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Nassauische Allgemeine Zeitung.

Wr 970. Mintâz dell 15. Us^ember FHLS'

DieNassauische Allqemeine Zeituu«" mit dem beilelristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, SonnlaqS ausgenommen, täglich und beträgt der PrâniimerationSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postiegulaiiv nunmehr r»^ ir den ganten Umfang deS Ldurn- und Täris'Ken VcrwalttingSbessrks mit Inbegriff deS Possausschiags 2 fl., für die übrigen Länder deS deu«sch^Kerrei»is»en PoswereinS, wie für das Ausland 2 fl. 24 fr. Inserate werten die vierspaltig« Petitieile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42, auSwärtS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Der Proceß Necker.

XXXV.

Köln, 12. Nov. In der heutigen Sitzung gab der Präsident das Resume der Verhandlung. Sein Vortrag währte mit Unterbrechung von der Dauer einer Stl'nde bis 4 Uhr Nachmittags, worauf sich die Ge­schwornen in das Berakhungszimmer zurückzogen. Gleich nach 8 Uhr traten die Geschwornen wieder ein; die Antworten auf die an sie gestellten Fragen lauten nach derKölner Zeitung" wie folgt: Hauptfrage: Ist der Angeklagte schuldig, in den Jahren 1848, 1849, 1850 und 1851 Mit einer oder mehreren andern Per­sonen die Ausführung eines Unternehmens verabredet und beschlossen zu haben , welches den Zweck hat: 1) die gewaltsame Veränderung der Staatsverfassung un­mittelbar herbeizuführe», 2) die Bewaffnung der Bür­ger und Einwohner gegen die königliche Gewalt und gegen einander zur Erregung eines Bürgerkrieges zu bewirken?

Röser, Bürgers, N o th j u n g, Reiff Ja, mit absoluter Stimmenmehrheit.

Becker, Daniels, Erhardt, Jacobi, Klein, Leßner, Otto Nein.

Erste Subsidiarfrage (in Beziehung auf die Ange­klagten Becker, Daniels, Otto, Jacobi, Klein, Erhardt und Leßner).

Ist der Angeklagte nicht wenigstens schuldig, inner­halb des Zeitraumes vom Jahre 1848 bis 1851 (in Beziehung auf den Angeklagten Erhardt vom Jahre 1850 bis 1851) an dem in der ersten Frage bezeich­neten Verbrechen dadurch Theil genommen zu haben, daß er den Thätern a) Mittel, welche zu That gedient haben, wissend, daß sie dazu dienen sollten, verschafft, oder b) in denjenigen Handlungen, welche die That vorbereitet, erleichtert oder vollendet haben, wissentlich Hilfe geleistet hat?

Otto Ja, mit absoluter Stimmenmehrheit. Be­cker Ja, mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Nebli­gen Nein

Zweite Snbsidiarfrage (in Beziehung auf s ä m m t- l i ch e Angeklagte).

Ist der Angeklagte nicht wenigstens schuldig, ein auf gewaltsame,' unmittelbare Aenderung der Verfassung abzielendes Unternehmen dadurch vorbereitet zu" haben, daß er innerhalb des Zeitraumes vom Jahre 1848 bis 1851 (in Beziehung auf den Angeklagten Erhardt vom Jahre 1850 bis 1851) mit einer oder mehreren Personen eine Verabredung und Entschließung, zu han­deln, getroffen hat, zum Zwecke: a) die Staatsverfas- sung umzustürzen oder zu ändern, oder b) die Bürger oder Einwohner aufzureizen, sich gegen die königliche Gewalt zu bewaffnen, oder c) durch Anreizung der Bürger oder Einwohner sich gegen einander zu bewaff» nen, einen Bürgerkrieg zu erregen?

In Betreff Röser'S, Bürger s', N o t h j u n g's und Reiff's erledigt durch Beantwortung der Haupt­frage; in Betreff Otto's und Becke r's durch Be- antwortung der ersten Subsidiarfrage. Die Uebrige» Nein.

Dritte Snbsidiarfrage (in Beziehung auf die Ange­klagten Becker, Daniels, Otto, Jacobi, Klein, Erhardt und Leßner).

Ist der Angeklagte nicht wenigstens schuldig,Inner­halb des Zeitraumes vom Jahre 1848 bis 1851 (in Beziehung auf den Angeklagten Erhardt vom Jahre 1850 bis 1851) an dem in der vorigen Frage bezeich­neten Verbrechen dadurch Theil genommen zu haben, daß er den Thätern a) Mittel, welche zur That gedient haben, wissend, daß sie dazu dienen sollten, verschafft, oder b) in denjenigen Handlungen, welche die That vorbereitet, erleichtert oder vollendet haben, wissentlich Hilfe geleistet hat?

In Betreff O t t o's und B e ck e r's erledigt durch Beantwortung der ersten Subsidiarfrage; Leßner Ja, mit absoluter Stimmenmehrheit; Daniels Ja, mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Nebligen Nein.

Vierte Frage, auf Anstehen der Vertheidigung ge­stellt. Stehen dem Angeklagten mildernde Umstände zur Seite? In Betreff aller Angeklagten, die eines in einer der vorherigen Frage bezeichneten Verbrechens für schuldig erklärt worden, mit Ja entschieden.

Der Königliche Asstsenhof zieht sich zur Berathung der in Beziehung auf die Angeklagten Dr. Becker und Dr. Daniels mit nur einfacher Stimmenmehrheit bejahten Fragen zurück und erklärt nach kaum vier­telstündiger Berathung den Angeklagten Becker des in der ersten Subsidiarfrage enthaltenen Verbrechens

für schuldig) Daniels dagegen des in der dritten Subsidiär - Frage enthaltenen Verbrechens für nicht schuldig.

Nachdem die Angeklagten vorgeführt uud ihnen das Verdick der Geschworenen verlesen worden, verordnet der Präsident auf Grund derselben und der vom Hofe selbst getroffenen Entscheidung die sofortige Frei, lassung der Angeklagten Dr. Daniels, Dr. Ja­cobi, Dr. Klein und Erhardt sofern derselben keine sonstigen Gründe entgegensiändeu.

Der Oberprocurator beantragt in Gemäßheit eines Reguisitoriums des Starts-Anwaltes zu Minden, wo­nach Dr. Jacobi noch wegen Majestäw-Beleidigung vor das dortige Stadtgericht (laden ist, denselben sei­ner Haft noch nicht zu entlaß ;, und werden daher nur Dr. Daniels, Dr. Klein und Erhardt in Frei­heit gesetzt.

Sodann beantragt der Oberprocurator für die übri­gen Angeklagten, und zwar für Roser, Bürgers, Noth jung und Dr. Becker eine Einschließung von acht, für Reiff und Otto von sechs und für Leß- »er von drei Jahren, so wie für die ersteren sechs die Untersagung der im §. 63 des Strafgesetzbuches bezeich­neten Rechte auf die Dauer von zehn Jahren, endlich, allen Vernrtheilten solidarisch die Kosten zur Last zu legen.

Die Vertheidiger beantragen, daß über das Minimum der Strafe nicht hinausgegangen werde, so wie daß Dr. Becker und Leßner nicht solidarisch in die Kosten verurttzeilt würden, weil dieselben nur der Complicität, nichtaber desselben Verbrechens schuldig be­funden seien; endlich trägt Advoeat Anwalt v. Hontheim für seinen Clienten Leßner auf Freisprechung an, weil, nachdem die zweite Subsidiarfrage allgemciu verneint worden, ein Urheber des darin bezeichneten Verbrechens nicht vorhanden, ein Complice desselben also auch nicht denkbar sei. Der Asstsenhof verurtheilt hierauf die An­geklagten Röser, Bürgers, Nöthjung zu sechs, Reiff, Otto und Dr. Becker zu fünf, Leßner zu drei Jahrwa LMlirtzWg; ÄÄ den ersteren sechs die Ausübung der im §. 63 bezeichnten Ehren­rechte auf die Dauer von fünf Jahren und legt sämmt­lichen Vernrtheilten die Kosten solidarisch zur Last. Die Sitzung wurde um 10*/4 Uhr Abends geschlossen.

Der Krieg gegen die Drusen ist geeignet, die volle' Aufmerksamkeit der hohen Pforte auf sich zu ziehen. Das ganze Armeecorps von Ara- bistan ist mit Ausnahme einiger Soldaten, die als Gar­nison in Jerusalem, Acca, Beirut, Aleppo und Damas­kus zurückbleiben mußten, in der kurzen Zeit von 14 Tagen mobil gemacht worden und ins Feld gerückt. Der Stab des Seriaskeriats hat Damaskus verlassen, denn der Muschir (Feldmarschall) von Arabistau hat in eigener Person das Commando der Armee übernommen. Schon daraus ist ersichtlich, daß es einen ernsten Kampf gilt, denn weder die Empörung des Fürsten von Baal­beck (im Herbst 1850) , noch der Kampf in Aleppo, noch der spätere Pacificationskrieg in Nablus hatte den Seriasker veranlassen können, persönlich ins Feld zu ziehen. Aber diesmal hat man cS mit einem schlimmen Feinde zu thun , nämlich den Drusen , und mit einem noch schlimmere» Terrain, nämlich dem Ledscha.

Als Ursache des Kriegs gilt die Couscriptionsfrage, obgleich dabei noch ganz andere Motive im Spiele sein dürften. Ueber die ersten Kriegsereignisse wird der Augsb. Allg. Zeitung aus Damaskus vom 28. Septbr. Folgendes berichtet:

Nachdem die im Jahre 1850, nach der Niederlage und Aechtuug der Emire vom Hause Harfusch, zwischen deren Bundesgenossen, den Drusen des Hauran und dem damaligen Seriasker Emir Pascha in Keswe (vier Stunden südöstlich von Damaskus) abgeschlossene Con­vention in Konstantinopel nicht ratisicirt worden war, konnte man täglich auf Wiederausbruch der Feindselig­keiten rechnen. Da es aber der Regierung an Mitteln j fehlte, die syrische Division gehörig auszurüsten und der 1 Tod Emir Pascha's (starb im Herbst 1851), eines der ausgezeichneten Männer, den die Türkei jemals gehabt hat, die Unordnung vollends vermehrte, so konnte von Damaskus aus nichts geschehen. An Drohungen und Versuchen unter den Häuptlingen im Hauran Uneinigkeit zu stiften, fehlte es zwar nicht, und ein hiesiges Consu- lat stand in dieser Beziehung der Pforte treulich bei. Bei Nablus war dies Mittel im vorigen Jahre treff­lich gelungen, und die Machthaber des Landes sitzen gegenwärtig in den Gefängnissen zu Stambul. Im Hau­ran gelingt es nicht.

Um Johannis d. I. endlich konnte der jetzige Mu­schir Muhamed Pascha, nachdem eine Einladung der Drusenscheichs nach Damaskus zur gütlichen Beilegung der Streitfrage zu keinem Resultate geführt hatte, eine Expedition gegen den Hauran unternehmen. Das CorpS war aber so klein (25u0 Mann) daß es blos bis Gha- barib Vordringen konntet Eine Vorhut von 60 80 Mann, welche sich zwei Stunden nördlich^von Sanamein gewagt hatte, wurde dort so heftig angegriffen, daß sie nach schwerem Verlust den Rückzug antraten. Dabei wurde ein Brigadegeneral Muhamed Pascha durch einen Steinwurf so verwundet, daß er in dessen Folge vor 4 Wochen hier an Starrkrampf gestorben ist. Diese Expedition schadete der Pforte sehr; denn da sich das Corps aus Ghabarib nicht herauswagte, wurde es zum Gespötte des Landes und hatte für die Bewohner des Hauran das Gute, daß diese durch die Nähe des Fein­des zur Wachsamkeit aufgefordert und bestimmt wurden, Weiber, Kinder und Lebensmittel bei Zeiten in jene wunderbare Festung Syriens, das Ledscha, zu bringen. Die diesjährige Ernte des Hauran, der Kornkammer Syriens, war nebenbei erwähnt so reichlich, daß wir in Damaskus, hätten wir Friedenszeiten, den Mudd Weizen um 3 Piaster kaufen würden. Diese Ernte hqt das Ledscha auf Jahre verproviantirt.

Endlich den 8. d. M. machte der Seriasker Ernst. Ohne daß Jemand vorher etwas ahnte, zogen plötzlich fast sämmtliche hier liegende Truppen nach Eswe ab, wo vorgeblicher Weise Winterquartiere errichtet werden sollte». Am 12. reiste der Seriasker selbst dahin ab, und nun wurde es klar, was man wollte. Den 14. passirte die in Homs stationirte Artillerie die Stadt und den 16. schon war die bis auf 12,000 Mann (worun­ter 3000 Baschbusuks, d. h. irreguläre Reiter) ange­wachsene Armee in Ghabârib eingerückt.

Die ganze Ebene des Hauran, so wie das Gebirz Hauran, ist gegenwärtig verlassen und öde. Die un­gefähr 25,000 Einwohner haben zum zweiten Male in diesem Jahrhundert Haus und Hof verlassen und sich mit Hab und Gut ichs L dscha geflüchtet. Das erste Mal war es unmittelbar nach der ägyptischen Occupa-- tion. Ibrahim Pascha, der die strategische Wichtigkeit des Ledschas nicht gehörig würdigte, hat binnen vier Wochen eine Armee von mindestens 18,000 Mann in den Irrgänger! dieses Landstrichs verloren. Seine Ka­nonen liegest noch heutzutage drinnen, und aus den Tausenden von Bajonncttcn haben sich die Beni Solut und Rowala Lanzenspitzen gemacht. Ibrahim hat das Ledscha niemals gewonnen. Als die ägyptische Dyna­stie in Syrien au-rkannt war und Ibrahims Sorge um den Wohlstand des Hauran die Liebe der Bauern ge­wonnen hatte, luden diese selbst ihn zur Besichtigung des Ledscha ein. Hätte Ibrahim Memoiren hinterlassen, so würden wir wissen, wie er das Land gefunden hat. Burckhardt ausgenommen, der einen Theil des Ledscha gesehen hat, ist kein Reisender drinnen gewesen und fast alle Nachrichten darüber find von Hörensagen. Nur so viel wissen wir, daß das Ledscha ein vollkommen ebener, nördlich an den Hauran gränzender District von fünf Tagreisen Umfang ist, der mit ungeheuren Felsenblöcken vulcanischen Ursprungs besäet ist, die schroff und -zerris­sen nicht überstiegen, sondern umgangen werden müssen. Dazwischen wenden sich Hunderte von Sackgassen und Gängen, deren Ein- und Anogäugc nur der Eliiwohuer kennt. Hin und wieder gibt es Quellen, Wiesen, Fel­der und einige Dörfer. Dies ist der Kampfplatz. Auch sehen wir aus den bereits stattgehabten Gefechten, daß die türkische Armee weiß, daß der Feind nicht mehr im Hauran, sondern hier zu suchen ist. Denn den 19. d. M. lenkte der Seriasker von Sanamein, wo er TagS vorher angekommen war, in südöstlicher Richtung ab nach Tibne »nd Chabeb, wo sich das Bab el-Ledscha, oder der nur einzig mögliche Eingang in daS Ledscha befindet.

Die Türken kennen diesen Theil deS Ledscha's ziem­lich genau, da Emin Pascha noch kurz vor seinem Tode einen guten Ingenieur, den ehemaligen ungarischen Re- vointionsgeneral Kullmann, der unter dem Namen Feisy Bey Mohammedaner und Oberst im syrischen General- stab geworden, mit Aufnahme des Ledscha's beaufragt hatte. Derselbe soll als Steucrexecutor verkleidet, ziem­lich weit vorgedrungen sein, doch glaube ich nicht, daß er ganz im Innern des Ledscha's gewesen ist.

AlS die Insurgenten im Ledscha sahen, daß die Tür­ken auf Tibne vorrückken, sendeten sie am 20. d. Mts. Mittags eiligst 300 Schützen mit 50 Maulthieren, um den Rest der in Tibne befindlichen Dorräthes und Effec­ten wegzuholen, sie konnten aber diese Absicht nicht mehr