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Nassauische Allgemeine Zeitung.

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Joimtag im 12. September

im

DieNassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntag ausgenommen, täglich und betragt der PrânumerationSpreiS für Wiesbaden und, nach dem neuen Postrcgulativ nunmehr auch fit ben ganzen Umfang des Thurn- und TadiS'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff de«-Postaufschlags 2 fr., für die übrigen Länder deâ deutsch-österreichischen Postoeieins, wie für daS Ausland 2 fl. 24 fr. Inserate werden die vierspaltige Petit- -eile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auswärts bei den nächstgelegeuei, Postämtern, zu machen.

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z Soll sich der Staat bei theologischen kon­troversen und bei consessionellen Fluctua- lionen betheiligen?

Mau muthet jetzt, und zwar von eimr Seite, von welcher man sich dessen nach dem Gange Der Geschichte gar nicht hätte versehen können, dem Staate zu: sich in die consessionellen Strömungen der Zeit hemmend zu werfen und sich sogar bei den Conterversen in einer und derselben Religionsgemeinschaft helfend zu bethei­ligen. Und weil der Staat sehr weise einem solchen Ansinnen bis jetzt noch nicht entgegengekommen ist, läßt man es nicht an Seitenhieben auf die Inhaber der weltlichen Macht und die Staatsbehörden fehlen. Es ist uns lange kein weniger berechtigtes Begehren auf dem Gebiete der Religion und der Politik aufgcstoßcn, als dieses. In einer Zeit also, in welchem man von allen Seiten die Freiheit und Selbstständigkeit der Kirche verlangt und dafür geschwärmt hat, fordert man den weltlichen Arm zur Schlichtung von theologischen Zänkereien im eigenen Schooß und zur Hemmung der wirklichen oder geträumten Fortschritte einer andern Confesston auf? Und man ruft die staatliche Macht zur Hülfeleistung an aus den kirchlichen Hallen?

Wenn man so etwas hört und liest; so: glaubt man wahrhaftig zu träumen! Wissen denn die besorgten Zionswächter, was sie eigentlich verlangen? Und glau­ben sie, daß irgend ein erleuchteter Staatsmann ihrem Hülfegeschrei ein williges Ohr leihen werde? Die Ge­schichte Deutschlands weiß davon zu erzählen, welche blutige Früchte ein solch' unbefugtes Einmischen dem Staate getragen und wie schlecht es auch jeder Kirche bekommen ist. Man muß beinahe wirklich glauben: die Geschichte wäre nicht zur Belehrung der Menschheit geschrieben!

Die Religion ist die Verbindung der individuellen Seele des Menschen mit Gott, und die Kirche die Ge­meinschaft der Gottesverchrung. Religion und Kirche sind sonach keine Producte des Staates und deßhalb von dem Staate auch gänzlich unabhängig. Nach dem Geiste des Christenthums und der dadurch bewirkten Entwickelung und Gestaltung der Weltereignisse sind Staat und Kirche zwei äußerlich getrennte, wenn auch gerade nicht einander entgegengesetzte Momente, welche sich aber dennoch wechselseitig unterstützen müssen. Ohne Staat ist keine Religion denkbar und die Religion ist eins der wichtigsten Fundamente der staatlichen Ord­nung, weßhalb sie denn auch der Staat nicht aubahnen kann. Daraus resultirt für den Staat die Pflicht, der Kirche den erforderlichen Schutz angedeihen zu lassen. Jeder Staatsbürger hat nun das Recht des freien reli­giösen Bekenntnisses. Er darf solches aber nicht in einer Form äußern, durch welche die Wohlfahrt des Staates beeinträchtigt oder die von dem Staate aner­kannten Kirchen beschimpft und verletzt werden. Wird dagegen gehandelt; so hat der Staat theils zum Zwecke der Selbsterhaltung, theils aber auch im Interesse des öffentlichen Wohls die Pflicht, die beschimpfenden und verletzenden Aeußerungen zu verbieten und zu bestrafen, dabei aber sehr umsichtig eine erlaubte Polemik von strafbarer Beleidigung zu unterscheiden.

Der moderne Staat ist christlich, unbeschadet der Duldung der nichtchristlichen Religionen in ihm; er kann sich also auch nicht indifferent gegen die christliche Religion verhalten, wenn er sich nicht der Wohlthaten, welche ihm und dem Christenthum reichlich zufließen, cutschlagen will. In ganz Deutschland mit Einschluß von Oesterreich und Preußen, in Frankreich, in der Schweiz, Holland und Belgien, gilt das System der Parität. Dieses System schließt nun gerade eine christ­liche Staatsreligion das Wort im modernen Sinne genommen nicht aus, es kennt aber keine christ­liche Staatskirche z. B. eine katholische oder pro­testantische.

Nach diesem Systeme muß eS deshalb der Staat jedem einzelnen Unterthanen überlassen, sich nach eige­ner freier Ueberzeugung und seinem innern religiösen Bedürfnisse einer der christlichen Kirchen anzuschließen, in welcher er seine Befriedigung findet.

Man wirft zwar dem' paritätischen Principe vor: der Staat habe sich durch dessen Annahme des Jndiffe- rcntismns schuldig gemacht.

Dieser Vorwurf ist ungerecht; denn die Grundwahr­heiten des Christenthums, welche die verschiedenen christ­lichen Confessionen gemeiikschaftlich bekennen, reichen für den Rapport, in welchen sich der Staat mit der christ­lichen Religion zu setzen hat, vollkommen aus. Der

Staat als solcher hat kein Bedürfniß, ein katholischer oder protestantischer zu sein.

Die Unterscheidungslehren der verschiedenen christli­chen Confessionen und des verschiedenen Cultus dersel­ben sind daher für den Staat als solcher von keinem erheblichen Interesse. In den Streit der Schulen und der Kirchen über die Uuterfcheidungslchren und über die Verschiedenheit der Bekenntnisse und des Cultus darf sich daher der Staat und am allerwenigsten derjenige, welcher dem paritätischen Systeme huldiget oder zu dessen Befolgung verpflichtet ist, durchaus nicht einlassen, wenn er sich nicht dem gerechten Vorwurfe der Parteilichkeit und des politischen Unverstandes aussetzen will. Nur alsdann hat der Staat das Recht, aber auch die Pflicht, bei jenem Streite einzuschreiten, wenn er mit solcher Animosität geführt werden sollte, daß da­bei die Strafgesetze übertreten würden, und so weit wird es denn doch in unserem gebildeten Zeitalter nicht kommen.

Und schließlich die Frage, was erwartet man denn eigentlich für einen Erfolg von einer Cooperation des Staates; etwa den erwünschten?

Man mag sich täuschen, sollte aber nicht versuchen, den Staat zu täuschen I

15. Versammlung der deutschen Land- und Lorstwirthe.

Hannover, 6. September. Heute Vormittag wurde die 15. Versammlung der deutschen Land- und Forstwirthe in dem prachtvollen Concertsaale des neuen Hoftheaters durch den ersten Vorstand Grafen von Bernstorff eröffnet. Derselbe er­klärte, wie es dem erhabenen Monarchen seines Vater­landes zur Befriedigung gereiche, daß die Versammlung in den Mauern seiner Residenz stattfinde, wies darauf hin, daß man dazu im Lande Hannover nicht die Groß­artigkeit der Natur wie in Süddeutschlaud finde, daß es aber dessen Bewohnern nicht an Genüssen und ech­ter deutscher Treue mangele, und hieß schließlich die Versammlung im Namen aller Hannoveraner herzlich willkommen. Minister von Aitenstein, welcher jetzt das Wort ergriff, versicherte der Versammlung, daß der Ent­schluß, die diesjährige Versammlung in Hannover abzu­halten, vor Allen dem Könige zu besonderer Freude ge­reiche, als er den Auftrag erhalten habe, dies der Ver­sammlung mitzutheilen, und daß der König lebhaften Antheil an dem Wirken der Gesellschaft nehme, und wünsche, daß auch die diesjährige Versammlung dazu beitragen möge, daß die wichtigen Interessen der Land- und Forstwirthschaft im Allgemeinen und für Hannover insbesonvcre gefördert würden. Auch den Dank der Stadt und des Ministeriums spreche er der Versamm­lung für ihr Kommen aus. Die Erfahrungen der Mit­glieder der Gesellschaft würden gewiß auch Hannover zum Vortheil gereichen. Die Versammlung werde zwar in Hannover nicht Das finden, was sie in andern Län­dern gefunden habe, wohl aber werde sie finden ein braves und fleißiges Volk, mannichfaltige Culturen, wie kaum anderswo, gesegnete Fluren, welche schon seit Jahr­hunderten den Pflug getragen, aber auch viele weite, noch unerschlossene Räume, große Strecken jungfräulichen Bodens, die noch nicht vom Pfluge berührt worden; doch habe man bereits große Flächen dem undankbar­sten Boden abgewonnen, und diese und die Pferdezucht des Landes dürften die Versammlung am meisten in- teresstren. Die Versammlung werde die Wahrnehmung machen, daß es kaum irgend ein anderes Land gebe, wo der Grund und Boden so zweckmäßig vertheilt sei, und darauf beruhe der Wohlstand des Landes. Aber auch die forstwirthschaftlichen Verhältnisse .böten Inte­resse, veranlaßt namentlich durch die verschiedenartigste Bodenbeschaffenheit und Cultur, welche seit den letzten Decennien einen großen Aufschwung gewonnen habe. Von den Erfahrungen, welche die Versammlung mit­bringe, werde manches Körnchen in den Boden fallen, und wenn man einst wiederkehre, werde man dasselbe aufgegangen finden, denn das Land, wo Thaer sein Sy­stem ausgestellt habe, sei nicht unempfänglich für Beleh­rung. Im Namen des Königs, des Landes und des Ministeriums heiße er die Versammlung herzlich will­kommen. Hr. v. Kleist - Tvchow aus Pommern brachte jetzt dem Könige ein dreimaliges Hoch aus, in das die ganze Versammlung lebhaft einstimmte; dann wurden die Abgeordneten vorgelesen, welche Behörden und Ver­eine zur Versammlung gesendet haben, und durch welche bis jetzt Rußland, Bayern, Preußen, Böhmen, Mäh­

ren, der Erzherzog Johann, Holstein, Anhalt, Schwarz* bürg, Hessen, Mecklenburg, Oesterreich vertreten sind.

Der Erzherzog Johann hatte ein Schreiben übersendet, in dem er nochmals seinen Dank dafür aus­spricht, daß man ihm das Vertrauen erwiesen, ihn zum Vorstande der vorjährigen Versammlung zu erwählen, und in dem er ferner den Wunsch ausspricht, daß die Verfammluug auch fernerhin blühen und segensreich wirken möge. Ferner war die Rechnungsablage von dem Thaer-Denkmal in Leipzig eingegangen. Ueber die Verwendung des nicht unbedeutenden Ueberschuffes wurde eine Commission erwählt. Eine andere Com­mission wurde uiedergcsetzt, um die vier auf die Preis­fragen des Grafen von Reichenbach über den Maisbau eingegangenen Bewerbungsschriften zu prüfen. Schließ­lich kam die zweite der allgemeinen Fragen zur Bera­thung, ob nämlich ein permanenter Geschäftsführer der Versammlung gewählt werden soll? Hr. Teichmann aus Sachsen wies nach, daß ein permanenter Geschäftsführer nicht erforderlich sei; die bisherige Einrichtung reich« vollkommen aus, und es habe ja auch die Versammlung der deutschen Naturforscher und Aerzte keinen per»»» nenten Geschäftsführer; ein solcher sei aber auch nichtz zweckmäßig, da es dem diesmaligen Vorstand« überlas­sen bleiben müsse, die geeigneten und zugleich lande»» und ortskundigen Männer zu Geschäftsführern zu wäh­len; käme hier auch einmal ein Mißgriff vor, so sei derselbe doch von keiner solchen Bedeutung, als wenn ein Mißgriff in der Wahl eines permanenten Geschäfts­führers geschehe. Ein solcher sei nämlich auch dem Cha­rakter der Versammlung, welche eine Wandewersamm­lung sei, entgegen und könne deren Bestehen gefährden. Die Versammlung lehnte den schon im vorigen Jahre eingebrachten Anttag auf Anstellung eures permanenten Geschäftsführers Mit Stimmeneinhelligkeit ab.

Deutschland.

O Wiesbaden, 9. Sept. Die heutige beschlie­ßende Versammlung leitete wieder Herr Superintendent Dr. Großmann als Vorsitzender, während Herr Kirchenrath Schulz als Vicepräsident fungirte. Ueber die Verhandlungen, die bis sechs Uhr Abends dauerten, läßt sich weniger allgemeines Interesse Bietendes mit- theilen. Zuerst traten noch eilf Sprecher auf, welche für bedrängte evangelische Gemeinden und Anstalten um Unterstützung Seitens des Gustav-Adolph-Vereines ba­ten, unter Anderen Herr Prälat Zimmermann, welcher zum Besten der evangelischen Kirche zu Bens­heim 70 Exemplare der Predigt, welche er bei Gele­genheit der Einweihung des Betsaales jener Gemeinde am zweiten Ostertage dieses Jahres dort gehalten, in der Versammlung »ertheilen ließ. Hierauf wurde zur Berathung und Beschlußfassung über den Anschluß der in der königlich bayrischen 'Rheinpfalz gebildeten Vereine geschritten. Die Discusston über diesen Gegenstand der Tagesordnung war wegen der vorgeschrittenen Zeit nur kurz; das Resultat der Ab­stimmung ergab, daß die Generalversammlung die R h e i n p f a l z als gleichberechtigt in den Verein auf­nimmt und zwar als Hauptverein Speyer mit Einer Stimme. Herr Superintendent Dr. Großmann fordert nunmehr die Pfälzer Gustav - Adolphs - Vereine auf, alles Parteiwesen aufzugeben und vor Allem einig zu sein darin, daß sie nur die Zwecke des Gustav- Adolphs-Vereines verfolgten. Der Abgeordnete der Pfälzer Vereine, Herr Consistorialrath Ney aus Speyer, versprach dies auch öffentlich vor der Versammlung und betheuerte , daß, es möge über die Parteibestrebungen innerhalb der rhein-bayerischen Vereine gedruckt und gesagt werden, was da wolle, er dagegen im Namen seiner Coüegen versichern könne, daß, so lange sie an der Spitze dieser Vereine ständen, sie auch mit allen Kräften dahin wirken wollten, daß nur die Zwecke des G.-A.-V. verfolgt und den Parteien durchaus kein Ein­fluß auf den Gang der Geschäfte gestattet werden würde. Dr. Großmann reichte dem Abgeordneten hierauf die Hand und hieß ihn und alle Pfälzer im Namen der Generalversammlung herzlich willkommen.

Die nunmehr folgende Justificatio n der Jah­re srechnung für 1850/51, welche eine schon am 7, Abends ernannte Commission geprüft, die Herrn Staars- procurator Reichmann zu ihrem Berichterstatter er­wählt hatte, war bald beendigt, da die Commission die Rechnungen in vollkommener Ordnung gefunden und nur einige Formalien in Zukunft abgeändert zu sehen wünschte, eine Forderung, welche der Centralvorstand sogleich zugestand. Man schritt hierauf zur Wahl von neun Mitglieder des Centralvorstandes, da in Leipzig