Nassauische Allgemeine Zeitung.
1> S«F Freitag -cu 27. August M5?.
Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntag- ausgenommen, täglich und beträgt der PrânumerationSpreiS für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang deS Thurn» und Tar,«'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postaufschlagâ 2 fl., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 st. 24 fr, — Inserate werden die vierspaltige Petitteile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auSwärtS bei den nächstgelegencn Postämtern, zu machen.
Amtlicher Theil.
Dienstn ach richten.
Der provisorische Lehrvicar Hannappel zuWall- merod ist definitiv zum Lehrvicar daselbst ernannt worden.
Theil.
Die ZaUfrage
* Die von den Staaten der Darmstädter und Stuttgarter Conferenz am 21. b. M. in Berlin zu Protocoll gegebene Erklärung zeichnet sich durch Würde und gehaltvolle Kürze aus. Sie sagt in wenigen Worten, was diese Staaten als unverrückbaren Standpunkt in der Zollfrage bisher schon angesehen haben und noch ansehen müssen. Sie hebt hervor , daß dieselben den Weg der Vereinbarung betreten, daß sie allen Forderungen Preußens, insofertte dieselben nur halbwegs erfüllbar waren, nachgegeben haben. Sie hebt hervor, daß von denselben auf die Berathung deS September- vertrages eingegangen worden sei, ohne daß Einspruch gegen die ungerechtfertigte Zuziehung des Hannover'scheu Bevollmächtigten zu deu Berathungen erhoben wurde, daß diese Berathungen zu einem Endresultat geführt haben, welches die Recoustruirung des Zollvereines auf der Basis des Septembervertrages zulässig und annehmbar erscheinen läßt. Die Erklärung hebt ferner hervor, daß es nun an Preußen sei, auch seinerseits Concessionen zu machen und von der Schroffheit seiner Forderungen abzustchen, indem nur durch wechselseitiges Nachgeben eine Einigung gleichberechtigter Con- Irahenten möglich sei; sie hebt hervor, daß die von Preußen wiederholt abgegebenen Erklärungen die Herbeiführung einer engeren Handelsbeziehung zu Oesterreich und die Eröffnung der Verhandlungen über dieselbe 'als wünschenswerth bezeichnet haben, daß jedoch das als Grundlage derselben bezeichnete Wiesbadener Protokoll bei den seitherigen Ergebnissen der Wiener Conferenzen nicht mehr genügen könne. Als conditio sine qua non der Annahme des Septembervertrages ist die Erzielung des über die commerciellen Verhältnisse zum österreichischen Kaiserstaat nöthigen Einverständnisses angegeben; zugleich aber auch der preuß. Regierung anheim gegeben, zu bedenken, daß es an der Zeit wäre, der jede Thätigkeit des Handels und der Industrie lähmenden Ungewißheit ein Ende zu machen.
Die „Neue Preuß. Zeitung" vom 24. August hebt wohl hervor, daß in der Erklärung der coalirten Regierungen der Zolleinigung mit Oesterreich nicht erwähnt wird. Direkt wurde auf derselben allerdings nicht be- standenj, die Forderung ist indeß nicht aufgegeben. Sie liegt in der Erklärung, daß die Annahme des Scp- tembervertrags von ihnen bedingt sei durch den Beitritt Preußens zu dem auf der Wiener Conferenz verabredeten Handels- und Zollvertrag, welcher mit dem Buchstaben A bezeichnet wird. In diesem liegt nun die Absicht einer Zolleinigung mit Oesterreich klar ausgesprochen, denn der Vertrag selbst wird in seinem 1. Artikel als die Vorbereitung der gleichzeitig in ihren Grundsätzen festgestellten gänzlichen Z o l l - und Handelseinigung mit Oesterreich bezeichnet.
Welche Modifikationen des Septembervertrags von der Coalition gemeint werden, geht aus dem Aktenstück selbst nicht hervor, wohl aber aus einigen Artikeln der „Kasseler Zeitung", welche den betreffenden Commentar bilden, zugleich aber auch zeigen, wie diese Modifikationen in engem Zusammenhang mit der gewünschten und beabsichtigten österreichischen Zolleinigung stehen.
An Preußen ist es nun, zu zeigen, daß es im wohlverstandenen Interesse von ganz Deutschland zu handeln bereit sei, daß es die Berliner Zollconferenzen als freie betrachte, und die von der Mehrzahl der deutschen Regierungen einmütig ausgesprochene Willensmeinung zu achten wisse, daß es sich der Gesammtheit unterordne und nicht Sonderzwecke verfolge.
Die „Neue Preußische Z." sagt zwar unterm 23. August: Wegen der Antwort auf die Erklärung der Coalition hat, wie verlautet, gestern zwischen dem Ministerpräsidenten, dem Handels- und Finanzminister eine Conferenz stattgefunden, zu welcher mehrere Räthe der betreffenden Ministerien, sowie die preußischen Commis säre beim Zollcongreß zugezogen worden waren. Ueber die Antwort selbst können nach Lage der Dinge wohl keine Zweifel bestehen, da, wenn auch in milderer Form,
doch der Sache nach alle alten Forderungen der Coalition festgchalteu werden. Preußen hat vor allem Pflichten gegen sich selbst, und keine Rücksicht, selbst nicht die Rücksicht temporärer Jsolirung, dürfte es abhalten, zunächst Sorge zu tragen für die Wahrung seiner Unabhängigkeit und seiner Machtstellung, zumal die rechte Wahrung seiner materiellen Interessen damit Hand in Hand geht. Von diesem Wege dürfen wir uns nicht abbringen lassen, und könnte e- nicht anders behauptet werden, als durch eine Trennung des Südens und des Nordens, auch dieses Opfer, so schwer es auch wiegt und so wenig wir dasselbe wünschen oder ohne Noth anrathen, es müßte eintretenden Falls dennoch gebracht werden! Wir haben stets gewünscht, daß der Zollverein erhalten werden möchte, wieviel man auch über unsere Sprengungsgelüste gefaselt hat; aber wir können dies nicht auch dann wünschen, wenn Preußen aus einem Bundesgenossen der Schleppenträger der süddeutschen Staaten werden soll.
Ein Extrablatt zum „Schwäbischen Merkur" bringt sogar folgende telegraphische Botschaft aus Berlin vom 24. August: Preußen erklärt den Bevollmächtigten der Coalition: Ihrer Abreise stände nichts im Wege. Hoffnung auf spätere Wiedervereinigung.
Eine telegraphische Depesche gleichen Inhalts bringt auch das „Mannheimer.Journal".
Wir machen jedoch darauf aufmerksam, daß sogar die (Abends erscheinende) Neue Preuß. Ztg. in ihrer Nummer vom 25. noch nichts über eine solche von Seite der preußischen Regierung den Bevollmächtigten der coa- lirteP Staaten gegebene Erklärung enthält.
Sie sagt vielmehr: „In der Zollsache noch immer keine Entscheidung", und sagt an einer andern Stelle, daß die nächste Sitzung des Zollcongresses erst am Schluß dieser oder zu Anfang der nächsten Woche stattfinden werde." Ferner haben die „A. A. Z." und die Frankfurter Blätter keine telegraphischen Berichte darüber erhalten.
Es ist übrigens überflüssig, darauf hinzuweisen, daß Preußen in seiner Stellung als Mitpaciscent gar nicht berechtigt wäre, eine solche Erklärung zu machen, wenn man schon über die Ungebührlichkeit der Form hinaussehen und annehmen wollte, daß Preußen überhaupt in der Lage sei, einew-Bruch herbeizuführen.
Wir melden unten von Hannover aus die Abreise des dortigen Finanzministers Bacmeister nach Ischl zu dem Ministerpräsidenten v. Schele. Es dürfte diese Reise mit den jetzt schwebenden Zollverhandlungen in Verbindung stehen.
Aus Hannover wird ferner der „Allg. Zeitung" geschrieben: Der diesseitige Commissär zu den Zollcon- fcrenzen in Berlin, Generaldirector Klenze, hat während seines kürzlichen Aufenthaltes mehreren handelspolitischen Berathungen im Ministerium beigewohnt, deren Endergebniß zu der Instruction geführt hat, eine abwartende Stellung in Berlin einzunehmen.
Sachsens Ansprüche auf Lauenburg.
Unter dem Titel: „Sachsens Ansprüche auf Lauenburg" bringt die Deutsche Reichs-Zeitung folgenden Artikel: „Die Sendung des königlich sächsischen Legationsraths v. Carlowitz an die sächsischen Fürstenhöfe wird allgemein mit einem Projekte in Verbindung gebracht, das, von Seiten des Dresdener Cabinets ausgegangen, dem Gesammthause Sachsen seine uralten verbürgten Ansprüche auf Lauenburg wahren und sichern soll. Die geschichtlichen Momente, auf denen diese Ansprüche beruhen, dürften in weitern Kreisen schwerlich genau bekannt sein; bei dem Interesse, welches dieselben bieten, wird ein näheres Eingehen darauf vielleicht willkommen sein. Heinrich's des Löwen Sturz brachte die demselben zugehörigen Herzogthümer Bayern an die Wittelsbacher Dynastie, Sachsen an Bernhard von As- kanien, den Sohn Albrecht's des Bären. Das Her- zogthum Sachsen war aber, da den größern Theil desselben andere Feinde sich angemaßt hatten, so verkleinert an den Askanier gekommen, daß diesem fast nur das Lauenburgische blieb und er deßhalb den Herzogstitel lieber auf seine Erblande an der Mittelelbe (Ungefähr der spätere Kurkreis Sachsens) übertrug. Sein Sohn Albrecht I. behauptete sich im Besitze des Lauenburgischen und nahm deßhalb den Titel eines Herrn von Nordal» bingien an. Nach seinem Tode erhielt sein ältester. Sohn das Lauenburgische, der jüngere, Albrecht IL, die Wittcnbergischen Länder, Beide aber führten den Titel eines -Herzogs von Sachsen und des H. R. Reichs
Erzmarschall. Später erhob sich ein langer Streit über das Wahlrecht der beiden Linien bei der deutschen Königswahl: die Anhänglichkeit des Sohnes Albrecht's II., Rudolf 11., an das Haus Luxemburg (Karl IV.) bewirkte , daß in der goldenen Bulle 1356 die Lauenburgische Linie ganz von der Kaiserwahl ausgeschlossen und der Wittenbergischen Linie die sächsische Kur und das Erzmarschallamt^ sowie das sächsische Vicariat bestätigt wurde. Mit Albrecht III. starb 1422 die Wittenbergische Linie des Askanischen Hauses aus. Trotz aller Widersprüche Sachsen-LauenburgS gelangte Friedrich der Streitbare, Markgraf von Meißen und Landgraf in Thüringen, durch kaiserliche Belehnung zur sächsischen Knrwürde und zu dem Besitze der damit verbundenen Länder. Die Lauenburger, die ein wohlgegründetes Anrecht auf Sachsen zu haben glaubten, führten noch lange Titel und Wappen des Kurfürstenthums, sodaß 1471 Kaiser Friedrich dem Herzoge Johann IV. bei Pön 200 Mark lös thigen Goldes befahl, derselben sich zu enthalten. Dagegen erhielten am 28. Juli 1507 Kurfürst Friedrich der Weise von Sachsen und sein Bruder Johann der Beständige für sich und ihre ehelichen männlichen Leibeserben, und, wo diese nicht wären, die Brüder Georg und Heinrich, Herzöge von Sachsen, für sich und ihre Erben vom Kaiser Maximilian die wirkliche Eventual- bclehnung der Sachsen-Lauenburgischen Lande. Dieser Exspectanzbrief wurde dem Kurfürsten Johann Georg II. int Jahre 1660 wieder bestätigt, dem Herzoge Julius Franz zu Lauenburg aber 1667 die angemaßte Führung der geschrenkten (gekreuzten) Kurschwerter int Wappen verboten. Im Jahre 1671 verglich sich Johann Georg II. mit dem genannten Herzoge dahin, daß derselbe die Schwerter mit der Spitze nach unten gekehrt führen solle, und errichtete mit ihm zugleich eine Erbverbrüderung wegen der lauenburgischen Lande. Am 9. Sept. 1687 erhielt Kurfürst Johann Georg III. von Sachsen abermals eine kaiserliche Bestätigung des 1507 dem Hause Sachsen ertheilten Exspectanzbriefes. Am 19. Sept. 1689 starb mit Julius Franz das Haus Lauenburg aus; allein trotz aller kaiserlichen Anwartschaft mußten die sächsischen Fürsten geschehen lassen, daß Herzog Georg Wilhelm von Braunschweig-Celle sich in den Besitz Lauenburgs setzte. Johann Georg III. nahm zwar Hagen und Westfalen in seinen Titel auf, überließ aber die Entscheidung dem Kaiser im Rechtswege. Er starb darüber, und erst im Jahre 1697 wurde die Sache dahin ausgeglichen, daß Celle für die kursächsischen Ansprüche 1,100,000 Gulden an Kurfürst Friedrich August I. zahlte, wogegen Sachsen seine Ansprüche aufgab nnd sich außer dem herzoglichen Titel und Wappen von Hagen und Westfalen das Recht deS Anfalls beim Erlöschen des braunschweigischen HauseS vorbehielt. Von dieser Zeit an blieb Lauenburg im Besitze von Hannover, bis im Jahre 1816 der nördliche (größte) Theil des Ländchens an Preußen und von da durch Tauschvertrag an Dänemark kam.
Deutschland.
2s. Wiesbaden, 25. Aug. Auf erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Johann Faust von Eltville in der Untersuchung gegen denselben wegen Diebstähle — hat der Cassationshof Termin zur öffentlichen Verhandlung der Sache auf Mittwoch den 1. September Morgens 9 Uhr bestimmt. Die Sitzung findet — wie gewöhnlich — im Sitzungszimmer H. Oberappellations- grrichtS statt.
* Wiesbaden, 26. Aug. Heute Abends 8 Uhr wird der Domchor zu Limburg in hiesigem Reunionssaale des Curhauses unter Mitwirkung der Herzoglichen Regimentsmusik ein großes Vocal- und Instrumental- Concert zum Besten der Krankenanstalt der barmherzigen Schwestern in Limburg geben. Derselbe hat kürzlich auch in Ems und Schwal- bach zum Besten der Anstalt Concerte gegeben.
Wiesbaden, 24. August. Wir haben nun jeden Sonntag an zwei verschiedenen Orten englischen Gottesdienst: in der Aula des Gymnasiums und in der protestantischen Kirche, da sich die bis hierher vereinigt gewesene Gesellschaft über die Person eines neuen Geistlichen nicht verständigen konnte.
/X Aus dem Kreisamte Höchst, 22. Aug. Der ungarische Exdiclator Kyssuth scheint denn hoch in America wahrhaft die Rolle eines Theaterhelden gespielt zu habe». So liegt mir eben wieder ein Brief von einem jungen Maune aus hiesiger Gegend, welcher im Amt d. J. in Rew-Pork landete, vor, in welchem es wörtlich heißt: „Sie (dieAmericaner) feiern keinen GeburtS-