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Nassauische Allgemeine Zeitung.

Mr 8M Dienstag den 2. WM« 1852.

DieNassauische Allgemeine Zciwnq" mit dem bellettisssschen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntag ausgenommen, täglich und beträgt der PrânumerationSxrciS für Wiesbaden und , nach dem neuen Possregulaki» nunmehr auch ür den ganzen Umfang des Zitren» und TariS'schen »erwaltungsbcziikS mit Inbegriff de« Possausschlags 2 0., für die übrigen Länder deS deutsches, erreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 fl. 24 kr. Inserate werden die vierspaltig, Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

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Amtlicher Theil.

A i e n stn a ch r i ch te n.

Die durch Beurlaubung des Lehrers Wohlfahrt!) zu Montabaur zur Erledigung gekommene Lehrerstelle daselbst ist dem Lehrer Hilpisch in Simmern über­tragen, Lehrer Grolimund zu Aßmannshausen zum Lehrer in Simmern, Lehrer Schönleber zu Lorch zum Lehrer in Aßmanushausen, Lehrer von Stein zu Presberg zum Lehrer in Lorch, Lehrer Heinz in Mähren zum Lehrer in Presberg, Lcbrvicar Schwikert j zu Sainscheid zum Lehrvicar in Mähren ernannt und die Lehrvicarstclle zu Sainscheid dem Schnlcandidaten Becker von Erbach provisorisch übertragen worden.

Lehrgehilfe Emmel hei uz zu Wicker ist zum Lehrer in Daisbach, der provisorische Lehrgehilfe Mies von Arnoldshain in gleicher Eigenschaft zum Lehrge- Hilfen in Wicker ernannt, und an die Lehrgehilfenschnle zu Arnoldshain der Schnlcandidat Urban von Bill- mar provisorisch dirigirt worden.

Lehrer S ch n a e d l er zu Daisbach ist am 11. Oct. mit Tod abgegangen.

Nichtamtlicher Theil.

^ Zur Geschichte des modernen Constitu- tiomrlisnruS.

I.

Recht, Staat und Monarchie sind ursprünglich nicht das Werk der Menschen, sondern beruhen auf göttlicher Weltordnnng. Die heiligen Schriften aller Religionen und die Lehren vieler Weisen aller Zeiten und vieler Völker bestätigen diesen Ausspruch. Nach ihm wäre also die reine Monarchie die bercchtigste Staatsbeherr- schungsform. Daß die reine Monarchie die der Idee entsprechendste sei, darüber ist unter den Staatsgelehr­ten kaum mehr ein Zweifel. Pope meint: die beste Staatsform würde die Despotie eines Engels sein. Es gibt aber nichts auf der Welt, was nicht dem Miß­brauche ausgesetzt wäre. Um den möglichen Mißbräu­chen der reinen Monarchie, welche immerhin keine ab­solut unbeschränkte, vielmehr durch die Moral und die vorhandenen Verhältnisse gebundene war, zu begegnen, verfiel der menschliche Geist auf die Beschränkung der Monarchie durch Einführung und Ausbildung objectiver Institutionen, wodurch die fürstliche Gewalt durch Re­geln dcö äußern Rechts in bestimmte Grenzen eingc- schlossen würde. Die ganze englische Revolution ist ein Kampf des Volkes zur Beschränkung der königlichen Gewalt, in welcher übrigens, was bis jetzt noch nicht hinlänglich gewürdigt werden will, die Religion die Hauptrolle spielte. Seit der Annahme der englischen Krone aus der Hand des Parlaments am 13. Februar 1689 Seitens Wilhelms III. nach dem Ergebniß der Convention basirte solche auf Vertrag und verlor ihre ursprüngliche Grundlage. Das Königthum wurde in eine Aristokratie mit monarchischer Spitze umgcwändelt. England, welches eine auf großen Grundbesitz basirte reiche und mächtige Aristokratie besitzt, ist unter dieser Staatsform, begünstigt durch seine Lage, groß und stark geworden und wird so lange groß und mächtig bleiben, als seiner Aristokratie die allgemeine Herrschaft verbleibt. Sobald jedoch das bereits schon stark anpochende demo­kratische Element in dem Untcrhause überwiegenden Ein­fluß erlangen wird, kann sich seine dermalige Staats­form nicht mehr lange Zeit halten und wird zerfallen, wie Alles, was Menschen geschaffen haben.

Durch die Schriften seines Montesquieu auf die englische Verfassung vorbereitet, glaubte das revolutio­näre Frankreich sein Heil in solcher zu finden. Mit vielen Verschlechterungen wurde der englische Constitu- tionaliSmns auf französischen Boden verpflanzt, von welchem man aber deren Grundsäule, die «Aristokratie bereits vertilgt hatte. Die constitntionellcn Formen und Operationen in Frankreich von der Zeit seiner ersten Revolution an bis herab auf die neueste Zeit haben sich schlecht bewährt und dies Laud immer größeren Gefahren und öfters dem Abgrunde entgegen geführt. Es ist sich darüber aber auch gar nicht zu verwundern, denn der Bau, welcher keine solide Grundlage hat, muß zusammen stürzen, sobald daran gerüttelt wird. Mit anderem Flitter hat Deutschland auch den verdorbenen französischen Constitutionalismus nachgcäfft, anstatt seine vorhandenen ständischen Verfassungen theils zeitgemäß umzubilden, theils aus- und fortzubilden. Wenn es nun ein Menschenalter lang Männern mit gutem Willen und großem Verstände nicht gelungen war, diesen Con­

stitutionalismns im deutschen Boden zu veredeln und frnchtbringcnd zu machen, so schoß er in den letzten Jahren unter ungeschickter oder böswilliger Hand zu einer Tollpflanze auf, welche die Sinne der Menschen betäubte und zum Unsinn und Frevel anstachelte. Mit noch schlechteren, abstracten Ideen versetzt, als wir Deutsche diesen Constitutionalismus ursprünglich ans dem Auslande erhielten, wurde er von einem Theile zur gänzlichen Zernichtung der fürstlichen Gewalt, von einem andern Theile zur Bildung eines Beamten-Abso- lntismus, von beiden aber zur Beseitigung der berech­tigten Autorität ausznbcutcu versucht.

Der Boden für diese Revolution war in der Presse und in den süddculfchen Kammern schon seit Deccunien mit und ohne Absicht empfänglich be­arbeitet worden und cs konnte sich nicht fehlen, daß sie auch in Preußen und den übrigen Theilen Norddeutsch- landS Nahrung finden müßte. Die Kämpfe der Mo­narchie mit der Demokratie und Mit dem falschen aus­ländischen Constitutionalismus sind uns allen noch in zu frischem Gedächtnisse, als daß es auch nur einer kurzen Aufzählung der Kampfgenossen der Revolution und der Waffen, deren sie sich bedienten, bedürfte. Diese Kämpfe, die ganze Geschichte der vier letzten Jahre und das politische Siechthum, mit welchem sich dermal n noch ein großer Theil der deutschen Nation dahin schleppt, haben, wie dies nicht aüsbleiben konnte, auch auf dem Gebiete der Wissenschaft, vielfache Ver­anlassung gegeben, den modernen Constitutionalismus und die Staatsforni, ans welcher solcher hergeleitet wurde, wiederholten Untersuchungen zu unterziehen. Diesen Untersuchungen verdanken wir mehrere Schriften ans neuester Zeit, doch welchen wir die wichtigeren, so­weit es der Zweck und der Raum eines politischen Tag- blatteS gestattet, besprechen wollen.

Zu diesen Schriften gehört das Buch von Gustav Zimmermann zu Hannover:'die V ortrefflichkcit der c o ust it u tro welle u Monarchie für Eng­land und die Unbrauchbarkeit der constitutio­ne llen Monarchie für die Länder des eu­ropäischen Co ntine uts". Die Schrift hat nicht nur in Hannover, sondern auch im übrigen Deutschland großes Aufsehen erregt. In der Einleitung zur zweiten Auflage zieht Zimmermann mit Heftigkeit gegen den Constitutionalismus, womit Herr von Radowitz Deutsch­land beglücken wollte und anscheinend wiederum beglü­cken will, zu Felde. Aber noch kürzer unb schlagender ist Hr. v. Radowitz unseren Erachtens in diesen Tagen von dem Rundschaucx der Kreuzzeitung abgeführt worden. Zimmermann gebührt aber vor Vielen das Verdienst, daß er sich mit einem in unserer vor der Demokratie und dem falschen Liberalismus immer noch sehr feigen Zeit, sehr seltenen Freimuth gegen diese Götzen des Ta­ges und ihre heuchlerischen Priester und mit aller Ent­schiedenheit ausspricht. Wenn auch sein Buch, soweit es die konstitutionelle Monarchie Englands behandelt, weder auf OrigknaliKt, noch auf besondere philosophische und historische Tiefe Anspruch machen kaun, so hat es doch den Geist derselben mit Klarheit erfaßt und in einer Form wieder gegeben, die allgemein verständlich ist und es fast Jedem gestattet, das Haupttriebwerk derselben mit bloßem Auge zu schauen. Nur will cs uns scheinen, daß Zimmermann, was seine Behauptungen über die Vortrcfflichkcit der englischen Verfassung betrifft, sich all­zusehr auf die Meinungen der englischen Schriftsteller, aus denen er geschöpft hat, verläßt, den revolutionären Ursprung der dermaligen englischen Staatsform nicht im Auge hat und an die Gefahren nicht denkt, welche die­selbe zu bestehen hat, sobald das social - demokratische Princip in ihr sich geltend macht und zum Durchbruche kommt. Der große englische Geschichtsschreiber Ma­caulay glaubt zwar, daß die englische Verfassung gegen diese Stürme ein sicherer Hafen sei, wir glauben aber, daß er sich darin täusche.

Nach Zimmermann bekommt die constitutionellc Negie­rungsform Englands Lebensfähigkeit 1) durch die Einheit der verschiedenen Personalitäten, welche sich in die Staats­gewalten theilen, durch gemeinsame aristokratische Natur; 2) die Harmonie der aristokratischen Natur der Staats­gewalten mit der aristokratischen Natur des englischen Volkes; 3) die Harmonie der aristokratischen Natur der Staatsgewalten und des Volkes mit der aristokratischen Richtung Englands als StaatSganzes und 4) die ge­schützte Lage des englischen Königs innerhalb der beson­deren Ncchtsznstände Englands. Mit vielem praktischen Verstände deducirt uns Zimmermann, daß die englische constitutionellc Monarchie für Deutschland nichts tauge, weil er darin gänzlich an englischer Grundlage dem ari­

stokratischen Elemente, fehle. Mit feincrj Beobachtungs­gabe erzählt er dem Leser, zn welchen Uebeln und Miß­ständen und zu welchen Gefahren diese constitutionellc Monarchie ohne ihre englische Grundlage für den Re­genten und den Staat führe.

Wenn auch Einzelnes etwas stark colorirt sein mag, so ist doch das Meiste, was Zimmermann, der nicht für den Absolutismus, sondern für eine beschränkte Mo­narchie ist, bekämpft, leider allzu wahr.

(Fortsetzung folgt.)

Der Proceß Äecker.

XX

Köln, 23. Oct. (Schluß der Sitzung am 22. Oct.) Drciundrcißigster Zeuge, Franz Julius Hentze, königl. preußischer Premierlieutenant a. D-, kennt Marx, Engels, Becker u. A. Er empfing das Manifest von 1848 von Marx. Vom Bunde habe er damals keine Kenntniß gehabt, aus den Unterredungen aber habe er schon damals den Schluß gezogen, daß Dr. Becker Communist sei. Nothjung suchte ihn im November 1850 in Berlin auf, mit Empfehlung von Dr. Becker, um sich nach den Communistenverhältnissen zu erkundi­gen. Bei dieser Gelegenheit hob Nothjung den Zweck des Blindes hervor, sprach von den Spaltungen in London, und drückte sich entschieden für Marx aus. Zeuge bemerkte dagegen, wenn ein Streit zwischen ihnen herrsche, so wäre, nach den Persönlichkeiten zu urtheilen, das Recht gewiß auf Seite Millichs. Nothjung zeigte ihm den von Schimmelpfenning mit chemischer Dinte geschriebenen Brief, mit der Erklärung, daß er daS Recept dieser Dinte von dem "Schreiber habe und sich deren für die Folge auch bedienen wolle. Dieser (Schimmelpfenning) sei nicht von Dr. Becker an ihn adressirt gewesen, sondern stellte sich ihm selbst vor. Auf die Bemerkung, er habe früher anders zu Proto- coll gegeben, erklärt Hentze, dann fej feine frühere Aus­sage richtig. Schimmclpfenning war bewaffnet, und trug die Papiere in den Schuhsohlen. Und dieAuf­forderung an die -preußischen Officiere" versenden zu sönnt n, wollte Schimmclpfenning Adressen haben, wo­rauf ihm Zeuge die Rangliste gab, ihn dabei aber warnte, bemerkend, er müsse die preußischen Officiere doch so viel kennen, daß diese sich nicht zum Treubruch würden verleiten lassen. Dr. Becker traf er später in Hamm, bei Gelegenheit der Assisenverhandlung wegen der Versammlung in Münster, in welche Zeuge ver­wickelt war. Hier äußerte er sich gegen Becker in den­selben Worten über die Lage der Sachen in Berlin und die dortigen Maschinenbauer, wie sich dieselben in dem Schreiben Rösers an Nothjung in Berlin vorfin­den. Becker suchte bei dieser Gelegenheit den Zeugen zwar nicht mit klaren Worten für den Bund zu gewin­nen, doch äußerte er sich, man müsse sich Marx an­schließen. Hentze erkennt den Brief von Schimmelpfen- ning, auch mehrere Briefe von Willich an, dessen Hand er kennt, da er früher mit ihm in einer Brigade und später noch in freundschaftlichen Verhältnissen gestanden. Er fügt seinen früheren Aussagen noch hinzu, daß er einen Brief von Röser empfing, worin dieser ihn auf- fordcrte, die Sachen von Nothjung zu beseitigen, wo­rauf er geantwortet, es sei zu spät, sie befänden sich schon in den Händen der Polizei. Vertheidiger Schürmann fragt: ob Nothjung dem Zeugen Schimmel­pfennigs Brief nicht in besondcrm Auftrag mitgetheilt habe. Zeuge erinnert sich dessen nicht. Der Verthei­diger verliest eine Stelle des Briefs, also lautend: Theile diesen Brief an Hentze mit," und meint, der Brief sei eigentlich für den Zeugen bestimmt gewesen. Der Vertheidiger Schneider 2. und Angeklagter Dr. Becker suchen den Zeugen durch Querfragen in Wider­sprüche zu verwickeln. Unter andern läßt Becker fra­gen: Bin ich Redacteur derNeuen Rhein. Zeitung" gewesen? Antwort: Das habe ich nicht behauptet. Dr. Becker : Es liegt aber ein älteres Prvtocoll vor, worin Sie mich direct als Redacteur bezeichen, und darauf hin den Schluß ziehen, daß ich Mitglied des Blkndes sei. Das Protocöll wird verlesen, wo­rin Dr. Becker mit unter den Redacteuren derNeuen fiihein. Zeitung" genannt wird. Zeuge bemerkt, er habe Dr. Becker -sehr oft auf dem Nedactionsburcau gesehen. Präsident: Sie glaubten also damals, daß er Redacteur sei? Auf fernere Fragen bemerkt Zeuge, daß er Marx 300 Thaler vorgeschoben, diese aber nicht zürückerhalten habe. Willich habe er von Zeit zu Zeit unterstützt, tut Ganzen etwa mit 60 Thlr. Verthei­diger Schneider 2.: Ich bitte den Zeugen zu fragen, ob cr nicht vor 3 Monaten noch in London war und