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H- . 67

Krcisblatt für das Kreisamt Wiesbaden

(Amtliches Blatt der Behörden.)

18X9

Das Herzogl. Kreisamt zu Wiesbaden an die H. Bürgermeister des KrciSamtsbezirks.

Ad Num. K. A. 2284.

Die vorläufige Prüfung u. Publi­cation der Gemeittdcrcchnungen betreffend.

Bisher sind die Bemerkungen, welche bei der vorläufigen Prüfung ber Gemeinde-Rechnungen von Seiten des AtechnungsauSschusscs oder an­derer Personen gemacht worden waren, in den meisten Fällen unbeantwortet vorgelegt wor­den, was zur Vermehrung der Nolate Ver­anlassung gegeben hat.

Da die Bemerkungen, wie die Erfahrung gelehrt hat, meistens der Art find, daß sie von dem Gemeinderath oder dem Rechner sogleich erledigt werden können, und cs zur Abkürzung des Notatialverfahrens wesentlich beitragen wird, wenn dies vor Einsendung der Rech­nung geschieht, so beauftrage ich Sie, für die Folge mit Vorlage der Rechnungen zugleich vollständige Erledigung der von dem Rcch- nunasausschuß oder andern Personen gemach­ten Ausstellungen und Bemerkungen 'nachzu- wciseu.

Wiesbaden, den 12. August 1852.

Herzogl. Hals. Lrrcisamt.

Ferger.

im Betrctiingsfalle zu verhaften und gefäng. ltch hier vorführen zu lassen.

Wiesbaden, den 19. August 1852.

Herzogl. Half. Hreisamt.

Ferger.

Vekanntmachung.

Untersuchung wegen Ver­dachts unrechten Besitzes mehrerer Effecten, ab­seiten der Laetitia Brill von Ausenau bctr.

Bei einer übel beleumundeten Person wur­den nachfolgende Effekten, alS:

1. ein Taschentuch M. E. gezeichnet;

2. zwei Mannshemdcn, wovon das eine mit

Den Herren Bürgermeistern des Kreisamts zur Beachtung und berichtlichen Anzeige im Falle einer Entdeckung.

Wiesbaden, den 10. August 1852.

Herz. Äreisamt.

Fcrgcr.

3.

4,

6.

7.

I. S. T. gezeichnet ist:

ein Stückchen halb Leinen- halb Baum- wollcnzcug, mit feinen Strcifchen, bei­läufig 12 Ellen lang;

drei neue Betttücher;

zwei neue Servietten mit I. M. gezeichnet;

drei Handtücher ohne Zeichen;

zwei leinene Kopfkissenüberzüge mit

Steckbrief.

15T4] Johann Staudt aus Wiesbaden, 17 Jahre alt, mit blonden Haaren, braunen Augen, rundem Gesicht, und bekleidet mit einem blauen baumwollenen Hemde, grünen Tuch- boscn und gestricktem grauem Wamms, ist abermals von hier aus der Arbeit entlaufen und treibt sich wieder zweck' oS umher.

Die Herrn Bürgermeister haben denselben

Spitzen;

8. zwei kleine Fenstcrvorhängc mit Rtngcn;

9. rin Stück eines Hemdes, worin die be­zeichneten Gegenstände eingepackt find, mit M. E. gezeichnet;

10. ein Bügeleisen, und

11. eine weiße Schürze mit Nebcntasche vorgefundcn, deren Erwerb verdächtig erscheint, nwßhalb dieser Fall behufs Erzielung von Spuren rechtlichen Verdachtes anmit zur Of- feukunde gebracht wird.

Ord, den 3. Juli 1852.

Königliches Landgericht, (grz) Braß.

Steckbrief

Der unten fignalisirtc Anton Haupt von Oberginsbach hat sich während einer gegen ihn wegen wiederholten Diebstahls dahier an­hängigen Untersuchung heimlich von Hause entfernt.

Man ersucht, auf denselben zu fahnden, ihn im Bctretungsfalle zu verhaften und mir vorkührcn zu lassen.

Höchst, den 4. August 1852.

Herzogl. Hass. Zustizamt.

Habel.

Die Herzogs. Polizeicommissariate dahier und in Biebrich, sowie die Herrn Bürgermeister werden nach dem nachstehend beschriebenen Anton Haupt fahnden, ihn im Betretungsfalle arretiren und hierher abliefern.

Wiesbaden, den 14. August 1852.

Herzogl Hals. Lircisamt.

Ferger.

Signalement.

Alter: 22 Jahre:

Augenbrauen: schwarz;

Augen: grau;

Mund : groß;

Nase: gewöhnlich;

Kinn: rund;

Haare: schwarz;

Gesichtsfarbe: gesund;

Größe: 5' 5".

Zusschreibett

In der Nacht vom 56. d. M. wurde in Niederhofheim ein blau angestrichener Kinder wagen mit 4 Rädern, eisernen Achsen und neuen Leitern von je 10 Sprossen gestohlen. Die Vorderräder waren je 1'/-, die Hinter­räder je 2 Fuß hoch und die Leitern mit Rungeisen an den Rungen befestigt.

Man ersucht, Nachforschungen nach dem Thä­ter und dem entwendeten Wagen anzustellen.

Höchst, den 7. August 1852.

Herzogl. Nass. Kreisamt. v. Wintzingerode.

Den Herren Bürgermeistern des Kreisamts znr Beachtung und Bcrichtscrstatlung im Falle einer Entdeckung.

Wiesbaden, den 9. August 1852.

Herzogl. Nass. Kreisamt. Ferger.

Steckbrief

Die Polizeibehörden werden ersucht, auf den wegen Landstreicherei und Unterschlagung dahier in Untersuchung stehenden Philipp Neitzert von Ehrenbach, welcher der Un­tersuchung durch die Flucht aus dem Wege gegangen ist, ein wachsames Auge zu halten, ihn im Bctretungsfalle verhaften und anher vorführen zu lassen.

Wehen, den 10. August 1852.

Herzogl. Isafs. Zustizamt.

Lorsbach.

Den Herren Bürgermeistern des Kreisamts zur Beachtung.

Wiesbaden, den 16. August 1852.

Herz. 11 als. Äreisamt.

1504] Ferger.

Die Preise der Lebensrnittel auf dem hiesigen Markte in der vergangenen Woche werden hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Wiesbaden, 22. Aug. 1852.

Her-z sgl. Aass, polizeicsmmiffariat.

Benennung der Lebensmittel.

II.

111.

Qualit. Qualit. Qualit.

Benennung der Lebensmittel.

I.

II.

III.

Qualit. Qualit. Qualit.

Ein Pfund Butter 25 Eier..... Ein Welsche .... Eia Hahn .... Ein Huhn .... Erne Ente .j . . .

Eine Gans . .

Eine Taube . . .

Ein Feldhuhn . . .

1 Körbchen gelbe Rüben

fl.

fr.

fl

fr.

ff.

fr.

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Weißkraut per Kopf Wirschingkraut per Kopf Gurken per 2 Stück Blumenkohl per Kopf . Eine Last Bohnen _. . Kopfsalat per 2 Kopf . Ein Kumpf Kartoffeln . Rothkraut per Kopf Aprikosen per Stück Krebse per 100 Stuck .

Venachrichtigung.

Da nun die früher schon unter dem Namen

Wersorgungshaus für die Stadt Wiesbaden,

Z i m m e r m a n n' s ch e Stiftung, angekündigte Anstalt mit dem 1. September d. I. eröffnet werden soll, so bringen wir hier die Statuten und die vorläufige Hausordnung derselben durch Abdruck unsern verehrten Mitbürgern zur Kenntniß , und verbinden damit die dringende Bitte, diese im Glauben und in der Liebe gegründete wohlthätige Anstalt nach allen Kräften unterstützen zu wollen.

Außer den Geldbeiträgen zur Bestreitung der laufenden Ausgaben, wie zur Vermehrung des Fonds, nehmen wir stets und ganz besonders für die erste Einrichtung Mobilien aller Art, Bettzeug, Wäsche ic. dankbar an und werden für zweckmäßige Verwendung Sorge tragen.

Der Gott, der dem Alter die Verheißung gegeben hat:Ich will euch tragen, bis ins Alter und bis ihr grau werdet", wolle auch unter uns viele Herzen zu Werkzeugen seiner barm­herzigen Liebe machen!

Wiesbaden, den 4. August 1852.

Der Verwaltungsrath.

Nr. Wilhelm i. Busch. Petmcckp. Eibach. Zollmann. Dresler. Weil.

Statuten

des Versorgung sh aus für die Stadt Wiesbaden.

§. 1. Unter dem Namèn: verforgungshaus für die Stadt Wiesbaden, Zim­mer ma nn'sche Stiftung, wird in Wiesbaden eine Anstalt gegründet, welche den Zweck bat, alten Personen , die in einer Familie die erforderliche Pflege nicht finden, ein Unterkom­men zu verschaffen.

§.2. Die Aufnahme findet ohne Rücksicht auf das religiöse Bekenntniß statt, und soll da­bei nur auf einen unbescholtenen Lebenswandel gesehen werden.

In Fällen, wo mehr Personen zur Aufnahme angemeldet werden, als nach den zur Ver- fügung stehenden Mitteln ausgenommen werden können, entscheidet die größere Hülfsbedürftigkeit.

§ 3. Kranke oder mit Ekel erregenden Uebeln behaftete Personen können nicht anfge« nommen werden.

§ 4. Die Anstalt gewährt Wohnung., Kleidung, Heizung, Licht, Beköstigung, und in Krankheitsfällen ärztliche Bedienung und Pflege.

Die demnächst zu erlassende Hausordnung, der jede in die Anstalt aufgenoinmene Person sich zu unterwerfen hat, wird das Nähere darüber angeben.

§ 5. Zunächst den städtischen Armenbehörden, raun aber auch jedem Bewohner der Stadt Wiesbaden steht es zu, solche Personen, die sich zur Auswahme eignen, dem Verwaltungsrathe zu bezeichnen, welcher dann die Bedürftigkeit und Würdigkeit prüfen und darnach verfügen wird.

Ebenso hat sich Jeder, welcher eine Person auf seine Kosten ausgenommen zu haben wünscht, wegen des zu entrichtenden Pfleggeldes und etwaiger sonstiger Bedingungen an den Verwal- tungSrgth zu wenden.

§ 6Den Grundstock der Anstalt bildet ein Capital , welches der verstorbene Herr Bib- liotheksecretär Zimmermann mit 1000 fl. unb seine Schwester, Fräulein Elise Zimmermann mit 1000 JI. dazu gestiftet haben. Außerdem versieht die Letztere die Anstalt noch mit mehreren zur ersten Einrichtung erfoderlichen Mobilien.

.. § 7- der Anstalt die weiter erforderlichen Mittel zuzusührcn, werden freiwillige Bei­träge sowohl zu den laufenden Ausgaben als auch zur Vermehrung des Capitals , insbesondere zur Requisition eines Hauses entgegen genommen. Ebenso wird die Anstalt Geschenke und Ver« mächtnipe zu diesem oder jenem Zwecke dankbar hinnehmen und gewissenhaft verwenden.

§ 8. Die zur Aufnahme geeigneten Personen werden entweder ganz' unentgeltlich, oder gegen eine der Anstalt zu leistende größere oder geringere Vergütung, je nachdem die vorhan­denen Mittel es nothwendig machen, ausgenommen.

^Personen, die sich in die Anstalt einkaufen wollen, haben sich an den Verwaltiingsrath zu

§. 9. Der 'Verdienst, welchen die in der Anstalt befindlichen Personen durch leichte, ihren Kräften angemessene Beschäftigung erzielen, kommt der Anstalt zu Gute, kann aber auch denen die durch Fleiß und gutes Betragen sich auszeichnen, theilweise oder ganz zugewiesen werden

§. 10. Die Anstalt, welche es sich zur Aufgabe macht, die hiesige Armenpflege zu erleich­tern und zu ergänzen, wird als eine Privatwohlthätigkeits - Anstalt gestiftet und besteht unab­

fl.

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kr.

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Jekanntmachung.

Donnerstag len 26 August l. I., Morgens um 10 Uhr, wird bei unterzeichneter Stelle die Lieferung des jährlichen Fouragebcdarfs, bestehend in 24 Zentner Heu und 150 Gcbund Korn- und Waizenstroh für die Beschäler auf der Station Erbcnheim an den Wcnigstneh- meuden öffentlich versteigert.

Wiesbaden, den 18. August 1852.

Herzogl. Nass. Ucceplur.

1511. R e iwma n n.

Die feuerpolizeiliche Verordnung, wonach Stroh und dergl. in den Höfen nicht aufge­setzt werden darf, wird hiermit in Erinnerung gebracht.

Wiesbaden, 9. August 1852.

Herzogl. Nass. Polizei-Commissariat. v. Rößler.

hängig von den Staats- und Stadibèhördcn, soweit nicht allgemeine gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung kommen; jedoch wird sie mit der städtischen Armenbehörde stets in der engsten Verbindung sich erhalten, sowie auch Alles, was sie besitzt oder erwirbt, als eine milde Stif­tung zu dem oben bezeichneten Zweck der Stadt Wiesbaden gewidmet bleiben soll.

§. 11. Die Verwaltung führt ein aus sieben Mitgliedern bestehender Verwaltungsrath, welcher für's erstemal so zusammengesetzt wird, daß Fräulein Elise Zimmermann drei Mit­glieder ernennt, wozu noch zwei Geistliche der Stadt, ein evangelischer und der katholische Stadt­pfarrer, und zwei von dem Gemeinderath gewählte Mitglieder kommen.

Tritt ein's der drei erstgenannten Mitglieder aus, so wählen die beiden Zurückbleibenden an seine Stelle ein anderes, wobei Fräulein Zimmermann, so lange sie lebt , ein Vorschlags­recht sich vorbehält. Tritt der evangelische Geistliche aus, so wird von dem Verwaltungsrath ein anderer der evangelischen Geistlichen an seine Stelle gewählt. Tritt eins der beiden von dem Gemeinderath bestimmten Mitglieder aus, so wählt der Gemeinderath ein anderes an dessen Stelle.

§. 12. Der Verwaltungsrath ernennt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden unb vertheilt unter sich die Geschäfte. Der Vorsitzende beraumt die Sitzungen an und besorgt die Vollzieh­ung der Beschlüsse.

Monatlich soll wenigstens eine Sitzung gehalten werden.

H. 13. Die Jahresrechnung wird bjn dem durch den Verwaltungsrath zu wählenden Rech­ner gestellt, von dem Verwaltungsrath abgeschlossen und von dem Resultat der Rechnung, so­wie über den Bestand und Fortgang der Anstalt dem theilnehmenden Publicum durch öffentliche Bekanntmachung Kenntniß gegeben.

§. 14. Es soll alsbald Bedacht darauf genommen werden ein Haus zu acquiriren; bis dazu die Mittel vorhanden sind, wird ein passendes Local gemiethet.

Die Aufnahme der ersten Person geschieht nach der Bestimmung der Fraulern Zimmermann, sowie sich dieselbe vorbehält, so lange sie lebt eine Stelle in der Anstalt zu vergeben.

§. 15. Abänderungen der bestehenden Statuten können nur nach einem Beschluß des DerwaltungSrathes, für welchen wenigstens 5 Mitglieder in zwei aufeinander folgenden Sitz­ungen sich ausgesprochen haben, und unter Genehmigung der zuständigen Staatsbehörde vorge­nommen werden. - . - ,

Vorläufige Hausordnung für das Verforgungshaus

(nach §. 4 der Statuten.)

1) Jede in das Versorgungshaus aufgenommene Person hat sich im Allgemeinen den An­ordnungen des die Aufsicht führenden Personals zu unterwerfen.

2) Ohne Erlaubniß des Hausvaters darf Niemand das Hauö verlassen, oder Besuche an­nehmen.

3) Zu dem Essen, wie zum Frühstück, haben sich Aller in dem dazu bestimmten Locale zur festgesetzten Zeit einzufinden.

Die Kost besteht:

a. Morgens in zwei Tassen Kaffee mit Weißbrod;

b. Mittags in Suppe und Gemüse, wöchentlich viermal Fleisch;

c. Nachmittags Kaffee;

<I. Abends Suppe.

Dazu werden täglich 1P, Pfv. Brod für jede Person gegeben.

Niemand darf sich Lebensmittel kaufen oder etwas von ver ihm bestimmten Portion verkaufen.

4) Den Beschäftigungen, die jeder Person nach ihren Kräften und Fähigkeiten zugewiesen werden, hat sich dieselbe unweigerlich zu unterziehen.

5) Die in das Versorgungshaus aufgenommenen Personen haben sich gegenseitig zu unter­stützen, ganz besonders aber friedfertig und verträglich mit einander zu sein. Wer zu Zank und Streit Veranlassung gibt, wird zurechtgewiesen und kann, wenn die Zurechtweisung frucht­los bleibt, von der Anstalt ausgeschlossen werden. ,

6) Für gute Erbauungsbücher und ihren zweckmäßigen Gebrauch werden dre Geistlichen Sorge tragen.

Den verglichen Abonnenten des Kreisblatts diene zur Nachricht, daß wir binnen Kurzem die imWanderer" nun begonnene ErzählungEugen Stillfried" bis zu dem Puncte fortge- führt haben werden, wo dieselbe im Krcisblatt abgebrochen wurde. Von da an wird die Er­zählung nicht mehr in fragmentarischer Bearbeitung sondern vollständig mitgetheilt und wird den verehelichen des Kreisblattes derWanderer" bis zu Ende des Quartals t änlich gratis geliefert werden. Die Ned. der U. 3. Zeitung und des Wiesb. Lreisbl.

Druck und Spedition von Wilhelm Friedrich in Wiesbaden, Snnggaffe 42.