Sympathien und Antipathien, welche sich bei ihnen nach der Verwandtschaft oder nach dem Gegensatze der V e r- fassnngsform regeln. Auch sind die wunderlichen Begriffe der demokratischen Elemente Über die Kräfte, Verhältnisse und Absichten der fremden Staaten und über die Mittel des Einflusses bekannt genug. Tadeln, und ewig tadeln, und immer das Verderben des Staats verkündigen, wo es nie erfolgt und schreien, wenn das Uebel schon geschehen ist, und nie die Ausführung verkehrter Maßregeln zu rechter Zeit erkennen und verhindern: diese Eigenthümlichkeit gewahrt man regelmäßig an den d e m o k r a t i s ch e n Parlamenten. Außerdem hemmen die schleppenden Formen der parlamentarischen Verhandlungen die Raschheit der auswärtigen Politik, wo diese gezwungen ist, sich der Teilnahme des Parlaments zu unterziehen: und diese Mitwirkung tritt bei allen wichtig e n B e s ch l ü s s e n ein, weil es sich dabei um große Geldzuschüsse oder ministerielle Verantwortung zu handeln pflegt. Außerdem ist die nothwendige Verschwiegenheit der Operationen durch die parlamentarischen Einmischungen gefährdet: Verhandlungen, die unter einer so großen Zahl von solchen Personen vor sich gehen, welche nicht unter sich durch LaS Interesse einer Corporation oder besondern ^Standes verbunden sind, bleiben nicht geheim; der fremde Staat kann daher die beschlossenen M a ß - regeln vereiteln, weil er sic kennt. Außerdem tritt noch jener constitutionelle Haß gegen große Armeen und die Sparsamkeit der Parlamente im Kleinen hinzu und wirkt mit, großartige und kühne Bewegungen zu verderben und zu Wasser zu machen."
Seite 159 und 160 berührt Zimmermann die unstetige, schwankende und mittelmäßige Gesetzgebung im constitutioncllen Staate des Continents. Mr hätte mit vollem Fug und Recht noch behaupten können, daß die Gesetzgebung die allerschwächste Seite des ganzen CönKilutionalismuS sei, nicht nur in der conststu- tionellen Monarchie, sondern auch in der repräsentativen Demokratie. Dieß Capitel ist viel zu dürftig und zu oberflächlich von Zimmermann, der hauptsächlich nur auf die constitutioneUcn Minister dabei loSpaukt, behandelt worden. Wir werden auch auf solches demnächst in selbstständiger Erörterung zurückkommen.
Seite 160 fg. behauptet Zimmermann, daß die constitutionelle Monarchie des Continents mit Nothwendigkeit zur Vernichtung des Königthumes führt und gibt die Geschichte Frankreichs seit Ludwig XVI. als Beleg seiner Behauptung. Er sagt im Verlauf dieser seiner Deduction Seite 163 und 164 wörtlich:
„So erfolgt gleichzeitig in Ler constitutioncllen Monarchie ein langsames Bestreben der Grundlagendes Königthums durch den krankhaften Zustand seiner inneren Theile; und andernseits ein fortwährendes Mindern der königlichen Würde und ein fortlaufendes Beschränken der monarchischen Rechte und Macht durch den demokratischen Mithcrrscher. Auch ohne Revolution würde das Königthum auf diesem Naturgange der constitutioneUcn Monarchie endlich an Schwäche sterben und die Republik als Erbe Nachfolgen. Denn der monarchische Organismus käme Lurch die fortgeheude Schwächung des Königthums zuletzt in Stocken und Stillstand. Da er eben seiner Natur nach eine solche Beschaffenheit hat, daß er zerstört ist, sobald er stockt und ihm die Mittel zu seinen Verrichtungen entzogen sind, und da cs zu den ersten Nothwendigkeiten gehört, daß die bestehende Regierungsmaschine fungire und unaufhörlich in Thätigkeit sei: so kömmt von selbst die Wahl einer neuen Regierungsform, wenn die existirend e nicht mehr fortkam. Daraus erklärt sich jene merkwürdige Erscheinung, daß Nationen zur Republik griffen, obwohl die Mehrzahl der Bürger monarchisch gesinnt war: man wechselte die Regierungsform, blos weil die monarchische Maschinerie durch ihre Schwäche in das Stocken gerieth."
„Seit 1814 hörte man unzählige Male in consti- tutionellen Ländern, daß der Proceß der Demokratie oder Opposition definitiv verloren sei; daß die Wahlen keine Theilnahme mehr fänden, die Presse erschlaffe , der Widerstand in den Kammern einschlafe. Man sagte die Demokratie todt: — und siehe da, ein kleiner Anlaß, und der ganze Chor der demokratischen Mitherrschaft war wieder wach und stürmte heftiger als zuvor. Das ist so die Natur des demokratischen Elementes, mit Pausen der Apathie und ruckweise vorwärts zu schreiten."
„Zu Zeiten fitzt der strebende Geist der Demokratie still und lauert; und nach einem Sieg über das Königthum oder nach einer kräftigen Ausübung ihrer Gewalt, pflegt sie ihren Ungestüm abzulegen, demüthig zu scheinen ui d in eine gewisse Abspannung zu fallen. Die Ohnmacht ist aber blos momentan. Bringt es der Anlaß mit sich, so vermag die Demokratie im nächsten Augenblicke zur größten Exaltation überzugehen. Im Ganzen wächst ihre Kraft fortwährend Lurch den Kamps." (Fortsetzung folgt.)
Der Proceß Becker.
XXIII.
Köln, 27. Octobcr. (Sitzung vom 26. Octobcr.) Es werden drei Schutzzeugcu aufgerufen, welche die Ver-
heidgier vorladen ließen; unter denselben befindet sich die Gattin des Angeklagten Daniels.
Der Präsident verordnet, daß ein Schreiben Ler Frau Marx mit einer Nachschrift von Marx an Frau Daniels verlesen werde. — Der Polizcicommissär Vic- debahn erklärt, daß dies Schreiben während einer Haussuchung am 5. Februar d. J. bei Frau Daniels gefunden worden sei; eine spätere Haussuchung bei derselben am 27. März sei ohne Resultat geblieben. Das Schreiben, welches ohne Datum ist, soll darthun, daß zwischen Daniels und dem Ehepaar Marx wirklich eine Corre- spondcnz bestanden habe. In demselben erklärt Frau Marx, daß sie schon seit langer Zeit nichts mehr von Frau Daniels vernommen habe, und bittet um baldige Mittheilungen.
An die Aussagen des Buchdruckers C. A. Gangloff in Leipzig, welcher bereits am Schlüsse der letzten Sitzung außer der Reihe vernommen wurde, schließen sich die Aussagen der Zeugen Wolle, Herzog, Schaaf und Kollo eck und beziehen sich sämmtlich auf den Angeklagten Otto.
Vierundvierzigster Zeuge, FerL. Koch, Gasarbeiter in Köln, soll über die Rede, welche Moll am Barrica- Lentage auf dem alten Markt hielt, Auskunft geben, hat aber nichts gehört, weil ihn seine Function als Bür- gerwehrmann zu sehr beschäftigte.
Füufuudvierzigster Zeuge, Johann Linden, Laden- gchuse war früher Diener auf der Expedition der„West- deutschcn Zeitung". Es waren dort zwei getrennte Cas- sen, eine Geschäfts- und eine Flüchtlingscasse; über beide führte Baude Buch und hielt sie in seinem Verschluß. Wenn Becker Geld brauchte, ließ er sich von Baude geben. — Verlesung eines Protocolls der Londoner Cen- tralbchörde. Es wird beschlossen, für die Bundescasse einen bevorstehenden Bedarf aus der Flüchtlingscasse zu entlehnen.
ScchSundvierzigster Zeuge, Jacob Creteur, Buch- druckereibesitzer in Köln. Unter seiner Leitung und unter seiner Concession wurde die Druckerei der „Westdeutschen Zeitung" geführt. Man druckte in eigener Druckerei mit einer Handpresse, wenn es aber drängte, ließ man in der Rottmann'schen Druckerei den eigenen Satz mit dessen Schnellpressen drucken. Es wurden gedruckt neben der „Westdeutschen Zeitung", „Monarchie oder Republik", „Beckcr'sche Rede", „Republik und Königthum" u. m. a. Die Typen waren alle aus derselben Gießerei. Nach ihm leitete Julius die Druckerei. Es waren ihm znr Begutachtung der Schriften „Brod und Tod", „rother Katechismus", „deutsche Brüder und preußiche Unterthanen", „Forderung der communistischen Partei", „Triuk- spruch Blanqui'S" und Drucksachen des Arbeitervereins vorgezeigt. Er erklärt mit Bestimmtheit , sie seien nicht aus der Becker'schen Druckerei. Zwei der Drucksachen kämen aus einer und derselben Officin, doch kann er nicht sagen, aus welcher, denn man hat veraltete Typen dazu gebraucht. Bürgers sei in die Druckerei gekommen, wenn Becker abwesend war, sonst wurde sie von keinem der Angeklagten besucht.
Procurator Sandt: Hat Ihnen der Zeuge Baude gedroht, wenn Sie gegen die Angeklagten aussagen würden? — Von Drohungen will Zeuge nichts wissen; doch sei er an einem der letzten Abende mit Baude im Josty'schen Kaffeehause in Streit gerathen. Zeuge habe Baude gegrüßt, dieser aber gesagt, er wolle von einem solchen Ä.. nicht gegrüßt sein. — Der Polizei - Com- missär Videbahn sagt aus, daß sich Zeuge am fraglichen Abend, von mehreren Personen verfolgt, die ihn bedrohten, auf das Polizeipräsidium geflüchtet habe. — Vertheidiger Schneider II. läßt durch denselben Commissär und den Zeugqi constatircn, daß der Streit ein alter sei, der schon vor Iahen zwischen Becker und Creteur zur Schlägerei geführt habe. Der Commissär fügt hinzu, daß Creteur vertrauliche Mittheilungen über eine bei Becker erschienene Carnevalsschrift, gemacht habe. Diese Schrift wurde coufiscirt, aber durch gerichtliches Urtheil wieder freiKgeben.
Siebenundvierzigster Zeuge, Franz Vecqueray, Literat aus Aachen, stand dort, wegen Verbreitung des Flugblatts: „Deutsche Männer und preußische Unterthanen", vor den Asfisen, wurde aber freigesprochen. Er sah Becker nur einmal, und trat mit ihm nur wegen ihrer beiderseitigen Verthcidigungsrcden in Geschäftsverkehr. — Vertheidiger Schneider 2. wünscht Fragen an den Polizeirath Stieber und den Policeidirector Wermuth zu stellen, beide sind aber zum erstenmal in der Sitzung nicht anwesend. (Wie es heißt, reisen sie zur Aufbringung neuer Belege. — Justizrath Müller soll nach London gereist sein, um sich Beweise gegen das Londoner Protocollbuch zu verschaffen.)
Achtundoierzigster Zeuge, Ed. S ch i m o n e ck, Arrest. Hausinspcctor in Köln, sagt aus über den Brief von Thiel, den er als Policeicommissär bei einer Hausuntersuchung bei Dr. Becker zerknittert in dessen Hausrock sand. Den Brief von Lena Bürgers an Lasalle kennt er, sonst weiß er nichts von einem Fluchtversuche der Angeklagten. In jüngster Zeit stellte er auf einen vom Arresthansdirector erlassenen Befehl eine strenge Untersuchung in Dr. Beckers Zelle an, die ohne Resultat blieb. — Vertheidiger Schneider 2. läßt fragen, ob man I nicht einen gewissen Simon nach einander zu jedem der I Angeklagten in die Einzelhaft gesperrt habe, um sie aus
zuforschen. Der Zeuge erwidert, Simon ging mit ihnen spazieren, ohne weitern Auftrag. Vertheidiger 2.: Hat sich nicht Simon dem Herrn Oberprocurator v. Seckendorf zum Kundschafter erboten ? — Antw. Er war bei ihm; was verhandelt wurde, weiß ich nicht.
Neunuudvierzigster Zeuge, Franz S ch w e n n i g e r, Geometer in Essen. Man fand bei einer Haussuchung bei ihm ziemlich viele Briefe, welche auf sein Verhältniß zum Bunde hinzudeMn scheinen, namentlich auch Briefe von Gangloff. Er will sich diese Briefe nicht zu deuten wissen. Für die Angeklagten sind dieselben, sowie daS Verhör, von geringer Bedeutung.
Fünfzigster Zeuge, Leonhard Bolz, königlich bayerischer Soldat aus Germersheim, stand früher als Handwerksgeselle mit Effner in Mainz in Untersuchung. Er wohnte mit Lassner, den er nur unter dem Namen Karst« ner kannte, zusammen. Zeitungen bemerkte er bei ihm wohl, aber keine Bibliothek. Nach ihm sei Lassner nur zur Niederschlagung der Verleumdungen SchapperS nach Köln, und um bessere Arbeit zu suchen nach Nürnberg gereist. Den verfänglichen Stellen in Lassuers Brief an ihn sucht er eine unschuldige Deutung zu geben, die durch die Bestimmtheit, mit der sie ausgesprochen wird, neben ihrer nicht allzugroßen Glaubwürdigkeit häufig Heiterkeit erregt.
Einundfünfzigstcr Zeuge, Ed. Bernhard Privat« secretär in Köln, kannte Lassner schon 1848 unter seinem rechten Namen, weiß aber sonst nichts von ihm.
Zweiundfünfzigster Zeuge, Ad. Bermbach, Nota» riatscandidat in Köln. Da der Zeuge selbst des Com« plotts beschuldigt ist, so widersetzt sich das öffentliche Ministerium seiner Vereidung. Die Vertheidiger bestehen aber daraus, da er schon in die Zeugenliste ausgenommen war, bevor die Verfolgung gegen ihn eingeleitet wurde. Man dürfe ihnen diesen Zeugen nicht entziehen. Der Gerichtshof spricht sich für die Vertheidiger aus und die Vereidung erfolgt. Der Zeuge erkennt den Brief an Jacobi an. Der eben Genannte hatte die nähere Adresse Bürgers, dem er die Verhaftung Beckers und Rösers als Warnung mittheilen wollte. Zeuge bediente sich des Jacobi zur Weiterbeförderung der Nachricht. Aus demselben Grunde veranlaßte er die Aufnahme des Vorfalls in die „KölnischeZeitung." Es sei eine bekannte Sache, wie leicht man bei politischen Angelegenheiten selbst bei völliger Unschuld in lange Untersuchungshaft komme, und er habe Bürgers, den er schon lange kenne, davor möglichst behüten wollen. Für Dr. Becker übernahm er, nach dessen Verhaftung, die Besorgung der pecuniären Interessen, und nahm, als dessen Wohnung geräumt werden mußte, seine Papiere zu sich. Bei Simon im Lämmchen sei er viel gewesen, aber nicht in einem abgesonderten Locale. Marx habe oft an den Zeugen geschrieben, da Becker den Verlag von dessen Schriften übernommen hatte. Die Briefe gingen unter Couvert an Kothes, weil man solche Briefe nicht gern erbrochen erhalte, Zeuge stand mit KotheS noch in Berechnung, da er für denselben Processe ge. führt. Ueber die andern Portonotizen weiß er keine Auskunft zu geben. Hartmann sandte die Buchbinder« rechnung an ihn, als an den Geschäftsträger Beckers. In Betreff des Polizcikuuststückchens, wie er t5 nennt, schrieb ihm Marx schon früher bezüglich auf falsche Mittheilungen, die über ihn, Marx, gemacht würden. Die Polizei habe ihm in einem gewissen Gersch einen besondern Leibspion gedungen, der, um sein Geld zu verdienen, Mährchen erfinden mußte. — Der Präsident bemerkt, das möge sein, was aber den fraglichen Agenten beträfe, so schreibe der mehr als Mährchen, was aus den Briefen erhelle, die man auf seine Mittheilung aufgefangen habe. (Schluß der Sitzung.)
(Fortsetzung im „Bciblat:")
Deutschland.
* Wiesbaden. 4. Nov. (Asstseuverbandlung gegen, Joh. Phil. Oppen Häuser von Camp, wegen Diebstähle.) Der Angeklagte wurde von den Geschwornen für schuldig befunden und von dem Assisenhofe zu 4 Monaten CorrectionShaus verurtheilt. Die Kosten betragen 49 fl. 54 kr.
* Wiesbaden, 5. Nov. Gegenstand der heutigen Assisenverhandlung ist die Anklage gegen Adam Appel 32 J. alt, Eiscnbahnwächter von Wicker, bei Flörsheim stationirt, wegen Ermordung seiner Frau.
Die Verhandlung leitet Assisenpräsident Trepka, als Staatsanwalt fungirt Staatsprocurator Reichmann, als Vertheidiger des Angeklagten Procurator Dr. von Arnoldi.
Wir werden den Thatbestand Morgen mittheilen.
Mainz, 4. Nov. Gestern sollen mehrere Vorstandsmitglieder des aufgelösten demokratischen Casinos nach Darmstadt gereist sein, um Herrn v. Dalwigk über die verhängte Auflösung dieser „harmlosen Gesellschaft" aufzuklären oder zur Rede zu stellen. Auch soll eine Entschädigungsklage gegen den Staat auf Zahlung einer Summe von fünf Gulden per Tag und per Kopf wegen „entbehrten Vergnügens" bei den hiesigen Gerichten erhoben werden.
Frankfurt, 3. Nov. Wir haben gestern das Resultat der vorgenommenen Neuwahl gemeldet. ES solle auch bei diesen Ungehörigkeiten vorgefallen sein, denn während die Constitu ti o ns - E rganz un gö act«