Nassauische Allgemeine Zeitung.
â SOS. Samstag den 4. September 4SLS.
Die „NüffaugSit "llloemeine jMtungf* mit drm belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonnlaa» ausgenommen, täglich und beträgt der Pr-mumerationSpreiS für Wiesbaden und, nach dem neuen Postrequlaiiv nunmehr auch für ben qanzen Umfang deS Thurn- und Tarns'schen Berwailun^Sbejiekö mit Inbegriff deS Postauffchlaqs 2 ft, riir die übrigen Länder des deulsch-vfferreichischen Poffvereins, wie für das Ausland 2 ff. 24 kr. — Inserate werden die Siers gallige Petit- geile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.
Vie Lollseage.
Gleichzeitig mit der preußischen Regierung hat auch Hannover eine Erklärung abgegeben. In der Erklärung Hannovers wird darauf hingewiesen, daß die Ehre Deutschlands durch die Sprengung des Zollvereins auf dem Spiele stehe. Die bisherigen Meinungs- Berschiedenheitey seien als beseitigt zu betrachten. Die hannoversche Regierung stimme der von Preußen heute und in Wiesbaden abgegebenen Erklärung bei und setze voraus, daß die Verbündeten, nachdem ihren Wünschen Genüge geschehen, den Abschluß des Vertrages nicht wegen Mangels der Uebereinstimmung in einzelnen Punkten äüssetzen würden. Für die Verhandlungen über diese bleibe noch geraume Zeit, zumal kein Antrag bestehe, welcher nicht auch nachher erledigt werden konnte, und keiner so wichtig sei, daß er nicht durch die Gefahr einer Verlängerung der Ungewißheit überwogen würde. Hannover sei auch nicht in der Lage, die zwölfjährige Dauer eines Vertrages aufzugeben. Im Lause derselben könne mit Oesterreich unterhandelt werden, man müsse diese Angelegenheit der natürlichen Entwickelung überlassen. Dieser Ansicht stimmten Oldenburg, Braunschweig und der Thüringische Verein bei.
Die „Hannover'sche Zeitung" bemerkte dieser Tage zu einem Artikel der Weser-Zeitung: „DaS ist auch unsere Ueberzeugung, daß unsere allgemeinen Zustände nur mit Preußen einer genügenden Lösung und Entwickelung entgegen gehen können, und daß weder Hannover noch irgend ein anderes deutsches Land in particulari- sche Selbstgenügsamkeit verfallen darf. Nur, daß die Meinung nicht etwa die sein darf, daß am Ende doch wieder Alles auf Particularismus hinanslâuft, auf den kleindeutschen Particularismus, der vom Allgemeinen absieht, unter Ausschließung Oesterreichs, Preußen über alle anderen Staaten erheben oder gar unter Zerstörung des „Allgemeinen" einen norddeutschen Soudcrbund oder Staat bilden möchte. Dafür würde die Genehmigung des Septcmbervcrtragcs durch die Stände keineswegs ein Beweis sein. Wit Nichten ist dabei oder beim Abschlusse des Vertrages gemeint gewesen, wie es von Einzelnen und Parteien in Preußen gewünscht wird, daß es eine Verengung des Zoll- und Handclsbundes oder einer Veruneinigung und Spaltung in Deutschland gelte, sondern der Vertrag ist abgeschlossen und genehmigt, indem man eine Erweiterung des Zoll- und H a n d c l s b u n d e s unb eine größere deutsche Einigung im Sinne hatte."
Die in Preußens Erklärung angeführten Artikel des Vertrages, welche nicht bei den Verhandlungen mit Oesterreich zu Grunde gelegt werden sollten, betreffen folgende Verhältnisse: 1) Die Bezeichnung des VerkLa- ges in Art. 1., als zu Vorbereitung „der gleichzeitig in ihren Grundsätzen festgestellten gänzlichen Zoll - und Handelseinigung". 2) Beseitigung der Bestimmung in Art. 4., daß Aenderungen in dem Tarif des einen Zollgebietes, sofern sic nicht Annäherungen an die Tarifsätze der anderen Zollgebietes sind, das Einvcrständuiß der Staaten des letzteren bedürfen. 3) Die Bestimmungen im Separâtikel 1., wonach Vertragsstaaten in Fällen der Theuerung die Einfuhr von Getreide nach den Staaten des andern Zollgebiets mit beliebigen Zöllen belegen können.' 4) Die Bestimmungen in Art. 23 und 25, über die Dauer des Vertrages und die Zusammenkunft von Commissarien in Frankfurt a. M. im Jahre 1856, Vorbereitung der Maßregeln für die Ausführung der Zolleinigung. 5) Die Bestimmungen von Art. 5 Lit. a, Art. 7, Separat-Art. 7, Nr. 2, betreffen die Vereinbarungen über den Verkehr. Danach dürfen Waaren, welche auf ungewissen Verkauf nach einem der Zollgebiete gebracht sind, binnen einer bestimmten Frist wieder zurückgeführt werden; ferner sollten Waaren mit Begleitscheinen von einem Zollamte nach dem anderen ohne Rücksicht auf die Zollgränze gelangen dürfen und Postsendungen auf Eisenbahnen von der Declaration und Revision frei bleiben, wenn sic zum Zwecke des Ucberganges von einer Eisenbahn auf die andere umgeladen werden. 6) Artikel 19 setzt fest, daß jeder Vcreinsstaat seine Silber-Scheidemünzen, wenn sie ihm in Summen von wenigstens 100 Thaler ober 100 Gulden angeboten werden, gegen grobe Silbermünzen einwcchseln müsse. Oesterreich hatte die Ausführung dieser Bestimmung für sich erst von dem Eintritte der beabsichtigten Münzregulirung abhängig gemacht. Pren- steu will darauf. Nicht cingehen, weil kein Grund vorliegt, weßhalb die österreichischen Scheidemünzen in den Gränzläudern zurückbehalten werden sollen. 7) Artikel
21 gestattet die gegenseitige Absendung von Beamten nach Wien oder dem Central-Bureau in Berlin, um von der Rechnungsführung und Statistik des anderen Zollgebietes Einsicht zu nehmen. Die gewünschten Aufklärungen sollen bereitwillig ertheilt werden. Preußen will darauf nicht eingehen, weil dergleichen Verhältnisse zu unvermeidlichen Streitigkeiten führen müssen. Der in Wien besprochene Zolltarif für die beiden Zollgrup- pen, so wie die Frage über die Durchfuhr soll der gemeinschaftlichen Entschließung überlassen bleiben.
Ein Berliner Correspondent der Fr. Postztg. läßt sich in folgender Weise vernehmen: Die Erklärung der preußischen Regierung hat die Entscheidung in den Zoll- angclegeuhcikcn um einen bedeutenden Schritt gefördert. Es handelt sich lediglich um den Beginn der mit Oesterreich einzuleitenden Verhandlungen. Um jede Rückfrage und damit einen weiteren Aufschub des Abschlusses der Erneuerung der Verträge zu vermeiden, hat die preußische Regierung in ihrer Antwort zugleich diejenigen Punkte bezeichnet, von denen sie bei den mit Oesterreich zu eröffnenden 'Zkibanbiungcn in dem in Wien vereinbarten Entwürfe eines Zoll- und Handelsvertrages absehen zu müssen glaubt. Sie beziehen sich meist auf die in Aussicht genommene Zolleinigung mit Oesterreich und einige den Verkehr cineugende Controlmaßregeln. Auch die Zolleinigung mit Oesterreich weist Preußen, wie bekannt, keineswegs von der Hand, sondern bezeichnet sie, obwohl jetzt auf dieselbe nicht eingegangen werden könne, wie dies auf der Conferenz zu Wiesbaden und in dem Septcmbervertragc geschehen ist, als zu erstrebendes Ziel. Wenn auf diese Weise Preußen den Beweis geliefert, daß cs ihm aufrichtig und ernstlich um Erhaltung des Zollvereins zu thun ist, so wird andererseits es an diesen sein, zu zeigen, daß sie von demselben Bestreben geleitet werden. Preußen stellt lediglich die Forderung, daß sie dazu ihre Zustimmung geben, daß die Verträge über Erneuerung des Zollvereines und Aufnahme des Steuervereines in denselben vor Beginn der Verhandlungen mit Oesterreich über einen Zoll- und Handelsvertrag abgeschlossen (die Ratification kaun ja später erfolgen) und diese jedenfalls auf die Dauer von zwölf Jahren erneuert werden. Für die letztere Forderung ist maßgebend gewesen, daß einmal der Einfluß eines kürzeren Termines auf Handel und Gewerbe höchst nachtheilig sein werde, zum anderen Male die Bestimmungen des Septembervertrages die Dauer von 12 Jahren bedingen. Es kann |aber dies um so weniger Anstand finden, als dadurch etwa früher zu beginnende Verhandlungen über eine nähere Verbindung mit Oesterreich kein Hinderniß erfahren.
In einer anderen Mittheilung desselben Blattes aus Berlin heißt cs: „Obwohl man in den hiesigen politischen Kreisen gegen die in der gestrigen Zollver- einssitzung erfolgte Rückäußerung Preußens im Allgemeinen nichts einzuwenden hat, so ist man doch nicht einverstanden damit, daß Preußen durch die Bezeichnung der Punkte des Wiener Entwurfes A., auf welche cs eingehen könne und welche cs von der Hand weisen müsse, gleichsam in die Materie dieses Entwurfes einge- gangen ist. Man besorgt nämlich, daß dies von der Coalition als ein Zugeständniß Preußens aufgefaßt werden dürfte;" — das ist cs auch. Concessionen mußten von Preußen allerdings gemacht werden, denn ohne solche war nicht mehr vorwärts, sondern nur noch auseinander zu kommen. Die Gründe der preußischen Nachgiebigkeit liegen übrigens auf der Hand. Während in den hiesigen Kreisen, so wird der Leipziger Zeitung aus Berlin geschrieben, die Zollfrage allerdings einige Spannung und Bewegung erhält, hören wir, daß sie am Rheine völlig gleichgiltig läßt und auch in Schlesien nur wenig Theilnahme erregt, indem man in beiden Landesthcilen sich felsenfest überzeugt hält, es könne weder der Zollverein von Preußen abgegeben, noch eine wesentliche Aenderung seines Systemes vorgenom- men werden, indem zu große, zu kostbare Interessen an beides geknüpft seien. Man hat von hier aus viel darauf gerechnet, daß, wenn nur der Bruch näher rücke, die Bewohner der Coalitionsstaaten Besorgnisse fassen und ihre Regierungen zur Nachgiebigkeit drängen würden. Aber man würde mit mindestens gleicher Sicherheit erwarten könnnen, daß in dem angenommenen Falle im eigenen , Lande die Agitation eintreten und die bedrohten Fabrik- provinzen, Grenzdistricte, Eisenbahninteressenten u. s. w. ein gewaltiges Geschrei erheben würden.
Von der „Neuen Preußischen Zeitung" wird die Rückäußeruug Preußens auf die Coalitions-Erklä- rung als eine sehr erfreuliche That begrüßt. Sie
legt, so meint dieses Blatt, auf der einen Seite eben so offen den Geist aufrichtiger Versöhnlichkeit an den Tag, als sie auf der andern den seither von Preußen eingenommenen Standpunkt mit Entschiedenheit festhält. Die diesseitige Regierung befand sich nach ihrer Erklärung vom 20. Juli unbestreitbar in vollem Recht, wenn sie mit der Kenntnißnahme von der Stuttgarter Erklärung der hiesigen Conserenz-Verhandlungen a b- brach. Sie zog es vor, in freundschaftlicher Rücksichtnahme aus alte und neue Verbündete einen letzten Versuch der Verständigung zu machen und, wenn auch vielleicht auf Kosten der formellen C o n s e q u e n z, nochmals die Hand zu einer Ausgleichung zu bieten.
Brüsseler Blätter kannten schon am 1. Sept, die preußische Rückäußeruug. Sie bezeichnen sie ebenfalls als „sehr versöhnlich." '
Die „Mittclrheinische Zeitung" findet es aus irgend einem Grunde für gut, die Absicht Preußens, cine^Zoll- cinigung mit Oesterreich nach Ablauf der Zollvereinsperiode einzugehen- — dem Wortlaut seiner Erklärung entgegen — in Abrede zu stellen und unsere dießfällige Behauptung als falsch zu bezeichnen. Wir verweisen statt aller Erörterungen nur auf diese Erklärung. Dort heißt cs: Die preußische Regierung darf um so mehr die zuversichtlche Hoffnung hegen, durch vorstehende Erklärung ihren, bei der Erklärung vom 21. d. M. be- theiligten Zollverbündeten die Ueberzeugung gewährt zu haben, daß sie sich über den mit dem österreichischen Kaiserstaate allzuschließeneen Zoll- und Handelsvertrag in allen wesentlichen Puncten mit ihnen im Eiuverständniß befindet, als sie in dem, in ihrer Erklärung vom 20. vorigen Monats in Bezug genommenen Protocolle d. d. Wiesbaden, den 7. Juni 1851 bereits ausgesprochen hat, wie für die Richtung jenes Vertrages die künftige Herbeiführung einer allgemeinen Z o l l e i ni g u n g als leitender Ge- sichtspunct vorschweben müsse und weiter am Schluß, wo die preußische Regierung ausdrücklich erklärt, daß durch eine zwölfjährige Dauer der nächsten Zollvereinsperiode es keineswegs ausgeschlossen wird, über weitere Annäherungen der beiderseitigen Zollgebiete (als sie schon der Zoll- und Handelsvertrag bietet) in Verhandlung zu treten." Wir wünschen aufrichtig eine Verständigung, vielleicht sind wir deßhalb so geneigt, die Erklärung Preußens in einem günstigeren Sinne zu deuten, als die „Mittelrh. Zeitung."
Nach der N. Pr. Z. nehmen die Bevöllmachtigten der Coalitionsregierungen an, daß ihre Regierungen auf die preußische Erklärung vom 30. August demnächst nach einer gemeinsamen Besprechung antworten werden. Als Ort der Zusammenkunft nennt man jetzt schon Homburg a: d. H. oder Ischl.
Verttschland.
7s. Wiesbaden, 1. Sept. Die in diesen Blättern erwähnte Cassationsklage des Johann Faust von Eltville wurde in der heutigen öffentlichen Sitzung des CassatiouShoses verworfen und der Recurrent in die Kosten verurtheilt.
Z Neudorf, 2. Sept. (Ein warnendes Beispiel für Eltern.) — Einem hiesigen Mann , der heute Morgen, um 4 Uhr, an seine Feldarbeiten gegangen, eilte seine Frau gegen 7 Uhr nach, ihre 3 kleinen Kinder zu Haus lassend. Dem ältesten dieser Kinder, einem schön erwachsenen, aber erst 5 Jahr alten Mädchen, gab die Mutter den Auftrag auf die 2 andern Kleinen Ächt zu Habeuund das auf dem Herd brennende Feuer nicht ausgehen zu lassen. Die folgsame Kleine begibt sich im Auftrage der Mutter an das Feuer und zündet sich leider die Kleider an. In diesem traurigen Zustande eilt sie unter Jammern und Schreien im Hause herum, Hilfe suchend, aber keine findend. Als eine an der Wohnung vorbeigehende Frau, durch das Jammern aufmerksam gemacht, in dieselbe hineineilt, findet solche das unglückliche Kind im kläglichsten Zustande. Seine Kleider sind fast gänzlich verbrannt und seine Brust und sein Unterleib erscheinen wie gebraten. Alle Rettungsversuche waren umsonst und die unschuldige Kleine endete unter den größten Schmerzen nach einer halben Stunde ihr Leben. —Möchte dies doch das letztetraurige Beispiel sein, aus dem man sieht, welche üblen Folgen es hat, wenn man unmündige Kinder allein in's Haus sperrt und solche, die selbst noch der Aufsicht bedürfen, gar zu Aufsehern macht. M
x/ Bad Ems, 31. August. Die heute ausgege- bene Kurliste Nr. 43 zählt 5003 Nummern > unter den