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Nassauische Allgemeine Zeitung.

jVr SSS Sonntag den 3. ©stöber 1853.

Bestellungen auf das vierte Quartal derNassauischen Allgemeinen Zeitung" werden baldigst erbeten.

Dir ,,Rass.nuscr è Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint. Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaiiv nunmehr auch ur den ganzen Unisang des tturn* und Tarts'scken Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postausschlags 2 fl., für die übrigen Länder de« deutsch-österreichischen Poslnereins, wie für da« Ausland 2 fl. 24 kr. Inserate werden die dierspaltige Petitzeile oder bereit Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Jur ZoUfrage.

Die Münchener Erklärung.

Die Vosfische Zeitung bringt durch Privatmitthei- lung aus München Folgendes als den Wortlaut der in München beschlossenen Erklärung:

Indem die königl. preußische Regierung in der Sitzung vom 30. August 1852 unter Zustimmung der Regierungen von Hannover, der Thüring'schen Staaten, Braimschweig und Oldenburg die von den Unterzeich­neten im Auftrage ihrer Regierungen bezüglich der han­delspolitischen Verhältnisse zu Oesterreich gestellte Frage durch sofortiges Eingehen auf den materiellen Inhalt des vorgelcgten Entwurfs eines Handels- und Zollver- trages erwidert und den von ihr nicht beanstandeten Theil desselben in Form und Inhalt der Verhandlung zum Grunde legen zu wollen erklärt hat, ist, wie die von den Unterzeichneten vertretenen Regierungen mit Befriedigung anerkennen, ein förhersamer Schritt auf demjenigen Wege der gegenseitigen Annäherung gesche­hen, welchen die genannten Regierungen durch ihre bis­herigen Erklärungen zu betreten beflissen waren, und dessen weitere Verfolgung Gegenstand ihrer aufrichtigen Wünsche und Bestrebungen ist. Je mehr dieselben in­deß hierin den Absichten der königl. preußischen Regie­rung zu begegnen glauben, um so weniger dürfen sie mit Stillschweigen übergehen, daß die von der königl. preußischen Regierung gewonnene Auffassung der dies­seitigen Erklärung mit deren Inhalte nicht ganz über­einstimmt.

In dieser Beziehung erlauben sich die Unterzeichne­ten, an den Inhalt ihrer unter dem 21. v. M. abge­gebenen Erklärung zu erinnern, welcher dahin lautete, daß ihre Regierungen den Septembervertrag unter den­jenigen Modifikationen, welche sich in der bisherigen Verhandlung ergeben haben und zu deren schließlicher Redaction sofort geschritten werden könne, anznnehmen und denselben in die neuen Zollvereinsverträge aus deren noch näher zu bestimmende Dauer aufzunehmen und bereit seien, sofern über die übrigen noch unerledigten Punkte und insbesondere über die commerciellen Ver­hältnisse zu Oesterreich das nöthige Einverständniß er­zielt werde. Damit aber dieses Einverständnis, welches die gedachten Regierungen als eben jene Bereitwilligkeit sonach bedingend betrachteten, baldigst erzielt und ihnen dadurch die Möglichkeit geboten werde, die Annahme des September-Vertrags und den Abschluß der neuen Zoll- verträge definitiv auszusprechen, richteten sie an die kön. preußische Regierung die Frage, in wieweit sie mit der Collectiv-Erklärung vom 25. Mai d. J. vorgelegten Entwürfe und insbesondere den Entwurf eines Zoll- und Handelsvertrages als Grundlagen der Verhandlun- geu mit der k. k. österreichischen Regierung anzuerkennen und in welcher Fassung sie den erwähnten Zoll- und Handelsvertrag demnächst anzunehmen bereit sei.

Wenn nun die königl. preuß. Regierung bei der Beantwortung dieser Frage von einer Erwähnung des vorgelegten Entwurfs eines Zolleinigungövertrags Um­gang genommen hat, so glauben die von den Unter­zeichneten vertretenen Regierungen bei diesem Stillschwei­gen, wenn es gleich einen erheblichen Theil ihrer Wünsche unbefriedigt läßt, sich doch beruhigen zu kön­nen, und zwar theils in Betracht der gleichzeitig erfolg­ten Erklärung, daß die königl. preuß. Regierung die künftige Herbeiführung einer allgemeinen Zolleinigung als leitenden Gesichtspunkt für den abzuschließenden Zoll- und Handelsvertrag anerkennt, theils in der hierauf gestützten Hoffnung, daß die königl. preußische Regierung keinen Anstand nehmen werde, einen nicht allzufernen Termin für den Beginn von Verhandlungen über eine allgemeine Zolleinigung zu bezeichnen. Sind aber die genannten Regierungen hiernach bereit, sich der königl. preußischen Ansicht in so weit anzuschließen, daß zu dem Zwecke der Herbeiführnng einer späteren allge­meinen Zolleinigung für jetzt nur ein Zoll- und Han­delsvertrag abgeschlossen werde, so wird die königliche preußische Regierung billig genug sein, zu erwägen, daß jenes Einverstäudniß, welches als die Annahme des Septembervertrages und den Abschluß der neuen Zoll­verträge bedingend bezeichnet worden ist, erst dann als erreicht betrachtet werden kann, wenn das Zustande­kommen des Zoll- und Handelsvertrages keiner Unge­wißheit mehr unterliegt.

Nun hat aber die königl. preußische Negierung nicht die Annahme des unterm 25, Mai d. J. vorgelegten

Vertragsentwurfs in Aussicht gestellt, sondern nur zu- gestimmt, daß derselbe den Verhandlungen mit der kaiserl. österreichischen Regierung zum Grunde gelegt werde, und sie hat dabei schon im Voraus neben dem Abschlusse der auf den Zollvercinsvertrag bezüglichen Bestimmungen wesentliche Sätze des Entwurfs des Zvll- und Handelsvertrags beanstandet und insbesondere die so wichtige Beilage 1. im Ganzen späterer Entschließung Vorbehalten. Das Zustandekommen des Vertrags er­scheint daher um so weniger gesichert,' als, wie die kgl. preußische Regierung nicht verkennen wird, Niemand cs in seiner Hand hat, allen den Wechselfällen vorzubeugen, welche zwischen dem Beginne von Verhandlungen und deren Abschluß eintreten können. Die königl. preußische Regierung hat beim Beginne der gegenwärtigen Ver­handlung,', .die Frage der Annahme des Septemberver­trags vorangestellt.

Diese Frage ist unter der Bedingung eines Einver­ständnisses in Bezug auf die handelspolitischen Verhält­nisse zu Oesterreich bejaht worden. Zur Erledigung dieser letzteren Frage ist nunmehr von der königl. preu­ßischen Regierung der erste Schritt geschehen, und wenn die königlichen Regierungen von Preußen und Hanno­ver sich zugleich für die Nothwendigkeit einer baldigen definitiven Entscheidung über Annahme und Ausführung des Septembervertrags aussprechen, so dürfen die Re­gierungen der Unterzeichneten sich um so mehr zu der Erwartung berechtigt halten, daß die königl. preußische Regierung keinen Anstand nehmen werde, den in ihrer neuesten Erklärung bereits thatsächlich begonnenen Ver­handlungen über den Zoll - und Handelsvertrag mit Oesterreich diejenigen weiteren Folgen zu geben, welche nothwendig sind, um den Abschluß dieses Vertrages sicher zu stellen und damit die genannten Regierungen in den Stand zu setzen, zu dem Abschluß der Verträge über Erneuerung und Erweiterung de. Zollvereins zu schreiten.

Die zu diesem Zwecke «rssrd^cherr Verhandlungen werden bei ernstem Angrsff in kurzer Zeit zu Ende ge­bracht werden können und eine Verzögerung des Ab­schlusses der Zollvereins - Verträge um so weniger zur Folge haben, als diesem ohnehin noch die Erledigung einiger wichtigen bei der Konferenz angebrachten An­träge voranszugehen hat. Mit der Regulirung der commerciellen Verhältnisse zu Oesterreich steht die in der Erklärung der königl. preuß. und königl. Hann. Re­gierung vom 30. v. M. berührte Frage der Dauer der neuen Zollvereinsverträge in engem Zusammenhänge. Wenn die Unterzeichneten, nach den Vorlagen vom 25. Mai d. J. die Dauer des jetzt zu schließenden Zoll­vereins auf eine weit kürzere Frist als 12 Jahre be­schränkt sein sollte, auf dem damaligen Anträge der Verabredung einer im Jahre 1859 beginnenden Zoll­einigung mit Oesterreich in ihrer Erklärung vom 21. v. M. nicht mehr beharrten, so waren sie gerade des­halb in der Lage, in eben dieser Erklärung die Noth­wendigkeit einer noch zu treffenden Bestimmung über diesen Punkt hervorzuheben. Die Conferenz wird sich daher mit dieser Frage allerdings noch zu beschäftigen 1 haben und die von den Unterzeichneten vertretenden Regierungen sind der festen Zuversicht, daß zur Förde­rung der großen nationalen Aufgabe, um deren Lösung ; es sich handelt, auch die hannoversche Regierung in dieser Beziehung ein Zugeständniß nicht wird verweigern wollen. Jedenfalls könnten sie es mit ihrer Ueberzeu­gung nicht vereinigen, daß auf 12 Jahre hinaus die Möglichkeit abgeschnitten werde, über die allgemeine Zolleinigung mit völliger Freiheit deS Entschlusses zu verhandeln."

* * *

Nach derVossischen Zeitung" haben seit dem 15. Sept, fortwährend Verhandlungen mH dem thüringi­schen Verein stattgefunden, um die Regulirung mehrerer Angelegenheiten, welche dessen bedürftig waren, zu be­wirken. Die Verhandlungen kommen nun nach und nach zum Abschluß.

DieKölnische Zeitung" bringt die folgenden in­teressanten Enthüllungen!Es steht fest, daß Preußen zu allerlei Rücksichten wegen der Auffassung der han- nover'schen Regierung über die Frage genöthigt ist, um diesen Verbündeten von der redlichen Absicht, den Zoll­verein, wenn möglich, zu erhalten, zu überzeugen und ihm die von österreichischen und Coalitionsagenten stets rege gemachte Besorgniß vor der Stiftung einer deut­schen Sonderbundung und M c d i a t i s i r u n g Han­

novers zu benehmen. In wie fern Sachsen z. B. der Gefahr einer Mediatisirung durch die Dauer des Zollvereins nahe gebracht sei, wird durch den Umstand bewiesen, daß drei Viertheile der sächsi­schen Bevölkerung bereits preußisch ge­sinnt und das sächsische Sonderinteresse zu Guusten Preußens auszugeben bereit seien. In diesem Geständnisse der Coalitionsdiplo- matie liegt zugleich die Lösung des Räthsels über die maßlose Erbitterung gegen das in der That doch so nachgiebige und geduldige Preußen. Es ist, als ob die Verbündeten von einer geheimnißvollen Ahnung gepei­nigt wären, daß doch einstmals die Früchte der langsam zeitigenden Einheit Deutsch­lands in Preußens Schoß fallen würden. Diese Stimmung sucht man in Hannover hervorzurufen, und dadurch die Sprengung des Septembervertrages zu erreichen, welche nicht einmal durch einen offenen Vertragsbruch herbeigeführt zu werden braucht, da die vielseitigen Vorbehalte der hannoverschen Kammer, un­ter denen dem Vertrage die Genehmigung ertheilt wurde, sogar den Schein einer legalen Ursache zu dessen Auf­kündigung darbicten oder mindestens zur Forderung be- dentender Umgestaltungen berechtigen. Dieses würde um so mehr der Fall sein, als in den geheimen Arti­keln des Vertrages Preußen sich verpflichtet haben soll, die Mitglieder des Zollver­eines zur Annahme desselben zu bewegen. Ist diese Behauptung keine nachträgliche Erfindung, so erklärt sie wenigstens den Grund der Zögerungen Preu­ßens, gleichwie das Interesse Hannovers für die Erhal­tung des Zollvereins durch die Abmachung bedingt ist, daß eine Verminderung des Präcipuums eintritt, falls 4 Millionen Konsumenten des Zollvereins dem Sep­tembervertrage nicht beitreten."

DerVoss. Zeit." wird aus Wien geschriebrn: Man will hier wissen, Hannover habe schon am 17. gegen jeden voreiligen Bruch mit der Coalition protestirt und darauf angetragen, vordem Eingehen der Coalilions- erklârung keine Schritte zu thun und auch keine Sitzun­gen zu halten. Darüber ist man hier im Reinen, daß Hannover nach einem Zerfall des Zollvereins unter keiner Bedingung in einen norddeutschen Separatverein mit Preußen willigen werde. Es liegen darüber auf diplo­matischem Wege die bestimmtesten Erklärungen vor, Erklärungen, die durch den bayerischen Gesandten in Hannover, Grafen Montgelas, eben erst in München die sicherste Bestätigung erhalten haben."

Nach der D. A. Z. hat man sich in der gestern ge­meldeten Conferenz der in der Zollfrage berathenden Minister, Räthe und Kommissare bei Berathung, wann und in welcher Form die Erklärung der Coalition ent­gegengenommen werden solle, für die demnächstige An­beraumung einer Konferenz zur Entgegennahme bestimmt.

Die D. A. Z. hofft auf Nachgiebigkeit von Seite Preußens. Sie hebt hervor, daß die mit der Zollfrage betrauten Minister keineswegs so ganz einig sind in der einzunehmenden Position, und daß sich diese Uneinigkeit schon zu verschiedenen Malen geltend gemacht hat. So stehen der Ministerpräsident und der Handelsminister mit dem Unterflaatssecretät des Auswärtigen, Geheime- rath v. Lecoq, auf Seite der mehr zur Vermittelung geneigten, die jedem energischen Schritte abhold sind« Man sagt, sie hätten auch die höchste Stimme für sich, was sehr glaubwürdig erscheint. Diesen gegenüber steht der Finanzminister mit seinem Unterstaatssecretär und dzn HH. v. Pommer-Esche und Delbrück, die ein mehr gegre sives Auftreten der Regierung rathen, um dadurch aum schnelleren und befferen Ziele zu gelangen.

Deutschland.

di Von der Lahn. Am 21. September hat Vas RettungshauS zu Laugenau bei Nassau das zweite Jahresfest seit dem Bestehen dieser Erziehungs­anstalt für verwahrloste Knaben gefeiert.

Obwohl das Wetter in der ersten Hälfte des Ta­ges so wie Tags zuvor regnerisch war und mehrere von ferne her erwartete Festgäste zurückhielt, so heiterte es sich doch gegen Mittag so weit auf, daß wenigstens aus der nächsten Umgebung, namentlich aus Nassau und seinem Kirchspiel selbst sich noch eine ganz ansehn­liche Zahl von Besuchern zu Fuß und zu Wagen eim finden konnte, die in wahrhaft festlicher Stimmung von 2 Uhr bis nach 6 Uhr dort weilte und zum Theil erst beim Mondschein geistlich und leiblich erquickt unter dem