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Nassauische Allgemeine

2Vr /»/. Sonntag den 15. Angnst A 58.

DieNassauische Allgemeine Zeitnnft" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Prânumeraiionspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang deS Lburn- und TariS'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postaufschlags 2 ff., für die übrigen bänder deS deutsch.bsterreichischen Postvereins, wie für das Ausland 2 fl. 21 fr. Inserate werden die dreispaltige Petit- zeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auswärts bei den nstchstgelegenen Postämtern, zu machen.

Jhir Neuenburger Frage.

Vom ersten Tage an, an welchem wir die Kunde erhielten, Neuenburg habe sich aus seiner alten Doppelstelluug befreit und sich seiner Verpflichtung gegen Preußen entledigt, haben wir die Ueberzeugung gehegt, daß dieser einseitige Act von sehr zweifelhafter, unhaltbarer Art sei und nicht nur den Canton, sondern auch die ganze Schweiz in ernste Kollisionen bringen werde; zugleich aber Hal uns die Ansicht vorgcschwcbt, daß die endliche Lösung der interessanten Frage nicht durch den Entscheid der Waffen, sondern lediglich auf dem Wege von Unterhandlungen herbeigeführt werden könne und doch zuletzt in irgend einer Weise mit Auf- gebung der widernatürlichen Doppelstellung enden müsse. Die Geschichte unserer Tage verfolgt hartnäckig die Ten­denz, die faiis accomplis der Revolution zu corrigiren und ihrer historischen Autorität zu entkleiden. Natürlich müssen auch die nenenburger Zustände diesem Geschicke endlich erliegen.

Wir bedauern dies in dem Falle nicht, wenn es ge­lingen sollte, in sriedlicher Transaction einen alten Miß­stand aufzuheben und ein dem Charakter und der Ge­schichte der Bevölkerung angemessenes Staatsverhältniß des Cantons herzustellen. In dieser Hinsicht ist es un­zweifelhaft gewiß auch höchst natürlich, daß die Sym­pathien der' überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung der benachbarten Schweiz angehören, welcher der von Frankreich durch steile Gebirgszüge abgeschiedene Can- ton schon seiner geographischen Lage nach zugewieseu ist.

Soweit wir die nenenburger Geschichte zurückver- folgen können, weist sie staatliche Verbindungen mit den eidgenössischen Städten und Ständen auf. Ehe selbst die Waldstätte sich zum ältesten Bunde zusammenthaten, schloßen die Grafen von Neuenburg im Jahre 1290 mit Freiburg ein Burgrecht, dem in den Jahren 1307 und 1324 ähnliche genaue Verbindungen mit Solo­thurn, Bern und später auch mit Luzern folgten. Ein Jahrhundert später (1406) schloß die Stadt Neuenburg einen Vertrag mit Bern, in welchem dieses als Schieds­richter für alle Streitigkeiten Neuenburgs mit seinem Grafen anerkannt wurde. So wurde Neuenburg lange ehe es von einer preußischen Oberhoheit etwas wußte ein zugewandter Ort der Eidgenossenschaft und seine Bürger kämpften an der Seite der Eidge­nossenschaft in den Heldenschlachtcn von St.-Jakob und Marignano. Ihren eigenen Fürsten gegenüber bewahr­ten die Neuenburger stets eine gewisse Summe her­kömmlicher Rechte und als Herzog Heinrich II. von Longueville (1017) die Bestätigung derselben verwei­gern wollte, mußte er mit Lebensgefahr vor der allge­meinen Revolution nach Frankreich fliehen. Im Jahre 1707, als die letzten Erben des herzoglichen Hauses gestorben und sich eine Menge Prätendenten gezeigt hatten, erkannten die nenenburger Stände als entschei­dende Factoren und zwar unter besonders einflußreicher Mitwirkung der Eidgenossenschaft Preußen als Lehns­herrn des Landes an.

Aber auch in diesem Verhältnisse ging die Ver­bindung mit der Schweiz immer dem Lehnsverbande voran. Gegen die preußischen Ansprüche wahrten sich die Neuenburger in dem Handel von 176668 mit Ungestüm. Bern mußte richten und schlichten und Friedrich der Große erkannte und erweiterte die Volks- rcchte mit glänzender Gerechtigkeitsliebe. Bekanntlich trat Preußen nach dem Tilsiter Frieden 1807 _ das Fürstenthum an Napoleon und dieser an Marschall Berthier ab, der cs mit der äußersten Uneigennützig­keit verwaltete und mit nützlichen Kunstbauten be­reicherte.

Die Verträge von 1815 setzten Preußen wieder in das alte Rechtsvcrhältniß ein. Gleichzeitig aber trat am 6. April 1815 der souveräne Staat Neuenburg als einundzwanzigster Canton der Eidgenossenschaft bei und wurde in dieser Eigenschaft von den Großmächten an­erkannt. Der Krone Preußen gegenüber hat die Eid­genossenschaft nie eine Verpflichtung eingcgangen, den König als Fürsten von Neuenburg nie in den Bund ausgenommen, wohl aber, ebenfalls unter Gutheißung der Großmächte, mit dem Canton bei seiner Aufnahme in den Bund stipulirt:daß die Erfüllung aller Pflich­ten, welche dem Staat Neuenburg als Glied der Eid­genossenschaft obliegen, ausschließlich die in Neuenburg residirende Regierung betreffen werden, ohne daß dafür eine weitere Sanction oder Genehmigung erforder­lich sei."

Für die Regierung Neuenburgs, nicht für den Für­sten sendete die Eidgenoffenschaft im September 1831

Abgeordnete und Truppen hin, um die republicanische Partei des Val Travers zur Räumung Neuenburgs zu zwingen. In den vierziger Jahren aber machte sich das Princip der Nichtintervention in cantonalen Din­gen geltend, und als 1848 die große Mehrzahl der Bevölkerung ihr Verhältniß zu Preußen löste, konnte sich der Bund nicht veranlaßt sehen, dagegen Einsprache zu thun. Im Gegentheil mußte die Aufhebung jenes unnatürlichen Mißverhältnisses, welches im Canton stets die unversöhnlichste Partcileidenschast aufrecht erhielt, in der ganzen Schweiz mit Freuden begrüßt werden und der neue Bund nahm auch ohne Anstand den souverä­nen Canton Neuenburg in seine Mitte aus. Mau könnte sagen, die auswärtigen Mächte^ haben durch ihren vielfachen Verkehr mit der Eidgenossenschaft seit 1848 sactisch den Rechtsbestand des neuen Bundes und seiner Bestimmungen anerkannt; allein das scheint uns wenig sicher und wenig ausreichend.

Der Convenienz gegenüber sind auch die Verträge von 1815 eingebrochen worden ; hier aber ist nicht von einem Vertrage die Rede. Nur die Eidgenossenschaft hat einen festen Staatsvertrag mit Neuenburg geschlvj- sen und ist infolge dessen mit dessen Schicksalen verbun­den. Preußen wird sich mit ihr ins Benehmen setzen müssen, abgesehen davon, daß ihr ohnehin zur Zeit in Neuenburg selbst ein Factor der Unterhandlung abgeht. Wir sind fest überzeugt, daß der Bund sich billig finden läßt und daß Preußen in seinem eigenen und im In­teresse des Cantons ein endliches, rechtsgültiges Auslö­sungsstatut für den allein vortbeilhasten und staatsklngcn Ausweg halten muß.

Deutschland.

2s. Wiesbaden, 12. August. Christ. Keuchen von Ems hat gegen das ihn zu 2jähriger Zuchthausstrafe verurtheilende Erkenntniß des Assisenhofs dahier in der Untersuchung gegen denselben wegen Verletzung des Manifestationseids und Betrugs, die Nichtigkeitsklage erhoben. Zur öffentlichen Verhandlung der Sache hat der Cassationshof Termin auf Freitag den 20. d. M. Vormittags 10 Uhr anberaumt. Die Sitzung findet wie gewöhnlich im Sitzungszimmer H. Oberappellations­gerichts statt.

x Wiesbaden, 13. Aug. Am nächsten Sonn­tage findet in der hiesigen katholischen Pfarrkirche die Einweihung dem nunmehr vollendeten Hochaltars und die Ausspendung des Sacraments der heiligen Firmung (Gemeinde Wiesbaden-Biebrich und Frankfurt) durch den hochwürdigen Herr Bischof von Limburg statt. Der­selbe wird morgen Abend dahier eintreffen, vor der Stadt von der Geistlichkeit, einer Anzahl Firmlinge, dem Kirchenvorstand und Gemeindegliedern empfangen und in die Kirche begleitet werden, woselbst er ein Gebet sprechen und den Versammelten den Segen ertheilen wird. Sein Absteigquartier nimmt derselbe bei Herrn Geh. Reg.-Rath Busch. Am Sonntage wird der Herr Bischof einem Hochamt assistireu, im welchem der Kirchen-Gesangverein eine musicalische Messe von Hum­mel vortragen wird.

< Biebrich, 13. August. In früheren Zeiten ist schon mehrmals in diesem Blatte die Rede gewesen über die neu errichtete Rettungs-Anstalt zu Langenau, und Jeder, der es mit des Staate, mit den armen, vernachlässigten Kindern wohl meint, begrüßte das an- gefangene Werk mit Freuden und wünschte demselben den gesegnetsten Fortgang. Zur Zeit versprach man sich einen viel schnelleren Aufschwung des Unternehmens, als es sich jetzt zeigt, indem man wie es bei der dermaligen Sachlage nicht anders sein kann auf eine regere Theilnahme des Publicums und auf ein reichlicheres Zufließen von Liebesgaben hoffte. Da diese Beiträge aber weit hinter den Erwartungen zu­rückgeblieben sind, so konnte sich bis jetzt die Anstalt noch nicht wesentlich erweitern, die Zahl der in dem Rettungshause ausgenommenen Kinder konnte nicht ver­mehrt werden, trotz der vielen Anmeldungen da es an dem Nöthigsten an den Mitteln fehlt. Doch wäre in dieser letzteren Beziehung ein Bedeuten­des erreicht worden, hätte sich der evangelische Verein zu Wiesbaden an Langenau, oder besser gesagt, hätte sich Langenau an den evangelischen Verein angeschlossen. Der genannte evangelische Verein zu Wiesbaden ist seit geraumer Zeit auf diesem Felde der Armenpflege au­ßerordentlich thätig. Schon mehrere verwahrloste Kin­der läßt er in einer ausländischen Rettungs-Anstalt er­ziehen, und er kann dies um so mehr, da ihm bedeu­tende Mittel und reichliche Beiträge zu Gebote stehen.

Der häufigen Frage:Warum schickt man diese Kinder nicht nach Langenau?" ist, wie natürlich, die gehö­rige Aufmerksamkeit gewidmet worden; man hat jedoch noch keine genügende Antwort darüber erhalten. Nur so viel ist bekannt, daß vor noch nicht langer Zeit beide Vereine über ein gegenseitiges Anschließen in Unterhand- lung gestanden haben, daß jedoch kein günstiges Resul­tat erzielt werden konnte, da der Vorstand der Ret- tungs - Anstalt zu Langenau nicht auf die wie ich hörte sehr bescheidenen Bedingungen von Seiten des evangelischen Vereins, eingehen zu dürfen glaubte. Es wäre zur Maßnahme des Publicums sehr wün- schenswerth, über diesen Punkt bestimmtere Nachrichten zu erhalten.

Seit dem Scheitern der Unterhandlung mit Lan­genau geht der evangelische Verein nun ernstlich damit um, selbst ein Rettungshans in der Nähe von Wiesba« den zu gründen, und es sind sogar schon vorbereitende Schritte geschehen, ein passendes Local hierzu anzukau­fen. Bedenkt man nun, daß zum Ankäufen eines sol­chen Gebäudes in oder bei Wiesbaden eine bedeutende Summe Geldes nothwendig ist, während man in Lan- genau so ziemlich in der Mitte des Herzogthum?, an einem zu diesem Zwecke sehr geeigneten Orte die bedeutenden Räumlichkeiten mit einer Strecke Ackerlan­des dabei, umsonst hat; daß ferner vorerst nicht gut zwei derartige Anstalten in unserem Herzogthum existi- ren können; so wird man leicht daraus den Schluß ziehen können, wie wünsckenswerth und wie vvrtheilhaft es sei, wenn eine Vereinigung der beiden Anstalten her­beigeführt werden könnte. Diese Vereinigung müßte um so leichter herbeizuführen sein, da beide Vereine in dem Grundprincip den verwahrlosten Kindern eine wahrhaft christliche Erziehung zu geben einig sind. Daß man sich jedoch einer- oder anderseits von klein­lichen Nebensachen leiten und bestimmen läßt, ist eine sehr beklagenswerthe Erscheinung, die sicher der guten Sache keinen Vorschub leisten wird. Möchte man doch noch zeitig genug bedenken, was hier zum Heile gereicht!

v-' Bad Gms, 12. August. Unsere letzte Kur­liste zählt 4360 Fremde. Unter den neu Angekomme- nen befinden sich besonders viele Franzosen. Die Württembergischen Herrschaften sind am 7. d. M. abgereist. Auch Prinz Georg von Preu­ßen hat unsern Kurort verlassen. Wenn es auch im Allgemeinen etwas leerer geworden, so sind doch die jetzt Anwesenden meist wirkliche Kurgäste, und man merft an der Zahl der täglich gegebenen Bäder durchaus keine Abnahme.

Frankfurt, 8. August. (L. Ztg.) Vor einiger Zeit wurde dem Präsidenten der Bundes - Marinecom- misston, dem österreichischen Linieuschiffscapitän Herrn v. Bourguignon, Mittheilung über eine Erfindung eines hiesigen Jnstrum-mten-Fabricanten gemacht, welche in einem neuen Propulstoussysteme für Schiffe jeder Größe besteht. Der Erfinder macht sich anheischig, mit seiner Maschine (die an jedem Schiffe angebracht werden könnte und die rascheste Bewegung, selbst stundenlang im Kreise auf einem und dcmfelben Flecke, gestatten, und welche nur geringe Anschaffungskosten erfordern und einen un­bedeutenden Raum in Anspruch nehmen würde) einen gewöhnlichen Nachen so rasch und sicher zu lenken, daß er ein Dampfschiff, mit dem er gleichzeitig abführe, be­ständig umkreisen würde. Herr v. Bourguignon soll, als er bei einer ersten Probe im Kleinen zugegen war, die Aeußerung gemacht haben, es sei wirklich unbegreif­lich, wie man nicht schon längst auf dieses einfache Pro­pulsionssystem gekommen sei. Auf Einladung der öster­reichischen Regierung hat sich der Erfinder, welcher sich an dieselbe durch Vermittelung des Hrn. v. Bourguig­non gewendet, über Wien nach Triest begeben, um Pro­ben mit seiner Maschine an kleineren und größeren Schif­fen, auf Flüssen und zur See zu machen. Er bean­sprucht, für den Fall des Gelingens der verschiedenen Proben, lediglich ein Erfindungspatcut für eine Reihe von Jahren in Oesterreich und den übrigen deutschen Bundesstaaten.

Das Appellationsgericht, als Kriminalgericht, hat nunmehr das Urtheil über die vor längerer Zeit wegen Falschmünzerei im Gasthof zumDounersberg" verhaf­teten Personen gefällt. Das Urtheil lautet auf 20jâhrige Zuchthausstrafe.

Vom Ikhein , 9. August. (A. A. Ztg.) Nach einer Pariser Korrespondenz in der vorgestrigen Num­mer derAllgem. Z." soll auf die Werbung des Prin- zenpräsidenten um die Hand der Prinzessin Carola Wasa eine ablehnende Antwort erfolgt sein; schon vorher war