Nassauische Zeitung.
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Wr S«8. Freitag den 12. November 1868.
Die „Nassouisckc Allstem eine Zeituoft" mit dem bcNelristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscketnt, SonniagS anSstenommen, tästlij, und beträgt der PränumeratiooSpeeiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postrkstulaiiv nunmehr auch Cr den stanzen Umsonst des Dhurn, und TariS^Mn Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des PostaufschlastS 2 ff., für die übrigen Länder des deutsch.öfferrciclnschen PosKereinS, wie für das Ausland 2 ff. 24 kr. — Inserate werden die vierspallig« Petitfkile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.
* Haus van Gagern.
(Schluß.)
Als Abgeordneter der großherzogl. hessischen zweiten Kammer wirkte Gagern eine lange Reihe von Jahren. Seinen Wahlkreis vertrat er auf den Landtagen 1820 — 21 und 1823 — 24. Für den Landtag von 1826 — 27 traf ihn nicht wieder die Wahl, doch wurde er im Jahre 1829 vermöge des dem Großherzoge zu- stcheuden konstitutionellen Rechtes von diesem zum lebenslänglichen Mitglied der ersten Kammer ernannt. Als solches war er anwesend auf den Landtagen von 1829—30, 1832-33, 1835—36, 1838—41, 1841 —42, 1844—47; den Landtag von 1834 hatte er nicht besucht. In seiner ständigen Wirksamkeit erwarb sich Gagern ein großes Verdienst um das Berfassungswerk. Sein Bericht über die allgemeinen constitukiouel- len Rechte machte Epoche. Er brachte überhaupt in seine Ausschußberichte und in die Debatte eine seltene Fülle von Geist, Ideen und Interessen. Der Grundgedanke feiner Thätigkeit war, den Standpunkt des Deutschseins in allen Fragen festzuhalten und höhere patriotische Momente in dieselben zu legen. Vaterland, ein großes Vaterland — Nationalität, deutsche Ebre, Zusammenhang, Kraft, Ansehen, Cultur, Entwickelung bezeichnete er selbst in einer Rede im Jahre 1832 als die Gegenstände, welche seine Thatkraft und Sorgfalt in Anspruch nehmen und sein Wirken bestimmen. Wohlverstandene Vaterlandsliebe, das BewiHtsein, einer großen gesegneten in sich selbst verbundenen Nation anzugehören, war ihm nach den religiösen Ideen das erhebendste, wärmste, seligste Gefühl, und er beklagte den, der dessen entbehre. Aber auch in anderer Richtung entfaltete er einen opferbereiten Geist; so war er es, der im Jahre 1825, selbst ein Privilegirter, auf die Nothwendigkeit der Verwandlung der Theilabgaben von Weinbergen in ständige Grundrenten zu Gunsten der Verpflichteten hinwies, um einem Bedürfnisse der Zeit genug zu thun und dadurch einen großen Stoff des Haders zu beseitigen. Pate! non dolet, rief er in der Rede seinen Mitprivilegirten zu. Ebenso erklärte er sich, obgleich unter Wappenschildern ausgewachsen, doch gegen die Beibehaltung des feudalistischen Huldiguugseides neben dem neuen Verfassungseide.
Ein Freund der Oeffentlichkeit befürwortete er die möglichst geringe' Modifikation der in Rheinhesien bestandenen unbedingten Oeffentlichkeit des Strafverfahrens, er beantragte sogar 1832 die Wiederherstellung der relativenOeffentlichkeit der Bundcsverhandlungen und gab einige Jahre später auch die Anregung zur Veröffentlichung der Summarien der Kammerverhanblnngen. Die im Jahr 1838 bei der Krönung des Kaiser Ferdinand erfolgte Amuestiruug der Carbonari gab ihm Anlaß, dieses Beispiel dem Großherzogthum Hessen zur Nachahmung zu empfehlen. Dort hätten mehr Aristokraten an der sträflichen Verschwörung Theil genommen; in solchen Dingen seien Aristokraten stets strafbarer, in Deutschland wären cs Jünglinge mit falschen Ansichten gewesen. Viele wären schon über weite Wasser geführt worden. Diese Entfernung der Unglücklichen sei unter allen conservativen Maßregeln die beste und stärkste. Auf demselben Landtage beantragte er, daß dem König von Bayern von dem Groß herzogthum mit ausdrücklicher Erwähnung der Landstände für die energische Führung der Donau - Main Verbindung ein Dank dargebracht werde.
Im Jahr 1846 machte 'er auf die Wichtigkeit der Auswanderung aufmerksam und empfahl sie der Fürsorge der Regierung. Einen Glanzpunkt in seinen Reden bildete die, welche er in der ersten Kammer am 19. März 1839 über die Hannoverschen Verhältnisse hielt. Einen heftigen Angriff hatte er in der letzten Zeit von seinem Altersgenossen Arndt wegen seiner Lobsprüche auf Tallevrand zu erfahren. Nic war aber ein Vorwurf ungerechter, als dieser, wenn dadurch seine deutsche Gesinnung in Zweifel gezogen wurde.
Was diese anbetrifft, so hat sein Sohn Heinrich v. Gagern in der Sitzung der zweiten hessischen Stäude- kammer vom 18. Mai 1836 ein Zeugniß darüber abgelegt, das eben so sehr den Vater als den Sohn ehrt. Gagern war immer deutsch, human, gebildet, eigenthümlich, vielseitig und, obgleich mit aristokratischen Modifi- cationcn, liberal. Diese Verbindung von Aristokratis- mus und Liberalismus war Ursache, daß Gagern nicht die Bedeutung als Partei mann genoß, die ihm als Staatsmann gebührt. Als solcher verdicut er die größte Beachtung. Seine staatsmännische Thätigkeit chat er in
der Schrift „Mein Antheil an der Politik" (4 Bände. j Stuttgart 1823—1833) klar dargclegt. Als Politiker im weiteren Wirkungskreise war Gagern weniger ein Gegner Napoleons als der Napoleonischen Politik. Er ließ dessen großen Eigenschaften Gerechtigkeit widerfahren, obgleich er persönlich eben keine Veranlassung dazu hatte, da er durch Napoleons Machtwort, daß kein auf dem linken Nheiuufer Geborner in einem zum franko|tr schen Reiche nicht gehörigen Staate Dienste leisten dürfe, aus seiner einflußreichen Stellung als Nassau- manischer Minister verdrängt worden war. Seine Ansichten wurden geachtet, und sein Rath in Fragen größter Bedeutung gern gehört. So wurde er von Metternich der Berathung der orientalischen Frage auf Schloß Johannisberg, so von König Otto der Berathung der Schicksale Griechenlands aus Schloß Schaumburg beigezogen.
Als Schriftsteller ist Gagern besonders durch die „Resultate der Sittengeschichte" (6 Bde., Franks. a.M. 1818— 1822; neue Auflage 1837, Stuttgart, „die National- gcschichte der Deutschen (Bd. 1. Wien 1812. 2. Aufl. 2 Bände, Frankfurt a. M.) die bis zum Frankcureiche geht „die Kritik der Völkerrechte (Leipzig 1840) und durch die oben erwähnte Schrift „Mein Antheil an der Politik" bekannt. Außerdem suchte er durch Flugschriften und als Journalist in die Stimmung der Zeit einzugreifen und zur Aufklärung und Verständigung beizu- tragcn. Seine in der A. A. Z. unter der Aufschrift „Vaterländische Briefe" erschienenen Aufsätze sind besannt.
Von 1822 bis 1827 gab er seinen „Einsiedler" heraus, oder „Fragmente über Sittenlchre, Staatsrecht und Politik". Unter den gediegenen Aufsätzen zeichnen sich besonders aus die Ansprache an die deutsche Jugend, die heilige Allianz,, seine spanischen Schlösser, die Moldau und die Wallachei, der Pabst und die Cardinäle. Aus allen seinen Schriften leuchtet etwas hervor, das Göthe's Ausspruch über dessen Nationalgeschichte der Deutschen bestätigt: der Mann wollte mehr als Bücher schreiben. Spätere Beurtheiler ziehen zwischen ihm und Chateaubriand Parallelen, die nur zu Beider Ehre gereichen können. In einem Punkte stimmen die Beiden nicht überein; Gagern wäre eher Anhänger des vertriebenen Karl X., als Prophet der Republik geworden.
Im I. 1838 erschien seine Ansprache an die deutsche Nation über den Vorgang zu Köln, zur Besänftigung und Verständigung. Noch bis in die neueste Zeit zeigte Gagern Sinn für wissenschaftliche Bestrebungen und schriftstellerische Thätigkeit; so finden wir den rüstigen Greis noch 1837 auf dem hundertjährigen Jubelfeste der Universität Göttingen und 1846 bei der Germanistenversammlung in Frankfurt a. M.
So wandte er sich noch im Jahr 1848 mit einer wohlgemeinten Ansprache an die deutsche Nationalversammlung , deren Präsident sein Sohn Heinrich war. Wir werden nicht irren, wenn wir dessen berühmte Rede über Einsetzung der provisorischen Gewalt, dessen Hin- dcutuiigen auf den Erzherzog Johann den Eingebungen aus Hornau zuschreiben.
Vom Jahr 1836 an lebte „Vater Gagern" ununterbrochen in Hornau im Genüße eines stillen Fa- milienglnckes an der Seite einer geliebten Gattin, die ihm der Tod entriß, nachdem er seine goldene Hochzeit mit ihr gefeiert.
Noch vor seinem Scheiden wurde ihm, dessen ernste unermüdliche Thätigkeit darauf gerichtet war, die föderative Idee auszubilden, dem deutschen Bunde ein ge- suudcs kräftiges organisches Leben einzuhauchcn, ihn „zum Focus, zum großen heimischen Herd zu machen, wo sich alle guten Gesinnungen entwickeln würden, wo sie sollten concentrirt, erwärmt, geläutert, gestählt und verbreitet werden"; die hohe Genugthuung, zu sehen, daß nun, da die Stürme der Zeit in den Grundfesten seiner Lieblingsschöpfung, an dem Gegenstände seines eifrigsten Wirkens vergebens gerüttelt, die Bundeöidee wieder lebhafter denn je erwachte, und daß die Erfüllung seiner Wünsche einer nicht allzufernen Zeit Vorbehalten sei. Gehört doch auch die Idee der Wiederbelebung und Kräftigung des deutschen Bundes mit zu dem Vermächt- niß des großen zu früh verblichenen Staatsmannes an der Donau.
Gagern starb in seinem 86 Jahre. Er war ein Charakter voll edlen Selbstbewußtseins, gerecht und eh- renwerth, sein Angedenken knüpft sich an die hervorragendsten Momente der ersten Hälfte unseres Jahrhuu- dertcS und wird ebensowenig als die Erinnerung an diese verlöschen.
Der Praceß Becker.
XXXIII.
Verhandlung am 8. November. Der Angeklagte Dr. Becker beleuchtet hierauf die Aussage von Hentze und bezeichnet den Unterschied zwischen der Polizei-Instruction und derjenigen vor einem Untersuchungsrichter. Die Wciterberichtung der Mittheilung Hentze'S wegen der Maschinenbauer erklärt er, wie früher, für ein bloßes Wirthshausgespräch. Hentze sagt selbst, erkenne die Mitglieder der Centralbehörde nicht und habe auch von ihm (Dr. Becker) nichts darüber erfahren. Dom Zeugen Haupt bemerkt er, die Anklage habe früher von demselben angenommen, er sage nicht die ganze Wahrheit. In England würden Angeklagte im Verhöre gewarnt, nichts gegen ihr Interesse zu sagen; gegen ihn (Becker) habe man aber gleichzeitig wegen vier Verschwörungen die Untersuchung geführt': wegen einer Militärverschwörung, wegen einer norddeutschen constitutio- nellcn Verschwörung und wegen zwei kommunistischen Verschwörungen, der Marz'schen und Schapper-Willich'- schen. So habe man ihn von vier Seiten umgarnt und gehofft, „daß er die Gefälligkeit haben werde, in eins der gestellten Netze zu gehen". Es folgen nun noch einige Wiederholungen dessen, was Dr. Becker bei der Vernehmung ausgesagt. Der Bund habe sich gegen die Nationalität erklärt; er (der Angeklagte) glaube nur auf dem Fundamente derselben sein Ziel erreichen zu können. Er sei mit allen freisinnigen Parteien befreun» det gewesen, ohne sich einer derselben zu unterwerfen. Wenn es blos Ehrgeiz sein sollte, der ihn antrieb, so hätte er sich fest einer Partei angeschloffen und sich von ihr emporheben lassen. Der Redner schließt mit den Worten: „Der Haß klagt mich an, die Entscheidung ist bei Ihnen".
Oberprocurator v. Seckendorff trägt darauf an, daß der Zeuge Hentze nochmals vernommen werde, damit man erkenne, wie es mit des Angeklagten Wahrheitsliebe bestellt sei. — Hentze erklärt, er habe nicht gesagt, Becker sei Redacteur der „Neuen Rheinischen Zeitung", sondern er sei Mitarbeiter derselben. Auch habe er ihn nicht blos darauf hin für Bundesmitglied gehalten. Als ihn Polizeidirector Schultze vernahm, fei er nicht in Haft gewesen, auch habe derselbe sich keiner künstlichen Mittel bedient. Die Verbindung Beckers mit Nothjung war es, die ihn auf Beckers Mitgliedschaft schließen ließ. Marx habe ihn (den Zeugen) schon 1847 aufgefordert, Mitglied zu werden, was er ablehnte. Seine Correspondenz mit Willich sei eine rein „privatliche" gewesen. — Auf die Frage des Vertheidigers Dr. Thesmar bemerkt der Zeuge, daß er Schimmelpfenning ■ keine Adressen von Offizieren gegeben, ihm sogar von dem Versuche, sie zu verleiten, abgerathen habe. Doch ließ er es geschehen, daß Schimmelpfenning die Rangliste von seinem Büchergestell nahm und einige Offiziernamen daraus notirte.
Oberprocurator v. Seckendorff: So steht eS mit der Wahrhaftigkeit des Angeklagten. Er spricht von vier Anklagen, und ich weiß nur von einer. Eben so wenig habe ich den verhafteten Hartmann vernehmen lassen. Der Angeklagte behauptet, Hentze'S Aussage stütze sich nur auf Vermuthungen; er sei verhaftet gewesen; Director Schultze habe ihm die Aussage auf* iuquirirt, und eins wie daS andere sei eine grobe Un* Wahrheit. In einem Briefe soll ein Wort nicht die „Freunde", sondern die „Fremde" heißen. Wie kann es aber in dem Satz: „Diesen Brief bitte ich allen unsern Freunden vorzulesen," „Fremde" statt „Freunde" hxißen ?
Dr. Becker: Ich habe die Polizeivernehmungen im Allgemeinen geschildert, nicht jene des Director Schultze, Von der Einwirkung der Verhaftung sprach ich bei Haupt, Nicht bei Hentze. Ich habe nicht behauptet, das öffentliche Ministerium habe Untersuchungen gegen mich cingelcitet und den Hartmann verhaftet, vielmehr meinte ich damit die Polizei. Wenn ich von einer Stelle behauptete, es heiße darin „Fremde" nicht „Freunde", so war cs weder die verlesene Stelle, noch der Brief, worin sie steht. Schluß der Dr. Becker'schen Vertheidigung.
Der Vertheidiger Esser 1. ergreift für den Ange- geklazten Dr. Daniels und nachher für den Angeklagten Erhard das Wort. Er beginnt mit Hervor- Hebung der Verdienste des Elstern und sucht den friedlichen Inhalt des Statuts und der Ansprache, welche nichts von Propaganda wollten, auseinanderzusetzen. Die harmlose Erklärung dieser Schriftstücke durch Bürgers findet er durch dessen Schreiben an Lasalle bestâ- sigt. Das Complott erklärt er in ähnlicher Weise wie