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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M %84. Mittwoch den 1. December 185%

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DieNassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erfdicint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaii» nunmehr auch ir den ganzen Umfang des Lburn« und TariS'schen VerwaltungSbeurkS mit Inbegriff des Postaufschlags 2 fL, für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 fl. 24 fr. Inserate werden die Vierspaltig« Petitleile oder deren Raum mit 3 tr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedri ch , Langgasse 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

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Amtlicher Theil.

Verfügung,

betreffend die ordentlichen Assisen des HofgerichtSbezirkS

Dillenburg im I. Quartal 1853.

Der Unterzeichnete verfügt hierdurch in Gemäßheit der Artikel 7, 8 und 11 des Strafprocetzgesetzes: daß die ordentlichen Assisen deS Hofgerichtsbezirks Dillenburg im ersten Quartale des Jahres 1853, Montag den 21. Februar Morgens 9 Uhr, eröffnet werden sollen, ernennt den Herzogl. Hofgerichtsdirec- tor Herrn Ebhardt zu Dillenburg zum Präsiden­ten und den Herzogl. Hosgerichtörath Herrn von Reichenau daselbst zu dessen Stellvertreter bei die­sen Assisen und überläßt es dem Herzogl. Geuer«!- staatSprocurator Herrn Hergenhahn diese Verfügung öffentlich bekannt zu machen.

So geschehen Wiesbaden den 27. Nov. 1852.

Der Präsident des Herzogl. Nass. Cassationshofs, (L. S.) (gez.) Müsset.

Für die richtige Ausfertigung: der Secretär des Cassatioiishofs, GW-) Assessor Hofm a u n.

Verkündigt,

Wiesbaden den 29. Nov. 1852.

Der GeneralstaatSprvcurator, Hergenhahn.

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Nichtamtlicher Theil.

Briefe über StaatsKünst

(Bruchstücke über bäuerliche Gemeinde - Verfassung, Obrigkeit, Kirche und Schule, und sonstige Lebensverhält« Nisse des Bauernstandes.)

(Fortsetzung.)

WaS ist das Wesen der Gemeindeobrigkeit? Autorität zu sein, welche Recht, Sitte und Interesse der Gemeinde in ihrer individuellen Besonderheit nach Innen und nach Außen vertritt. Sie soll daher der Gemeinde eben so gliedlich angehören, als über dieselbe hinaufgestellt sein. Jenes erfordert, daß der Obere wirkliches G em e i n d e g lied sei, herauge« kommen in der genauesten Bekanntschaft mit allen Rech­ten, Sitten und Interessen der Gemeinde, und selbst in sie verflochten. Die Stellung über der Gemeinde, die autoritative Stellung erfordert zuerst die persön­liche Eigenschaftung, dann die amtliche Berufung und die'höhere Bevollmächtigung. Persön­lich geeigenschaftet, Autorität für die Gemeinde zu sein, ist nur derjenige, der durch seine Standeseigen- schaften schon Autorität in der Gemeinde ist, d. h. der, ih welchem die bäuerlichen und gemeindlichen Pflichten, Rechte und Interessen am vollständigsten zusammentrcf- sen, und der ihnen zugleich am würdigsten genügt. Jenes ist um so mehr der Fall, je ausgedehnter und mannigfaltiger sein bäuerlicher Besitz ist; dieses um so mehr, ein je besserer Wirth er selbst ist. Dies Alles führt zu der Bestimmung:Vorstand einer bäuerlichen Gemeinde kann nur ein unbescholtenes und unverschuldetes Mitglied dersel en sein, das den in ihr vorhandenen obersten Steuerklassen angehört." Damit ist schon ein ziemlich enger Kreis für die Auswahl ge­geben. Wer soll nun die Muswahl treffen. Natürlich der, welcher die Tüchtigkeit des Einzelnen am richtig­sten zu beurtheilen vermag, gewiß aber auch, der dieß Urtheil unbestochen und unbefangen abgibt, und das thut niemals eine Wählermajorität! Immer ist es nur eine geringe Minderheit, die über eines Mannes Tüchtigkeit zu einem Amte unbefangen urtheilt, und ob sie die Mebrhcit für sich gewinnt, ist bloßer Zufall. Denn die Meisten werben bei ihrer Wahl von keinen Privatinteressen, persönlichen Zu- oder Abneig­ungen oder herrschenden Leidenschaften geleitet. Um die Wahl für den Besten oder für den Schlechtesten zu entscheiden, kommt nur darauf an, ob die entschiedenen Naturen und die Einflußreicheren gerade Freunde oder Gegner eines Mannes sind. Göthe sagt einmal: »Nichts ist widerwärtiger als die Majorität; denn sie besteht aus wenigen kräftigen Vorgängern, aus Schel­men, die sich accommodireil, aus Schwachen, die sich «sstmiliren, und der Masse, die nachtrollt, ohne nur im Mindesten zu wissen, was sie will! Sofern die Majorität

das Urtheil geben soll, wer der Tüchtigste sei, zeigt sie sich daher auch erfahrungsmäßig immer unzulänglich und unzuverlässig.

Von liberalistischer Seite wird man freilich sagen: Sollen denn nicht die Gemeinden die Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten haben (wir haben oben gesehen, aus was das hinausläuft), sollen sie diese nicht auftra- gen können, wem sie wollen, und ist der Gemeinde- vorstand nicht eben in dieser Hinsicht der Beauftragte der Gemeinde, den sie mithin frei muß wählen können? Auf jede dieser Fragen sag' ich: Nein! Alle ihre Voraus­setzungen sind doctrinäre Fictionen, ohne natürliche Grundlage in der Lust schwebend. Eine Gemeinde, eine zahlreiche Körperschaft kann gar nicht selbst ver­walten, thul's auch nirgends in der Welt, und das so­genannte Recht der Selbstverwaltung muß daher natur­gemäß immer zusammenschrumpsen zu dem blos for- M a l e n Rechte, den Verwalter selbst zu erwählen. Ist das aber Selbstverwaltung? ist das nicht deren blose Fusion? Auch ist die Obrigkeit nicht Obrigkeit, weil sie die Verwaltung hat, sondern sie hat die Verwaltung weil sie Obrigkeit ist. Autorität zu sein, ist das Wesen der Obrigkeit, und Autorität kann von Niemand durch Mandat übertragen werden, der nicht selbst schon Autorität ist. Ein Beauftragter, ein Mandatar ist immer von seinem Gewaltgeber abhängig. Dieser ist Autorität für ihn, und niemals kann umgekehrt ein Mandatar Autorität seines Gewaltgebers sein. Ist also die Gemeinde Gewaltgeberin ihrer Obrigkeit, so steht sie über dieser, so ist sie selbst davon Vorstand, und diese kann nicht der ihrige sein! Dann ist also die Vorstandschaft, die Autorität der Obrigkeit nur f i n- girt, womit sie eben aufhören würde, Obrig­keit zu sein.

Willst du sehen, wie Fictionen nur wieder Fictio- Snen erzeugen, so blicke in solche Gemeinden, deren Vor­stand das Geschöpf ihrer eigenen Wahl ist: alles An­sehen, alle Würde und Gewalt des Vorstandes muß dort lediglich fingirt werden, weil sie nicht vor­handen sind es sei denn, daß die Wahl zufällig einen Mann getroffen, der an sich schon eine Autori­tät in der Gemeinde war. Sollen wir uns aber dem Zufall ausliefern?

Kurz, die Bevollmächtigung, die Autorisirung der Gemeindeobrigkeit muß offenbar anderswoher kom­men, als aus der Gemeinde selbst, sie muß von der höheren Obrigkeit, der landesfürstlichen ge­schehen! Diese höhere Obrigkeit aber kann nur den autorifiren, den sie selbst für den würdigsten und ge­eignetsten anerkennt, der ihr also nicht durch Wahl auf- gcdrungen wird! (Forts, f.)

Die Eisen industrie in Nassau und im südlichen Zollverein.

Vom Mittelrhein, In dem Herzogtbum Nassau sind nach dem Durchschnitt der 5 Jabre 18451850 406 Eisenerzgruben im Betrieb und förderten 1,578500 Elr. Erz, davon verbrauchten inländische Eisenwerke 787,760 Etr., ausgeführt sind 790,740 Ctr. Diese Ausfuhr ging nach der Saar, der Ruhr und nach dem Elsaß, nm durch Coaks zu Roheisen verschmolzen zu werden. Nassau hatte zu dieser Zeit 18 Hochöfen im Betrieb, die jährlich 264,944 Ctr. Roheisen und 39,236 Ctr. Gußwaaren, zusammen 304,180 Ctr. erzeugten.

Von dem Roheisen verbrauchten 22 Frischfcuer 48,112 Ctr., 216,832 Ctr. verblieben zum Verbrauch von Nassau, und von jenen 48,112 Ctr. Roheisen er­zeugten die 22 Frischfeuer 39,543 Ctr. Hammereisen im Jahr.

Nassau prodlicirt sein Roheisen, seine Gußwaarcu, sowie sein Stabeisen bei Holzkohlen, und aus diesen Umstand, in Verbindung mit der Vorzüglichkeit seiner nicht übertroffenen Eisenerze, gründet sich die Güte der Eisenflrbricate Nassaus.

Der Verbrauch an Holz zur Eisenfabricatiou ist im Jahr für Schmiedeeisen ungefähr 10,750 Klafter zu 144 Cstbikfuß, für Guß- und Roheisen 40,500 Klafter, zusammen 51,250 Klafter, welche den Forsten des Staa­tes und der Gemeinden entnommen werden, und durch­schnittlich das Klafter zu 6 fl. angenommen, einen Jahresertrag von 313,500 fl. abwerfen. Der Arbeits­lohn, welcher in den 264,944 Ctr. Roheisen im Werthe vün 715,340 fl., 39,256 Ctr. Gußeisen im Werthe

von 226,500 fl., 39,549 Ctr. Schmiedeeisen im Werthe von 276,850 fl., also in einem Gesammtwerthe von 1,218,690 fl. enthalten ist, kann, wenn Man den Werth des im Stabeisen enthaltenen Roheisens abzieht (mit 129,890 fl., wonach demnach 1,088:800 fl. verbleiben) zu 22 pCt. dieses Werthes angeschlagen werden, daher die Summe von 892,816 als Arbeitslöhne aus der Eisenindustrie sich ergibt. Der Ueberrest ist Holzwerth, Capitalzins u. s. w.

Nassau könnte weit mehr Eisen erzeugen, allein dat Uebergewicht Rheinpreußens, durch den Besitz der Stein­kohlen bedingt, hat die Stab-Eisenerzèugunst Nassaus fast gänzlich zerstört durch seine Puddlingwerke. Kaum 10 Frischfeuer gehen dermalen noch, und zwar zum Eisenbedarf der nächsten Umgebung, welche ent­weder, weil entfernt gelegen, dem Walzeisen schwerer zugänglich ist, oder welche die bessere Qualität deS Ham­mereisens noch vorzieht.

Die Gußwaaren-Fabrication, als vor­züglich bekannt- leidet an einer wohlfeileren Fabrikation der rheinpreußischen Gießereien deS Hundsrücken und der Mosel, welche, im Besitz wohlfeilerer, aber schlech­terer Rohstoffe- deshalb den Markt im Rheinthal, Ba» den, Württemberg und theilweise Rheinhessen versehen, und sie haben, in Gemeinschaf mit den Cuboöfen- Gie­ßereien, in fast allen Städten, wo ausländisches Roh­eisen wohlfeil zu beziehen ist, die Gußwaaren Nassau- verdrängt. Nur det Main, Oberhessen, KurheffeN, ein Theil von Sachsen und Preußen aus der Nordost» Grenze bilden nunmehr das Absatzgebiet für die Guß- waaren aus Nassau, weil Güte der Waare und etwa- geringere Frachten den Absatz gegen die geringere Waare rheinpreußischer Werke noch schützest.

Die Roheisen-Production Nassaus geht, wie bereits angedeutet, nach den Puddelwerken der Ruhr, von Westphalen, Mosel Und Saar. Baden und Würt­temberg beziehen wenig mehr, da die Hammerwerke da» selbst durch die wohlfeilere Walzeisen-Production der preußischen Pubdelwerke alle darniederliegen und allmâ- lig eingehen müssen.

Nassau ist somit zwar für den Roheisenverkauf auf Preußen angewiesen, allein der wohlfeile Bezug des belgischen Roheisens hält die Preise deS durch Holz­kohlen erzeugten Eisens unter den Selbstkosten, und seitdem durch die Ruhr- und Saarwerke die Eisen» e r z e Nassaus zu billigeren Frachten nach den Stein- koblen-Districten verführt werden, um daselbst ein Coak- roheisen darzustellen, das dem belgischen im Preise gleich­steht, dasselbe an Güte aber übertrifft, so geht die Roh­eisen-Erzeugung Nassaus rasch dem Erliegen entgegen-

So kommt es, daß gegenwärtig die Eisengruben Nassaus zur vollen Hälfte blos noch als Rohstoff zur Ausfuhr aus Nassau auSgebeutet und bald vielleicht blos noch zu diesem Zwecke und zum Sèachtheil des ei­genen Landes im Betriebe erhalten, und anderSwo aus Nassaus Erzen das Roheisen und die Eisenwaaren dar­gestellt werden. Ucberall wird die Eisenindustrie von Nassau von jener von Preußen zurückgedrängt, und während dies eine von allen Jenen, die ein Urtheil in dieser Sache haben, anerkannte Thatsache ist, gibt eS Leute inNassau, welche Petitionen um Er­haltung d e S Z o l l v e r e i n S unterzeichne n.*) Wenn dies Leute wären, welche das Allgemeine, Vor- theilhafte von Deutschland dem besonderen Nachtheile von Nassau vorzögen, so hätte dies einen Sinn, allein sind dies Personen, die jetzt noch kleine Sendungen von Roheisen und Gußwaaren nach Preußen machen und diese durch eine Zolllinie zu verlieren fürchten, während diese kleinen Verkäufe ohne ZoUlinie bald ebenso sicher zu Grunde gehen, wie bisher die Großverkäufe, und Beides, das Groß- und Klein-Geschäft nur durch eine Trennung vom Norden erhalten werden kann.

Es ist hart, den Ausspruch thun zu müssen, daß unsere Interessen den Bruch deS Zollvereins als wün­schenswert!) erscheinen lassen, allein die Klarheit fordert, daß man diese Sache so darstellt, wie sie ist. Die Ei­senindustrie von ganz Nassau, Baden, Württemberg und Hessen muß für die Trennung sich aussprechen, und es ist wirthschaftlich rein unmöglich, daß ohne Verluste die Eisenwerke in allen diesen Staaten ihre Thätigkeit lange noch fortzusetzen im Stande sein können. Daß dies bisher noch geschieht, hat in dem Umstande seinen Grund,

*) So spricht sich die Handelspoliti'che Beilage der Franks.

Post-Ztg. ans, der wir diesen Artikel entlehnen. D. Red<