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Nassauische Allgemeine Zeitung.

21^ »-S Donncchag de« 25. llwmnber 185»

Die ,,Naffa>iisâ>e Allqememk Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erstürmt, Sonntag« ausgenommen, täglich und beträgt der PränumerationSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulan» nunmehr auch ir den flamm Umfang deS Ldurn» und $ar.6fd>m PerwaItungSde,,rlS mit Inbegriff deS PostanffchlagS S fl für die übrigen Länder deS deutsch.österreichischen Postverein«, wie für das Ausland 2 fl. 24 fr. Inserate werden die Sierspaltig« Petitteile oder deren Naum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auâwäits bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Amtlicher Theil.

Verordnung.

(Die Wahl der Mitglieder der KreiSbezirksräthe be­treffend.)

Höchster Entschließung zufolge wird der §. 13 des Kreisorganisationsgesetzes vom 4. April 1849 dahin er­läutert, daß bei den Wahlen der Mitglieder der Kreis- bezirksräthe , nach erfolgter Aufhebung des Edicts vom 5. April 1848, nunmehr die Bestimmungen des Edicts vom 25. November 1851 über die Wahl der Abgeord­neten zur zweiten Kammer zur Anwendung kommen.

Wiesbaden, 18. November 1852.

Herzoglich Nassauisches Staatsministerium. Wittgenstein.

vdt. Bismark.

(Ertheilung der Corporatioiisrcckte an den zu Wies­baden gestifteten Verein für die evangelische Kirche des HcrzogthnmK)

Nachdem Höchster Entschließung zufolge dem Verein für die evangelische Kirche des HerzogthumS dahier die Rechte einer juristischen Person ertheilt worden find, so wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht Wiesbaden, den 30. Oktober 1852.

Herzogliche Ministerialabtheilung des Innern. Fabe r.

vdt. Schmidt.

(Die Protocollirung der Viehhändler auf den Märkten betreffend.).

Nachdem die bisher bestandene Einrichtung von Be­urkundung der Viehhändler auf den Märkten sich als der dermaligen Organisation der Justizbehörden nicht mehr entsprechend dargesteUt hat, so wird mit Beziehung auf §. 1 des Edikts vom 24. Oktober 1791 und ans Grund des §. 10 pos. 1 des Gesetzes vom 17. Oktober 1849 Höchster Entschließung zufolge Nachstehendes ver­ordnet :

§. 1. Die durch den §. 7 der Amtsverwaltungs- orduung vom 5. Juni 1816 den damals erichteten Aemtern hingewiesene, nach der durch daS Gesetz vom 4. April 1849 erfolgten Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung aber von den nunmehr bestellenden Justizämtern vollzogene Ertheilung dcrjMarktschcine und Protocollirung der Viehhändler auf den Märkten wird hierdurch dem Geschäftskreise der Herzoglichen Landober- schultheisereien zugetheilt. Die unterzeichnete Stelle wird in geeigneten Fällen den Ortsbürgermeister zeitweilig mit dem oben bezeichneten Geschäfte beauftragen.

§. 2. Die wirklichen Laudoberschultheisen erhalten für die Vornahme dieses Geschäfts, mögen sie dasselbe in Person oder durch einen sie vertretenden Gehülfen vornehmen, d e in Satz 24 der Gebührenordnung vom 27. November 1821 bestimmte Taggebühr, und wenn dasselbe außerhalb ihres Wohnortes stattfindet, die in Satz 25 ebendaselbst festgesetzte Vergütung, sowie für jeden nach eingetretencm Bedürfniß außerdem zugezoge­nen Gehülfen eine weitere Vergütung von Einem Gul­den dreißig Kreuzern täglich aus der Staatscasse.

§. 3. Wird ein Bürgermeister mit dem fraglichen Geschäfte nach §. 1 beauftragt, so hat derselbe hierfür eine von der Ministerialabtheiiung der Justiz fcstzn- setzende Taggcbühr von Einem Gulden bis zu zwei Gulden zu bezieben.

§. 4. Bei der für den Marktschcin zu verwendenden Stempeltaxe behält es wie bisher sein Bewenden. Wiesbaden, den 7. Nov. 1852.

Herzoglich Nassauisches Staatsministerium, Abtheilung der Justiz.

L'c x.

vdt. Grim m.

Dienstnachrichten.

Seine Hoheit der Herzog haben den Ser­geanten Eduard Leyendecker vom 5. Bataillon zum Uiiterlieutenant im 1. Batäillou gnädigst ernannt.

Dem Pfarrer Schönberger zu Dornasfenheim ist die Entlassung von seiner Pfarrstelle auf die erfolgte Resignation desselben ertheilt worden.

Den provisorischen Schulvicaren Schermuly zu Bretthausen und Hartmann zu Pottum sind ihre seitherigen Stellen definitiv übertragen worden.

Codesfälle.

Am 25. Angust ist der Medicinalaccesstst Dr. Otto zu Herborn, am 3. October der P^dicinairath Köh­ler zu Braubach und am 7. November der Pfarrer Vcrslassen zu Heiligenroth mit Tod abgegangen.

Nichtamtlicher Theil.

> Zus denDriesen über Staatskunst".

(Schluß.)

Das Wesen und das Verderbliche der Bureaukratie besteht darin, daß sie als eine Körperschaft mit eigenen Interessen sich zwischen dem LandeSfür- sten und den Unterthanen einschiebt, beide nur als Mittel und Vorwand für die eigenen Zwecke gebraucht, und beide von einander abtrennt, statt sie zu vermitteln. Wo sich dieß Uebel einmal medr oder weniger ausgebildet hat, da genügt meist keine Reaction bis vor den Märzsturm, denn da ist cs fast immer schon ein alter Schade. Toch statt finden muß sie (die Reaction) und ihr Ziel muß sein, daß dem Wesen, wie der Bezeichnung nach die Staats die­ner wiederum la nd eSfürstl i ch e Diener werden. Diese Rückwandclung aber ist allerdings schwierig, und mit der Schleifung der unersteigliche» Bollwerke der Bureaukratie in Verfassung und Staatsdienstgesetzen ist bei Weitem noch nicht gethan. Der Geist des Be- amtenstandeS muß ein anderer werden, und das ist kein Werk einiger Wochen oder Monate. Es muß ein neuer besserer Geist der Treue, Anhänglichkeit und des Gehorsams nach Oben die mit würdigem Frei mut he sich nicht blos wohl vertragen, sondern ihm erst die wahre Unterlage geben dann der Liebe, Theilnahme, der herzlichen Väter­lichkeit nach Unten, welche mit Ernst und stren­ger Gerechtigkeit sich sowohl vereinigen, herrschend werden. Statt dieser, mit Freimuth und männlichem Charakter nicht nur verträglichen, sondern durch beide erst bedingten, thatsächlich sich erweisenden Treue ge­gen den Land es fürsten begegnet man in dem Beamtenstande vielfach nur schweifwedelnder, hündischer Servilität, hauptsächlich den oberen Beamten dargebracht, weil von diesem nach dem ganzen, zur Herrschaft gelangten Systeme das Schicksal der niederen in weit höherem Grade als von dem Landesfürsten selbst abhängt; statt aufrichtigen Interesses an dem Wohle des Landes und der Unterthanen gewahrte man, als nach den Märzstürmen der Schwerpunkt der Macht nach unten gesunken war, hauptsächlich Beamte um die Gunst des zur Herrschaft gelangten Pöbels buhlen, und sich um die Wette beeifern, die Rechte ihres Dienstherr« und Landesfürsten den Moloch der Revolution zum wohlgefälligen Opfer darzubringen, überhaupt durch Wort und That zu beweisen, daß sie Staats- nicht landessürstliche Diener seien.

Zu einer gründlichen Umwandlung zum Besseren aber bedarf es einer langen Erziehung! Was aber gleich geschehen kann, soll nicht aufgeschoben werden, das ist: wenigstens eine Säuberung des Beamtenstandes von allen, sowohl von bureaukratischen als im liberalisti- schen Sinne oppositionellen Elementen. Aber, wird man fragen, es sind ihrer so viele angefressen und durchfres­sen von den bureaukratischen und liberalistischcn Uebeln, daß sich eine gründliche. Säuberung des Beamtenstandes von diesen feindlichen Elementen nicht durchführen läßt. Woher Ersatz nehmen? Antwort: Erstens durch Wie­derherstellung selbstständiger Autoritäten ; Zweitens durch Vereinfachung der Dienstgefchäfte. Hier nur einige Worte vom Zweiten.

Wo das Staatsdienerthum nur zu einiger selbststän­diger Ausbildung gelangt ist, da haben es natürlich auch die Staatsdicner zu einer nachhaltigen Versorgungsan­stalt für die lieben Ihrigen auszudehnen gesucht, und da sie doch zum Mcnichengeschlccht gehöre«, dieß aber erfahrungsmäßig die Eigenschaft hat, sich zu vermehren, der unterzubringenden Söhne und Töchter aber mehr zu sein pflegen, als der untergebrachten Väter, so war es nur Familienpflicht, daß man auch eine Vermehrung der versorgenden Stellen und Aemter anstrebte. Im Dienste des neuen Herr«,des Staates" fand man be­trächtlich mehr Veranlassung, den Geschäftskreis zu er­weitern, als im ehemaligen landesfürstlichen Dienste, und unmöglich konnte das bisherige geringe Personal die Menge der unerläßlichen Schreibereien bewältigen. Es war daher nur unabweisliche Nothwendigkeit, wenn die Arbeiterstellen im Dienste desStaates" vermehrt wurden, und als ein Glück war cs anzusehen, daß es auch nicht an geeigneten Personen dafür mangelte. Daß diese größtenthctls A b k ö in m l i n g e und Verwandte bewährter Staatsdiener" waren, ließ eine gleiche Vor­züglichkeit (!) auch bei ihnen hoffen, und empfahl sie nur um so mehr. Und wie mußte es die Seelen lie­bender Väter, Onkel, Schwiegerväter und

Vettern beglücken, daß dieVorsehung" so für die Versorgung ihrer theuern Angehörigen gesorgt hatte I Auch in diesem verdienstlichen Äustreben kam wie­derum der landläufige Coiistitntionalismus und Liberalis­mus derStaalSdienerschaft" ungemein wirksam zu Hülfe. WährendErleichterung der Staatsbürger, Ver­minderung der Abgaben, Vereinfachung der StaatSein- ricktungeii, Ersparungen im Staatshaushalte," auf der Fahne aller Parteien der modernen Soloneund Lykurge zu lesen waren, förderten dieselbe Gesetze zu Tage, durch welche die letzten in vielen deutschen Territorien noch zahlreich vorhandenen Reste einfacher und natürlicher Einrichtungen, welche sich aus dem Leben entwickelt hatten, daher dem Bedürfnisse entsprachen, zerstört und an ihre Stelle fremdländische, mißverstandene, die wohlbcgründetcn Rechte des Landesfürsten vernichtende Einrichtungen ge­setzt wurden, deren wohlthätige Wirkungen für Nie­mand fühlbar wurden, als für dieStaatsdiener", weil sie, statt der verheißenen Vereinfachung Vermehrung der Aemter, statt der dortigen Ersparungen die beträchtlichste n Ve rm c hr u ii g e n der öffent­lichen Ausgaben in ihrem unmittelbaren Gefolge hatten! Wenn nun aber der Staat seine Eigenschaft als Dienstherr wiederum an die Landesfürsten abtreten muß) so wird üch auch sofort finden, daß in dem landesfürst- lichen Dienste gar nicht so viel regiert, refcrirt, votirt, protocollirt, decretirt, resolvirt, revidirt, calculirt, und registrirt zu werden braucht, als im Dienste des, sich um Alles bekümmerndenStaates". Wenn man nun sagt, daß nicht auch die Grundzüge dcs modernen Dien­stes in den gereinigten und restaurirten hineingeschwärzt werden, so wird man staunen, wie viel weniger Schrei­berei und Arbeit dieser erfordert. Auf allen Seiten muß man klar darüber sein, was man soll und was man will, und welche Mittel hierzu geboten sind, d. h. was und wie zu eonserviren und zu construiren ist. Der Briefsteller schließt (pag. 58): Und dazu, auch hin­sichtlich einiger anderen Seiten des Volkslebens gedenke ich überzugehen, sobald mir eine endliche Antwort auf meine Briefe zeigt, daß sie nicht etwa ein ehrlicher De­mokrat von Postfecretär irgendwo aus patriotischem Pflichtgefühle geöffnet und zurückbehalten, um meine Hängenswürdigkeit demnächst daraus zu beweisen, wenn einmal die rotbe Fahne wieder hoch flattert, und Rache genommen wird an allen Feinden der Demokratie!

Zur Lollfrage.

Rede des großherzogl. Hessischen Abg. Franck

Dem in Nr. 275 dieses Blattes ausgesprochenen Wunsch gemäß theilen wir nachstehend den Wortlaut der Rcdc dcs großh. hessischen Abgeordneten Frank mit, welche derselbe über den Antrag des Abgeordneten Müller-Melchiors, die Neugestaltung des Zoll­vereins betreffend, in der Sitzung der zweiten Kammer der Landställde zu Darmstadt am 4. Oct. 1852 gehal­ten hat. Dieselbe lautet:

Meine Herrn! Wenn bei irgend einer Gelegenheit eine ruhige und würdige Discussion an ihrem Platze gewesen wäre, wenn irgend ein Gegenstand eine gerechte und unparteiische Beurtheilung nach allen Seiten hin in Anspruch nehmen konnte, wenn cs zu irgend einer Zeit angemessen gewesen wäre, mit Beiseitsetzung aller Par- tcirücksichtcn und aller Nebenabsichten, sich blos an die Sache selbst zu halten, so würde dies gewiß heute der Fall gewesen sein, wo es sich um einen Gegenstand handelt, der nicht blos für unser specielles Vaterland, sondern auch für ganz Deutschland von so großer Wichtigkeit ist.

Lon dem Tage an indessen, an welchem es erkenn­bar wurde, daß man sich der Zollfrage mit dem größ­ten Eifer von zwei Seiten her bemächtigte, welche sonst eben kein großes Interesse für materielle Fragen an den Tag zu legen pflegen, welchen ein Zollverein mit Preußen eben so gleichgültig ist, als ein solcher mit Oesterreich, und welchen derselbe nur als Mittel zur Verwirklichung früher Schiffbruch gelittener politischer Pläne dienen soll, von diesem Tage an konnte man darüber nicht weiter im Zweifel sein, daß die heutige Discussion den Characler annehmen werde, welcher sich in den Reden der Herren Reh und Müller-Mel­chiors ausgeprägt hat. (Hier ist die in Nr. 274 d. Bl. bereits nutgerheilte Stelle einzuschalten.)

Das heftige Auftreten des Herrn Müller-Mel­chior und seiner Freunde gegen die Regierung in der Zollsrage wird Ihnen erklärlich sein. Far jene handelt sich nicht um Auflösung oder Erhaltung des Zoll­vereines, sondern um die Anfeindung und Verdächtigung