Nassauische Allgemeine
â 8//. Mittwoch den 8. September MW.
Die „Naffamsche Mgemrine Zeitiinq" mit dem bellelristis-ben Beiblatt „Der Wanderer" erfdieint, Sonntags ausgenommen, lâg lick und betragt der PrânumerationSpreiS für Wiesbaden und, na<b dem neuen Postreglllari» nunmehr auch für btn ganzen Umfang des Thurn- und TariS'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des PonaufscklagS 2 fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostrereinS, wie für das Ausland 2 fl. 24 kr. — Snftratt werden bit vlkrspaltige Pelitzelle oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auswärts bei den nächstgelegenen PSitämiern, zu machen.
Die JoUfrage.
Wortlaut der Erklärungen, welche in der Sitzung vom 30. August in der Zollfrage von Hannover, Oldenburg, Braunschweig und den thüringischen Staaten in Berlin abgegeben sind:
Hannover erklärt: „Nach Inhalt der Erklärungen, welche von Bayern, Sachsen, Würtemberg, Baden, Kur- hessen, Großhcrzogthum Hessen und Nassau am 21. d. Mts. und von Preußen am heutigen Tage abgegeben worden, und durch welche die bisher stattgehabten Meinungsverschiedenheiten als beseitigt anzusehen sind, ist die Hannoverische Regierung der festen Zuversicht, daß eine Krisis nunmehr ihrem Ende entgegengehe, durch welche die Kraft und das Ansehen Deutschlands, die Eintracht und das Vertrauen zwischen Deutschen Staaten und der Wohlstand, der Gewerbfleiß und die Zufriedenheit ihrer Angehörigen so tief bedroht werden. Um, so viel an ihr ist, die möglichste Beschleunigung des Abschlusses zu fördern, nimmt die Hannover'sche Regierung nicht Anstand, es sofort auszusprechen, daß sie nicht nur der Erklärung Preußens über Form und Inhalt des mit Oesterreich abzuschließcnden Handelsvertrages, sondern auch der von Preußen am 7. Mai 1851 zu Wiesbaden abgegebenen Erklärung beitritt. Dagegen setzt Hannover vertrauensvoll voraus, daß die Regierungen von Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, beiden Hessen, Nassau, nachdem in Beziehung auf den Zoll- und Handelsvertrag mit Oesterreich ihren in der Collectiv-Erklärung vom 21. d. M. ausgesprochenen Wünschen nach der Auffassung Hannovers Genüge geschehen ist, nicht die Absicht hegen, den bindenden Abschluß des Vertrags über Erneuerung des Zollvereins bis zur Erledigung aller oder auch nur einzelner der bei der hiesigen Zoll - Conferenz angebrachten oder noch anzubringcnden Anträge aussetzen zu wollen. Denn die völlige Erledigung jener Anträge wird noch eine sehr geraume Zeit erfordern, und eS möchte unter denselben sich keiner befinden, welcher nicht entweder auch nach Reconstituirung des Zollvereins auf befriedigende Erledigung Aussicht hätte, oder, falls dies etwa zweifelhaft wäre, als wichtig genug betrachtet werden dürfte, um nicht durch die von einer Verlängerung der jetzigen Ungewißheit unzertrennlichen Hebel und Gefahren weit überwogen zu werden. Endlich glaubt auch die Hannover'sche Regierung, unter Hinblick auf die durch den Artikel 14 des September-Vertrages ihren Entschließungen vorgezcichncte Grenze, nicht mit der Erklärung zurückhalten zu dürfen, daß sie sich nicht in der Lage befinden würde, die bei den Verhandlungen bisher als zweifellos vorausgesetzte Basts einer zwölfjjâhri- gen Dauer des über die Erneuerung des Zollvereins abzuschließcnden Vertrages zu verlassen. Eure Abkürzung des zwölfjährigen Zeitraumes würde nach ihrer Ansicht für die gewerblichen Zustände verderblich und einem ferneren gedeihlichen Zusammenleben der Zollver- einsgcnosscn in hohem Grabe hinderlich sein. Hannover hält es durch die Beibehaltung der bisherigen Basis nicht für ausgeschlossen, auch im Laufe deS zwölfjährigen Zeitraumes über wertere commer- cielle Annäherungen, und sobald die Hindernisse geschwunden sind, über eine Vereinigung der beiden Zollgebiete mit Oesterreich zu verhandeln, und wünscht aufrichtig, baß der Zeitpunkt, wo dies mit Aussicht auf Erfolg geschehen kann, nicht zu entfernt sein möge. Daran knüpft sich. jedoch die Ueberzeugung, die Erreichung des vorerwähnten Zieles werde um so leichter sein, je mehr man diese so tief in die finanziellen Verhältnisse und volkswirthschaft- lichen Zustände der einzelnen Staaten eingreifende Angelegenheit ihrer finanziellen Entwickelung überläßt".
Oldenburg erklärt: Dem Bevollmächtigten sei die Ansicht der großherzoglichen Staatsregierung über diesen Gegenstand bekannt, und könnne er es demnach nicht für zweifelhaft halten, daß die großberzogliche Staatsregicrung mit dem Inhalte der mitgetheilten Erklärung der königlich preußischen Regierung einverstanden sei.
Braunschweig erklärt: „Der Bevollmächtigte trete der Erklärung, welche die kön. preuß. Kommissare abgegeben haben, Namens seiner Regierung bei, stimme namentlich auch zu den preußischerseits benannten Grundlagen für die Verhandlungen mit Oesterreich über einen Handelsund Zollvertrag".
Der Bevollmächtigte der großhcrzoglichen, herzoglichen und fürstlichen Regierungen des Thüringischen Vereins erklärt: „Er befinde sich in der Lage, Namens der sämmtlichen von ihm vertretenen Regierungen der
eben vernommmenen Erklärung der kön. preuß. Regierung beizutreten, insbesondere auch die Bereitwilligkeit seiner Regierungen zu erklären, die von der königlich preußischen Regierung bezeichnete Grundlage zu Verhandlungen über einen Zoll- und Handelsvertrag zwischen dem Zollverein und Oesterreich auch ihrerseits anzunehmen".
Die Kass.Ztg bemerkt dazu: „Nach der Ansicht der k. hannov. Regierung sollen also die sieben Staaten erst einen bindenden Vertrag über den Abschluß deS Zollvereins eingehen und dann hintenher über die einzelnen Punkte dieses Vertrages Unterhandlungen pflegen. Wie dann aber, wenn diese Unterhandlungen hinterher zu keinem befriedigenden Ergebnisse führen würden , wenigstens zu keinem Ergebnisse, das die sieben Staaten befriedigte? Soll dann der neue Zollverein alsbald wieder aufgelöst, oder sollen die sieben Staaten trotz ihrer Nichtbefriedigung gehalten sein, bei demselben auszuharren?
Ferner, aus welchem Grunde muß denn der neue Zollverein gerade auf zwölf Jahre abgeschlossen werden, und welche Aussichten haben die sieben Staaten, daß die Hindernisse, welche einer Zolleinigung mit Oesterreich dermalen entgegengestellt werden, eher schwinden, wenn sie durch eudgiltigen Abschluß eines Vertrages sich auf eine lange Reihe von Jahren die Hände gebunden haben, als wenn sie bis zur befriedigenden Erledigung aller Punkte, und darunter namentlich auch der Zeit, wann die Zolleinigung mit Oesterreich einzu- trcten habe, sich ihre handelspolitische Freiheit wahren? Die mit der jetzigen Ungewißheit unzertrennlichen Uebel und Gefahren mögen für Hannover und Preußen von Bedeutung sein; die sieben Staaten haben dabei wenig zu besorgen, denn weder ihr Activ-Haudel noch ihre Industrie geht nach dem Norden , und selbst ein Bruch würde sie in dieser Beziehung nur von der lästigen Concurrenz Preußens befreien".
Ueberhaupt scheint die Stimmung der verbündeten Regierungen gegen die letzte preußische Erklärung keine günstige zu sein.
Die „Sachsen-Zeitung" bringt den folgenden Artikel aus Oesterreich: „Die Antwort der königlich preußischen Regierung auf die Erklärung der Coalition vom 21. August ist ausgefallen, wie cs zu erwarten war. Sie ist einfach eine Acceptation der Nachgiebigkeit der darmstädter Verbündeten. Ihre Collectiverklärung hat die Zolleinigung mit Oesterreich mit keinem Buchstaben erwähnt, und die Verbündeten haben daher gewiß nicht erwartet, daß Preußen dieselbe in seiner Antwort in Anregung bringen werde. Preußen acceptirt den Entwurf des Zoll- und Handelsvertrages der Wiener Konferenz als Grundlage der mit Oesterreich „nach Abschluß des Vertrages über Erneuerung und Erweiterung des Zollvereines" einzuleitenden Unterhandlungen „ in Form und Inhalt", jedoch mit Ausnahme alles Dessen, w eßwegen Oesterreich jenen Entwurf des Zoll- und Handelsvertrages veranlaßt und ihn, sowie er aus den Verhandlungen der Wiener Conferenz h e r- vorgegangen ist, angenommen hat. Es ist noch sehr artig von Preußen, daß es ausspricht, „der Richtung deS mit Oesterreich abzuschließenden Zoll« und Handelsvertrages müsse die künftige Herbeiführung einer allgemeinen Zolleinigung als leitender Gesichtspunct vorschweben". Aber Oesterreich will nichts Schwebendes, sondern es will Bürgschaft, daß die Zolleinigung binnen einer bestimmten Zeit cintreten werde. Einzig und allein deßhalb hat es dem Wiener Zoll- und Handelsvertragsentwurfe seine Zustimmung gegeben; mit der Eliminirung der Bürgschaft fällt der ganze Entwurf, der Oesterreich Opfer auslegt, die es keine Ursache zu bringen hat, sobald es keine Bürgschaft hat, daß binnen einer bestimmten Anzahl Jahre, nämlich binnen fünf Jahren vom 1. Januar 1854 an gerechnet, die völlige Zolleinigung zu Stande kommt. Preußen will, da es Alinea 1. des Artikels 1. des Entwurfes der Zoll- und Handelsartikel schlechthin verwirft, nicht, daß der Vertrag eine Vorbereitung zur Zolleinigung sei. Es will ferner über einen so beschränkten Vertrag erst dann unterhandeln, nachdem der Vertrag über Erneuerung und Erweiterung des Zollvereines abgeschlossen ist, und zwar auf zwölf Jahre. Es ist also klar, daß Preußen auf allen seinen wesentlichen früheren Erklärungen vollständig beharrt, daß es die Nachgiebigkeit der Coalition graziös annimmt, selbst aber sich wohl hütet, gleichfalls nachzugeben".
In einem anderen Artikel spricht dieses Blatt die Ansicht aus, daß die Coalirten, nicht aus Mißttauen sondern um der leichteren, zweckentsprechenderen Behandlung der Sache selbst willen, darauf bestehen müssen, die beiden Verträge mindestens gleichzeitig abgeschlossen zu sehen; nicht weniger aber auch darauf, daß in den Verträgen eine präcis formulirte Garantie für eine spätere gänzliche Zolleinigung mit Oesterreich. ES meint, ein Eingehen der konigl. preußischen Regierung darauf müsse, nach der letzten Rückäußerung zu schließen, für sehr wahrscheinlich gehalten werden.
Der „Schwäbische Beobachter" ist derselben Ansicht« Er sagt dies auf sehr lakonische Weise. Er druckt nämlich eine Mittheilung des „Schwäb. Merkurs", in der hei Erwähnung der preußischen Erklärung von dem Aufgeben des früheren Entschlusses Preußens die Rede ist, ab, datirt sie aber von — Bronzell.
Die „Neue Münchener Zeitmm" bringt über die Erklärung Preußens vom 30. v. M. folgende wichtige Aeußerung: Durch ein Eingehen auf Preußens Verlangen würden die Darmstädter Verbündeten alle Vortheile verlieren, welche ihnen von Seiten Oesterreichs dargeboten werden. Das Schlußprotocoll der Wiener Zollconferenz erklärt sehr bestimmt,daß die kaiserliche Regierung sich durch die damals von ihr abgegebene und von den bei der Wiener Zollconferenz vertretenen Regierungen angenommene Erklärung nur „so lange als gebunden betrachtet, als nicht die Verträge über die Erneuerung oder Neugestaltung des Zollvereins abgeschlossen sind." Wenn sonach die Darmstädter Verbündeten jetzt, dem Verlangen Preußens nachgebend, zu der Rcconstituirung des Zollvereins die Hand bieten, endgiltig darüber zu Berlin abschließen, ohne daß sie zuvor auch der durch das besagte Schlußprotocoll der Wiener Zollconferenz ihrerseits dèr kaiserlichen österreichischen Regierung gegenüber übernommenen Verpflichtung, dahin zu wirken, daß diese Verträge (je^t, der Zoll - und Handelsvertrag zwischen Oesterreich und den Staaten des Zollvereins, auf den Grund der zu Wien übereingekommenen Entwürfe) gleichzeitig mit jenen über die Ern eue- rung oder Neugestaltung des Zollvereins zu Stande kommen, Genüge geleistet hätten , so wäre die natürliche und nothwendige Folge, daß die von der kaiserlichen Regierung gegenüber übernommenen Verbindlichkeiten erlöschen, und damit die Hoffnungen auf die unschätzbaren Vortheile, welche das Zustandekommen einer innigeren handelspolitischen Verbindung mit Oesterreich ganz Deutschland und ihren Staaten insbesondere eröffnet, zu nichte gemacht wären.
Es scheint somit festzustehen.', daß die coalirten Regierungen sich mit der unbestimmten Hindeutung aus die in das Wiesbadener Protocoll niedergelegte Aeußerung Preußens nicht begnügen und in der Erklärung vom 30 v. M. nur eine scheinbare Nachgiebigkeit zu erblicken im Stande sind. Es ist traurig, wenn man in einer so wichtigen Sache in allgemeinen Ausdrücken antwortet, die wie Ja lauten, aber eigentlich Nein bedeuten sollen. Wir wollen indessen hoffen, daß diese nur gebraucht wurden, um die Rückzugslinie zu decken, weil wir noch immer in der Ueberzeug leben, daß Preußen der drängenden Gewalt des materiellen Wohles nachgeben wird.
Man ist nach dem „Korrespondenz - Bureau" in Berlin noch ohne sichere Vermuthung über die Entschließungen, welche die coalirten Regierungen in der Zollfrage fassen möchten. Es liegen indeß, wie diese Lithographie vom 4. d. M. berichtet, Thatsachen vor, welche die Absicht einflußreicher Interessenten der Koalition erkennen lassen, die Entscheidung der Frage noch ferner hinauszuschieben. Man will von dieser Seite unter Innehaltung des von Preußen im Einverständnisse mit den befreundeten Staaten gesetzten Präclufivtermins der Erklärung vom 30. August eine Erklärung folgen lassen, welche eine neue Rückäußerung voraussetzt. Es scheint unter den hiesigen Vertretern der coalirten Staaten dieser Modus, die Krisis zu verlängern und ihre Lösung aufs neue zu vertagen, bereits zur Sprache gebracht, auch sollen Rückfragen von den Bevollmächtigten an ihre Regierungen ergangen sein, welche die Anregung eines solchen Planes, wie man versichert, voraussetzen lassen. (?) Schwerlich aber wird man da, wo man das Entgegenkommen der preußischen Regierung mittelst der Erklärung vom 30. August geflissentlich mit vieler Lebhaftigkeit anerkennt und so weit geht, in jenem Entgegenkommen bereits eine Nachgiebigkeit zu erblicken, die hier wohl schwerlich beabsichtigt wurde, sich darauf Rech-