Nassauische Allgemeine Zeitung.
â 800. Donnerstag den 26. Anglist 185®.
Sie „Nassauische Mqemeine Zeitung mit dem be!Icrnstis»en Beiblatt „Der Wanderer^ erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Prânumeralion-Preis für Wiesbaden und, nach dem neuen Poflregulaiiv nunmehr auch für den ganzen Umfang deS Thurn« und TariS'sAcu Verwaltungsbezirks mit Inbegriff deâ PostausfchlagS 2 fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PosloereinS, «i» für daS Ausland 2 fl. 2: fr. — Inserate werden die vierspaltiae Petit« zeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W, Friedrich, Langgafse 42, auSwärtâ bei den nächstgelegenen Potlamiern, zu machen.
Amtlicher Theil.
D i e n st n a ch r i ch se u.
Der Lehrgchülfe Behr zu Oberlahnstein ist zum Lehrer daselbst ernannt worden.
Nichtamtlicher Theil.
Die Ioèlsrage.
D i e i n d e r S i tz u n g d e r B e r l i n e r Z o l l- c'onferenz vom 2 1. d. M. zu Proto coll gegebene Erklärung der sieben verbündeten Regierungen lautet, wie folgt:,
Die königlich preußische Regierung hat in einer in der Conferenzsitzung vom 20. Julius 1852 abgegebenen Erklärung zwei Punkte bezeichnet, deren Erledigung bei dem Wiederbeginn der Verhandlungen sie für den Fortgang der letzteren und für die fernere Betheiligung der einzelnen Regierung an denselben für präjudiciell cracktet. Die von den Unterzeichneten vertretenen Regierungen verkennen nun keineswegs, daß bei Verhandlungen über den Abschluß oder die Erneuerung von Verträgen jedem Theilnehmer das Recht zusteht, diejenigen Punkte zu bezeichnen, welche ihm für seine eigene fernere Theilnahme an den Verhandlungen als präjudiciell erscheinen, und daß wenn der Gegenstand des Vertrages so umfangreich und vielfache Interesse berührend ist, wie die Erneuerung und Erweiterung der Zolloer- cinsverträge, es sich wohl fügen kann, daß die verschiedenen Betheiligtcn auch ganz verschiedene Punkte als präjudiciell für sich betrachten. Allein eben deßhalb wird, wenn anders eine allseitige Verständigung ernstlich angestrebt werden will, nicht umgangen werden können, das gefammte vorliegende Berathungsmaterial der Verl- Handlung zu unterstellen.
Denn so lange dieß nicht geschehen ist, läßt sich, wie die königlich preußische Erklärung selbst mit Recht hervorhebt, kein Urtheil über das wahrscheinliche Gc- sammtcrgebniß fällen, und es könnten daher wohl die Verhandlungen an einem oder dem anderen Präjudi- cialpunct scheitern, über welchen man sich nach erlangtem Ueberblick über das Gcsammtergebniß leichter hätte verständigen können.
Einen solchen Ueberblick bietet aber der gegenwärtige Stand der Verhandlungen um so weniger dar, als die bisher gepflogenen Berathungen nur erst die großherzoglich sächsische Proposition und einen Theil der königlich preußischen Propositionen zum Gegenstand gehabt haben, während eine sehr wichtige Proposition der königlich preußischen Regierung und die Proposttioncn der königlichen Regierungen von Bayern, Sachsen und Württemberg noch keiner Berathung unterzogen worden sind. Inzwischen nehmen die von den Unterzeichneten vertretenen Regierungen keinen Anstand in Bezug auf diejenigen beiden Punkte, welche der königlich preußische Regierung ihrerseits als präjudiciell erscheinen, schon jetzt diejenige Erklärung abzugeben, welche nach dem gegenwärtigen Stand der Verhandlungen möglich ist.
Die Berathungen über die erste königlich preußische Proposition, die Vereinigung des Steuervereins mit dem Zollverein betreffend, haben in den von den Unterzeichneten vertretenen Regierungen die Ueberzeugung begründet , daß diese Proposition kein Hinderniß für die Erneuerung der Zollvereinsverträge bilde. Dieselben erklären siä) vielmehr bereit, dieser Proposition unter denjenigen Modificationen, welche sich in der bisherigen Verhandlung ergeben haben, und zu deren schließlicher Redaction geschritten werden könnte, -eizutreten und dieselbe in die neuen Zollvereinsverträge, auf deren noch näher zu bestimmende Dauer aufzunehmen, sofern über die übrigen noch unerledigten Punkte und insbesondere über die commerciellen Verhältnisse zum österreichischen Kaiserstaat das nöthige Einverständniß erzielt wird.
Was nun die Verhandlungen mit der kaiserl. österreichischen Regierung anlangt, so hat die. königl. preußische Regierung dieselben zwar auch für wünschenswert- erklärt und ihre Bereitwilligkeit zu denselben zugesichert, zur Bezeichnung der Grundlagen dafür jedoch nur im allgemeinen auf das Protocoll dd. Wiesbaden, 7. Junius 1851 hingewiesen. Durch diese Hinweisung vermögen die von den Unterzeichneten vertretenen Regierungen zu ihrem Bedauern sich nicht befriedigt zu erklären.
Für die commerciellen Verhandlungen mit Oesterreich sind nämlich jetzt viel bestimmtere Grundlagen gewonnen, als zur Zeit der Wiesbadener Konferenzen.
i Es liegen die auf den Konferenzen zu Wien ausgear- beiteten Vertragsentwürfe vor, welche die Unterzeichneten unterm 25. Mai d. J. im Auftrage ihrer hohen • Regierungen den gegenwärtigen Zoliconferenzen als Proposition unterstellt haben. Die Unterzeichneten sind daher beauftragt worden, an die königl. preußische Regierung das Ersuchen zu stellen: sich geneigtes: darüber auszusprechen, inwieweit sie jene Entwürfe, und insbesondere den Entwurf eines Zoll- und Handelsvertrages als Grundlagen der Verhandlungen mit der kais. österr. Regierung anzuerkeunen, und in welcher Fassung sie den erwähnten Zoll- und Handelsvertrag demnächst anzunehmen bereit sei.
Die von den Unterzeichneten vertretenen Regierungen theilen vollständig die Ueberzeugung, nicht blos, daß der Fortbestand und die möglichste Erweiterung des Zollvereins im wohlverstandenen Interesse von ganz Deutschland dringend zu wünschen ist, sondern auch, daß die gegenwärtig darüber bestehende Ungewißheit aus alle Thätigkeit des Handels und der Industrie lähmend einwirkt. Sie haben sich daher jederzeit von der Erwägung leiten lassen, daß, wo immer entgegenstehende Ansichten im Wege der Unterhandlung vermittelt werden sollen, keinem der gleichberechtigten Theile das alleinige Festhalten rind dem andern das. alleinige Ausgeben seiner Ansicht zufallen kann, und sie dürfen auf die Anerkennung zählen, daß von ihnen das erste weder früher noch gegenwärtig beansprucht worden ist.
Sie haben nicht Anstand genommen, die hiesige Konferenz zu beschicken, nnd der Betheiligung der Bevollmächtigten des Steuervereins nicht widersprochen, obschon der von der königlich preußischen Regierung selbst jener Konferenz beigelegte Charakter einer Zollvereins- confcrenz diese Betheiligung so lange ausschloß, als nicht die Vereinigung des Steucrvcreins mit dem Zollverein erfolgt war, während die mit gleichem Recht beantragte Einladung eines österreichischen Bevollmächtigten beharrlich verweigert wurde. Sie haben ferner, bevor ihnen irgend eine Aussicht auf Berücksichtigung ihrer Propo- sitiouen in Betreff der Verhandlungen mit Oesterreich eröffnet war, sich bereitwillig auf Verhandlungen über den Septembervertrag eingelassen und dieselben bis zu ihrem Abschluß geführt. Sie haben nunmehr endlich sich bereitwillig erklärt, diesen Vertrag mit denjenigen Modificationen, welche Resultat der Verhandlungen waren, eventuell anzunehmen.
Unter diesen Umständen dürfen die von den Unterzeichneten vertretenen Regierungen sich zu der Erwartung berechtigt halten, daß nun auch die königl. preußische Regierung ihren billigen und im allgemeinen Interesse Deutschlands begründeten Anträgen gerne entgegen kommen werde; denn nur durch gegenseitige Bereitwilligkeit wird der von allen Seiten gehegte Wunsch der Erhaltung und Erweiterung des Zollvereins erfüllt werden können.
Nach den neuesten Nachrichten hat am 23. d. M. keine Sitzung stattgefnnden, obwohl man eine solche vermuthete. Erst gegen das Ende der Woche dürfte eine Sitzung anberaumt werden, um die Gegenerklärung auf die Forderungen der Koalition abzugeben. Soviel bis- jetzt verlautet, ist man vollkommen entschlossen, dieselben abzuweisen und bei der Erklärung vom 20. v. M. stehen zu bleiben. Indessen glaubt das C. B., daß mit der Konferenz der Zollverein nicht gesprengt sein würde. Wenn man geht, so gehe man, um wiederzu- fommen. __________
Veutschimrd.
-s- Vom Lande, aus der Nähe von Langenau, 18. August. In Nr. 191 dieser Zeitung ist ein Artikel „< Biebrich, 13. August" enthalten, in dem sich über das Nettungshaus zu Langenau und dessen Verhältniß zu dem evangelischen Verein mehrere irrige Angaben befinden, die einer Berichtigung bedürfen. Die Beiträge für dieses Rettungshans sind Gott sei Dank! keineswegs hinter den Erwartungen zurückgeblieben, welche man für das erste Jahr dieser neuen christlichen Anstalt in unserem Lande hegen durfte und von Seiten ihrer Unternehmer gehegt hat. Das Unternehmen hat eine nicht weniger „rege Theilnahme des Publicums" und ein nicht minder „reichliches Zufließen von Liebesgaben" gefunden, als der Vorstand und seine Mitfreunde der Anstalt gehofft haben. Die veröffentlichte Behauptung des Gegentheils ist also ein Unrecht gegen das diesem Rettungshause freundliche Publicum, welches der Linsender jenes Artikels wohl nicht begangen haben würde, wenn er vor Abfassung desselben sichere Erkun
digung eingezogen hätte. Gewiß wäre cs für ihn bei herzlichem Wohlwollen gegen die junge Rettungsanstalt zu Langenau nicht zu mühsam gewesen, durch eine offene Anfrage an deren Vorstand bestimmte Nachrichten über dieselbe zu erlangen. Er wurde dann auch die andere Unrichtigkeit nicht geschrieben haben: „Die Zahl der in dem Nettungshause aufgenommenen Kinder konnte nicht vermehrt werden, — trotz, der vielen Anmeldungen — da es an dem Nöthigsten — an den Mitteln fehlt." Noch ist das erste Jahr seit der Einweihung dieser Anstalt nicht zu Ende gegangen, und bereits ist seitdem die Zahl ihrer Zöglinge um das Dreifache vermehrt worden! Daß das zum Heile armer, sonst dem Verderben preisgegebener Kinder geschehen konnte und geschehen ist, — nicht anders als mit innigem Danke gegen Gott und gegen die von aufrichtiger Liebe für dieses Nettungshaus beseelten Freunde desselben . kann Solches hier wider jenen Artikel der reinen Wahrheit gemäß bezeugt werden. Allerdings haben bisher nicht alle Anmeldungen zur Aufnahme willfahrend berücksichtigt werden können, aber der Grund hiervon lag meist in dem statuteuwidrigen Alter der angemetbeten Kinder, doch zum geringeren Theile auch in dem Umstande, daß das Kostgeld, wie cs in alle Rettungshäuser für deren Zöglinge gezahlt zu werden pflegt, von den Anmeldenden selbst nicht einmal annähernd aufgebracht werden konnte. Dieser Umstand wird aber in dem Maaße ver schwinden, in welchem fortan alle wahren Freunde deS Langeuauer Rettungshauses in denjenigen Orten uiib Gegenden des Herzogthrms, die sich bisher ohne Zweifel meist aus Unkunde noch wenig oder nicht an der Anstalt beteiligt haben, irrthumsfreie Kenntniß ihrer auf die wahrhaft christliche Erziehung der sonst verwahrlosten Kinder hinzielenden Einrichtung zu verbreiten und christliche Theilnahme für diese gute Sache allda mehr unb mehr zu wecken trachten.
Gewiß ist dem Vorstande der Anstalt auch die Mit- Hülfe des evangelischen Vereins in dieser Beziehung willkommen und eine Vereinigung mit demselben auf gemeinsamem Gruudprincipe wünschenswert-. Wenn dieser Verein die in jenem Artikel erwähnten, früher verwahrlosten Kinder, welche er (wie man Hörr: vier an der Zahl) gegenwärtig in der Nettungsanstalt zu Düsselthal auf seine Kosten erziehen läßt, der Nähe wegen in die Langeuauer Anstalt ausgenommen zu sehen wünschte, gewiß bereitwilligst würde der Vorstand sie aufnehmen, und außer diesen noch so viele andere Kinder, als der evangelische Verein mittelst der „ihm zu Gebote stehenden bedeutenden Mittel und reichlichen Beiträge" sofort aus der Verwahrlosung berausziehen will und in die bestehende Rettungsanstalt unseres Landes unterzubringen geneigt wäre und als dieselbe noch aufnehmen kann. Eine Vereinigung ist also hiernach ja sehr leicht zu bewerkstelligen, wenn man wie in Düsselthal so auch bei uns zu Lande in das bereits Bestehende sich fügt und nach den Kräften, die Gottes Gnade gibt, für die christlichen Zwecke der Anstalt thätig mitwirkt. Aber was diese Vereinigung bis jetzt nicht hat zu Stande kommen lassen, betrifft keineswegs „kleinliche Nebensachen", sondern im Gegentheil wichtige Hauptsachen: denn der evangelische Verein hat dem Vorstände des Rettungshauscs Bedingungen gestellt, welchen die von Anfang an festgehaltenen, in der Erfahrung bewährten, unwandelbaren Grundsätze der Anstalt und insbesondere schon damals eingegangene Ver- pflichtungen des Vorstands entgegenstehcn. Es sind von Letzterem deßhalb Gegenvorstellungen gemacht worden, auf welche die definitive Antwort des evangelischen Vereins noch nicht gegeben ist, also noch erwartet wird. Begreiflicherweise können drum für jetzt die in genanntem Artikel gewünschten bestimmteren Nachrichten über die fragliche'Unterhandlung und deren Endresultat hier noch nicht gegeben werden. Gewiß aber wird späterhin der Vorstand selbst, auf Verlangen, nach Pflicht und Erforderniß solche entweder hier in diesem Blatte oder im diesjährigen Jahresberichte der Anstalt mittheilen.
0 Vom Mnnr, 21. August. An vielen Orten hört man über die häufig verkommenden Felddiebstähle gegen frühere Jabre gerechnet klagen, und Manche wollen die Vermehrung derselben in dem zu gelinden Gesetze über Bestrafung der Felddiebe finden. Diese Ansicht hat allerdings Einiges für sich, namentlich bei Personen , welche die Noth nicht, wohl aber die Trägheit zu Felddicben macht, und deren gibt es seit dem Jahre 1848, in welchem cs sich viele unserer Demokraten sich zur Aufgabe machten , das Volk mit den verderblichen Lehren des Kommunismus bekannt zu machen, eine große Zahl. Wir haben jetzt junge Männer, welche am