Einzelbild herunterladen
 

Nassauische Allgemeine Zeitung.

Wr 14. Montag dea 17. Januar 1853.

Die,,N«ffauischc Allgemeine Zeitung" mit dem Mrtrifiifcüen BeiblattDer Wanderer" erscheint, SonntagS ausgenommen, tägliL und beträgt der PrânumerationSpreiS für Wiesbaden und , naL dem neuen Postregulativ nunmehr auch ffir den ganzen Umfang des Dburn- und Taris'schen Verwaltungsbezirks mit Jubigriff des Postaufschlags 2 fl., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 ft 24 fr. Inserate werden die »ierspallig Vetitzeile oder deren Raum mit 3 tr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auswärts bei den nâchstgelegeuen Postämtern, zu machen.

Rede des ^dgesrdueteu Stahl über die Aufhebung der Gemeinde-Ord­nung vom 11. März 1850.

(Gehalten in der Sitzung der Ersten Kammer vom 7. Januar 1853.)

Meine Herren, ich rechne es mir zu einem ganz besonderen Ruhme, daß ich zu jenen 16 Mitgliedern gehöre, welche im Jahre 1849, als die jetzt in Frage stehenden Gesetze der Kammer vorgelegt wurden, aus deren vollständige Ablehnung Antrag stellten, daß ich damals schon in ausführlicher Rede die ganze Un­haltbarkeit derselben darlegte, welche nachher erkannt worden ist und die Regierung Schritt vor Schritt auf den richtigen Punkt führte, auf dem sie jetzt steht, näm­lich: die Außerkraftsetzung dieser Gesetze vorzu­schlagen. Ich bin seitdem nie mehr, oder doch nur gelegentlich in dieser Sache zum Worte gekommen, theils durch den Zufall der Präklusion, theils weil cs mich nicht drängte, über Dinge zu sprechen, die Andere aus eigener Anschauung besser kennen als ich. Gegenwärtig aber, wo es, wie ich wünsche und hoffe, die letzte Ent­scheidung gilt, da finde ich mich berufen, auch mit mei­nem Zeugnisse nicht zu fehlen. Es scheint mir anstän­dig, dem Gesetze, dessen Gegner ich bin, heute die letzte Ehre zu erweisen. (Heiterkeit.) Ich muß aber nun um Ihre Geduld bitten für eine ausführliche Ausein­andersetzung der Sache. Eine solche glaube ich schon meinem Herrn Vorredner (Abg. v. Vincke-Olbendorf schuldig zu sein, der die Gründe für unsere zukünftige Abstimmung vermißt, und vielleicht uns unterlegt, daß wir blos auf unsere Mehrheit uns stützen. Ich glaube auch dem Lande cs schuldig zu sein, die ganze Bedeu­tung der jetzt fraglichen Gesetze wieder in das Gedächt­niß zu rufen.

Es ist aber ein ausführliches Eingehen in die Sache selbst auch nöthig, um über die formelle Frage, die heute ganz besonders die verschiedenen Kreise der Ver­sammlung beschäftigt, ein richtiges Urtheil zu erhalten. Ich bestreite dem geehrten Vorredner keineswegs die Ausführbarkeit dieser Gesetze. Hat man doch in den Neunziger Jahren in Frankreich eine Gemeinde- Ordnung ganz desselben Geistes auszuführen vermocht, und Frankreich spürt cs noch heute in allen seinen Adern, daß dieselbe damals wirklich ausgeführt ist. Warum sollte es auch nicht bei uns möglich sein, sie auszuführen? Richt die Unausführharkert behaupte ich, sondern die Verderblichkeit. Unter allen den Gesetzen, welche im Gefolge der Katastrophe von 1848 gekommen sind, ist keines von so zerstörender Wirkung als diese, denn sie senken die Grundsätze der Revolu­tion in das Mark des Volkslebens, sie treffen nicht blos den politischen, sondern auch den gesellschaftlichen Zustand, lösen dessen Bande, zerstören dessen Sinn. Als durch die Nacht des 18, März die Macht des Königs gelähmt war, da konnte der Tag des 9. No­vember sie wieder in voller Wirksamkeit Herstellen. Wenn aber das Gcmeiudelebcn diesen Gesetzen preisgegeben wird, so dürfte wohl schwerlich ein Tag der Wiederher- ' stellung folgen. ES trifft allerdings die Macht der Zer­störung vorzugsweise die Landgemeinden der östlichen Provinzen und die Kreis- und Provinzial-Vertretung der ganzen Monarchie, weniger dagegen die Städte, theils weil die Gesetze dem städtischen Wesen doch vielleicht nicht in dem Grade diametral entgegengestellt sind , theils . weil die Städte schon früher ähnliche Organisationen erfahren haben, und sich in ihrer Verfassung darum wohl weniger Gegenstand zu Zerstörung mehr vorfindet. Vor Allem ist schon ein Uebelstand, die Form dieser Gesetze, die Codification, daß nämlich nicht der Rechtö- zustand der Gemeinden, Kreise und Provinzen als fort- bestehend anerkannt und nur für das neue Bedürfniß neue Bestimmung gegeben wurde, sondern Alles neu und von vorn bestimmt werden sollte, gleich als hätte cS in Preußen keine Gemeinden und keine Kreis- und Provinzial-Vertretustgeu gegeben bis dahin, gleich als müßte das Gesetz diese Verhältnisse alle nicht blos re­geln, sondern erst machen. Als einst Deukaliou Steine hinter sich warf, ans denen dann Menschen wurden, um die durch die Fluth entleerte Erde wieder zu bevölkern, hätten diese ans Steinen entstandenen Menschen, wenn sie eine Gemeinde-, Kreis- und Provinzial-Ordnung un­ter sich einsten wollten, unsere Gesetze von 1850 sich zum Muster nehmen können. (Heiterkeit.) Denn unter ihnen bestanden wirklich bis dahin keine Gemeinden und Kreise, keine menschlichen Verhältnisse. Allein in Preu­ßen waren schon vor 1848 keine Steine. Was hat

man also für Grund und Fug, die Preußen als Dcu- kalioniden zu behandeln? Die Codification, das Un­ternehmen, durch ein Gesetz daö ganze Recht neu und erschöpfend zu machen, den Zustand der Natur und Ge­schichte, der sich in unabsehbaren Zeiträumen allmählich gebildet, mit einem Schlage zu zerstören und den mensch­lichen Gedanken des Augenblickes au seine Stelle zu setzen, die Codification ist ein schweres Uebel, an welchem das europäische Festland nun schon fast ein Jahrhundert leidet. Sie ist mitunter, und für manche Verhältnisse, ich muß cs leider sagen, ein nothwendiges Uebel in Folge früherer Vernachlässigung oder Zerstö­rung. Unsere ländlichen Gemeinden aber gerade waren vor diesem Uebel bis auf die neuesten Gesetze bewahrt und können davor bewahrt bleiben. Hier bestand und besteht noch ein Recht, das sich aus dem Leben gebil­det, nur durch einzelne Gesetze gestützt und gelenkt und das der Bevölkerung aus hm Leben her im Bewußt­sein ist. Nun soll ihr ein Recht gegeben werden, das blos durch das Gesetz existirt und nur aus dem ge­schriebenen Gesetz ihr bekannt. Daß der Schulze die und die Rechte und Functionen hat, daß der Bauer größere Rechte hat, als der Büdner, hat eine Geltung mit dem Bewußtsein, daß cs etwas innerlich Nothwen­diges, daß es von jeher so gewesen ist. Jetzt soll der Landmann die Lehre erhalten, daß Nichts gilt, weil es an sich nothwendig, oder weil cs von jeher so gewesen, sondern alles nur, weil es in dem und dem Paragra­phen des Gesetzbuches steht. Das ist eine sehr gefähr­liche Lehre, denn sie provocirt zu der Frage, warum denn die Herren von 1850 nicht Das und Jenes in die Paragraphen geschrieben haben, was den Ansichten nnd Interessen der Betheiligten noch mehr entspräche. Es ist ein Reiz zur Kritik und zur Unzufriedenheit da­mit gegeben, und eine Empfänglichkeit für Wahlumtriebe um das Bestehende von Grund aus anders zu machen. Die Form der Codification zerstört oder lockert wenig­stens überall die festen stetigen Rechtsverhältnisse, das feste stetige RechtSbewußtsern, sie zerstört jedenfalls die Naivetät des Ncchtsbewußtseins; sie ist darum am schädlichsten für die ländliche Bevölkerung, denn wenn diese aus solcher Unschuld gerissen und zu der Reflec- tiou aufgefordert wird, ob nicht ganz entgegengesetzte Zustände bestehen könnten, als gegenwärtig, dann ist für sie kein ^alt mehr und keine Ehrfurcht vor dem Rechte. Ich stelle gar nicht in Abrede, daß, wie der Herr Vorredner behauptet, durch die veränderten Ver­hältnisse seit der Agrar-Gesetzgebung die Gemeindeord­nung Aeußerungen bedurfte, aber das hätte durch ein- zelue Gesetze geschehen müssen, für eine Codification war auch dadurch kein Bedürfniß. Es war der Fehler der Bureaukratie, £ sie immer glaubte, man müsse auch hierfür einen Codex aufstehen, und das ist vielleicht der Grund, weshalb den wirklichen Bedürfnissen nicht durch einzelne Gesetze genügt worden ist. (Forts. folgt.)

Deutschland.

* Wiesbaden, 14. Jan. Der Polizeibehörde ist cs abermals gelungen, dem Vorüber eines bedeuten­den Diebstahls auf die Spur zu kommen und die ge­stohlenen Gegenstände zurückzuerlangen. In der Neu- jahrsnacht war im Hotel D. einem Gast die Summe von 200 fl. aus einem Pult gestohlen worden. Als des Diebstahls verdächtig wurde ein 15jähriger Kellner­lehrling aus L. Schwalbach ungezogen, und auch bald als der Thäter erkannt. Das Geld wurde bis auf einen kleinen Betrag, den der junge Jndustricritter für- verschiedene Kleinigkeiten u. A. zum Ankauf von Ohr­ringen für seine Geliebte ausgegeben hatte, wieder aufgefunden.

Mainz, 14. Jan. In heutiger Sitzung desZucht- polizeigcrichts wurde die Sache großherzoglicher Staats­behörde gegen Herrn Dr. Müller Melchiors und den Redacteur der Neuen Mainzer Zeitung, Herrn Jörg, wegen Beleidigung des Ministeriums, verhandelt, und lautete der Antrag der Staatsbehörde gegen Hrii. Dr. Müllcr-MelchiorS auf 6 Monat und gegen Hrn. Jörg I auf 8 Monat Gefängnißstrafe. Das Urtheil des Ge­richts wird den 4. nächsten Monats verkündet werden.

Frankfurt, 14. Jan. Gestern ist die Nachricht hier eingegangen, daß die Polizei des flüchtig geworde­nen hiesigen Kaufmannes D a m a s in Zürich habhaft geworden ist. Der hiesige Polizeiamtsassessor D. Beer und der Actuar Dr. Gravelius sind schleunigst dahin abgegangen, um den großartigen Betrüger selbst in Em­pfang zu nehmen.

Wie man demHamb. Corresp." meldet, werden nächstens die Frankfurter politschen BlätterPost-Zei­

tung",Frankfurter Journal" undIntelligenz-Blatt'- die Bunbcstags-Protocolle ofsiciell wieder zugesendet be­kommen und damit die seit einiger Zeit unterbrochene Veröffentlichung der Sitzungsgegenstände des Bundesta­ges wieder beginnen. Die betreffende Bundes-Com­mission ist schon mit den Vorarbeiten dazu beschäftigt.

Hoher Senat der freien Stadt beabsichtigt, wie ver­sichert wird, abermals einen neuen VerfassungsEntwurf vom Stapel laufen zu lassen, um ihn dem gesetzgeben­den Körper zur Begutachtung zuzustellen. Als Haupt­züge dieses Entwurfes bezeichnet man absolute, d. h. formelle und materielle Trennung der Gerichtspflege von der Verwaltung, Verminderung der Zahl der Se­natsglieder von 42 auf 30 und endlich das dem Senat vorbehaltene Recht ohne Mitwirkung der gesetzgebenden Versammlung, d. i. der Bürgerschaft, sämmtliche Gc- richtsstellen zu besetzen.

Darmstadt, 14. Januar. Herr Obersteuerrath Ewald wird nach Wien abreisen, um als diesseitiger Bevollmächtigter an den Zollconferenzen Theil zu neh­men und einstweilen für Herrn Ministerialrath von Bieg el eben, der erkrankt ist, einzutreten.

Heidelberg, 14. Jan. (Fr. I.) Die von dem hiesigen Polizeiamte verhängte Beschlagnahme der Schrift von Gervinus:Einleitung in die Geschichte des 19. Jahrhunderts", wurde von dem großh. Staatsan- walte in Mannheim in der Weise bestätigt, daß er die ihm vorgetragenen Gründe für wichtig genug hielt, um eine Untersuchung zu veranlassen. Diese wird nun von dem hiesigen Amte eiugeleitet und nach Beendung der­selben die Sache durch den Staatsanwalt an das großh. Hofgericht in Mannheim gebracht.

In Bruchsal ist gestern Nachmittag (am 14.) um 4 Uhr ein fürchterlicher Sturm mit Regengüssen ausgebrochen. Alle Gewässer sind im Steigen.

Stuttgart, 13. Jan. DerStuttgarter Beob­achter", der in der jüngsten Zeit das Unglück gehabt hat, mehrere Male confiscirt zu werden, greift, um ei­ner ähnlichen Fatalität auszuweichen, nach der Bibel und druckt in seiner heutigen Nummer anstatt eines Leitartikels das 34ste Capitel auS Jeremias ab.

Die durch die Explosion in Reutlingen beschädig­ten hilfsbedürftigen Einwohner sind vom König von Württemberg mit 200 fl. bedacht worden. Eine zu Gunsten derselben in der Stadt veranstaltete Collecte hat beiläufig 600 fl. abgeworfen.

München, 13. Jan. Da jüngst mehrere Blät­ter aus Paris die Nachricht brachten, daß der Kaiser eine Verbindung mit einer bayerischen Prinzessin beab­sichtige, womit jedenfalls nur die Herzogin Helene, die älteste Tochter des Herzogs Max in Bayern, geboren am 4. April 1834, gemeint sein konnte, so erregte es einiges A ifschcn, daß diese Prinzessin gestern Abend auf dem Hofball die erste Tour, nämlich die Polonaise, mit dem französischen Gesandten tanzte.

Ihre Maj. die Königin Therese, welche sich täg­lich des Besuches ihrer erlauchten Schwiegertochter, der Königin Marie, sowie der übrigen hohen Herrschaften erfreut, geht der Gnesung, wiewohl langsam, entgegen.

Kassel, 11. Jan. Gestern ist Dr. Volkmar, der sich als der Verfasser einer kleinen vor zwei Jahren er­schienenen Broschüre über den Kriegszustand bekannte und eine Reihe von Monaten schon im hiesigen Castell in Untersuchungshaft gesessen hat, zu neunmonatlicher Festungsstrafe mit Verlust seines Amts verurtheilt wor­den. Herr Volkmar war Lehrer au dem Gymnasium zu Fulda.

Delmenhorst, 12. Jan. In dieser Nacht zog ein schweres Gewitter mit starkem Sturm und Hagel- schlag über unsere Stadt. Der Blitz zündete in deren Nähe ein Haus und eine Scheune, von denen ersteres bis auf den Grund abbrannte. Der Hagel war so schwer, daß er an vollkommen dem Winde ausgesetzten Stellen Fensterscheiben zerschlug.

Hannover, 12. Jan. Die Berufung der Stände- kammern wird, wie uns von unterrichteter Seite mitge- theilt wird, auf den 13. oder 20. Februar geschehen und das Einbcrufungsschreiben in den nächsten Tagen erlassen werden.

Bremen, 11. Januar. Vor einiger Zeit war in Hamburger und Hannoverschen Zeitungen ein von Io­hannes Rösing unterzeichnetes Inserat zu lesen, worin derselbe sich über die wider ihn vom hiesigen Criminal- gericht verhängte Strafe, weil er gewisse Worte in das ihm früher als dem Verwalter zu Händen gewesene RechnungSbuch des Zuchthauses eingeschrieben, ausireß. - Wegen des Inhalts dieses Jnsprats, als beleidigend für die Behörde, war der Staats-Anwalt von Neuem klag-,: