Ordnung, wo sie noch nicht eingeführt ist, und nehmen Sie die Kreis- und Provinzial -Ordnung, die ja noch nirgends eingeführt sind, nehmen Sie das Alles zurück, so wird die Zurücknahme gar nicht empfunden werden, und werden jene Gesetze auch keine Spur hinterlassen, es wird nicht anders sein, als wenn wir einen bösen Traum gehabt hätten. (Schluß folgt.)
Deutichlaud.
-^ Wiesbaden, 18. Jan. Die seit mehreren Jahren gegründete Rindvieh-Assecuraiiz-Gesellschaft für die hiesige Sladtgemeinde zählt dermalen 123 Mitglieder, die mit einem Versicherungscapitale von im Ganzen 33,235 fl. betheiligt sind. Das Institut hat sich bis jetzt als ein sehr practisches erwiesen und es ist erfreulich, daß auch in den übrigen Theilen des Landes ähnliche Gesellschaften ins Leben treten. Man zählt solcher schon an 200.
cT Eltville, 16. Jan. Die neugewählten Gemeinderathsmitglieder dahier sind gestern zum ersten Mal in Activität getreten und haben schon in ihrer ersten Sitzung beurkundet, daß ihnen das Wohl der Gemeinde keine Nebensache ist. — Aus folgenden Beschlüssen mögen die Leser dieses Blattes entnehmen, daß ich in einer früheren Mittheilung nickt unrecht hatte, als ich die Wahl der neuen Gcmeinderäthe als eine gute bezeichnete.
Der erste Beschluß, den wir hervorheben wollen, ist der, daß der Gemeinderath einer von seinem Vorgänger angcordneten Versteigerung von muficalischen Instrumenten, welche im Jahr 1848 mittelst Collette zum Besten des hiesigen Turn- und Musikvereins angeschafft worden waren, die Genehmigung versagte, weil kaum der vierte Theil des Ankaufspreises erzielt wurde, — dagegen aber die Anordnung traf, die Instrumente aufzubewahren und sie demnächst zur muficalischen Ausbildung der hiesigen Jugend zu verwenden. Unter Andern wurde weiter, mit Bewilligung des erforderlichen Credits, die Verbesserung unprakticabel gewordener Wege, sowie die Verlegung des Wachthauses in's Innere der Stadt beschlossen, welches letztere nöthig ist, da das bisherige sich an einem abgelegenen Orte befindet. Fährt der Gemeinderath so, wie er begonnen, fort, so werden zu Klagen sich keine Veranlassungen mehr bieten. Die einzelnen Persönlichkeiten gewähren uns die beste Garantie, daß dieser Wunsch realisirt wird. — Wir werden es uns nicht versagen, zeitweise über die Thätigkeit unseres Gemeinderaths zu berichten, möchten aber demselben schließlich noch empfehlen, bei Ertheilnng von Wirthschaftsconcessionen spärlicher zu sein, und der so sehr gesunkenen polizeilichen Aufsicht wieder auf die Beine zu helfen.
Aus dem Norden des Herzogtums, 15. Jan. Es scheint sich in neuerer Zeit wieder besonders die Lust zu bergbaulichen Unternehmungen in den Rheingegenden zu regen, wobei Naffau reichlich bedacht werden dürfte. So sollen die namhaftesten Metallgruben im Dillenburgischen und an der Lahn, wobei auch die bei Holzappel, an französische Gesellschaften verkauft sein. Der hohe Stand der Staatspapiere und fast aller Börsen -'Effecten in Frankreich, welcher die vortheilhafte Anlage dem, in jüngerer Zeit flott gewordenen großen Capitale nicht mehr gestattet, oder der Umstand, daß die Nähe politischer Veränderungen gefürchtet wird, die eS einem Theil der französischen Ca- pitalisten rathsam erscheinen lassen, ihre Fonds in Deutschland anzulegen, mögen gleichmäßig dazu beitragen, daß diese Unternehmungen, deren wir schon viele auftauchim und verschwinden sahen, sich jetzt so sehr drängen.- Sowohl diejenigen Unternehmungen, welche von England ausgegangen'sind, als die aus Frankreich — und vorzüglich unser Land im Auge hatten, haben uns bisher noch wenig Gutes gebracht — und es scheint fast, daß Nassau sich ganz besonders dazu eignet, der Schauplatz einer Geschäftsthätigkeit zu sein, die sich bisher sowenig recl gezeigt hat. Ob die jetzigen Ankäufe in solider Absicht erfolgt sind, muß die Zukunft lehren. Jedenfalls regen sie einen SpeculationSgeist im Lande auf, der unseren wahren Interessen nicht förderlich sein kann.
Mit den Eisenbahnen in Nassau scheint auch ein eigener Unstern zu walten — und cs ist Grund genug vorhanden, der Vermuthung Raum zu geben, daß die verschiedenen Projekte, welche bis jetzt an den Tag getreten sind, nickt sehr ernstlich gemeint waren; wohl aber dazu benutzt werden sollten, anderen Unternehmungen der Art, die bestehende Interessen bedrohten, Hin-