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Nassauische Allgemeine Zeitung.

Wr S«S Samstag den-6. November ^KLQ

Die,,Nassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, SonntagS ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulauv nunmehr auch fit den ganzen Umfang de» Tburn- und TariS'schen Verwaltungsbezirk» mit Inbegriff de» Postaufschlags 2 fl., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PostrereinS, wie für da» Ausland 2 ft. 24 fr. Inserate werden die sierspaltig« Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42, auSwärtS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Amtlicher Theil.

Concession zur Vermittelung des Trans­portes von Auswanderern.

Dem Carl Joseph Stumpf zu Wiesbaden, als Hanptagent des C. P r e l l e r zu Mainz ist die Er­laubniß zum gewerbsmäßigen Betriebe der Vermittelung des Transportes von Auswanderern ans dem Herzog- thum unter den in der Verordnung vom 31. Januar 1849 enthaltenen näheren Bestimmungen ertheilt worden.

Wiesbaden, den 28. October 1852.

Herzogliche Ministerialabtheilung des Innern. Faber.

vdt. Schmidt.

Nichtamtlicher Theil.

^ Zur Geschichte des modernen Conftitu- tionaiismtks.

(Fortsetzung.)

Zimmermann glaubt, daß meistens außer ordent­liche Zufälle in der constitutionelle» Monarchie hinzu träten, welche das Königthum g e w a l t s a m ver­nichteten.

Die constitutionelle Monarchie sagt er pag. 165 fg. ist ein Zustand permanenten Streites, Con­flicts und Ringens der Gewalten; sie führt in sich einen ungeheuren Vorrath von Brennstoff und revolutionärer Waffen und Munition; auf die Dauer kann sie revolutionären Krisen und den gewaltsamen Zusammenstößen der mehreren Mitregenten kaum ent­gehen: in diesen außerordentlichen Zufällen ist das constitutionelle Königthum von der Gefahr bedroht, mit Gewalt vernichtet zu werden, ehe eS auf dem Wege des langsamen Absterbens sein Ende erreicht hab.

Die Veranlassungen, zur Gewalt zu grei­sen und den Ausgang der Dinge auf die Degenspitze zu bringen, liegen in der constitutioncllen Monarchie periodisch vor. Denn das demokratische Element mit seiner Hinneigung zu heftigen Bewegungen, zu gewalt­thätig en Eingriffen und zu Veränderung in Po­litik und in den Institutionen, steigert im Fort­gänge seiner Dinge die eigene Unruhe zu einer Art moralischer Verwilderung und erhöht fort­während seinen Muth und die Rührigkeit. Wenn der König sich nicht Alles gefallen lassen will, was die Dic- tatur des Parlaments oder der Presse für Rechtens er­klärt; wenn er Mittel zur Nothwehr sammelt: so entsteht jenes bekannte Geschrei über Verrath an der Constitution, und nach der Lehre von dem Rechte der Revolution erfolgen dann Kriegserklärungen und offenbarer Widerstand, sei es auch nur durch Steuerverweigerung, sobald die Umstände nicht jede Hoffnung auf Erfolg Niederschlagen. Außerdem liegen jene Revolutionen und SLilderhebuugen im Wege, welche durch Ansteckung ausländischer revolutio­närer Ausbrüche vom Baume der Revolution geschüttelt und in der Regel vom demokratischen Mitherrscher mit Begierde aufgelesen werden. Und anderseits geräth das constitutionelle Königthum von Zeit zu Zeit in die Lage, selbst erklären zu müssen, daß es jetzt nicht wei­ter könne, als abdanken oder sich durchhauen: denn das constitutionelle Königthum kömmt i m mer, und muß mit Nothwendigkeit auf einem Punkte an­kommen, wo der constitutionelle Organismus aus seinem gewöhnlichen Geleise geworfen ist, Und wo der ein­fache Anblick ergibt, daß hier alle c o u st i t u t i o uc l- len Handhaben versagen und nur ein außerordent­liches Mittel helfen kann. Wenn dann die Monar­chie, auf das Aeußerste getrieben, A u s n a h m s in a ß - regeln versucht, um die Krone und den Staat gegen die Gefahren zu sichern, welche aus tief angelegten Plänen oder aus einem allgemeinen Geiste des Wider­standes entstehen; wenn sie sich zuletzt entschließt, Al­les zu wagen, weil sie sieht, daß ihre Feinde Alles gegen sie wagen werden; wenn sie zum Nothrecht oder zu den Waffen greift, um Gewalt mit Gewalt zu vertreiben: dann entstehen jene gefahrvollen Krisen, wo das Königthum zwischen dem Ausruhr und der Dictatur umhertreibt und den Schiffbruch in das Register seiner Möglichkeiten eintragen muß.

Das Königthum steht w ährend jener Kri­sen und gewaltthätigen Kämpfe, wo die Dinge zur Entscheidung kommen müssen, meistentheils im Nach­theile, schwächer als der demokratische Gegner, und um so mehr in Gefahr, das Spiel zu verlieren, je l â n g e r die constitutionelle Rcgicrungssorm im

im Laude bestanden und Zeit gehabt hatte, die Mit­tel der Monarchie aüfzureibcn oder auf Seite der Volksherrschaft zu ziehen.

Das Königthum hat meistens bei jenen äußeren Zu­sammenstößen den Schein des Rechtes, wider sich, nur oft auch wirklich formell Unrecht, die Seite vom Stand­punkte der constitutiouellen Grundsätze uns beur­theilt. Denn wenn der Fürst zum Aeußersten greift, hat sich die Gewalt des demokratischen Mitherrschers regelmäßig schon so weit im Geiste des konstitutio­nellen Systems fort entwickelt und die Verhältnisse umgekehrt, daß ihm keine verfassungsmäßigen Mittel mehr übrig sind, um Zumuthungen seines de­mokratischen Gegners abzuwehren ; das Königthum ist in Schach, in Belagerungszustand ohne legale Auswege gesetzt, unreine Dictckur, welche sich im Kampfe um die Existenz über die Verfassung und constitutio­nelle Organisation erheben durfte, kennt das constitutio­nelle Recht nicht. Da greift das Königthum szu den obersten Begriffen und Grundsätzen der legitimen Mo­narchie und des Staatswohles, faßt die Constitu­tion vom monarchischen Standpunkte auf, wendet sich an das monarchische Nothrecht und sucht die legitime Grundlage fcstzuhalten und zu behaupten. Wer sieht aber nicht, daß jencß Königthum dann formell heraustritt und den Kreis des strengen Rechts der con- stitu tio nellen Monarchie, obgleich es moralisch und vom Gesichtspunkte der wahren Monarchie das of­fenbarste Recht besitzt? Wird nicht die Demokratie, die den Thron auf dein Principe der Volkssouveräni- t ä t stehend glaubt, über Verrath an der Constitution schreien? Sind nicht jene oft bemerkte Lauheit die Gewisscnsscrupel, die Muthlosigkeit der Minister und Vieler, welche die Neigung haben, für den Thron zu fechten, eine Folge des bösen Scheines gewesen, welcher leider im cvnstilutionellen Staate bei Conflicten die königliche Partei umgab? Dagegen kann sich der demokratische Mitherrscher bei Conflicten aus der Windseite der Verfassung und der constitutio- nellen Grundsätze halten, da er ja diese für sich und zu seinen Gunsten eingerichtet hat. Wir sehen daher, wie im Jahre 1848 die feigen Constitutionelle» in Paris zwar den offenen Aufstand fürchteten, sich aber in die constitutionelle» Privilegien der Kammern, der Wahlen, Bankette und großen Ovationen flüchte­ten ; sie bewaffneten sich mit der Gesetzlichkeit der Ver­eine, der Volksversammlungen, der Verweigerung des Budgets und der Steuern, und regten die unteren Volks­schichten auf, welche dann die Hände zum eigentlichen Kampfe Hergaben".

Die kurhessischen Wirren hätte Zimmermann als einen sehr guten Beleg für einen Theil dieser seiner Aus­führung anführen können.

Kurz und gut weist Zimmermann nach, daß die Prärogative der Kammerauflösung das Königthum nicht hinlänglich decken und fährt sodann fort:

Oder wird das Königthum durch die Bestimmun­gen der Constitution, durch die Heiligkeit der con- stitutionellen Formen im Sturme beschützt? Brave Männer, aber schwache Köpfe, entsprossen aus dem Teiche der unschuldigen Kinder", haben geglaubt, die Sicherheit deS Königthums auf die mechanische Wirksamkeit des Derfassuugsgesetzes und auf das Schau­kelgerüste der constitutiouellen Formen stellen zu kön­nen, hoffend, daß alle Theile von selbst die gezogenen Schranken rcspcctiren würden und dadurch jenes ewige Gleichgewicht der Gewalten", welches alsPerpetuum mobile die normale Thätigkeit des constitutionelle» Organismus im Gange erhält nach den kindlichen Ideen der kleinen Geister. Wo ist aber in euerem demo­kratischen Verfassungswerke jener Geist der Mäßi­gung, welcher das englische Parlament beherrscht und möglich macht, daß ein ohnmächtiges Königthum be­stehen kaun ohne umgestürzt zu werden". Ist nicht das demokratische Element ein natürlicher Wächter der Formen? Worauf baut ihr die Hoffnung, der Buch­stabe des Gesetzes könne den demokratischen Mitherrscher so fesseln, daß er sich nicht darüber hinwegschwingt, wenn er die Macht hat? Schranken, die das Volk nach Be­lieben erheben, verändern, umstürzen kann, bilden keine Bürgschaft gegen seine Launen. Und wehe dem König- thuiue, das einmal von dem demokratischen Mitherrscher niedergeworfen und nur durch seine Gnade con- servirt wurde". (Schluß folgt.)

Deutschland.

"Wiesbaden, 6. Nov. Die Assisenverhandlung gegen Adam Appel, für welche zwei Tage in Aus­

sicht genommen waren, wurde schon gestern Abend be­endigt, und wurde der Angeklagte des ihm zur Last ge­legten Verbrechens des Mordes schuldig befunden und vom Assisenhofe zu lebenswieriger Zuchthausstrafe, verurtheilt. Die Kosten betragen 118 fl. 29 kr. Die Anklage lautete auf Mord, eventuell auf Tödtung. Ueber das Verbrechen und den Verbrecher ist in der Untersuchung folgendes ermittelt:

Adam Appel verlor am 21. April d. I. seine Frau. Diese hinterließ ihm zwei Kinder, 6 und 3 Jahre alt. Am 1. August l. J. schritt Appel zur zweiten Ehe. Er heirathete die Charlotte Meier- Höfer von Niedersaulheim, 30 Jahre alt, eine gesunde kräftige Person, welche schon einige Zeit vor der Trau­ung sich bei Appel aufgehalten hat. Seine erste Frâu hinterließ ihren Kindern nur ein geringes Ver­mögen. Seine zweite Frau sollte nach dem beigebrach­ten Vermögensattest 500 fl. in die Ehe bringen und 200 fl. nach dem Tod ihrer Muiter erhalten. Appel fand sich jedoch in seinen Erwartungen getäuscht, indem ihm von der Mutter seiner Braut mitgetheitt wurde, daß sie ihrer Tochter nichts mitgeben könne. Im Mo­nat Juni d. I., als Appel um die Heiratherlaubniß einkam, fehlte es ihm an Geld zur Bestreitung der nöthigen Kosten. Appel lieh sich bei Metzger Phil. Pauli 15 fl. auf sechs Wochen, und später am 3. Juli 24 fl. auf vier Monate; über beide Beträge stellte Appel Wechsel aus. Im August mahnte Pauli den Appel um die Zahlung der ersten Schuld, Appel vertröstete ihn auf den Herbst, er bekomme von seiner Frau aus deren Heimath Geld. Diese mißlichen Ver­hältnisse störten bald das gute Einvernehmen der Ehe­leute Appel. Als Appel das Inventar über das Vermögen 1ter Ehe errichten mußte, suchte er Schulden zu verheimlichen, ging auch damals schon seine Frau hart an. Er soll auch von seiner Mutter, die öfter nach Flörsheim kam, gegen die Frau aufgehetzt worden sein. Constatirt ist, daß diese Abneigung gegen ihre Schwie­gertochter hatte und auch gegen die Heirath war. Sie äußerte sich stets in harten Worten über dieselbe und einmal, als sie wegen Zahlung einer Schuld für Butter gemahnt wurde, bemerkte sie, ihr Sohn werde zahlen, ihre Schwiegertochter wolle Geld zu .Hause holen, und wenn sie keines von dorten mitbringe, dann gute Nacht mit ihr. Am 28. August kam Appels Frau nach Nie­dersaulheim zu ihrer Mutter mit einem Briefe Appels, worin dieser dringend um Geld bat. Sie konnte kein Geld erhalten und war trostlos darüber;sie dürfe ohne Geld nicht fortgehen, Mutter und Bruder wüßten gar nicht, wie es ihr gebe." Ihrer Mutter sagte sie vor ihrer Abreise, sie gehe nicht gern weg, sie fürchte, Niedersaulheim nicht mehr zu sehen. Erst auf ernstes Zureden ihrer Mutter entfernte sie sich. Diese Aeuße- rungen waren um so auffallender, als sie von jeher zu Schwermuth nicht geneigt war. Das Zeugniß deS Nicdersaulheimer Bürgermeisters lautet sehr günstig. Sie habe sich von jeher tadellos und achtbar betragen, sei fleißig, emsig und unermüdlich thätig gewesen. Am 1. September kam Appels Frau in Flörsheim wieder an und brachte ihrem Manne Wein und Kuchen von der Niedersaulheimer Kirchweih mit. Am 2. Septbr. bemerkten mehrere Leute, die mit den Eheleuten Appel zusammen kamen, daß zwischen'denselben etwas vorge­fallen sein müsse. Appel sah mürrisch und verstört aus. Appels Frau klagte mehren Leuten, daß sie ihr Mann schlecht behandle, weil sie kein Geld mitgebracht habe. Sie äußerte sodann gegen einen andern Bahn­wärter, ihr Mann habe sie beauftragt, ihm Abends daS Essen zu bringen, was früher nie geschehen war, sie solle zwei Stricke mitbringen, um Weidenholz unten am Main zu holen, und sie sollte bei dieser Gelegenheit nicht wie früher auf dem Schienenwege, sondern links den neuen Wingertsweg gehen, sie wisse sich das nicht zu erklären. Der Mann rieth, ihr nicht hinzugehen. Sie erwiderte, sie müsse, sonst gehe es ihr noch schlim­mer. Abends gegen % 7 Uhr sah derselbe Appels Frau auf dem Wingertsweg nach dem Stationshäus­chen ihres Mannes hingehen. Sie trug unter dem eineu Arm ein Krauttuch, in der andern Hand hatte sie eine eingebundene Schüssel.

Auch noch andere Zeugen sahen die Frau am Abend in der angegebenen Richtung gehen. Sie begegnete Jemand, welcher sie fragte, wohin sie gehe, sie antwortete, sie wolle ihrem Mann das Nachtessen bringen; auf die weitere Frage, ob sie das öfter thue, erwiderte sie, nein, das sei das Erstemal, es sei ihr deßhalb so angst. Aus die Bemerkung, sie solle dann wieder nach Hause ge­hen, zuckte sie mit den Achseln und ging weiter.