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Nassauische Allgemeine Zeitung.

2Vr S« / Montag dcu 8. November 18&3.

Die,,Ni>ffaiiiscbe Allgemeine Zeitung'^ mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PrânumerationSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaiiv ttunmehr auch Lr den ganzen Umfang des Lburn« und TariS'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postaufschlags 2 fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 fl. 24 kr. Inserate werden die vierspaltiK« Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Amtlicher Theil.

Concession zur Beförderung von Auswanderern.

Dem Kaufmann I. C. Biegel zu Limburg ist die Erlaubniß zum gewerbsmäßigen Betriebe der Ver­mittelung des Transports von Auswanderern aus dem Herzogthum unter den in der Verordnung vom 31. Januar 1849 enthaltenen Bestimmungen ertheilt worden.

Wiesbaden, den 3. November 1852.

Herzogliche Ministerialabtheilung des Innern. Faber.

vdt. Horstmann.

Vienstn ach richten.

Der an der Realschule in Limburg bisher proviso­risch verwendete Lehrer ©réve ist zum Reallehrer da­selbst ernannt worden.

Nichtamtlicher Theil.

Zur Geschichte des modernen Constitu- tionalisrnus.

(Schloß.)

Unter Hinweisung auf Frankreich sucht Zimmermann darzustellen, daß auch hoher Census das Königthum nicht rette und die Geschichte unterstützt seine Behaup­tung.

Noch viel zweifelloser ist seine Behauptung, daß Nachgiebigkeit die Gefahren vom Königthum nicht abzuhalten und die Krisen mit Glück nicht zu besiegen vermögen. Seine geschichtlichen Belege ans dem Leben der Könige Ludwig XVI. und XVIII. und Karl X hätte er noch aus der Zeit der englischen Revolution ver­mehren können, wenn er die Geschichte der letzten Jahre absichtlich nicht berühren wollte. Seite 171 sagt so­dann Zimmermann sehr vortrefflich:Das System der Constitutionen und Vergleiche, dem demokratischen Mit- hcrrscher gegenüber, ist nicht nur feige und unehrenhaft, sondern er rettet auch nicht das Königthum, be­schleuniget vielmehr seinen Fall und macht den Rückgang auf eine moralische Grundlage fast unmög­lich. Wer nicht unausgesetzt nachgeben bis zu Ende nachgeben kann und will, darf die Laufbahn der Concessionen nicht beginnen. Denn je mechr die Krone dem demokratischen Mitregenten gibt, desto mehr verlangt er; je mehr das Königthum sich demü­thigt, desto höher steigen seine Forderungen; je weiter er an Macht zunimmt, desto heftiger strebt er, auch den Nest von Gewalt zu bekommen; keine Verwil- ligungen vermögen, den demokratischen Gewalthaber so abzufinden, daß die Monarchie nicht zuletzt mit ihm in einem Kampf auf Leben und Tod ringen müßte. Und erscheint dann im Laufe der Nachgiebigkeit jener Mo­ment, der nie ausbleibt, wo dem Könige zugemuthet wird, die letzten Stützen des Thrones aufzngcben, und wo er den Kampf annehmen muß, wenn er nicht abdanken oder fliehen will: da bleibt ihm für alle vorausgegangenen Concessionen nichts, als der Nach­theil und das bittere Bewußtsein, daß seine Streckmittel um das schwächer sind, was er ohne Noth ver- s chenkte."

Zimmermann setzt nun kurz auseinander, daß auch die kontinentale Aristokratie dem Königreiche nicht hülf- reich beispringen können, weil sie schwächer sei, als die demokratische Staatsgewalt, und bei hereinbrcchendcm Sturme mit ihrer eigenen Rettung zu thun habe. So­dann fragt er:

Oder zieht die Aristokratie das Reichthums herbei und kämpft auf Seite des Königthums? Ach, sie ist weit geschickter, die constitutionelle Herrschaft mit dem Könige zu theilen und zu ihrem Vortheile zu wenden, als das Königthum ans dem entsonnenen Gewaltkampfe zu schlagen. Wenn je die Monarchie daran denken wollte, die Geldaristokratie in der Stunde des Kampscs zu benutzen, und ihr ritterlich- aufopfernden, heroischen Muth anznsinnen: so wäre dies ein böser Irrthum. In der pariser Revolution von 1848 und in vielen Aufständen anderwärts bewies sich die reiche Masse träge und ohne Muth : sie ließ sich von einer kleinen Zahl feuriger oder frecher Menschen, die aber ihr Leben nicht schonten, beherrschen und zu allen möglichen Dingen bringen."

Welch unerschütterlicher Treue die Ritter des Dürgerkönigs fähig sind, haben wir aus dem In­halte der letzten Pariser Adresse in diesen Tagen mit Ekel und Abscheu ersehen.

Am Schluffe seiner Schrift stellt Zimmermann die Unbrauchbarkeit der constitutionellen Monarchie und bet. Republik für die continentalen Länder summarisch dar, und behauptet, die beschränkte Monarchie, nicht die absolute sei für die meisten derselben das richtige Königthum, während er es nicht läugnen will, daß für einzelne europäische Länder nur die autokratische Verfassung, die absolute Monarchie passe.

Nach der Meinung Zimmermanns unterscheidet sich aber die beschränkte Monarchie von der c o n st i t u - t,i,o nellen darin: daß jene erstens keine Theilung der Souveränelät und Staatsgewalt kenne, sondern als das Rechtsprincip den Grundsatz an der Spitze führe, daß die g e s a m in t e Staatsgewalt in dem König ver­einigt sei und ihm als erbliches Eigenthum gehöre. Zweitens seien in der beschränkten Monarchie die ent- gegenstehenden Rechte, welche die königliche Gewalt be­dingten und modificicte», Verleihungen, Privilegien des Königs, und wie diese zu behandeln, weßhalb auch deren Zurücknahme im Falle des Mißbrauchs, zustebe. Drittens dürfe das Maß der beschränkenden Rechte nie so groß sein, daß factisch der Regent aufhöre, den grö­ßeren Theil der Legislative und die ganze Executive zu besitzen.

Die Darstellung Zimmermanns über den Unterschied zwischen der sogenannten constitutionellen Mo­narchie und der beschränkten kann nicht befriedigen. Wir werden darauf zurückkommen und wollen wünschen, daß es Zimmermann gelingen möge, in seiner verspro­chenen Schriftüber den Werth der wahren Monarchie" diesen sehr schwierigen Punkt gründlicher und angriffs­loser zu erörtern.

Der Proceß Decker»

XXVI.

Köln, 29. Oct. (Sitzung am 28. Oct.) Das Protocoll der bei Frau Daniels am 5. Februar 1852 vvrgenomMenen Haussuchung wird verlesen. Es führt die confiscirten Schriftstücke und die Erklärung der Frau Daniels an, daß Pieper ihr unbekannt gewesen, und daß eines der Papiere, das. Conceptfragment, ein Brief für ihren Mann gewesen. Verlesung' der gefun­denen Schriften: Ein Brief von Frau Ida Freiligrath, d. d. Köln, 13. Juni 1851, ist ein Trostschreiben we­gen der Verhaftung des Dr. Daniels. Darin wird zugleich mckgctheilt, daß Freiligrath in London sei und viel mit Marx verkehre. Ein Brief von Pieper vom 30. October 1851 besagt, was Frau Daniels ihm er­zählt, habe er den Freunden mitgetheilt. Er bittet um Nachricht, wenn eine Aenderung cintrete. Daniels, heißt es, müsse sich durch das Bewußtseit seiner Unschuld trö­sten. Das Fragment des Concepts der Frau Daniels enthält Tröstungen für ihren Mann und kommt die Stelle darin vor:Du weist hier von nichts und mußt das Ende abwarten." Dies dürften die einzigen er­heblichen Stellen in den Papieren sein. Es wird ein Zettel verlesen, der mit den 50 rothen Katechismen in Krefeld anlangte; er lautet:Bürger! Da Sie un­ser vollständiges Vertrauen besitzen, so überreichen wir Ihnen anbei 50 Exemplare des Rothen ", die sie Samstag, den 5. Juni; Abends 11 Uhr , unter die Hausthüren anerkannt revolutionärer Bürger durchschie­ben wollen. Wir erwarten dieses von Ihrer Bürger- tugend. Die Revolution ist näher, als man glaubt. Es lebe die Republik. Gruß und Handschlag. Berlin, den 1. Mai 1852. Das Revolutionscomite." Der Experte Renard, Schreiblehrer in Köln, findet durch Vergleichungen, daß die nach Leipzig gesandte An­sprache vom Juni 1850, sowie deren äußere Adresse an Kaufmann Helfer und die innere an Martins, von Schramm, Anhänger von Marx, geschrieben sei. Meh­rere Schriften von Mitgliedern der Minorität erkennt er als wirklich von deren Hand geschrieben an. Der Angeklagte Dr. Becker stellt ebenfalls eine lange Prü­fung der Schriftstücke an und erklärt, daß viele Buch­staben und Zahlen abweichend seien. Er führt diese Behauptung näher aus. Es scheint ihm eine Nach- , ahmung der Marx'schen Hand. Die Geschwornen stel­len eigene Prüfungen an. Es werden nun mehrere Korrespondenzen von dem leitenden Kreise Chaux-de- Fonds verlesen, die sich die Polizei nebst andern Pa­pieren aus denen von Osw. Dietz in London zu ver­schaffen gewußt. Die nach London gesandten Briefe berichten über die Thätigkeit des leitenden Kreises. Man organisire auf's Neue in der Schweiz und stelle die Religion in ihrem wahren Lichte dar. So habe man viel bei den Schweizern gewonnen. Es wird ver­sucht, die beiden Theile zu versöhnen und man verlangt

einen Congreß M Beilegung von Streitigkeiten. Den Vcrsöhnungsversnch macht man auch in eitlem nach Köln gesandten Schreiben; derselbe wird aber in einet Antwort von Köln vom 13. März derb zurückgewiesen. Der Anschluß an die Gemeinde, in London wird darin einem Austritte aus dem Bunde gleichgestellt. MaN will keinen Congreß und erklärt, nicht geschmolzen zu sein, sondern auf der andern Seite zehnfach gewonnen zu haben, was man durch den Austritt Einzelner ver- loren. Das Schreiben ist unterzeichnet B. 0. B. Der Präsident läßt die Briefe den Geschwornen vorle- gen, damit sie sich aus den donnerten und den Post­stempeln vom Vorhandensein einer wirklichen Correspon- denz überzeugen können.

Der Polizeicommissâr Junker mann aus Krefeld, um nähere Auskunft befragt, wie er in den Besitz der 50 Exemplare rother Katechismen und des Zettels ge­kommen sei, erklärt, daß sie ihm von dem Kellner Gia- nelli selbst zugcstcllt worden. Dieser habe sich ihm zu Mittheilungen erboten. Gianelli stand früher in Dien­sten der Gräfin Hatzseld. Vertheidiger Schneider läßt durch Zeugen bekunden, daß Gianelli in dem Hatzfeld''- schen Processe gegen die Gräfin ausgesagt habe.

Die Experten Buchdrucker Franz Xaver Schlos- s e r und der Schriftgießereibesitzer Peter Schmitz werden vereidet. Es werden denselben die incriminirendett Drucksachen vorgelegt, welche Dr. Becker nicht anerkannt hat. Sie erklären nach sorgfältiger Prüfung Mit Be­stimmtheit, daß die Drucksachen weder aus der Drucke­rei des Dr. Becker, noch auä- der des Math. Becker, welch Letzterer nach Dr. Beckers Geständniß Manches für ihn druckte, hervorgegangen seien. Der Ober- procurator läßt den Experten die Arbeiter - ZeitllUgeU aus den Jahren 1848 und 1849 geben, zum Vergleich, ob die dabei verwendeten Typen sich in den verschiede­nen Drucksachen wieder fänden. Nach nochmaliger Prü­fung erklären die Experten: Das Flugblatt:Deutsche Männer und preußische Unterthanen" ist mit denselben Typen gedruckt, wie dieArbeiter-Zeitung" von 1849, welche das Motto trägt:Freiheit, Brüderlichkeit, Ar­beit" , eben so auch derTrinkspruch Blanguis" und derKleine Katechismus für das Proletariat". (Die Arbeiter-Zeitung" zeigt die Worte: gedruckt in der Druckerei derNeuen Köln. Ztg.", deren Drucker, Ver­leger und Redacteur damals Anneke war.) DerRothe Katechismus" dagegen stimmt mit keinen andern Druck­schriften überein. Eben so steht vereinzelt dieForde­rung der kommunistischen Partei in Deutschland". Der »Proceß der Juni - Insurgenten" ist aus der hiesigen Officin von Broeker-Everard. Zwei Bücher des Arbei­tervereins seien aus ein und derselben Druckerei, die man nicht bestimmen kann.

Fünfundfünfzigster Zeuge, Dr. Herm. Otto Fischer, Spitalarzt, gibt dem Angeklagten Dr. Daniels das beste Zeugniß, sowohl wegen seiner Kenntnisse als wegen sei­nes Mcdicinischen Wirkens, namentlich als Armenarzt und zur Zeit der Cholera. Dr. Fischer, der in Köln den ersten Ruf als Arzt und vor allem als Operateur hat, besuchte Dr. Daniels noch oft im Gefängniß, um sich mit ihm zu consultiren. Mit Dr. Klein ist der Zeuge weniger bekannt geworden.

Es sind nachträglich noch drei Belastungszeugen vor­geladen worden, die vernommen werden.

Sechs undfünfzigster Zeuge, Wilh. Reusch, Bür­germeister von Oderwesel, war 1848 und bis zum Sep­tember 1849 bei der Köln-Mindener Eisenbahn als Be­amter angestellt. Ein anderer Beamter, Marci, er­zählte ihm, daß eine Revolution ausbrechen würde, wo­bei man die Reaktionäre und die Geldaristokraten köpfen werde. Man habe eine Proscriptionsliste von 70 bis 80 Personen, auf welcher verzeichnet seien: der Land­rath Schnabel in Mühlheim am Rhein, der Regierungs­präsident Möller und wie er (der Zeuge) sich noch zu erinnern glaube, der Bankier Openheim und Herr von Wittgenstein.

Siebenundfünfzigster Zeuge, Peter Joh. Marei, Calculator bei der Köln-Mindener Eisenbahn, hat als Gerücht, dessen der vorhergegangene Zeuge erwähnt, ver­nommen : An einem Abend würden die Verbündeten zu­sammentreten, um das Vorhaben auszuführen. Als Denjenigen,welcher zuerst daran müsse", nannte man ihm den General Engels (StadtomMandant von Köln). Sonst erinnere er sich keines Namens.

Achtundfünfzigster Zeuge, Heinrich Donzelmann, Calculator bei der Köln-Mindener Eisenbahn, hat gleich­falls von dem Gerücht vernommen, jedoch ohne nähere Umstände. Diese drei Zeugen beantworten die Frage, ob ihnen nichts davon gesagt worden sei, daß jene-