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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 199, Mittwoch de» 25. August 18&9.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntag» ausgenommen, täglich und beträgt der PrânumerationSpreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Psstrkgulaliv nunmehr auch für bm ganzen Umfang des Tburn« und TartS'schen Verwaltungsbezirk« mit Inbegriff des Postaufschlags 2 fl für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postrereins, wie für das Ausland 9 fl. 24 kr. Inserate werden die »ierspaltige Petit« »eile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42, auswärts bei den nâchstgelcgenen Postämtern, zu machen.

Die Lollfrage.

Wir sind heute (berichtet das BerlinerCorresp.- Bureau") in der Lägè, ans der verläßlichsten Quelle über die Stellung Württembergs Einiges nachzutragen. Württemberg hat durch seine Theilnahme an den Coa- litionsverhandlungen in diese selbst einige Versöhnlichkeit gebracht. Im Laufe der Verhandlungen aber ist Würt­temberg selbst wieder auf den Pnnct zurückgedrängt worden, die Verhandlung mit Oesterreich wegen der HrndelSeinigung der Reconstruirung des Zollvereins voranzustellen. Der König war vor und während der Konferenz für ein Zusammengehen mit Preußen. Nur durch Einreichung der Entlassungsgesuche ist der König dahin gebracht worden, seinen Ministern zu gestatten, daß sie ferner mit der Coalition gehen. In Bayern ist die Lage der Verhältnisse genau dieselbe. Dieses Blatt will zwar wissen, es könne leicht ein Augenblick eintreten, in welchem in München und in Stuttgart die Entlassungsgesuche angenommen würden und damit die Handelspolitik beider Staaten oder vielmehr ihre Politik überhaupt, denn handelspolitische Motive sind es nicht, welche Herrn v. d, Pfordten und seine Genos­sen leiten eine Umwandlung erführe. Zunächst dürfte aber als Thatsache festgehalten werden, daß Würtem berg wieder unter CoalitionSwinde (!) segelt. Das Wieder­zusammenfügen der entzweit gewesenen Koalitionsre­gierungen ist hauptsächlich ein Werk des Grafen Rechberg.

Die Stuttgarter Konferenzen, so meldet die amtlicheNeue Münchener Zeitung", sind geschlossen, die Herren Minister der an der Darmstädter Ueberein- kuuft beteiligten Staaten, welche an jenen Konferenzen Theil genommen haben, sind in ihre Heimath zurückge­kehrt. Erfreuliches Ergebniß dieser Konferenzen ist die erzielte vollkommene Einigung dieser Staaten über die zu Berlin bei Wiedereröffnung der dortigen Zoll- conferenz von ihnen allen gemeinschaftlich ab* zugebende Erklärung. Diese Thatsache der be­stehenden vollkommenen Einigung aller betheiligten Staaten steht also fest; sie gibt die beste Antwort aus die in allen Tonarten sich täglich wiederholenden Ver­sicherungen der preußischen Presse von angeblicher Spal­tung unter den Darmstädter Verbündeten und ans die von gewissen Seiten auch sonst vernommene Aeußerung, als ob dieKoalition" wie man das Darmstädter Bündniß zu nennen beliebt gar nicht mehr bestehe. Dergleichen Aeußerungen erinnern uns an jenen Mann der Vorzeit, der, als man ihm das Princip der Bewe­gung wegdemonstriren wollte, ganz einfach mit der That­sache antwortete, daß er ging. Die bisherigen Verhand­lungen zu Berlin schon haben den Beweis geliefert, daß es den Darmstädter Verbündeten ernstlich darum zu thun ist, eine Verständigung mit Preußen unter Wahrneh­mung aller in Frage kommenden Interessen zu er­zielen. Wir glauben nicht zu irren, wenn wir sagen, daß auch ihre jetzt zu Berlin abzugebende Erklärung neues Zeugniß von demselben Bestreben geben wird. Sicher­lich sind alle gern bereit zu freundlichem Entgegenkom­men für Erreichung des gemeinsamen großen Zieles: aber dieses Entgegenkommen muß auch, wie dies in der Natur der Sache liegt, ein gegenseitiges sein, wenn die Verständigung, wenn ein Vertrag in erwünschter Weise zn Stande kommen soll. An Preußen wird es nun sein, auch seinerseits thatsächliche Beweise gleicher Bereitwilligkeit zu geben. Wenn aber preußische oder andere Organe der Presse glauben machen wollen, die Darmstädter Verbündeten würden von Prin­cipien abgehen, die sie stets und so oft als die ihrigen erklärt haben, so wird sich kein Unbefangener durch dergleichen Ausstreuun­gen irre machen lassen: die Ueberzeugungen aller betreffenden Regierungen von der Gerechtigkeit der Sache und Heilsamkeit des Zieles, das sie verfolgen, stehen zu fest und unerschütterlich, als daß sie an ein Aufgeben desselben denken könnten. Bei allem Streben nach Ver­ständigung und Einigung, und bei allen Opfern, welche sie der Erringung dieses Zieles zu bringen bereit sind, gibt es doch gewisse Gränzen, welche sie nicht überschrei­ten können, ohne daß das Interesse des Gesammtvater- landes wie ihr eigenes darunter Schaden litte. Ueber diese Gränzen werden sie daher auch nicht hinausgehen. Hoffen wir, daß ihr Entgegenkommen jene Erwiderung finde, welche allein zu einem für alle Interessen befrie­digenden Resultate zu führen vermag.

DieWeser-Zeitung" ist heute zu folgendem Zu- geständniß gezwungen: Ueber die Resultate der Stutt­garter Konferenz und die Absichten der Koalition ist

man noch ziemlich im Dunkeln. Unterrichtete vermuthen indeß, die Zolleinigung sei nicht aufgegeben und sind wegen der Haltung Badens und Württembergs nicht ohne Sorgen. In ihrer zweiten Ausgabe meldet sie in einer Berliner Korrespondenz vom 20. d. M.: Die Antwort der Koalition sei von allen sieben Regierungen unterzeichnet, also auch von Baden und Württemberg. Sie nehme die Wiederherstellung des Zollvereins auf der Basts des bannover'schcn Vertrages an, aber ver­lange ihrerseits eine Modifikation des Vertrages, aber eine Modification von untergeordneter Bedeutung, auf der anderen Seite fünf Garantiern. Gewöhnlich gut unterrichtete Personen sind der Ansicht, die fünf Ga­rantieen würden den Gegenstand neuer Unterhandlungen ansmachen. Durch diese neuere Nachricht ist die auch von ihr gebrachte Mittheilung widerlegt, daß das preu­ßische Ministerium am 17. d. M. als Thatsache ver­bürgt, daß das Ministerium vorgestern den Beschluß gefaßt hat, den Anforderungen der Koalition, die in der zu erwartenden Collectivcrklärung enthalten sein sollen, in dieser Hinsicht nicht nachzugeben und eventuell die Zollconferenzen auseinander gehen zu lassen. Das­selbe Blatt will wissen, daß man in Wien angefragt, ob nicht Oesterreich sich auf einen Handelsvertrag be­schränken wolle; daß man hierauf aber eine entschieden verneinende Antwort mit der Erklärung, daß wenn die Zolleinigung aufgegeben, werde sich Oesterreich ganz zu­rückziehen müssen, erhalten; und daß hierauf Herr von Beust seine Reise nach Wien unternommen hat, wo eS ihm indeß um so weniger gelingen konnte, die Ansichten umzustimmcn, als er wahrscheinlich mit diesen Ansichten selbst sehr einverstanden und überzeugt war, daß ein Zurückgehen von denselben ihm in Wien das Terrain verderben müsse.

Die Zögerung, so bemerkt dieNationalzeitung" u. A., welche die Eröffnung der Zollconferenz erfährt, unterliegt verschiedenen Deutungen, die sich nach und nach bis zu bestimmten Gerückten ausbilden und dem AuSgange der Frage ein nicht günstiges Prognostikon stellen. Was heute über die Absicht der Koalition vor­liegt, ist nicht geeignet, die Erwartungen auf eine Er­haltung des Zollvereins mit einer gleichzei­tigen bestimmten Aufrechterhaltung des preußischen Programmes zu stärken. Die An­sicht, daß die Zollvereinsverträgeohne Preußen" für alle anderen Mitglieder Giltigkeit haben, tritt immer mehr in den Vordergrund; vielleicht ist dieser Punkt ausersehen, um die Entscheidung der Bundes­versammlung durch die Koalitionsregierungen an­zurufen.

Die beiden Organe des Ministeriums, diePreuß. (Adler-) Zeitung" und dieZeit" erwähnen der gestri­gen ersten Sitzung der Zollconferenzen nach der Verta­gung mit keiner Sylbe. Nur dieSpenersche Ztg." will etwas von der Sitzung wissen. Sie sagt:Den Vorsitz hatte der Generaldireetor der Steuern, v. Pom­mer-Esche. Sie dauerte von 11 bis 12 Uhr. Die Koalitionsstaaten gaben eine Collectivant­wort auf die preußische Erklärung ab, welche nicht dazu angethan war, eine wei­tere Verhandlung mit den Coa litio ns st aa­len in Aussicht zu stellen. Jedoch hat der dies­seitige Vorsitzende eine Erklärung der Art nicht abgege­ben, sondern die Rückäußerung, nachdem sie von dem bayerischen Bevollmächtigten verlesen war, einfach ent­gegengenommen." Den speciellen Inhalt der Note der Koalitionsregierungen hat sie noch nicht erfahren, doch glaubt sie versichern zu können, daß er verschieden ist von dem, was dieKasieler Zeitung" darüber mitge- theilt bat. ______________

Deutschland.

* Wiesbaden, 23. Aug. Nach der letzten Num- mer des Wochenblattes des Vereins nassauischer Land- und Forstwirthe erfreut sich das Institut der Leihge- räthe einer täglich wachsenden Theilnahme. Es ist eine Einrichtung, die am unmittelbarsten ins Leben eingreift. Die Nachfrage nach Ackerwerkzeugen sind in jüngster Zeit so stark, daß es trotz der ansehnlichen Zahl dieser Werkzeuge, welche der Verein dermalen leihweise in Umlauf zu setzen hat, nicht mehr möglich bleibt, den einlaufenden Wünschen der betreffenden Vereinsmitglieder nachzukommen. Es ist daher beschlossen worden: 1) nicht mehr, als 1 höchstens 2 Werkzeuge gleichzeitig an dasselbe Vereinsmitglied leihweise abzugeben nnd 2) die Dauer der Leihzeit für ein Werkzeug ans 3 höch­stens 5 Wochen einzuschränken. Folgt nach 5 Wochen

weder das Werkzeug an den Verein zurück, noch eine Erklärung, dasselbe alsbald zurückfenden zu wollen; so wird angenommen, daß der Leiher das in Händen ha­bende Geräthe für den selbstkostenden Ankaufspreis be­halten wolle.

^ Vom Lande In diesen Tagen ist die Frage, wie in der neueren Zeit, seitdem nämlich die Gemeinden selbstständig verwalten, das Grundstocksvermögen ver­wendet werde? in einem Artilel dieses Blattes beleuch­tet, und mit vollem Rechte die häufig vorkommende will­kürliche und gesetzwidrige Verwendung dieses Vermögens gerügt worden. Dieser wichtige Gegenstand soll auch schon früher die Ministerialabtheilung des Innern zu einem besonderen Erlasse an die Kreisämter veranlaßt haben, und letzteren in dieser Beziehung eine geschärf­tere Coutrole empfohlen worden sein.

Nicht minder wichtig, und bezüglich seiner Fundation sowohl, als auch seines Zweckes des besonderen Schutzes würdig, ist die Verwaltung und Erhaltung des Schulfonds der Gemeinden, welche letztere das Schul- vermögen als ihr unbeschränktes Eigenthum in Anspruch nehmen, und mit demselben nach Gutdünken schalten und walten. Es werden Schulfondscapitalien von den Ge­meinderäthen eingezogen und die Schulden der Gemein­den damit getilgt, ohne dem Schulfond eine andere Ga­rantie dafür zu leisten, als daß erstere noch in den Ge- meinverechnungcn als S.l »Kapitalien paradiren, Grundstücke, dem Schulfond gehörend, werden zum Be­sten der Gcmeindeaerars veräußert und den Lebrern, statt des bisherigen Ertrags derselben, eine jährliche Abfindungssumme aus den Gemeindecaffen verabreicht, in der neuesten Zeit sind selbst Fälle vorgekommen, daß bei Besitzveränderungen oder bei neuen Acquisitio- nen von Grundstücken für den Schulfond, diese, auf Anstehen der Gemeinderäthe, als Eigenthum der betref­fenden Gemeinde, ohne nähere Bezeichnung der Fun- dation, in die öffentlichen Urknndcn (Kataster rc.) ein­getragen worden sind. Welcke Folgen aus einer sol­chen Eigenmacht für den Bestand des Schulfonds er­wachsen werden , läßt sich leicht absehen. Wenn die Gemeinderäthe nach der Entstehung des Schulvermögens forschen wollten, so würden sie finden, daß in vielen, selbst in den meisten Fällen, dasselbe von ihren Vor­eltern, wahrhaften Volksfreundeii, welche den Werth der Schulbildung erkannt haben, gestiftet worden ist, ledig­lich von der Absicht geleitet, entweder dem mühevollen Beruf der Lehrer durch eine bessere Belohnung die ver­diente Anerkennung zu verschaffen, oder deren Subsistenz, welche bei minder vermögenden Gemeinden,. oder bei den für den Lehrstand minder günstig gestimmte Vor­stände, nicht immer den nöthigen Rückhalt hatten, mög­lichst zu sichern. Nur selten ist bis jetzt der Nachweis gelungen, daß die Gemeinden ans ihrem eigenthümlichen Vermögen Capitalien oder Grundstücke dem Schulfond als Dotation überwiesen haben, aber selbst in diesem Falle haben sich diese Gemeinden, gerade durch diese Bestimmung, der freien Disposition über dieses Ver­mögen ein für allemal beigeben. Das vorliegende Schuledict, dessen volle Gelrung in den neueren Gesetzen ausdrücklich anerkannt worden ist, bestimmt auch, daß das Vermögen des Schulfonds separat verwaltet, und daß dessen Ertrag in den Gcmeinderechnungen nur durchlaufend verrechnet werde, auch bestätigen meh­rere Erlasse der vormaligen Landesregierung Pie Unan­tastbarkeit des Schulvermögcns zu andern, alsziSchul- zwccken. Es dürfte daher an der Zeit sein, daß die Herzogl. Kreisämter die irrigen Ansichten der Gemeinde- räthe über die Rechte der Gemeinde an dem Schulsond berichtigten, damit dessen Vermögen erhalten, und seinem Zwecke verwendet werde.

Limburg, 21. August. Dieser Tage erhielt das hiesige, von barmherzigen Schwestern besorgte St. Vincentius-Hospital, das seine Wirksamkeit immer wei­ter ausdehnt, einen höchst erfreulichen Beweis der Auf­merksamkeit und Munificenz Ihrer Königlichen Hoheit der verwittwelen Frau Herzogin Pauline eine K.ste, gefüllt mit Leinwand, wollenen Strümpfen und dergleichen Jgcken zum Gebrauche der Kranken. Diese Liebesgabe, welche die Kranken, wie deren treffliche Pflegerinnen mit dem tiefsten Danke erfüllte, erscheint um so werthvoller, wenn man erfährt, daß die hohe Frau durch dieselbe ihre christliche Mildthätigkeit auch noch nach einer anderen Seile hin bestätigt hat, indem sie Flachs und Wolle in einem Theile des Landes hat spin­nen und verarbeiten lassen, besten Bewohner während der kaum vergangenen Nothzeit vorzugsweise durch den bittersten Mangel gedrückt worden find. Wie dieses werthvolle Geschenk der Herzogin Mutter, so hat die