Nassauische Allgemeine Zeitung.
=-^-r^ — ' ~ ■■■.... , ■ ,- . — .. '■ --”-=.. . ■..-■■.:_■:. ■■ . . --- ■ ■ r^
E SS5. Donnerstag den 16. December 1858
Neues A b o n n e m e n t.
Auf das mit beut 1. Januar 1853 beginnende neue Quartal der „Nassalttschen AllgemeineK Zeitung" und des mit der „Nassauischen Allgemeinen Zeitung" vereinigten im Anhang derselben erscheinenden „Kreisblattes für daS Kreisamt Wiesbaden" laden wir hiermit zu geneigten Abonnements ein.
Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" mit dein belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich, Mittwoch und Sonnabend in Verbindung mit dem „Kreisblatt für den Kreis Wiesbaden" und beträgt der Pränumerationspreis für dieselbe und das „Krcisblatt für den Kreis Wiesbaden" zusammen — wie früher — für Wiesbaden und für den ganzen Umfang des Thurn- und Taxisschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Post- aufschlages 2 fL, für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postvereins, wie für das.Ausland 2 ft 24 fr.
Durch den amtlichen Theil der „Nassauische Allgemeine Zeitung" gelangen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publicums. Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" ist ferner von sämmtlichen" Behörden des" Landes zur Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen und Erlassen gewählt. Die Assisen- und Land tags Verhandlungen werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt. Ueber die Vorfälle und Zustände im Lande, sowie von außen her berichten zahlreiche und zuverläßige Korrespondenten, während der für Wiesbaden äußerst günstige Postverkehr es ermöglicht, die Nachrichten aus Norddeutschland, Belgien, England, Frankreich, Italien rc. früher, andere gleichzeitig mit den in der Umgegegend erscheinenden Blättern zu bringen.
Das „Kreisblatt" enthält die Verfügungen des Herzoglichen Kreisamtes Wiesbaden, des Herzoglichen Policeicommissariates, Auszüge aus den Sitzungsprotocollen des Kreisbezirksrathcs, des Gemeinderathes der Stadt Wiesbaden, Auszüge ans den Eivilstandsregistern, Preise der Lebensmittel rc.
Der „Wanderer" enthält eine mit Sorgfalt gewählte UntcrhalinngSlectürc, umfassende Theater- und Concertberichte rc.
Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich deßhalb einer bedeutenden, stets, zunehmenden Verbreitung und eignet sich dadurch besonders zur Veröffentlichung von P r i v a t - A nz c i q c u aller Art. Inserate werden die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet.
Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der Buchhandlung des Hrn. Wilh. Fr i e b r i ch, Langgasse 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern zu machen. $t^ Die vor dem 1. Januar 1853 neu ciutretenden Abonnenten erhalten die Zeitung schon von jetzt an gratis.
Zur politische» fitrrotur.
* Das Wesen des modernen Staates, wie es sich aus dèn verschiedenartigen VerMsuugskämpfen herausgebil- bet hat, bedarf znr Erzielung gedeihlicherer Zustände einer gründlichen Reorganisation. Darüber sind alle Politiker einig, die in der letzten Zeit das Bedürfniß gefühlt haben, mit dieser so wichtigen Frage sich zu beschäftigen und ihre Meinung darüber zu veröffentlichen. Ueber das Bedürfniß, diesem Uebel abzuhelfen, sind alle einig, die Mittel, welche sie zu diesem Zweck vorschlagen, sind so verschieden, daß man leicht versucht werden kann, zu fragen, wo denn die Wahrheit liegt. Eben so verschieden sind natürlicher Weise auch die Ansichten über den Grund des Uebels.
Der Verfasser der „Briefe über Staatskunst" ist gegen den Absolutismus des todten Buchstabens, gegen den Absolutismus der Oeamtensouveränetät, wie gegen den monarchischen Absolutismus, er begehrt Ausfegung der Rechte und Sitte verwirrenden Aftcrschöpfungcn der Revolution, den vulgären Constitutionalismus an der Spitze, durch eine couservative Reaction, durch eine Reaction, oic nicht auf Wiederbelebung verrotteter Zustände hinarbcitct, sondern mit Hinblick auf das wahrhaft erhaltende Element im Staate den Fortschritt vor Ucberstürzung bewahrt. Z i m in e r m a u n zeigt, daß der contineutale Staat gar nicht das rechte Zeug für den Constitutioualismus habe; er ist gegen die^ krankhaften Auswüchse desselben und die lebensunfähigen Nachbildungen und erklärt sich für das Wesen der beschränkten Monarchie. Prof. Stahl in Berlin stellt in der weit und breit bekannt gewordenen Rede über das Wesen und die Heilung der Revolution. („Was ist Revolution?" Berlin bei Schulze, dritte Auflage, 24 S. 8.) folgenden Satz auf: Nicht Aufstand ist Revolution; nicht Freiheit; sondern „die Gründung des ganzen öffentlichen Zustandes auf den Willen, des Menschen, statt auf Gottes Ordnung und Fügung." Mit Einem Wort: Revolution ist gleichbedeutend mit Nationalismus. Das einzige Heilmittel ist also das Christenthum, welches theils die Güter wirklich bringt, die man fälschlich durch die Revolution erstrebt, „theils die freudige Hingebung an den König, den uns Gott gesetzt", und überhaupt demüthige Bescheidenheit. Herr C. Frantz in Berlin entwickelte in seinem Bnch. „dne S ta at skr a n k h c i t" (Berlin bei Schneider, 135 D. 12.) folgende Theorie: Der Grund alles Uebels in unsern Monarchien ist der Mangel an Autorität des dynastischen Princips. Dieser Mangel ist eingctrcten, weil Staat und Gesellschaft des Mittelalters zerfallen sind, die Dynastien aber nicht verstanden haben, an der Stelle ihrer auf den Lehnstaat gebauten Autorität eine andere in dem Wesen der neuen Zustände wurzelnde zu schaffen. Dadurch sind sie isolirt geworden und in sich verkommen. Er sagt hauptsächlich mit Hinblick auf Stahl, den er bekämpft: Helfen kann also nicht romantisches Nebeln und Schwebeln; nicht Abkanzcln über Gottlosigkeit; nicht Schelten auf falsche Philosophen (welche doch das Pulver nicht erfunden hätten, meint der Verfasser, während dieses den Lehnstaat zerstört habe); selbst nicht Kräftigung der Staatsgewalt, denn diese ist ein Erzeugn iß und Eigenthum der neuen Gesellschaft und nicht eigne Macht der Dynastien, helfen könne nur Knüpfung eines neuen Bandes der Dynastie» mit der Gesellschaft, Erwerbung einer neuen Autorität.
Ein Anonymus kämpft in seinen „Anmerkungen zur neuesten Literatur der Reaction (Berlin bei Veit.)" für Constitutioimlismus und parlamentarische Regierung,
beweist gegen Zimmermann, (dessen auch in diesen Blättern schon besprochene Schrift gegen die repräsentative Verfassung; sodann dessen zur Vertheidigung des Staatsstreichs vom 2. Dcc. seiner Zeit in der Decker'- scheu Obcrhofbnchdrnckerci auSgegebene Uebersetznng einer französischen clyseeischen Flugschrift, „Revision der Verfassung" betitelt, er bekämpft) daß die Rcpräsentativrc- gierung in England nicht wegen der großen aristokratischen Beimischung, sondern trotz derselben gedeihe und daß diese Staatsart der deutschen Sinncswcise ganz besonders entspreche, cs folglich keiner besondern aristokratischen Organisation bedürfe.
Graf L. v. Pfeil verwirft in seinem Werk: „DaS Wesen des modernen Constitutioualismus und seine konsequenten" (Berlin bei Brandis, 66 S. 8.) die auf Kopfzahl und geographische Bezirke gestellte Wah len von Vertretern, und empfiehlt dagegen ständische Curie».
Der ungenannte Verfasser der unter dem gemeinschaftlichen Titel: „Vor der zwölften Stunde" bei B. Auffarth in Frankfurt erschienene!'. Hefte sieht nur die Uebelstände der Gegenwart in der unnatürlichen und Bedürfnissen nirgends entsprechenden Gebietsbildung sämmtlicher Staaten; in der Schwächung des monarchischen Princips, theils durch die Bureaukratie , welche seiner Wirksamkeit keinen Raum läßt, theils durch den für so kleine Staaten völlig unpassenden, überdies in Deutschland verkehrt ungefaßten Constitutioualismus; endlich-in der bisherigen Politik aller, der Größstaaten sowohl als der mittleren und kleinen.
Dcr unbekannte und vom Verleger Göpel in Stuttgart bis jetzt noch nicht genannte Verfasser des ausführlichen Werkes: „Deutschland und die abendländische Civilisation" hält Hülfe nur dann für möglich, wenn das ganze'Romanenthum beseitigt wird, wir uns von allem französischen Staatswesen befreien, zur Freiheit des Individuums und dem hierauf gestellten Staate zurückkchrcn. Der Verfasser hat nämlich folgende Tbeo- rie erdacht. Es gibt zwei mögliche Systeme der Staatsordnung, das der Emanation, und das der Evolution, d. h. des Ausströmens der Macht von oben, und der organischen Entwicklung von unten auf. Jenes führt zum göttlichen Recht, zur Lehensmonarchie und zum absoluten Staat; dieses zur Anerkennung der individuellen Freiheit des einzelnen, zum volksthümlichen Staat, zur Demokratie. Dem ersteren folgen der Orient, das Alterthum, die romanischen Völker, vorab Frankreich; dem andern die germanischen, in voller Reinheit bis jetzt nur die Vereinigten Staaten annähernd England. Das ganze Elend in Deutschland rühre daher , daß hier das germanische Princip verfälscht ist durch das romanische. Wir hätten, anstatt der ursprünglichen individuellen Freiheit der Deutschen, den absolute», alles machenden und befehlenden Staat erhalten, und zwar im Leben durch die Fürsten, vom römisch-vcr- gnickten Kaiserthum an, in der Theorie durch die Philosophen, welche den absoluten Staat als höchst sittliche Idee erfunden haben.
Dr. Eisenhart in Halle befürwortet in seiner Abhandlung: „Ueber den Beruf des Adels im Staate und die Natur der Pairievcrfass.ing" die Pairie imcou- stitutiönellen Staate. Es sei weder in der Wissenschaft noch im Leben mit dem abstracteu Natnrrecht und seinen Folgerungen, nämlich der absoluten Gleichheit der Menschen und der negativen Freiheit derselben weiter zu kommen. Sie haben uns zu hohlen Schematismen, zu einer Verkennung der zur Herrschaft berufenen mensch- I lichen Eigenschaften und Zustände, zur Vernachlässigung der Interessen gegenüber der inhaltleeren Rechte geführt;
und daß wir damit aus dem rechten Wege gerathen sind, sagt den einen klare Einsicht, weit mehreren ein dunkles Gefühl, zeigt aber namentlich die Erfahrung, daß wir uns im Staatsleben rathlos im fehlerhaften Kreise drehen. Eine Heilung ist hier nur zu finden, durch ein Zurückgehen auf das wirkliche Leben, seine Gestaltungen und Zwecke, also mit anderen Worten auf die Gesellschaft. Hr. Eisenhart geht nämlich von dem Gedanken aus, daß die Schichtungen oder die verschiedenen Kreise der Gesellschaft sich nicht blos nach den gemeinsamen Beschäftigungen bilde», sondern auch nach andern gemeinschaftlichen Zuständen und Interessen. So fei denn namentlich in jedem Volk auch eine natürliche Genossenschaft derer, welche durch erworbenes oder ererbtes bedeutendes Vermögen in dieselbe Lebens- atmosphäre versetzt, zu gleichen Sitten, gemeinschaftlichen Mittelpunkten, Famitienverbindungen rc. gediehen seien« Die naturwüchsige GNossenschaft nun sei der Adel des Volkes. Diesem Adel aber will er, und dies ist der praktische Schluß, eine entsprechende politische Stellung, namentlich die Patric im constitutionellen Staate geben; natürlich unter gewissen weitern Bedingungen, unter welchen die fideicommissarische Gebundenheit der Güter und Erstgeburtsrecht in erster Linie stehen.
Der Verfasser der „Briefe über Staarskunst" greift, so richtig seine Ansichten sind mitunter, allzuschneideud in bestehende Verhältnisse; Zi m m e r m a n n ist uns noch schuldig geblieben, zu sagen, was er unter beschränkter Monarchie sich denkt; Professor Stahl legt mehr Gewicht auf den Willen, als auf das Wesen des Mensche», und Übersicht, daß die christliche Lebensauffassung den monarchischen Sinn kräftigt, aber nicht identisch sei mit ihm; Fr antz nennt unter vielen Mitteln nur eines, sieht in der Hebung der socialen Zustände me[;r als ein Recht auf die Dankbarkeit der mit Vortheilen überhäuften. Der Glossator der neuen Literatur der Reaction hat nicht die rechten Beweise dafür beigebracht, daß die Repräsentativverfaffung die Pa- nacce für unser Uebel sei. Er hätte beweisen muffen, daß sie nicht allen Accent auf abstracto Freiheitsrechte lege, sondern auch die Interessen wirklich vertrete; daß aus geographischen Wahlbezirken und aus einfachen Censuswahlcn eine mit der ganzen Gesellschaft vertraute und zusammenhängende Vertretung hervorgehe: er hätte den Vorwurf der Kleinlichkeit, Peinlichkeit, Unfähigkeit, Selbstüberhebung der Versammlungen in kleinen Staaten widerlegen, die Möglichkeit eines parlamentarischen Systems in Deutschland Nachweisen müssen.
" Graf v. Pfeil beschränkt sich darauf, seine Sätze ganz schroff hinznstcllcn, z. B.: ständische Vertreter be- beschäftigen sich mit den Interessen des Volkes, consti- tutionclle mit ihren eigenen; ständische Vertreter sind Bevollmächtigte ihrer Wähler, constitutionelle ihrer Herren; as' ständische Gleichgewicht fördert, fdas con- stitutionelle dagegen hemmt den Gang der Staats- mascbinc. Zwischen der Ansicht, die gerade nur die Kopfzahl und einen niedrigen Census für eine, richtige Grundlage der Organisation der Vertretung hält, und der über die Vorzüge der ständischen Vertretung gäbe cs allenfalls noch einen Mittelweg. Bei der Theorie des Verfassers von „Deutschland und die abendländische Civilisalion" gelangt man leicht zu Proudhon's „Anarchie". Eisenhart kommt von seinen allgemeinen an- erkenncuswcrthen Sätzen zu einer einseitigen Schluß- folgcrnng. Fast sollte man glauben, daß der sichere Erfolg schwer zu erzielen ist, so lange noch ein auf diese Weise auseinander gehender Zwiespalt der Meinung über Grund und Heilung dcs Uebels besteht.
Der Staat .ist ein allgemeiner Begriff; um das We-