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Nassauische Allgemeine Zeitung.

â S^S Sonntag den 17. (Ortetet 1859.

Die,,Nassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaiiv nunmehr cutt) ür den ganzen Umfang des Zturn< und Tariö'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postaufschlags 2 fl., für die übrigen dânder des deutsch-österreichiscken Postoereins, wie für das Ausland 2 fl. 24 tr. Inserate werden die viersxaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 tr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, stauggasse 12, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Amtlicher Theil.

Dienstnachrichten.

Der provisorische Lehrvicar Hartmann zu Pottum ist definitiv zum Lehrvicar daselbst ernannt worden.

Der provisorische Lehrvicar Schermuly zu Brett­hausen ist definitiv zum Lehrvicar daselbst ernannt worden.

Nichtamtlicher Theil.

Jur IoUsrage.

DieMittelrhcinische Zeitung" ist am 13. d. M. wegen ihrer Haltung in der Zollfrage verwarnt worden. Am 15. d. M. bringt sie die von Dr. Tögel in dem Octoberheft derBolkswirthsebastlichen Monatschrist für den deutschen Zollverein" veröffentlichten Protokolle der Stuttgarter Konferenz unter der Aufschrift: Wer hat den Bruch im Zollverein herbeigeführt? Diese Proto­kolle lauten:

Die verbündeten Regierungen haben beschlossen, ihren Bevollmächtigten bei der Berliner-Zollconferenz gemein­same Instructionen zu ertheilen und ertheilen solche in Nachstehendem: Folgende Punkte sind diejenigen, welche, in so fern Preußen sich zu einer Verständigung herbci- lassen will, festgehalten werden: I. Die verbündeten Re­gierungen machen folgende Zugeständnisse: 1) Sie neh­men den Septembervertrag in der erklärten Weise an; 2) sie willigen ein, daß die Zolleinigung mit Oesterreich nicht schon jetzt berathen und verabredet wird. II. Da- gegeisi beharren sie auf folgenden Anforderungen: 1) daß der Zoll- und Handelsvertrag (A) mit den noth­wendigen Modifikationen zur Verhandlung und zum so­fortigen Abschlusse komme; 2) daß der Zollverein nur auf sechs, höchstens acht Jahre erneuert werde und Preußen sich verpflichte, wenigstens ein Jahr vor dem Abläufe dieses Termins die Berathungen mit Oesterreich über die Zollcinigung zu beginnen. So lange diese Gegen-Zugeständnisse nicht erreicht sind, werden die verbündeten Regierungen den Zollverein nicht erneuern. . . . Indem die Vertreter der hier versammelten Regierungen sich über die Eventualitäten berathen haben, zu wel­chen die bevorstehende Wiedereröffnung der Berliner Zollconfcrenzen den Anlaß darbieten könnte, sind dieselben über die Beschlußfassung der folgenden Punkte übercinge- kommen u. Haben dieselben mittelst des gegenwärtigen Pro­tokolls genehmigt u. unterzeichnet: 1)Die Bevollmächtigten zur Berliner Zollconfcrcnz haben Berlin zu verlassen auf den Fall, daß die preußische Regierung erklären wird, daß nun, da die verbündeten Regierungen sich nicht mit beiden Präjudicialpuucten einverstanden er­klärt hätten, keine weitere Verhandlung Statt finden könnte; 2) sollte die preußische Regierung die Wiener Vertragsentwürfe ablehnen, und namentlich die öster­reichische Vorlage A ihrem wesentlichen Inhalte nach nicht annehmen zu können erklären, so haben die Be^ vollmächtigten auszufprechen, daß ihre resp. Regierungen unter diesen Umständen die zweite Präjudicialfrage nur- verneinend beantworten und sich nunmehr auch an die erste Präjudicialfrage nicht gebunden erachten könnten; 3) es soll zwar von jetzt an von der Bestimmung des Zeitpunctes Umgang genommen werden, in welchem die Zolleinigung mit Oesterreich Platz greifen wird: dage­gen aber verpflichten sich die hier versammelten Re­gierungen hierdurch ausdrücklich, an dem Principe, daß eine solche Zolleinigung Statt zu finden habe, unver­brüchlich festhalten und Preußen zur Annahme dieses Princips durch alle zu Gebote stehenden Mittel nöthigen zu wollen; 4) es sollen unter den oben bezeichneten Eventualitäten, so wie zur Befestigung der Vereinbarung der auf dieser Konferenz repräsentirten Regierungen Bevollmächtigte nach Wien zur Berathung des Vertra­ges C abgeschickt werden und die Berathungen dort am 1. October dieses Jahres beginnen. Diese Ab­sendung soll auch eintreten, wenn es aus irgend einem Grunde zum Abbruch der Verhandlungen in Berlin kommen sollte.

Die Stuttgarter Protokolle sind nur ein erfreuliches Zeichen für die Festigkeit, Entschiedenheit und Einigkeit der sogenannten Coalitionsstaaten, ein Beweis dafür, daß sie den richtigen Weg eingeschlagen haben, um von Seite Preußens die jetzt oder nie zu erreichenden Zugeständ­nisse zu erlangen. Wer nicht begreift, daß den coalirten Regierungen ans ihrem einmüthigen Handeln nur Vor-

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theile erwachsen, dem fehlt überhaupt an dem richti­gen Verständnisse der Sachlage; wer aber der Regierung zumüthen kann, diese Vortheile aufzugeben und den An­forderungen Preußens unbedingt sich zu unterwerfen, dem fehlt, um den mildesten Ausdruck zu gebrauchen, der aufrichtige Wille, für das Wohl des Landes zu wirken. Von der Vermessenheit, die Regierungzwei Tage nach erhaltener Verwarnung bei den Unter­thanen zu denunciren, ihr den ungerechten Vorwurf zu machen, sie habe durch ihre Haltung einen (von jeher als höchst nachtheilig! geschilderten) Ausgang der Zoll- angelegenheiten herbeigeführt, wollen wir schweigen. Es scheint beinahe, die MlttelrhciuischeZeitung erstrebt einen baldigen Märtyrertod, um ihr Ableben aus Agonie zu Maskiren.

Nicht daß wir eine Rechtfertigung der von den Coa­litionsstaaten befolgten Politik für nöthig halten, son­dern nur um den Insinuationen dieses Blattes That­sachen entgsgenzuhalten, lassen wir eine Uebersicht der von den verbündeten Regierungen abgegebenen Erklä­rung folgen.

Diese Zusammenstellung mag zur Orientirung die­nen, ob der materielle Inhalt der neuesten sogenannten Münchener Collectiverklärung als ein Entgegenkommen oder als ein Abstoßen Seitens der Coalirten gegen Preußen zu betrachten ist. Es ist dabei die Fassung zu Grunde gelegt, welche von der BerlinerVoss. Z." gebracht wurde.

Die Coalirten beantragten in ihrer am 25. Mai d. J. übergebenen Erklärung:

daß während der Verhandlungen über die Erneue­rung und Erweiterung des Zollvereins auch die Ver­handlungen über die übergebenen beiden Vertrags­entwürfe (A. Handels- und Zollvertrag. B. Zoll- einigungsvcrtrag) unter Beiziehung und Theilnahme von Bevollmächtigten der kaiserl. österreichischen Re­gierung eröffnet werden.

Hierin lag ein Dreifaches:

1) Verhandlung über bi; beiden Wiener Entwürfe A. und B.

2) Gleichzeitige Verhandlung während der übrigen Verhandlungen.

3) Verhandlung unter Beiziehung und Theilnahme Oesterreichs,

Die preußische Regierung lehnte in ihrer Erklärung vom 7. Juni diesen Antrag ab; die Coalirten erwider­ten darauf durch die sogenannter Stuttgarter Erklärung vom 21. August. In dieser

1) stellten sie den ersten Punkt schon erheblich in den Hintergrund, indem sic lediglich baten, Preußen möge sich darüber aussprechen, inwieweit es jene Ent­würfe Und insbesondere den Entwurf A. als Grundlage der Verhandlungen mit der kaiserl. österreichischen Re­gierung anerkennen, und in welcher Fassung sie den er­wähnten Zoll- und Handelsvertrag demnächst anzunch- men gesonnen sei,

2) vermieden sie die Frage wegen der Gleichzeitigkeit der Verhandlungen, beschränkten sich vielmehr auf eine demnächstige Annahme der lit. A. Seitens Preußens hinzuweisen,

3) ließen gewissermaßen die Beiziehung und Theil­nahme Oesterreichs an den Berliner Verhandlungen fallen , indem sie nur ganz allgemein der Grundlage von Verhandlungen mit Oesterreich gedachten, was be­greiflich, wenn Oesterreich einen Zoll- und Handelsver­trag cingehen sollte, nothwendig war. Das Wortdem­nächst" ließ genugsam durchblicken, daß es auf eine Theilnahme Oesterreichs an den und während der Ber­liner Verhandlungen nicht mehr abgesehen sei.

Hierauf erfolgte nun die preußische Erklärung vom 1. September. Sie bezeichnet die Fassung der lit. A., wie sie etwa nach der Ansicht Preußens den Verhand­lungen mit Oesterreich zum Grunde gelegt werden kön­nen, bezieht sich hinsichtlich ihres Strebens nach allge­meiner deutscher Zolleivigung auf die preußische Erklä­rung d. d. Wiesbaden vom 7. Juni 1851, und hebt nun wieder hervor, daß die Verhandlungen über lit. A. erst nach Abschluß des Vertrages über Erneuerung und Erweiterung des Zollvereins einzuleiten seien.

In der Münchener Collectiverklärung:

1) abstrahiren die Coalirten zuvörderst ausdrücklich von den Verhandlungen über lit. B. (den Zolleinigungs- vertrag),

2) fordern nicht mehr von Preußen das Aufgeben seines Widerspruchs gegen die Gleichzeitigkeit der Ver­handlungen über lit. A., sondern finden ihrem Wunsche schon genügt, daß Preußen sich thatsächlich in die Ver­handlungen eingelassen habe,

3) fordern nicht mehr den vorgängigen oder auch nur gleichzeitig formellen Abschluß des Vertrags mit Oesterreich, sondern verlangen nur Sicherstellung dieses Abschlusses,

4) erwähnen eine Zuziehung österreichischer Bevoll­mächtigter gar nicht mehr; können dies auch nicht, da sie die im Schooße der Conserenz begonnenen Verhand­lungen schon als die Verhandlungen ansehen, deren Herbeiführung sie verlangt hatten,

5) machen endlich eine kürzere als 12jährige Dauer des neuen Zollvereinsvertrags nicht zur unerläßlichen Bedingung, sondern verweisen diese Frage an die Kon­ferenz und hoffen, daß man von Seiten Preußens und Hannovers in eine kürzere Dauer einwilligen werde.

Diese Erklärung hat Preußen gar nicht entgegenge­nommen, vielmehr die Verhandlungen, weil die Erklä­rung nicht bis zum 27. Sept. übergeben worden, sei­nerseits abgebrochen, und erklärt, mit der Gesammtheit nicht weiter verhandeln zu wollen.

Wer hat den Bruch im Zollvereine herbeigeführt? * *

*

Es war von jeher eine beliebte Diversion der preußischen Blätter, Rußland eine Vermittlungsrolle in der Zollfrage anzuweisen und hervorzuheben, daß Oester­reich besondere Gründe habe, sich den Winken von der Newa her gefügig zu zeigen. Bis jetzt ist es nur bei diesen Gerüchten über eine solche Intervention geblie­ben: nichts desto weniger tauchen dieselben von Neuem auf und diesmal ist es sogar die ministerielleLith. Korrespondenz" welche eine ähnliche Nachricht bringt und, es ist schwer zu sagen, aus welcher Absicht, mit- theilt, daß auf Grund der von dem Grafen Nesselrode bei seiner letzten Anwesenheit in Wien gemachten Vor­stellungen und der mit diesen überstimmende Rathschläge, des Fürsten Metternich den Eventualitäten im Westen mehr Aufmerksamkeit geschenkt werde, daß man wegen einer Frage zweiten Ranges, als solche wird die Zoll­frage von derLith. Corr." nun erklärt, das jetzt mehr als je nöthige gute Einvernehmen mit Preußen nicht auf das Spiel setzen will, und das demgemäß bald eine Wendung der österreichischen Regierung in der Handelspolitik zu erwarten sei. Sie sagt u. A.: Die Trennung der Großmächte von einander wäre nur zu geeignet, neuen Rheinbundfantasien (!) Vorschub zu ge­währen. Das wäre wohl nur der Fall, wenn Preußen im Stande wäre, aus Aerger über Oesterreichs Festig­keit in der Zollfrage im Fall der gedachten, aber kaum zu denkenden Eventualitäten im Westen nicht zu Oesterreich und zu Deutschland zu stehen.

Die neueste Note des Freiherrn v. Manteuffel an die Staaten des Darmstädter Bündnisses ist im Grunde nur eine Wiederholung früherer preußischer Actenstücke. Preußen sei auch nach dem Abbruche der Zollconferenz zu ferneren Verhandlungen bereit und hoffe sogar, daß auf diesem Wege eine Verständigung und die Erhal­tung der Zollvereinsverträge ermöglicht werde, daß erst nach dem Abschlusse der Verhandlungen mit Oesterreich über einen Zoll- und Handelsvertrag eine Erneuerung der Zollvereinsverträge und Annahme des September- vertrages stattfinde. Die Sachlage wird durch solche Vorschläge nicht verändert.

Der Proceß Decker.

VIII.

Köln, 12. Oct. (Fortsetzung der Sitzung am 11. October.) Vernehmung des Angeklagten Noth jung, Schneider. Derselbe sagt aus: Dem Arbciterbildungsvcrein habe er in der letzten Zeit an­gehört. Ueber den Bund habe er sich im October 1850 mit mehreren Mitgliedern desselben unterhalten, und glaube er, daß man ihn als Mitglied eingetragen habe, obgleich keine förmliche Aufnahme stattgefunden. Seine Reise nach Berlin habe er nicht in Bundcs- zwecken gemacht, sonst würde er sich schwerlich mit 14 Thalern begnügt haben; den größten Theil der Kosten, habe er aus seinen Ersparnissen bestritten. Seine Ab^ sicht sei es gewesen, aus Deutschland zu gehen, doch habe er keinen Paß dazu erlangen können. Von Becker nahm er Adressen mit, um sich bekannt zu machen, die beregte Vollmacht stellte ihm Bürgers und Röser aus. Ersterer gab ihm auch Adressen, um Erkundigungen einzuziehen über die communistischen Gesinnungen der betreffenden Personen. Er ging nach Bielefeld, Han­nover, Hamburg, Altona, Kiel und von dort nach Ber­lin, wo er Arbeit fand. Dorthin ließ er sich alsdann seinen Koffer nachschicken, welcher Effecten, Ansprachen und 10 Thaler enthielt. In Berlin lernte er den Lieutenant Hentze kennen. Eine Gemeinde habe er dort