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Nassauische Allgemeine Zeitung.

â SSS. Dienstag den 30. November 18&2

DieNaffauische Wllgemeinr ZkillinA" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erfdieint, èonntagS ausgenommen, tâfllidi und beträgt der PrânumeralionspreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postrtftulaiiv nunmehr au Le den ganzen Umfang deS Zl'urn« und LariS'fchen !verwaitungâbezirkS mit Inbegriff deS PoffauffchlagS 2 fL, für die übrigen Länder des beutfdvösterreidnfdien PoftvèreinS, wie für daS Ausland 2 ft. 24 kr. Inserate werden die vierspalii . Petitzeiie oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auSwärtS bei den nâchstgeltgenen Postämtern, zu machen.

* Driefe über Staatsknust

(Bruchstücke über bäuerliche Gemeinde - Verfassung Obrigkeit, Kirche und Schule, und sonstige Lebensverhäll- nisse des Bauernstandes.)

Wer soll wirkliches Gemeindglied sein, wer die vollen Rechte eines solchen ansübcn? Noch vor hun­dert Jahren würde man dies freilich für die Frage eines verwirrten Kopfes erklärt haben. Jetzt hat liberalistische Doctrin so viel Kopfverwirrung angerichtet, daß es für StaatsweisheN gegolten, jedes majorenne männliche Men­schenwesen mit eignem Hausstand , das nicht criminell bestraft, kein AlmosenempfänFer ist 2C für ein voll* berechtigtes Mitglied d e r Gemeinde zu er­klären. Wie gesagt, es ist schon eine Begriffsverwir­rung, zu fragen, wer wirkliches Gemeindeglied sein solle, anstatt zu fragen, wer eS denn sei? Denn nur der soll, nur der kann es sein, der cs dadurch schon ist, daß er unvermittelt innerhalb der Gemeinde steht, mit der Vcr- mögsamkeit, alle Pflichten gegen sie auSzuübcu, und an allen ihren Pflichtleistungen Theil zu nehmen. Diese Stellung in der bäuerlichen Gemeinde hat aber nur der s e t b st st ä n d i g e B e s i tz e r eines Bauern­gutes, der dasselbe als die Basis seiner Subsistenz eigenhändig beackert und selbstverwaltet, nur der wirk­liche Bauer, der bei der-Gemeinde, mit ihr und für sie nicht allein seine Person sondern auch seine Realität einsetzt. Nur bei ihm fällt das Standes- und Gemeinde- Interesse mit dem eigenen Interesse zusammen, nur er hat mit der Gemeinde, nur mit ihm hat die Gemeinde zu gewinnen und zu verlieren, nur er ist Gemeinde- glied im vollen Sinne. Erklärt man Ncbcn- wohucr, Pachtbauern, Handwerker, Tagelöhner zu voll­berechtigten Mitgliedern der Gemeinde, der Bürgcr-Cor- poration, so ist das eine bloße Fiction, die gera­denwegs auf commumstische Grundsätze hinaus läuft. Denn muß für das Gcmeindevermö- gen, für die Gemcinbeverpflichtungen nicht zuletzt immer der vorhandene Grundbesitz auftommcu? Ist dieser da­für nicht allein die bleibende Hypothek? und wenn dar- ber bloße Beisassen, Nichtgrundbesitzer mitbeschließen, ha­ben sie denn nicht Theil an der Verfügung über frem­des Hab und Gut, und ist dies nicht schon Commu­nis muS? Ist das nicht offenbar Verletzung der Rechte der Eigenthümer, ihnen solche Mitvcrfügung Fremder über das Ihrige aufzudrängen?

Ein solcher Zustand aber wird in dem Wörterbuche dcr liberaMsch-babylonischeu Sprach- und Begriffsver­wirrung mit:Selbstständigkeit",Selbstverwaltung der Gemeinden", bezeichnet, der frühere Bevormundung der Gemeinde durch die Beamten gegenüberstellt, und als ein Fortschritt, eine Errungenschaft der Revolution ge­priesen! ES gibt kaum ein Beispiel, an welchem die -ganze Flachheit und Nichtigkeit des Liberalismus so an­schaulich würde, als an diesem. Da nämlich, wie über­haupt in der Welt, so auch in deu Landgemeinden, die Besitzenden sich den Nichtbesitzenden gegenüber regelmä­ßig in der M inderhcit zu befinden pflegen, so folgt daraus, nach dem beliebten Majoritäten- und Wahl- Regiment, daß die Besitzenden, also die eigentlichen Trä­ger der Landgemeinden an deren Verwaltung gar kei - u e ii Theil zu nehmen haben, indem sie sowohl bei der W a h l der Verwaltungsbeamten, wie bei unmittelbarem Verwaltungsbeschlusse von den N i ch t b e s i tz c n d e n regelmäßig überstimmt werden, welche letztere dann nicht unterlassen, die Gemeindestellen lediglich aus ihrer Mitte zu besetzen, entweder das Gemeindevermögen zu verthci- len oder doch aus demselben ohne Rücksicht auf dessen Nachhaltigkeit einen möglichst hohen Jahresertrag zu ziehen, diesen natürlich stets kopfweise zu vertheilen, da­gegen die Gemeindekosten durch Umlagen auf den Grundbesitz zu beschaffen, welche dann ebenso na­türlich die von jede in Antheil a n d e r V e r - waltung ausgeschlossenen Besitzer zu be­zahlen haben. Ist dies aber nicht vollkommener Com­munis m u s? und ist bei einem solchen Zustande den eigentlichen und einzigen Gemeindebürgern, nämlich den Grundbesitzern ein Atom von Antheil mehr vergönnt an der Verwaltung, als da dieselbe noch be­sorgt wurde von Beamten, denen doch wenigstens Ehre und Interesse gebot,gute Verwaltungs - Resultate" zu erzielen, d. h. den Grundstock des Gemeindevermögeus wenigstens zn erhalten! Um es kurz zu sagen: Der Unterschied zwischen sonst und jetzt besteht darin, daß die Herrschaft über das Gememdcvcrmögen aus der Hand der Regiernngsbeamten in die des Proleta­riats, also aus einer unberechtigten, in eine noch weniger berechtigte übergegangen ist!

Vom G emein d e verm ö g en nur einige Worte. Nichts gibt einer Corporation eine festere Unterlage als gemeinsames Vermögen, vornehmlich wenn Jeder einen Nutzen davon hat. Schon um deßwillen hätte man die Gleichheitstheilnngcn nicht so sehr befördern sollen, wie dies in den letzten hundert Jahren geschehen ist, und wo noch irgend Gemeindcvermögen vorhanden ist, suche man dessen Zertheilung möglichst zu verhindern, wenig­stens zu erschweren. Sonst befördert man die Haupt­krankheit der Zeit: die egoistische Vereinzelung.

(Fortsetzung folgt.)

3ur ZsUfrage.

Red e deS großherzogl. Hessischen Abg. Franck

(Schluß.)

Man hat sowohl im Ausschußberichte, als heute der Regierung es zum besonderem Vorwurfe gemacht, daß sie sich nicht bestrebt habe, die An s gle i ch ü n gs a b- gaben ans Wein, Tabak und Bier durch die Darm­städter Verträge abzuschaffen, und daß die Einstim­migkeit bei Tarisänderungcn beibehalten worden sei. Nach dem, was im AnSschußbcrichtc hierüber zu lesen ist, und nach dem, was Herr Müller-Melchiors heute gesagt hat, scheint es mir, daß man keine klare Ansicht über diese Äusgieichunasabgaben hat. Weiß denn der Herr Berichterstatter nicht", daß wir ebenfalls Aus- gleichungsabgaben vöm Branntwein und Bier erheben? Er spricht davon mit keiner Sylbe. Weiß er nicht, daß wir die Tranksteuer und Zapfgebühr vom Obstwein und von den ausländischen Erzeugnissen dieser Art erheben?! Die völlige Aufhebung der Uebergangsabgabeu ist nur möglich durch Einführung einer gleichmäßigen in­neren Besteuerung und Gemeinschaftlichkeit des Ertrages der inneren Steuer. Die Forderung, welche an uns in dieser Beziehung gemacht werden würde, wäre Die, daß wir unsere innere Besteuerung des Weines entveber ganz aufheben oder durch eine sogenannte Mostfteuer auf die Grundbesitzer ersetzen sollten. Ich wünsche von unserm Herrn College« George zu wissen, ober nichts dagegen einzuwendcu habe, wenn der Betrag von circa 400,000 fl., welcher jährlich auf die Konsumtion des Weines im Großherzogtbum Hessen umgelegt wird, auf die Weinberge oder bie Weinproducenten »ertheilt werden würde? Oder glaubt man vielleicht, daß unsere oberhessischen und Starkenburger Bauern diese Summe mit Vergnügen neben ihren bisherigen Steuern auf ihre Kartoffel-, Frucht- und Heufelder vertheilen lassen wür­den ? Es ist nichts leichter, als ohne genügende Sach- kenntniß zu tadeln, und solche Tadler müssen crröthcn, wenn fle^angeben sollen, w i c etwas besser gemacht wer­den solle.

Was die gerügte Einstimmigkeit bei Tarifänderungen anbelangt, so können begreiflicher Weise solche Aende­rungen beii Interessen unseres Landes ebensowohl nütz­lich wie schädlich sein. Im letzteren Falle wird uns die Einstimmigkeit von Nutzen, im ersteren von Nachtheil sein. Ob in der Mehrzahl das Erstere oder das Letz­tere der Fall sein wird, kann aei Bildung neuer Ver­hältnisse nicht wohl im Voraus ermessen werden, gewiß erfordert es also die Vorsicht, von der Einstimmigkeit, bei welcher wir uns bisher im Ganzen wohl befunden, nicht so leicht und ohne genaue Kenntniß der Folgen abzugthen. Hieraus, meine Herren, werden Sie ent­nehmen, daß auch der in diesen beiden Beziehungen über das Verfahren der Rechnung erhobene Tadel ein wohl­erwogener nicht genannt werden kann.

Meine Herren! Ich habe Ihnen, wie ich glaube, zur Genüge nachgewiejen, daß sowohl die Anträge des Ausschusses, als der des Herrn M ü l l e r- M e l chio rs und Reh in keiner Beziehung Anspruch auf Ihre Zu­stimmung machen können, daß vielmehr für die Kammer Grund genug vorliegt, mit dem Verfahren der Regie­rung sich einfach einverstanden zu erklären. Wollten Sie aber Ihre Sympathie für eine Erneuerung des Zollvereins aus gerechten und billigen Bedingungen und für dessen Erweiterung aus g a n z D cutsch- land aussprechen, eine Sympathie, die wir vollkommen theilen, so bietet Ihnen der Antrag des Abgeordneten von Rabenau hierzu die passendste Gelegenheit.

Wenn cs schon im Allgemeinen als unangemessen und gegen den parlamentarischen Bruch verstoßend an­gesehen werden muß, wenn die Stände Gegenstände tu den Bereich ihrer Berathungen ziehen, welche einer- diplomatischen Verhandlung unterliegen, so muß dies in weit höherem Grade in dieser Sache der Fall sein, in welcher den Ständen nicht das geringste Material offi- ciell vorliegt, ihnen vielmehr Das, was sie wissen, nur

aus den Zeitungen bekannt sein kann, und in welcher ihnen nicht einmal die Gründe der Regierung mitge- tbeilt werden konnten. Welchen Werth, meine Herren, könnte eine von Ihnen ausgesprochene Ansicht in An- sprnch nehmen, welche, aller erforderlichen Grundlagen entsprechend, rein nur als das Product ungenauer Nach­richten und vager Raisonnements betrachtet werden müßte? Sollten Sie selbst durch ein so ungewöhnliches Verfahren den Werth Ihrer Urtheile in dcr öffentlichen Meinung herabsetzcn wollen, und sollten Sie sich der Hoffnung hingeben können, daß die Regierung cs mit ihrer Pflicht vereinbarlich halte, solchen Urtheilen Werth beizulegen?

Herr Müller-Melchiors hat gegen den An­trag besonders geltend gemacht, daß im Augenblicke keine diplomatischen Verhandlungen anhängig, solche' vielmehr abgebrochen seien. Daß dieser Einwand ohne allen Werth ist, selbst wenn die letzte preußische Circu­lardepesche, was ich nicht bezweifle, ächt sein sollte, ist klar, indem ja darin eine Fortsetzung der Verhandlun­gen mit den einzelnen Regierungen gewünscht wird. Wie aber Herr Müller-Melchiors gegen den Rabcnau'schcn Antrag den Umstand geltend machen ma& daß die Regierung die Darmstädter Verträge abgeschlos­sen habe, ohne die Genehmigung der Stände vorzube- halten, verstehe ich nicht. Mit dem R^bmau'scheu An­trag hat dcr ^torbehalt oder Nichtvorbehalt der ständi­schen Genehmigung nichts zu schaffen; wenn die Ver­träge vorgclegt werden, wird es Zeit sein, zu prüfen, was geschehen ist, und was hätte geschehen sollen. Dann aber möchte ich den Herrn Müller-Mel­chiors fragen, woher er denn weiß, daß die Geneh­migung der Stände in den Verträgen nicht Vorbehal­ten worden ist? Ich habe zwar schon gehört, daß es Leute gibt, welche das Gras wachsen hören wollen, nicht aber, daß es auch solche gibt, welche wissen, was andere Leute nicht gethan haben, ehe sie nur wissen können, was andere Stute gethan haben. Herr Müller-Melchiors hat uns ganz ernstlich unsere Pflichten auseinander gesetzt, und es als eine wesent­lichste derselben bezeichnet, für seinen Antrag zu voti- ren. Ich begreife nicht, wie Herr Müller-Mel­chiors dazu kommen mag. Wir wissen sehr wohl, was uns die Pflicht gebietet, wären wir aber darüber im einzelnen Falle im Zweifel, so weiß Herr Müller- Melchiors am besten, daß unsere Wege so verschie­den sind, daß er nicht unser Leitstern sein kann. Ich votire gegen die Anträge des Ausschusses, sowie der Herren Müller-Melchiors und R e h.

Denkschland.

* Wiesbaden, 30. Nov. Dem landwirthschaft- i liehen Verein sind 60 neue Mitglieder beigetreten. Bei den Herbstversammlung des II. landwirthschaftlicheu Ver­eins machte Herr Schultheiß Bastian von Rehe auf die Nachtheile aufmerksam, welche die, nach öffentlichen Blättern zu fürchtende Zoll Linie zwischen Preußen und Nassau für die nördlichen und westlichen Grenzämter des Herzogthums, besonders für die Bewohner des Westerwaldcs nach' sich ziehen müsse, namentlich im Hin­blick auf den Absatz von Vieh, Butter, Eier rc., (welche Gegenstände die angränzenden preußischen Länder in diesem Falle aus Hannover, Berlin und Hinterpom- mern beziehen würden.)

Mit bem hierauf gestellten, in der angegebenen Weise motivirteu Antrag:das Dircctorium des land-i wirthschastlichcu Vereins möge bei der Herzoglichen Staatsbehörde dabin wirken, daß die ßalamitâi einer Zollgrenze zwischen Preußen und Nassau wo mög- , lich von dem Westerwalde abgcwcndet werde", er?- klärten sich sämmtliche Anwesende vollkommen ein­verstanden und der anwesende Vereinssecretär versprach denselben geeigneten Orts nach Krästen warm zu befür­worten und zur Beachtung zu empfehlen. In Anbe­tracht der Wichtigkeit der Sache für die dortige Gegend wurde sodann, wie das landw. Wocheubl. meldet, abge­sehen vom landwirthschaftlicheu Verein, von der Ver­sammlung sogleich noch ein engerer Ausschuß erwählt, welcher für die'Anfertigung (!) einer Petition mit den nöthigen Unterschriften (soll wohl heißen für die nöthi­gen Unterschriften) Sorge tragen sollte, damit dieselbe! als. atd durch eine eigene Deputation der höchsten Staats­behörde zugestellt werden könne. Die Zahl der Petitio­nen, welche bereits an anderen Ortenangefertigt" wor-. den sind, wird sich also noch um eine vermehren.

Mainz, 28. Skov. Der hiesigen dcutschkatholischell Gemeinde ist dieser Tage durch Minijterialrescript die Weisung zugtgaugen, binnen zwei Ptonaten einen Pfarrer

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