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Nassauische Allgemeine Zeitung.

E ȧ/. Donnerstag den 4. November /^ ;S.

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i-Ll Zur Geschichte deS moderne» Constitu- tioikaliSmuS.

(Fortsetzung.)

Zimmermann setzt nun auseinander, wie die that­sächliche Macht des Königs in England bei weitem mehr Fiction als Realität fei, cs aber scheine, als ob er, Alles an Gewalt und Macht wäre, die äußere Würde des Herrschers besitze und dem englischen Volke als der wahre und eigentliche Souverain gelte; nur die moralischen Stützpfeiler dem englischen Throne, welche auf dem Besitze wirklicher Macht und Gewalt ru­hen, fehlten, äußerst kunstvoll aber die ungeheure Lücke der Realität verdeckt und verhängt sei mit prächtigen Teppichen, gewebt aus glänzenden Fictionen und prun­kenden Sätzen.

Wie ganz anders so sagt unser Schriftsteller pag. 119 fg. wirkt die constitutionelle Monarchie auf die moralischen Unterlagen des constitutionel­le n Königs. Wie stark verrechneten sich jene Fürsten des Continents, welche die constitutionelle Monarchie herstellten, weil sie das Schicksal des Königs von England schön genug fanden, um keinen Schrecken einzujagen!

Auch der constitutionelle König des constitutionellen Landes ist von reeller Gewalt und Macht entblößt, ähnlich wie der englische Monarch; denn nicht er bildet den Schwerpunkt der Staatsgewalt und der öffentlichen Rechte und Kräfte, sondern das Parlament. Richt er regiert und ist der leitende Gedanke der Staats­verwaltung, sondern die Minister regieren, und nicht et­wa blos vermöge des^Factums, sondern vermöge des Rechts und des constitutionellen Princips ; und sein Einfluß auf die regierenden Minister wird im­mer schwächer, je langer die constitutionelle Monarchie besteht und ihre Consequenzen ausbildet im betreffenden Lande. Auch ist nicht der König thatsächlich das Füllhorn der Gnade, Gunstbezeugung und Belohnung; picht er vermag die Hebel des Ehrgeizes und der Ei­telkeit in Bewegung zu setzen; nicht ect au n verleihen und befehlen, was die Minister versagen und nicht wol­len: genug, jene moralische Kraft des Königthums, welche sich auf Besitz und Ausübung von großer Gewalt stützt, mangelt dem c o» st i t u t i o n ellen Könige."

Wie ist es aber möglich, daß Liebe, Vertrauen, Ehrfurcht, Achtung vor dem König und seinem Hause, oder das allgemeine Gefühl der Nothwendigkeit des Königthums, auf die Dauer bleibe, wenn der König weder die höchste Gewalt des Staates ist, noch den Schein und Nimbus dauernd behält, sie zu sein."

Weise Männer der constitutionellen Konfession, kommt unserer Kurzsichtigkeit zu Hilfe und sagt uns, wie ihr es anfangcn wollt, daß jene moralischen Grund­lagen des Königthums nicht unter euren klugen Fingern zerrinnen, wie das Schnccbällchen in der Hand des Knaben!"

Wenn ihr in eine königliche Staatsgewalt seht, die in demüthigende Passivität eingezwängt ist, und welcher die erste Voraussetzung des Königthums fehlt, daß nämlich der König seine Functionen erfüllen kann, so er es will, eine königliche Gewalt, deren Meinung über das Beste und Zweckmäßigste in der Regierung kaum in Betracht kömmt, welche von ihren Ministern bevormundet wird, statt sie zu befehligen; welche in Widerspruch mit den gewöhnlichen Regeln der Klug­heit und Natur Denen ihr Vertrauen zuwcndcn muß, die ihr am meisten in den Weg gelegt haben, und ihre Ungnade Denen, die ihr am besten dien­ten; die dem Volke weder helfen noch schaden kann und eigentlich durch die Zwischenmauer des Parlaments und Ministeriums abgespcrrt ist von allen Beziehungen mit dem Volke; welche in einem fortlaufenden Kampfe begriffen ist mit dem demokratischen Gewalthaber und dessen Commis, und meistens geschlagen von dem Schlachtfelde zurückkehrt: dürft ihr wagen, bei dem Anblicke dieses neuen Ideals des constitutionellen Kö­nigthums zu behaupten, daß ein solches Königthum, welches entblößt steht von den Triebfedern der Furcht und Dankbarkeit, des Gehorsams und der Anhänglich­keit, dennoch Ehrfurcht, Liebe, Vertrauen oder Achtung erwecken und behalten könne, auch ohne jene moralischen Stützpfeiler, welche in England die Würde und Glorie des Thrones retten?"

Sehr richtig ist die Meinung Zimmermanns, daß der constitutionelle König einen beständigen Anreiz habe aus seiner Passivität heraus zu gehen und doch die

Activität für ihn gefährlich sei.Die Lage des consti- tutionellen Königs sagt er ist merkwürdig unna­türlich! Er hat eine Reihe von Rechten und Attributen durch den Buchstaben der Constitution empfangen, die seine Thätigkeit und die Anspannung seiner Kräfte zu fordern scheinen. Hiergegen tritt aber wieder das ungeschriebene constitutionelle Recht auf und verlangt von ihm, daß er sich aller selbstthätigen Ein­wirkung auf die Verwaltung enthalte und den Mi­nistern die Regierung überlasse. Und neben diesem Verbote bleiben doch eine Anzahl starker Anreize be­stehen, die täglich in Versuchum/führen, den Zaun der vorgeschriebcncn Passivität zu durchbrechen. Ist das nicht die Rolle deS Tantalus?"

In England ist die Zahl jener Anreize, fin die Activität zu springen, weit geringer, als auf dem Con- tinente. Dort hat der König den Thron unter der Be­dingung erworben, die Aristokratie regieren zu lassen: diese Sache ist von vornherein völlig abgeMcht; und die geschlossene Phalanx der Aristokratie umgibt den König mit so furchtbarer Macht, daß auch nicht ein Fünkchen Hoffnung für ihn übrig bleibt, dem aristokra­tischen Herrscher etwas Terrain abzugewinnen. Außerdem besitzt die englische Aristokratie ein so eminentes Regie­rungstalent, daß der König keine Veranlassung hat, sei­nen persönlichen Beistand beiznfügen. Und die Ari­stokratie wahrt die Würde und die Interessen der Krone so kräftig, daß der König nie in die Nothwendigkeit ge- räth, zur Vertheidigung seiner Stellung die Selbstthä­tigkeit zu ergreifen".

Dagegen hat der constitutionelle König des Conti­nents in sich die Erinnerung seiner früheren Selbstthä­tigkeit bei der Negierung, oder des selbstthätigen Regi­ments seiner Vorfahren. Je mehr er Geist, Talent, Lebhaftigkeit und Rastlosigkeit besitzt, desto stärker em- psindet er das demüthigende seiner Lage, welche Nutzen und Würde vom Königthum abstreift, dem ursprüngli­chen Zwecke der königlichen Gewalt widerspricht, und das Talent zu regieren durch Mangel an Uebung schwächt. Auch begegnen den constitutionellen Königen zu häufig öffentliche Fragen und-Jntcresttn, wo Mitleid mit dem Lande und bessere Eirrstlehè in die Verhält­nisse sie anspornt, sich in den Gang der Regierung ein­zumischen, weil sie die Thatsache sehen, welche außerdem schon nototisch ist, daß nämlich ost ihr Parlament und die Minister, welche aus der Kammermajorität hervor­gehen, einen Mangel an Regierungsweisheit zeigen, der Steine zum Widersprüche bewegen könnte, viel we­niger einen König, dem von Gottes- und Rechts­wegen das Regieren gebührte. Und welche Pein für den constitutionellen Fürsten, welcher ein natürliches In­teresse hat, seinen Thron und seine Rechte zu be­haupten, in der geduldigen Rolle eines Zuschauers zu bleiben, wo cs sich um Vertheidigung seiner Prärogativen handelt und lediglich von den Mi­nistern den Streit führen zu lassen, selbst wenn sie augenscheinlich vermöge ihres Ursprunges nur halbe oder falsche Freunde der Krone sind, oder (wie oft) wegen ihres mißlichen Verhältnisses zum Par­lamente und zur Popularität, furchtsame und nachgiebige Vertheidiger zu spielen! Ist es nicht fast albern, von dem Könige zu verlangen, daß er sich nicht selbst­thätig mit der Vertheidigung des Thrones befassen soll, wenn er sieht, wie dessen Grundlagen untergraben werden?"

Zimmerman berührt hierauf kurz die Täuschung des constitutionellen Grundsatzes, daß der König unverant­wortlich sei, und die Verantwortlichkeit nur die Minister treffe und erläutert feine Behauptung mit dem Schicksale Louis Philipps. Wir werden später Gelegenheit finden, diesen sehr wichtigen Punkt der constitutionellen Täuschungen genauer, als von Zimmermann und den meisten Schrift­stellern geschehen ist, zu verfolgen. Seite 130 fgg. be­hauptet Zimmermann: die constitutionelle Monarchie der kontinentalen Länder sei der Thatsache nach eine mo­narchische Demokratie. Diese Behauptung ist offenbar übertrieben und nur so viel wahr daran, daß die Mo­narchie zu einer Demokratie mit monarchischer Spitze nothwendiger Weise abgeschwächt werden muß, wenn nicht das monarchische Princip besser gewahrt wird, als man es in den Jahren 1848, 1849 und 1850 zu ver­treten den guten Willen, Verstand und Muth hatte. Die Beschuldigung Zimmermanns: die constitutionelle Monarchie gebe beständigen Anlaß zu Mißtrauen, Streit und Conflicten zwischen den verschiedenen Staatsgewal­ten ist in dem ganzen Wesen derselben, namentlich in der widernatürlichen Theilung der Gewalten begründet.

Eben so wahr ist der Vorwurf, daß diese Staats­

form mit Gefahren für die gesellschaftliche Ordnung ver­bunden sei. Hierüber sagt Zimmermann Seite 142:

Genug, der constitutionelle Staat des Conti­nents gleicht einem Brander: er ist angefüllt mit einem furchtbaren Verrathe von Brennstoff und Zündmaterial, mit einer beständig aufgeregten Nation und mit allen denkbaren Handhaben, um die Erregung zum Widerstande zu organisiren. Hier wird jeder kleine Tumult gefähr­lich. Wie weit vermag hier der Angriff auf die Regie­rung, die Empörung und Unordnung v o r z u g e h e n, ehe sie criminell werden, wenn sie mit juridischer Schlauheit unter dem Schutzdache der constitutionellen Freiheiten vorrücken, oft noch außerdem schußfest gemacht durch die Gewißheit, daß die G e s ch w o r n e n g e r i ch t e für alle die politischen Sünden Ablaß in der Tasche tragen, welche nicht von Conservativen begangen sind! Und wie oft stoßen jene Angriffe auf staatliche Autoritäten, welche nur mit umwickelten Waffen ge­gen sie fechten, mit jener Schneide ohne Klinge, bekannt­lich das moderne Symbol der Constitutionellen."

Frankreichs Geschichte seit der Stiftung der con­stitutionellen Monarchie liefert den Beleg, welche Ge­fahren die gesellschaftliche Ordnung im constitutio­nellen Staate bedrohen rc."

(Schluß folgt.)

Der Proceß Decker.

XXII.

Köln, 24. Oct. (Fortsetzung der Sitzung vom 23. Oct.) Es wird zur Verlesung des Londoner Proto- collbuchs geschritten. Dasselbe beginnt mit dem Januar, endet mit dem 30. September d. J. und b/richtet über wöchentliche Sitzungen. Am Anfang jedes Protokolls wird die Zahl der Anwesenden angedeutet, die sich oft auf 18 Personen beläuft. Wir entnehmen daraus daS Interessanteste: 19. Januar. In Bundcsangelegenhei- ten berichtet Pieper von der Reorganisation des Arbei­tervereins in London. V(erlesung) v(on) Bf (Briefen). Frau Dr. Daniels in Köln, über Wiederaufnahme der Untersuchung und Verzögerung des Processes. 29. Jan. V. v. Brf. Frau Daniels ähnlichen Inhalts; von Reinach. 12. Februar. V. v. Brf. aus Kassel. Darin wird von der schwierigen Aufgabe gesprochen, weil eine zu große Furcht vor preußischen und bayerischen Bayo- netten herrsche, sonst sei die Stimmung gut; ferner von Dr. d'Ester, der sich vertheidigt wegen seiner Bemühung für daS Kinkel'sche Anleihen; er habe keineswegs die absurde Absicht gehabt, der Revolution Vorschub zu leisten, noch sich der Partei Kinkels anzuschließen. Marx übernimmt es, ihm zu antworten und ihm seine Bla­mage ins Gesicht zu sagen. Er wird der Antrag ge­stellt, d'Ester zum Austritt zu bestimmen. Wird ange­nommen. 26. Februar. V. v. Brf. von Frau Dr. Da­niels: Haupt käme nach London, die Anklage stütze sich blos auf ihn. Brf. v. Reinach: er wolle sehen, was sich machen lasse. Brf. von einem Dritten, handelt von Pässeverfertigung. 4. März. Marx berichtet über eine gelungene Flucht. In Kassel und Hanau ständen die Sachen gut. In ersterer Stadt habe man 50 Mitglie­der, in Hanau drei Gemeinden, tu Frankfurt eine neue Gemeinde, eine andere in Darmstadt. In Mainz stän­den die Sachen schlecht. Leider könnten die Kölner dort jetzt nicht wirken. Durch den Verräther Karstner (Lassner) seien die Papiere in die Hände der Polizei gerathen. In Köln seien vier Gemeinden, eine in El­berfeld, zwei in Düsseldorf, eine in Crefeld, eine in Aachen, zwei in Breslau, eine in Torgau und eine in Bonn. 11. März. Bericht über schlechte Behandlung der Gefangenen in Köln. Haupt sei nicht angelangt, die Verrätherei gehe so weit, daß er dem Staatsprocu- rator einen ausführlichen Bericht ausgearbeitet habe.

Polizeirath Stieber unterbricht die Verlesung des Protocolls mit der Bemerkung, daß Haupt in der That den Bericht gemacht habe. Es sei das ein Zeichen, wie gut man in London von Allem unterrichtet sei, 25. März: Bericht über die Verhaftung Dronke's in Paris. Frau Daniels in Köln sei überwacht; Alles erfahre die Polizei. Ermahnung zur Vorsicht. 8. April: Marx berichtet, ein Brief von Köln sei angelangt; Willich habe nach Köln geschrieben, sei aber abgefahren. 22. April: Es wird von einem Gefangenen in Köln ge­sagt, daß man Hoffnung habe, ihn durch Vermittelung eines Verwandten frei zu machen. Es wäre das wegen neuer Anknüpfung vieler Verbindungen sehr zu wünschen. 13. Mai: Wolf sagt, man schreibe aus Köln, die Ge­meinden nehmen zu. Man habe, was man auf der einen Seite durch den Abfall einer Clique verloren, auf der andern zehnfach gewonnen. General Willich