Nassauische Allgemeine Zeitung.
Wr SSS. Montag dcu 29. Noombrr ZS5S
Die „Nassauische Allqrmelne Zèiluu«'' mit dem belletriftifAen Beiblatt „Del Wailderer" erscheint, Sountaqs ausucnommea, läqlich mit betrügt der PrânumerationSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Possrenulaiiv nunmehr auch Lr den qanzen Umfang deS Li um» und Tariâ'schen BerwaltungSbettrkS mit Inbegriff deS PostaufschlagS 2 fl., lür die Übrigell däuder deS deutsch- âsierreichischen PoffuereinS, wie für das Ausland 2 fl. 21 fr. — Inserate werden die einspaltige Petitleile oder deren Raum mit 8 fr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung bou W. Friedrich, Vanggaifr 12, auSwärlâ bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.
Amtlicher Theil.
G e s e tz.
Wir Adolph, von Gottes Gnaden Herzog zu Nassau rc. rc. haben, nachdem die Bestimmungen des Edicts vom 3/6. December 1811 und vom 3. Juni 1845, welche den höheren Civilstaats? dienern, sowie den Offizieren und Militärbermtcn mit Offiziers rang die Befugniß eiuräumen, nach Ablauf einer gewissen Dienstzeit die Versetzung in den Ruhestand ungeachtet fortdauernder Dieustfähigkcit zu verlangen, zu einer Mit den Finanzkräfteu des Landes nicht übereinstimmenden Belastung der Staatscasse geführt haben, und von der Ueberzeugung geleitet, daß es sich nicht nur als die Pflicht eines jeden Beamten vom Militär- und Ewilstanbe darstellt, so lange als cs seine Kräfte gestatten, sich dem öffentlichen Dienste zu widmen, sondern, daß auch die Wünsche aller Diener hierin übereinstimmen, unter Vorbehalt der Vorlage des gegenwärtigen Gesetzes auf dem nächsten Landtage beschlossen und verordnen, wie folgt:
§. 1. Die Vorschrift in 8- 4 des Edicts vom 3/6. December 1811, wonach ein Eivilstaatsdieuer berechtigt ist, seine Versetzung in den Ruhestand mit Pension zu begehren, wenn er das fünfnuddreißigste Dieiistjahr zurückgelegt hat, ebenso die Vorschrift im §. 1 des Edicts vom 3. Juni 1845, wonach jeder Offizier und Militär- Beamte mit Offizicrsrang nach vierzig Dienstjahren in Friedenszeiten seine Versetzung in den Ruhestand mit Belastung suucs CharacterS und Pension verlangen kaun, wird hiermit aufgehoben.
§. 2. Die Bestimmung, daß ein Civilstaatsdicncr nach Erreichung eines siebzigjährigen Lebensalters die Versetzung in den .Ruhestand mit Pension verlangen kann, bleibt bestehen, und wird auch auf die Offiziere und Militärbeamten mit Offiziersrang ausgedehnt.
§. 3. Alle übrigen Vorschriften der bestehenden Pcnsionsgesetze, soweit sie nicht durch gegenwärtiges Gesetz abgeändert sind, bleiben in Wirksamkeit.
So gegeben Biebrach, den 27. November 1852. (L. S.) AdolpH.
Wittgenstein. Lex, Faber. Vollpracht.
D i e n tt n n ch r i ch te n.
Lkhrgkhilfe Wilhelmi zu Winden ist ans dem Schuldienste entlassen, und die dasige LehrgehilfenstÄe dem Schnlcandidatcü Dcmare vom Hofe Ober- hansen, bei Burgschwalbach, provisorisch übertragen worden.
Lehrer Blau M zu Niedersayn ist in den Ruhestand versetzt, und dem Schnlcandidatcü Johann Jung von Werschau die Lehrvicarstcllelle in Niedersayn provisorisch übertragen worden.
Nichtamtlicher Theil.
Zur JoUfrage. Red, des großherzogl. hessischen Abg. Franck.
(Fortsetzung.)
Wer könnte wohl im Ernste einem Staatsmanne, welcher den Zollvereinsvertrag nur in der Voraussetzung für nützlich hält daß daneben ein Vertrag mit Oesterreich bestehe, wer könnte einem solchen Staatsmanne zumnthcii, den ersteren Vertrag definitiv abznschlie- ßen und hinsichtlich des zweiten sich auf den guten Willen seines Mitcontrahente» zu verlassen? Ein Staatsmann, welcher in solcher Weise handelte), würde die Interessen seines Landes mit Füßen treten. Niemand bürgt ihm dafür, daß man ihm morgen, nachdem er sich fest gebunden , freiwillig gewähren werde, was man ihm heute, da er noch frei war, so hartnäckig verweigert.
Ich bin weit davon entfernt die preußische Regierung beschuldigen zu wollen, daß sie bei ihrer Weigerung sich von dem Gedanken leiten lasse, den Handelsvertrag mit Oesterreich , wenn einmal der neue Zollvereinsvertrag abgeschlossen sei, zu vereiteln. Eine solche Handlungsweise kann einer loyalen Regierung nicht zugetraut werden. Aber ich frage Sie, meine Herren, wer bürgt denn dafür, daß die Personen, welche jetzt die Geschäfte in Preußen leiten, auch noch zu wirken im Stande sind, wenn cs sich um den Abschluß des Vertrages mit Oesterreich h andelt? Ja, wer bürgt selbst dafür, daß diese Männer in ihrem Streben für Zustandebringung eines Vertrages mit Oesterreich nicht durch Reiß-Greitz- Lobenstein oder einen sonstigen Verbündeten gehemmt
werden und daß bann die süd- und mitteldentschen Staaten das Nachsehen haben, auch wenn die preußischen Staatsmänner den besten Willen haben? Was würde es die süd- und mitteldeutschen Staatsmänner nützen, wenn sie dann ihre guten Absichten und ihren guten Glauben herausstreichen wollten, da in der Politik bekanntlich die guten Köpfe wichtiger sind, als die besten Herzen, und würde es nicht ein schlechter Trost für diese Staaten sein, sich durch ehrliche, aber dupirte Minister ruinirt zu scheu? -- Sollte cs also wegen dieses Verlangens zum Bruche kommen, so würde die Schuld des Bruches gewiß nicht auf unsere Regierung I und ihre Verbündete fallen.
Muß cingeränmt werden: a) daß die Erneuerung und Erweiterung des Zollvereins, so sehr sie zu wünschen ist, doch nur das Werk einer freien Vereinbarung u n a b h ä n g i g c r Staaten, nicht aber das Werk einer unbedingten Unterwerfung unter den Willen eines Staates sein kann. Kann mit Recht nicht behauptet werden, b) daß an Preußen von Seiten der süd- und mitteldenlschen Staaten unbillige Forderungen gestellt worden sind; steht es ciibiid) fest, daß c) diese Forderungen von Seiten der süd- und mitteldeutschen Regierungen im Interesse ihrer Länder und ganz Deutschlands gestellt werden mußten, — so kann eine Schilderung der Nachtheile, welche eine Auflösung des Zollvereins für alle dentsche Staaten haben werde, den |1W und mitteldeutschen Regierungen liicht als ein Bild des Vorwurfs vorgehalten werden. Man sollte dieses Bild vielmehr Denen Vorhalten, welche sich bisher nicht geneigt gezeigt haben, den wohlbegründeten Ansprüchen der süd- und mitteldeutsche» Staaten entgegen zu kommen.
Will man aber die Nachtheile der Spaltung des Zollvereins schildern, so spreche man nicht blos, wie Herr Z v p p r i tz , Reh und M ü l l e r > M e l ch i o r s heute gethan, von den Nachtheilen, welche die Trennung von Preußen, sondern auch von den Nachtheilen, welche die Trennung von den süd - und mitteldeutschen Staaten uns bringen würde. Diese Trennung lag nicht minder in dem Bereiche der Möglichkeit, als die Trennung von Preußen, unb wenn man steht, wie man sich in den Organen der preußischen Presse in dem Gcdau - ken an eine ausschließliche Hegemonie und in der Geriugschätzuug der Serbin- d u u g mit d e u s ü d de n t s ehe n Staaten gefällt, so liegt die Betrachtung nahe, daß nur die Gemeinsamkeit des Auftretens der süd und mitteldeutschen Regierungen geeignet war, die Hoffnung auf eine Erhaltung und Erweiterung des Zollvereins aufrecht zu erhalten.
Es ist gewiß ein höchst unangenehmes Geschäft, die Vortheile und Nachtheile, welche aus der Trennung des Zollvereins den süd - und mitteldeutschen Staaten oder Preußen erwachsen werden, gegen einander abzuwiegen; ich zweifele nicht daran, daß, wenn cs wirklich zum Bruche kommen sollte, die Nachtheile für Alle groß, wenn gleich für Preußen am größten sein werden, ohne daß cs nöthig sein wird, diese Nachtheile in dem Maße zu vergrößern, wie wir dies heute und bei anderen Gelegenheiten gehört haben. Wenn man aber die Nachtheile in Betracht zieht, die aus der Trennung dcs Großherzogthiims von Preußen für jenes entstehen werden, so muß man auch die Nachtheile in Erwägung ziehen, die eine Trennung unseres Landes v o ii d e n s ü d - und m i t t e l d e u t s ch e n S t a a - teu mit sich führen würde; denn hätten wir uns auch unterwerfen wollen, so würden die übrigen mittel - und süddeutschen Staaten uns schwerlich gefolgt sein. Wer nur einigermaßen Kenntniß der Lage der Dinge hat, wird dies nicht verkennen.
Man hält Ihnen die Wiedererstehung der Schlagbäume als Schreckmittel vor; man bedenkt aber nicht, daß unsere Trennung von Preußen diese Schlagbäume nur etwa an dem zehnten Theile unserer Grenze zn- rückfübrcn würde, während unsere Trennung von Süd- und Mitteldeutschland solche an neun Zehncheilen unserer Grenzen nothwendig machen würde, wie ein Blick auf die Karte zeigt. Die vielen Exclamationen und leeren Dcclamationen über die Nachtheile, welche uns eine Treun n ng von Preußen bringen würde, nöthigen mich, hierüber einige Betrachtungen anznstellen. Die Nebelgebilde, welche die Phantasie dcs Herrn Reh geschaffen hat, werde ich dabei nicht berücksichtigen, da ich in der That nicht den Beruf in mir fühle, offenbare Uebertreibungen, wie z. B. über die Größe der Schulden und des Papiergeldes Oester- I reichs, welche Herr Reh ohne Weiteres auf das Dop
pelte erhöht hat, zu berichtigen und Behauptungen zu widerlegen, von denen jedes Kind das Gegentheil kennt, wie z. B., daß unsere Fluß- und Eisenbahnen rc. nur nach Preußen zogen. Die erwähnten Nachtheile können aber betrachtet werd-ui:
a) mit Rücksicht ans unsere Industrie. Wenn ein Theil der Industrie des Großherzogthiims hauptsächlich in Preußen seinen Absatz findet, so ist der andere Theil hierin vorzugsweise nach anderen Zoll- Vereinsstaaten angewiesen. Die Trennung von dem industriereichen Preußen und die Eröffnung eines großen Marktes, welche die Verbindung mit Oesterreich bietet, würde Gewerbszweige begünstigen und hervorrufen, welche seither, wie unsere Eisenindustrie, Baumwollen- und Tuchman ufactur der preußischen Coiicurrenz wegen nicht aufkommen konnten. So schmerzlich daher eine Trennung von Preußen von manchem Gcwerbszwcige empfunden werden würde, so kann es doch nicht zweifelhaft sein, daß im Ganzen unser e I n d u st r i e bei d e r T r e n n u n g gewinnen, gewiß aber nichts verlieren w ü rde. Wir wissen ja Alle, daß im Allgemeinen nicht Süddeutschland die norddeutschen Staaten, sondern Norddeutsch- land die süddeutschen Staaten mit seinen Manufacturen versorgt.
Was b) die Bodenerzeugnisse betrifft, so weiß alle Welt, daß wir kein Getreide nach Preußen, Hannover 2c. versenden, wohl aber ist bekannt, daß wir in den Jahren des Mangels uns von ihrem Ueberfiuffe zusenden lassen und mit unserem Gelde bezahlen. Mainz insbesondere, der Hauptstapelplatz für unseren Getreide- Handel hat seine Bedeutung nur darin, daß es der natürliche Sammelpunct für die Producte des Maingebietes und des Oberrhcines ist. Würde dieses natürliche Verhältniß durch Zolllinicn gestört, so würde der M a i n z c r P r o d u c t e n h a n d e l r u i n i r t s e i n. Denn ein Vernünftiger kann nicht unterstellen, daß, wenn das Maingebiet und der Oberrhein durch Zolllinien von Mainz getrennt sind, die Producte aus dem Norden nach Mainz gebracht werden, um dort wieder nach dem Norden verkauft zu werden. Zolllinieu gegen Preußen können diesen Handel, der seine durch völkerrechtliche Verträge gesicherte Verbindungen auf dem Rheine hat, weit weniger benachtheiligen.
Wein und Tabak geht zwar in größerer Quantität nach Norddeutschland. Es darf aber, was den Tabak betrifft, nicht übersehen werden, daß eine bedeutende Quantität nach Hamburg, Bremen und über die See geht. Wie übertrieben die dießfall- sigen Behauptungen sind, kaun ich Ihnen am Wein Nachweise». Nach einer Aufzeichnung, für deren Richtigkeit ich bürge, wurden im Jahre 1851 an Wein verkauft: 1) nach Preußen und die mit ihm verbundenen norddeutschen Staaten 15,000 Ohm; 2) nach Bayern und die übrigen Staaten der Darmstädter Verbindung 11,000 Ohm. Rechnet man nun noch dazu, daß nach dem September-Verträge der Zoll auf fremde Weine einschließlich der Begünstigung der Großhändler auf die Hälfte herabgesetzt, folglich ihr Verbrauch auf Kosten nuferer Weine vermehrt wird, und daß man in Norddeutschlaub die französischen Weine den deutschen vorzieht, so wird leicht erkannt werden können, daß unser Absatz an Wein künftig nicht stärker nach Norddeutschlaud, als nach Süd- und Mitteldeutschland sein wird Hieraus können Sie den Werth der Be- hauptnug ermessen, daß eine Trennung von Preußen unsere Rhciiiproviiiz in den Zustand vor dem Jahre 1828 zurückversetzen würde, wo bekanntlich Zolllinien uns nicht nur von Preußen, sondern auch von allen Darmstäbtcr Verbündeten schieden.
c) Bier und Brann twein endlich verkaufen wir nicht nach Preußen. Im Gegentheile erhalten wir von letzterem bedeutende Quantitäten zugesendct und unsere Brenner, besonders in Oberhessen,' werden sich nicht beschweren, wenn die Concurrcnz deS preußischen Spiritus aufhören wird. Mag alles Dieses, meine Herren, den Wuusch für Erhaltung des ganzen Zollvereines nicht schwächen, so kann es' doch dazu beitragen, von allzugroßer Aengstlichkeit und von der Zumuthung zu bewahren,- jener Erhaltung jede andere Rücksicht zu opfern und die Erneuerung des Zollvereines auch unter den unbilligsten' und uachtheiligsten Bedingungen zu erstreben.
Mit Unrecht würde man zur Widerlegung des Gesagten auf das Verfahren unserer Regierung im Jahre 1828 verweisen. Damals galt es, einen Theil der Zollschranken, welche das Land von allen Seiten umgaben, fallen zu lassen, heute handelt es sich darum,