Nassauische Allgemeine Zeitung.
jVr AMO. Mittwoch -e» 8. December 185®
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^ AaUner's Schrift über das Jahr 1848.
Der Doctor der Theologie und Philosophie und Professor der T he o log ie Eduard Köllner zu Gießen hat so eben ein Schriftchen erscheinen lassen, welches den Titel „das Jahr 1848, zur Versöhnung von Freiheit und A u t o r i- tät", führt. Es ist den Fürsten und Ständekammern Deutschlands gewidmet, und enthält Folgerungen für Preußen's Versassungs - und Regierungsform. Wenn dies Schriftchen auch auf eine tiefere recbtsphilosoplfische Begründung keinerlei Anspruch machen kann und keine neue und originelle Gedanken enthält; wenn man es ihm auch überall ansieht, daß Köllner auf dem Gebiete der Staatswissenschaften nur Dilettant ist und schwerlich dem Manne vom Fache Belehrung darbieten kann; so verdient eS immerhin der Empfehlung und das um so mehr, als cs gemeinfaßlich gehalten und für daS größere Publicum viel Belehrendes enthält.
Mit Recht schreibt unser Verfasser den Unsinn des Jahres 1848 den Verirrungen der Philosophie zu. Dieser Gegenstand ist in diesen Blättern kürzlich ausführlich behandelt worden. Gut für den Laien entwickelt er die Begriffe von wahrer und falscher Freiheit. Manchen Irrthum enthält jedoch seine Würdigung des historischen Rechts und seine Meinung über das Natnr- recht. Köllner ist dieser schweren Materie nicht mächtig. Sehr gnt hat er das Wesen einer jeden Revolution als Sünde geschildert. Seine Würdigung der Monarchie und die Darstellung der Vorzüge vor jeder Republik ist ebenso populär, als gut und verdient die weiteste Verbreitung. Schade, daß der Verfasser übersehen hat, einige der Vorzüge der Monarchie , welche jedem einleuchten, anzuführen. Viele gesunde Ideen hat Köllner über die konstitutionelle Monarchie. Dem modernen Constitutionalismus redet er nicht das Wort, wie solcher dann überhaupt in neuester Zeit von Praktikern und Theoretikern aus guten Gründen heftig bekämpft wird. Tief in das Wesen der constttulionelleu Monarchie ist Köllner jedoch nicht ein- gedrungen. Seine Ansicht: „die Regierung muß aber über allen Parteien stehen" ist offenbar da falsch, wo man noch von constitutionellem Princip spricht; sie kann sogar in der reinen Monarchie keine absolute Geltung haben. Recht gelungen, wenn auch nicht vollstän- rig, ist seine Schilderung der Zustände von 1848. Seite 68 sagt Köllner: „ES herrschte Redefreiheit, Preßfreiheit, Versammlungsfreiheit, aber nur nicht für chie Con- servativen. Die durften bald nicht mehr öffentlich sprechen, kaum noch etwas drucken lassen, konnten anch nicht ohne Gefahr in den sogenannten Volksversammlungen erscheinen. Sie wurden bald mit brutaler Rohheit, mit Katzenmusiken (der Verfasser erhielt 14) rc. bedroht, ihnen die Fenster eingeworfen, hier »nd da Eigenthum (theilweise im großen Maßstabe der Zerstörung) beschädigt, ihnen mit Strick und Guillotine gc- drobt." In Gießen scheint es also anno 1848 gut hcrgegangtn und unser Verfasser jedenfalls bei den Katzenmusiken nicht zn kurz gekommen zu sein.
Die Forderungen der Bewegung: Volksbewaffnung, Petilions- und Vcreiuö-Recht, deutsches Parlament, Schwurgericht und Preßfreiheit, beurtheilt Köllner im Ganzen recht gut. Namentlich sagt er: „Für politische Verbrechen taugen solche Gerichte (Schwurgerichte) überhaupt nicht, noch weniger in Zeiten großer Aufregung und politischer Parteiung, wo theils die Begriffe über Werth und Unwerth der Form des Staats ganz unklar, theils die Staatsform durch gewaltthätige Parteiung in Frage gestellt ist. Außer der möglichen Parteiansicht der Geschworenen selbst macht der nicht etwa mögliche^ sondern wirkliche Terrorismus der Partei die Schwurgerichte zu Tribunalen nicht der Gerechtigkeit nach den bestehenden Gesetzen, sondern der Partei. Jede Regierung, die sich in solchen Zeiten darauf einläßt, politische Verbrechen vor einem sogenannten Schwurgerichte nach einem demokratischen Wahlmodns abnrtheilen zu lassen, zeigt nur ihre Schwäche und untergräbt selbst die Grundmauern deö Staatsgcbäudcs. Wie nach unserer Ansicht nur rechtskundige Männer, d. h. wirkliche Richter, aber summarisch und öffentlich anstatt der Schwurgerichte die Eriminalfälle behandeln müssen, so müßte ein Staatsgerichtshof allein die politischen Verbrechen abnrtheilen, aber zu seinem eigenen, wie dem Besten des Staates, «uch öffentlich." . .
Wir haben gesagt, die Beurtheilung Köllners fei im Ganzen gut und man darf es dem Theologen nicht hoch anrechnen, wenn er von summarischer Behand
lung von Criminalfälle» spricht. Er hätte seine Mei- । nung über die Untauglichkeit der Schwurgerichte zur Aburtheilung politischer Verbrechen mit Belegen aus der Geschichte der englischen Revolution und der letzten 4 Jahre unterstützen und sagen können, sie taugen unter jedem Wahlmodns dazu nichts.
Köllner entscheidet sich unbedingt gegen die vorgängige Censur, hält aber die unbeschränkte Presse entschieden nur für Giftmischerei. Er sagt: „so wenig man Jemand gestatten kann, daß er physisch die Menschen vergifte, so wenig kann der Staal dieses geistig zugeben. Daraus folgt nun wohl von selbst, eö muß im Strafrecht, wie gegen andere Vergehen, auch gegen den Mißbrauch der Presse die nöthige Fürsorge nach allen Seiten und in allen in Frage kommenden Verhältnissen getroffen, und der Mißbrauch dann von den ordentlichen Gerichten nach der Strenge des Gesetzes bestraft werden."
Köllner hätte noch hinzu setzen sollen, daß aber vor allen Dingen die Gerichte , was leider nicht überall in Deutschland in neuester Zeit der Fall ist, mit Personen besetzt sein müßten, die auch durch ihre Befähigung und die Selbstständigkeit ihres Charakters ans alten Seiten hin, namentlich auch nach unten Vertrauen cinzuflößen im Stande seien.
Ueber daS Verhältniß der Kirche zum Staate spricht sich Köllner Seite 77 fgg. auf eine höchst oberflächliche, ganz unphilosophische und aller staatsrechtlichen Kenntniß bare Weise aus. Seine Ansicht darüber ist die nämliche, wie sie zur Zeit des dreißigjährigen Krieges nicht nur bei Lutheranern, sondern auch bei vielen Katholiken in Deutsaland gangbar war, und die von Gfrörer so meisterhaft gegcisclt worden ist. Wir müssen sie als eine höchst unglückliche bezeichnen und glauben, daß mit dem Vertreten solcher Lehren weder dem Staate noch irgend einer Kirche ein Dienst geleistet wird. Selbst Hegel ist mit seiner Omnipotenz des Staates nicht so weit gegangen, als Köllner und keinen Staatsrechtslehrern aus neuerer Zeit von einigem Rufe, gehöre er einer Kirche an, welcher er wolle, wird Köllner als Gewährsmann anführen können. Seite 78 fgg. spricht sich unser Verfasser gegen die Trennung der Schule von- der Kirche mit Recbt aus. Von einem Universitätsprofessor hatten wir übrigens eine weit bessere und gründlichere Behandlung dieses Gegenstandes erwartet. Bluntschli hat solchen in seinem allgemeinen Staats- rcchte viel geistreicher und schlagender tractirt, als unser Theologe von Profession. Nicht nur von diesen, sondern auch von vielen andern protestantischen Gelehrten — Philosophen, Theologen , Historikern und Juristen — hätte sich Köllner auch Nath über das Verhältniß der Kirche zum Staate holen können, bevor er sich unterfangen hat, andere Leute darüber belehren zu wollen. Nicht glücklicher ist Köllner mit seiner Auffassung des DeutschkatholicismuS, wie er sie Seite 80 fgg. zum Besten gibt. Gewinns hatte seiner Zeit ein eigenes Bü- chelch'en darüber geschrieben und hat sich damit — bla- mirt. Köllner scheint Nachlese halten zu wollen.
Ueber die sociale Frage spricht Köllner Seite 104 fgg. manches gutmüthige Wort und liefert hier und da auch brauchbare Gedanken.
Im Ganzen genommen hat er jedoch die Geschichte des Commnnismus und Socialismus weder richtig erfaßt, noch stehen ihm die erforderlichen volkswirthschast- lichen Kenntnisse zu Gebote, um sachdienliche und hinreichende Vorschläge zur Lösung der unendlich schwierigen socialen Frage machen zu können. Läugnen wollen wir übrigens dennoch nicht, daß auch dieser Theil seines SchriftchenS von dem nicht staatswissenschaftlich geschulten Publicum mit Nutzen gelesen werden könne.
Die Widmung des Werkchens kömmt uns auffallend vor; wir hätten es wegen seiner weniger wissenschaftlichen und mehr populären Haltung für passender gefnn- den, wenn es dem Volke, statt Fürsten und Kammern, gewidmet worden wäre.
Wenn Köllner nicht etwa ein geborner Prcnße ist, waS wir nicht wissen, so ist eS uns wirklich auffallend, wie er dazu kommen konnte, für Preußens Verfassungö- und RegiernngSform Vorschläge zu machen, da Preußen Männer besitzt, wir wollen statt vieler nur Hcffter und Stahl nennen, die staatsmännischen und Fachberuf dazu haben, und es jedenfalls besser zu bedienen vermögen, als unser Gießener Professor der Theologie , der kein Schleiermacher ist, vermag.
Deutschland.
<? Wiesbaden, 7. Dec. Die neueste „Kölner
Zeitung" bringt in einem Artikel „von der Sieg" die wenig erfreuliche Nachricht, daß das Project der Westerwälder Bahn wenig Aussicht habe, von der preußischen Regierung genehmigt zu werden, indem derselben ein anderes Eisenbahnproject zur Verbindung von Deuz mit” Frankfurt a. M. über Siegburg durch die Thäler der Sieg, Heller und Dill nach Wetzlar und von da durch das Lahnthal nach Gießen führend, vorliege und der preußischen Regierung mehr Vortheile deßhalb bieten soll, weil diese Bahn bis auf drei Meilen, welche durch das Hcrzogthum Nassau führen, auf preußischem Gebiete laufen und den Kreis Wetzlar mit der Rheinprovinz verbinden würde. Von Erheblichkeit ist, daß eine andere Richtung dieser Bahn als durch das Heller- und Dillthal nicht möglich ist, daß es daher ganz in die Hand der Herzgl. nassauischen Regierung gelegt wäre, erforderlichen Falles die Bewilligung zur Führung dieser Bahn durch nassauisches Gebiet zu verweigern, während für Preußen dieselben Vortheile erwachsen, wenn die Westerwälder-Bahn zu Stande kommt und die Verbindung der getrennten preußischen Gcbictstheile entweder durch diese Bahn über Frankfurt und Gießen, oder durch die gleichzeitig pro- jectirte Lahnbahn über Limburg und Gießen ermöglicht wird.
TF[ Wiesbaden, 8. Dec. Die hiesigen Landwirthe und die Handwerker, welche durch ihr Gewerbe mit der Landwirthschaft in naher Beziehung stehen, haben die in vorigem Winter unter der Leitung des Prof. Thomä mit bekanntem Beifall stattgehabten Vorträge und Besprechungen über Gegenstände ihres Gewerbes auch für diesen Winter wieder ins Leben gerufen. Die erste dieser Abendunterhaltungen fand am 4. d. M. in dem Gasthause „zur Stadt Frankfurt" statt und war, wie zu erwarten, sehr zahlreich besucht. Einen Hauptgegenstand der Tagesordnung bildete die Entwässerung nasser Grundstücke durch Drainirung. Der Vorsitzende theilte darüber seine Anschauungen und Erfahrungen mit, die er bei Gelegenheit der Versammlung deutscher Land- und Forstwirthe in Hannover gemacht hatte. An diesen Vortrag reihten sich verschiedener Seits vom praktischen Standpunkte aus Fragen, deren Beantwortung diese erfolgreiche Entwässerungs - Methode Jedem klar machen mußte. Man erkannte an, daß auch die Gemarkung von Wiesbaden mehrere Distrikte besitze, in welchen die Trockenlegung durch Drains unbezweifelt von großem Erfolge sein müsse. Der jüngst vom land- wirthschaftlichen Verein zu Hof Geisberg auSgeführte Versuch hatte auf viele, selbst schwerglänbige Praktiker, welche diese Anlage während und nach der Ausführung mit angesehen hatten, einen guten Eindruck gemacht. Eine gemeinsame Besprechung heute konnte nicht verfehlen, das Bestreben zur Nachahmung wirksam anzuregen. Wir haben daher Hoffnung, in der Umgebung von Wiesbaden demnächst weitere Drainanlagen entstehen zu sehen.
Andere, nicht weniger interessante Capitel der Besprechung bezogen sich auf die Einführung jener zweckmäßigen Dreschmaschine und die Anwendung möglichst wohlfeiler zweckmäßiger Ackergeräthe, namentlich Pflüge. Bei dieser Gelegenheit erfuhr man, daß Schmied Bender dahier den Nuchadopflug als Wendepflug auf eine sinnreiche Weise verbessert hat. — Auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung, die am 18. d. M. in demselben Locale stattfinden wird, ist ein Vortrag des Thierarztes Groll über unser Viehhandelsgesetz gesetzt und steht zu erwarten, daß auch dieser Gegenstand, der so tief in das Leben des Landmanns eingreift, manche belehrende Beziehung haben wird. Wir finden diese, jedem unserer Mitbürger zugänglichen Versammlungen, in welchen vorzugsweise praktische Gegenstände von reiferen Männern in der ungezwungenen Weise zur Erörterung gebracht werden, sehr geeignet, die Intelligenz deS Bauernstandes zu heben und würden es natürlich finden, wenn auch andere Abtheilungen von Gewerbetreibenden nach dem Vorbilde unserer Landwirthe von Zeit zu Zeit einen Abend festsetzten, an dem sie ihre Kenntnisse und Erfahrungen in ähnlicher Art gegenseitig austauschten.
Ludwigshafen, 4. Dec. (Pf. Z.) Obwohl gestern die Einzeichnungsliste für die Neustadt-Weißen- burger Bahn wegen Erschöpfung der verfügbaren Summe von 300,000 fl. geschlossen war, so wurden noch heute mit Zustimmung der beiden Bankhäuser weitere Zeichnungen bis zum Gesammtbetrage von 600,000 fl. angenommen. Diese Summe soll jedoch um 50 pCt. Herabgesetzt werden, so daß die Einzeichner nur die Hälfte der Aktien erhalten, für deren Abnahme sie sich ver-