Nassauische Allgemeine Zeitung.
Ar TGS. Freitag de» 5. November 1852.
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Vie Eröffnung der Wiener ZoLconseeenzen.
Die Rede, mit welcher der Minister des kaiserlichen HauseS und der auswärtigen Angelegenheiten, Graf Buol, die Versammlung der zur neuen Zoll-Conferenz anwesenden Bevollmächtigten eröffnete, lautete: „Meine Herren! Eine Zeit von sechs Monaten ist vergangen, seit wir in diesem Saale unsere Sitzungen geschlossen haben. Uns hatte damals ein großes und nützliches Werk, die Vorbereitung und Sicherung der Zoll- und Handelseinigung Deutschlands und Oesterreichs beschäftigt, und wir durften im Rückblicke auf die Ergebnisse unserer Berathungen hoffen, ohne Erschütterung des Gebäudes des deutschen Zollvereines den ersten Grundstein zu dem umfassenden neuen Baue gelegt zu haben. Seitdem haben sich Schwierigkeiten erhoben, die wir zu erwarten nicht berechtigt waren. Wir entsagen auch jetzt noch nicht der Hoffnung, daß sie überwunden werden können ; indessen haben die Umstände uns die Pflicht auferlegt, uns wieder zu vereinigen, um in gemeinsame Berathungen über den gegenwärtigen Stand der Dinge einzugehen. Bereitwillig haben die hier vertretenen höchsten Regierungen die Beweggründe der Einladung gewürdigt, welche zu diesem Zwecke an sie zu richten Se. Majestät der Kaiser, mein allergnäbigstcrHerr, mich ermächtigte.
Der nämliche Geist erfüllt unser jetziges, wie unser früheres Wirken. Noch unter den Verhältnissen, die uns heute zusammenführen, erstreben wir die Einigung der Handels- und Verkehrs - Juteressen des gesummten Deutschlands, und auch die Hoffnungen auf einen in naher Zukunft lohnenden Erfolg unserer Arbeiten haben wir, ich darf es wiederholen, noch immer nicht aufgege- beu. Wenden wir die Blicke auf die Zeit zwischen unserer früheren und der gegenwärtigen Zusammenkunft, so können wir uns mit Beruhigung sagen, daß die Vertragsentwürfe die wir ausgearbeitet und die Ihre Regierungen, meine Herren, den versammelten Zollvereinsstaaten mitgetheilt und zur Annahme empfohlen haben, in den weitesten Kreisen als ausführbar und zweckgemäß anerkannt worden sind. Insbesondere ist durch unseren Entwurf eines Zoll - und Handelsvertrags eine bereits allseitig angenommene Grundlage für die ferneren Verhandlungen gewonnen, und cs ist dem Grundsätze, daß die von uns gewollte Zolleinigung das endliche crstre- benöwerthe Ziel dieser Verhandlungen bilde, die allgemeine Anerkennung von Neuem zu Theil geworben. Bewahren wir die Zuversicht, daß ein so reicher Erwerb an gemeinsamen Ueberzeugungen bald die erwünschten wohlthätigen Früchte tragen wird.
Durch die Zugeständnisse, die wir zur Erleichterung einer allseitigen Verständigung im versöhnlichsten Sinne machten, ist die noch zu lösende Aufgabe auf Einzeln- heiten beschränkt worden, die auf dem Wege weiterer Verhandlungen sich zuverläßig würden ausgleichen lassen. Vielfältig haben unsere Regierungen die Geneigtheit an den Tag gelegt, billige Vorschläge in Betracht zu ziehen, um über das Ganze des Zoll- und Handels-Vertrages, für dessen möglichst raschen Abschluß die Thatsachen immer lauter sprechen, zu vollständiger Uebereinstimmung zu gelangen. Dadurch, daß wir darauf verzichteten, gleichzeitig auch die Grundlagen der künftigen Zolleinigung in bindende Formen festgestellt zu sehen, ist selbst jeder Schein des Einwandes verschwunden, als sollte die naturgemäße Entwickelung der Verhältnisse dem Zwange cingegaugcuer Verbindlichkeiten unterworfen, als sollte Erfahrungen vorgegriffen werden, die der Zukunft noch angehören mögen. Dagegen erscheint es gewiß als eine billige Bedingung und Folge solchen Verzichtes, daß nun auch wirklich dem Handelsverträge freier Raum gelassen werde, nach Ablauf der für ihn bestimmten Frist seine volle Wirkung zu äußern. Wie sollte unter so bewandten Umständen, — da Richtung und Ziel aller ferneren Verhandlungen feststehen, der Streit über den Zeitpunct des Abschlusses des Handelsvertrages eine grundsätzliche Bedeutung an sich tragen? wie sollte er eine ganz Deutschland trennende Wirkung auf die Dauer auszuüben vermögen? Gründe der Zeit und der Zweckmäßigkeit, welche es verbieten könnten, ohne Zögern auf der gewonnenen Grundlage fortzubauen, solche Gründe sind nirgends vorhanden.
Für den Zweck der Verständigung mit Oesterreich ist der künftige Umfang des Zollvereins nicht in Frage gestellt, und alle nöthige Zeit für die Verhandlung ist noch offen. Daraus folgt gewiß, daß wir gerechte Ursache haben, an der Hoffnung auf nahe Ausgleichung festzuhalten, wenn auch deren Verwirklichung nicht in die Hände der hier vertretenen Regierungen allein gelegt
ist. Nur dann könnten demungeachtet unsere Wünsche vereitelt werden, wenn dem Zollvereine , dessen Zweck nach den ausdrücklichen Worten der in Kraft stehenden Vereiusverträge mit der Absicht des Artikels 19 der Deutschen Bundesacte in Uebereinstimmung steht, eine seiner Gründung fremde und selbst mit dem innersten Wesen der Verträge, durch welche das nationale Band der Deutschen erhalten wurde, unvereinbare Bedeutung beigelegt würde, diejenige nämlich der Ausschließung Oesterreichs von der Pflege der gemeinsamen Deutschen Volksinteressen. — Fürsorge zu treffen für den bedaucrns- werthen Fall, daß der Zollverein sich selber nicht treu bleiben könnte, den Bedürfnissen der Gegenwart zu genügen und die Wege zur Wiedervereinigung für die Zukunft offen zu erhalten, dies ist, meine Herren, der von ihren höchsten Regierungen als eine Nothwendigkeit klar erkannte und mit Entschlossenheit erfaßte Zweck unserer gegenwärtigen Zusammenkunft. In keinem Falle aber, welches auch die Entschlüsse unserer hier nicht anwesenden Bundesgenossen sein mögen, darf Deutschland entmuthigt auf seine handelspolitische Zukunft blicken. Sollte das Band des Zollvereines in seinem bisherigen Umfange sich wirklich lösen, so wird ein neuer Zollbund sich knüpfen, der eine Bevölkerung von 48 Millionen vereinigen wird, und es ist der Gegenstand unserer Verhandlungen, im Einzelnen die Mittel näher festzustellen, damit dieser neue Verband ohne. Störung des Haushalts der sich betheiligenden Staaten ohne Beeinträchtigung der Interessen ihrer Unterthanen und auf Grund^ lagen sich bilde, welche die Trennung der bisher geeinten Theile Deutschlands so wenig empfindlich und vor Allem so wenig dauernd als möglich machen.
Ich muß es aber an dieser Stelle auf das Feierlichste widerholen; Oesterreich wünscht den Zerfall des Zollvereins ebensowenig, als die Fortdauer der handelspolitischen Spaltung, in der bisher ein Theil Deutschlands zu dem andern verharrte, und es fühlt das Bedürfniß der Einigkeit und des Zusammenwirkens sämmtlicher Glieder des Deutschen Bundeskörpers, viel zu lebhaft, als daß es nicht bis zum letzten Augenblick bereit sein sollte, zu dem ersehnten Werke der Verständigung die Hand zu bieten. Unsere heutige Vereinigung bürgt dafür, daß die Regierungen, als deren Vertreter ich Sie, meine hochverehrten Herrn, begrüße, in diesen Gesinnungen und Grundsätzen auch die ihrigen erkennen. Der große und heilsame Zweck, der uns leitet, rechtfertigt sich selbst. Vereinen wir also auch fernerhin getrost unsere Bemühungen, um ihn beharrlich und in versöhnenden Wegen zu fördern.
Diese Rede wurde von dem Königl. Bairischen Gesandten Grafen v. Lerchenfeld-Köfering mit folgenden Worten erwidert: „Von der Ueberzeugung durchdrungen, daß cs unmöglich wäre, den gegenwärtigen Stand der Zoll- und Handelsfrage und den Zweck der zu eröffnenden Berathungen richtiger und erschöpfender zu bezeichnen, als solches durch den Vortrag geschehen ist, welchen Seine Excellenz der Kaiserliche Minister der auswärtigen Angelegenheiten so eben an die Versammlung gerichtet hat, glaube ich den Gefühlen der Letzten geeigneten Ausdruck zu verleihen, indem ich im Namen der durch sie hier vertretenen Regierungen den Ansichten des kaiserl. Cabinets unbedingt zustimme. Insbesondere glaube ich hervorheben zu sollen, wie auch die bezeichneten Regierungen die Schwierigkeiten , welche sich dem Werke allseitiger Verständigung entgegenstellten, tief zu beklagen hatten, — wie auch ihre Bestrebungen der Erhaltung und Erweiterung des Zollvereins unter gleichzeitiger Handelsverbindung und späterer Handelseinigung zwischen Deutschland und Oesterreich zugewendet waren, — wie sie den gegenwärtigen Schritt schließlicher Feststellung nur unter Hinblicken zu veranlassen strebten, in welchen sie sich mit den Absichten der kaiserl. Regierung in innigster Weise begegneten.
Demgemäß bleibt mir nur Namens der Versammlung auszusprechen, daß sie mit vollem Vertrauen die Richtung verfolgen werde, welche von Seite des kaiserl. Cabinetcs mit eben so anerkennenswerther Consequenz, als bewährter Mäßigung aufgestellt wurde, — daß auch sie sich der Hoffnung hingibt, der Erfolg ihrer gemcin- meinsamen Bemühungen werde ein vollständiger, ein allen Interessen entsprechender sein."
Hierauf wurden die Herren Freiherr v. Handel und Ritter v. Hock als diejenigen bezeichnet, welche die k. k. Minister Grafen v. Buol- Schauenstein und Ritter v- Baumgartner zu vertreten hätten, eine Commission, be stehend aus den Abgeordneten von Oesterreich, Württemberg und dem Großherzogthum Hessen, zur Prüfung der
Vollmachten berufen und die nächste Zusammenkunft auf Dienstag den 2. November festsetzt.
^ Zur Geschichte des modernen Constitu- tionalismus.
(Fortsetzung.)
Mit vollem Rechte behauptet Zimmermann die ton* stitutionelle Monarchie des Kontinents erzeuge eine schwache schwankende Regierung und die Politik und Kraft nach dem Auslande hin sei bei ihr in gebrochenem Zustande.
Er sagt unter Anderem namentlich recht gut Folgendes :
„Der kräftige, einheitliche, rasche Betrieb der auswärtigen Politik und Operationen findet zunächst ein Hinderniß in der constitutionellen Execution d. h. im Ministerium. In der constitutionellen Monarchie steht nicht ein Mann an der Spitze der auswärtigen Angelegenheiten und Bewegungen und setzt die Maximen des Betriebes fest, beschließt und leitet die nothwendigen Maßregeln und trägt allein die Ehre und Verantwortlichkeit der Ausführung, sondern ein Mini- stercollegium, ein vielköpfiges Organ dirigirt jenen öffentlichen Arbeitstheil. Es fehlt also jene strenge Einheit, welche erzeugt wird, wo der leitende Gedanke und die Ausführung in eines Menschen Kopf und Willen gelegt ist, es fehlt jener angestrengte Eifer und jene Thatkraft, welche mit der Größe der Verantwortung oder Ehre Hand in Hand geht: die auswärtigen Beschlüsse werden hier durch das Sieb, durch die zehnfachen Bedenklichkeiten, Amendements und verschleppenden Formen eines Gesammtministeriums getrieben. Außerdem gehen die Minister in der constitutionellen Monarchie aus den parlamentarischen Majoritäten hervor. Dadurch gelangen oft Männer an das Staatsruder, die ohne tiefe Einsicht in die wechselseitigen Beziehungen und in die Interessen der Staaten und Regierungen sind; die keine politischen Erfahrungen haben, ja nicht selten an jeder politischen Bildung und in Kenntniß der Gebräuche und Verträge der Völker gänzlichen Mangel leiden. Wie können aber solche Männer mit Muth und fester (nicht blos (neugebildeter) Haltung dem vollendeten, systematischen Betriebe anderer Kabinette gegenüber treten, wo die fremde Ueberlegenheit jeder Augenblick auf sie drückt? Wie vermögen sie mit Kraft und Energie die Mittel des Staates gegen das Ausland zu lenken, da sie nicht wissen, wie solche Hebel angesetzt und mit Geschick bewegt werden? Außerdem läßt der häufige Wechsel der Minister dem constitutionellen weder ein System der auswärtigen Politik, noch erprobte und tiefe Erfahrung, noch eine Schule tüchtiger Politiker und Diplomaten entstehen, sondern die auswärtige Politik ist alle Morgen neu in Ideen und Prakticanten. Außerdem kommt jene Schwäche der constitutionellen Minister hinzu, die durch ihre Stellung, zum Parlamente und Lande hervorgerufen wird. Man verlangt von ihnen keine weitsichtige, kluge Combination, keinen Gang der auswärtigen Verwaltung nach staatsmännischer Anschauung und Berechnung, sondern „eine populäre Völkerpolitik" und solche Beschlüsse und Maßregeln, wie sie gerade der Volks- sinn eingibt. Da die constitutionellen Minister nicht frei sind und nicht nach der eigenen Ueberzeugung vom Besten und Zweckmäßigsten handeln können, so folgen sie selbst in der auswärtigen Politik gar oft den allgemeinen Wünschen, machen die auswärtigen Fragen zur Karbonade für die allgemeine Stimme, zu Futter für die Popularität, zum politischen Mittel, um damit die Verwilligungen und Gunst deö parlamentarischen Herrn einzutauschen, obwohl sie fühlen, daß sie dadurch ihrem Lande die Stellung nach Außen verderben oder erschweren. Kühne, kräftige Schritte, die nicht gerade mit der Popularität schwimmen, dürfen sie kaum wagen! Die Politik und Stellung nach Außen hin wird durch jenen Einfluß gelähmt, welchen das Parlament und daS demokratische Element auf die executive Staatsverwaltung ausübt."
„Der demokratische Mitrcgcnt in der constitutionellen Monarchie stört den richtigen, geraden Gang der auswärtigen Politik durch seine verworrenen Ideen. Denn n i e werden die demokratischen Parlamente in ihren Majoritäten dahin gelangen, die Int eres se n des Staats zur Grundlage zu machen: sie bauen die Politik auf Gefühle, die gerade brennen, sei es auch Strohfeuer; auf momentane Eindrücke, und auf jene