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Nassauische Allgemeine Zeitung.

jVr YSS, Donnerstag -c« 12. Angnst 18S3.

DieNassauische Nllaemeine ZeNiiiitz" mit dem beNtlristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, SonntagS ausgenommen, täglich und beträgt der Lränumerationspreiâ für WieSdaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für brn ganzen Umfang des Thurn« und TariS'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des PostaufschlagS 2 fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostoereinS, wie für das Ausland 2 fl. 21 fr. Inserate werden die dreispaltige Petit- zeile oder deren Raum mit 3 tr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Die Zollfrage.

* Die Nachricht der Kasseler Zeitung über einen Vermittelungsvorschlag, welcher in der Zollsrage zwischen den Staaten des Steuer- und Zollvereins gemacht sein soll, trägt nach einer Korrespondenz des Frankfnrter Journals das Gepräge großer Unwahrscheinlichkeit. Am wenigsten zu glauben ist, der Vorschlag werde von den Staaten des Stcuervcreins acceptirt werden. Dieser Correspondenzartikel enthält so viele schlagende Gründe für die Richtigkeit der bisher von den Koalitionsstaaten in der Zollfrage verfolgten Richtung, für die Nothwen­digkeit,^ durch'festes Zusammenwirken Koncessionen für die Neugestaltung des Zollvereins zu erlangen und Mo- dificalionen des mit der bisherigen Handelspolitik des Zollvereins im Widerspruche stehenden und ohne die em­pfindlichsten Konvulsionen nicht einzuführenden und zu realisirenden Seplembervertrages zu bezwecken, daß wir keinen Anstand nehmen würden, den betreffenden Artikel hier folgen zu lassen, ohne ein besonderes Gewicht dar­auf zu legen, daß derselbe einem unserer Haltung in der Zollfrage feindlichen Blatt entnommen ist, oder seine Wirksamkeit deshalb für geschwächt zu halten, daß dieses Blatt, der Proteus der Publicistik, vielleicht zufällig wie­der denStyl" umgekehrt hat. Wir heben aus dem­selben nur folgende Stellen hervor: Bekanntlich beruht das Präcipuum, welches den letzteren von Preußen zu­gestanden worden, aus einer ziemlich genauen Ermitte­lung der Mehrconsumtion steuerpflichtiger Waaren, welche auf ihrem Gebiete, im Vergleich mit dem des sZollver- eins stattfindet. Diese Mehrconsumtion ist nur Folge der bei Weitem mäßigeren Zölle des Steuervereins, und selbstredend muß solche, nachdem der letztere den Wirkungen der höheren Zölle des Zollvereins ausgesetzt wird, sich vermindern. Darauf zieht der Korrespondent den Schluß, daß der Septembervertrag auch für die Staaten des Zollvereins ein, wenigstens finanzielles Onus sei. Eben dieselben sollen dem Steuervercin, aus Grund seiner jetzigen Mehrconsumtion, für 12 Jahre ein Zollpräcipuum von % pro Kopf zahlen, während sich mit nur thematischer Gewißheit vorhersehen läßt, daß jene Mehrconsumtion nicht bleibt, in Folge der wesent­lich höheren Zölle des Zollvereins vielleicht bedeu­tend abnimmt, in welchem Verhältniß zugleich die Mit­tel zur Zahlung des Präcipuums schwinden müssen. Der Vertrag erweist sich sonach auch von dieser Seite als unhaltbar, man kann mit Recht sagen, als eine Ano­malie durchweg!

Hier finden wir also zum Theil ausgesprochen, was wir gegen den Septembervertrag und für die Politik der Koalitionsstaaten ausgesprochen haben. Preußen ist übrigens schon zu der Erkenntniß gekommen, daß die Koalitionsstaaten einen anderen Beruf auf der Berliner Zoüconferenz haben, als dessen einseitig gefaßten Be­schlüsse bloszur Kenntniß" zu nehmen.

Wir haben übrigens heute nochmals mit demFkf. Journal" zu thun.' Dasselbe bringt eine Entgegnung auf den Artikel in Nr. 183 unseres Blattes, worin wir ihm eine offenbare Lüge nachgewiesen hatten. Wir wa­ren der Ansicht, daß die Redaction, was das zweckmä­ßigste gewesen wäre, darüber ein wohlweisliches Still­schweigen beobachten werde; indessen hat sich nun ein Kämpe gefunden, der deshalb für den Protestantismus in die Schranken treten zu müssen glaubt. Dieser Ar­tikel wird sicherlich keinen Staub aufwerfen, ein Vor­zug, den sein früherer Artikel übrigens mit jedem Pferde theilt; wir wollen heute den ertheilten Rath, die Unge­reimtheiten und den Unsinn desFrankfurter Journals" zu ignoriren, gleich dem Rathgeber gegenüber benutzen. Wir heben nur hervor, daß der Artikel D vom Taunus nach der bekannten Manier der Korrespondenten glei­chen Gelichters von Allem spricht, nur nicht von der Hauptsache, die uns zu einer Entgegnung bestimmt hat. Die Wahrheit der gerügten Behauptung, daß die Pre­mierminister von Hessen-Darmstadt, Nassau und Würt­temberg Katholiken sind, und als solche mehr oder we­niger unter österreichischem Einflüsse stehen, ist überall nicht dargethan und ist somit der Vorwurf der Lü­genhaftigkeit und der geflissentlichen Irreleitung der öf­fentlichen Meinung ganz geduldig hingenommen! Dem Vorwurf der Unkenntniß' in der Geschichte gegenüber, ersuchen wir den Korrespondenten nur um die nähere Angabe des Zeitpunktes, in welchem die Abschaffung des Jesuitenordens in Oesterreich (um diese handelt es sich wohl) stattgesunden hat.

Was übrigens die (wie die Redaction desFr. I." am besten wiffen könnte) unwahren Angaben über die politische Vergangenheit des Redacteurs mit dem

belegten Artikel derNass. Allg. Ztg." und mit der hieraus erfolgten, die halbe Beilage der No. 190 des Fr. I." füllenden Entgegnung zu schaffen hat, vermö­gen wir nicht cinzusehen. Er benutzt gleichwohl diesen Anlaß, um zu erklären, daß er sich seinerBekehrung" und der gewonnenen besseren Einsicht herzlich freue und daß er diese hauptsächlich den Stadien danke, die er auf dem Wege dahin dnrchzumachen hatte.

Ans Berlin, 5. August, wird derAllgemeinen Zeitung" geschrieben: Aus der heute erfolgten Abreise des bayerischen Bevollmächtigten für die Zollvereins- conferenzen, Ministerialrats) Meixner, nach München, der auf eine besondere Berufung seiner Regierung dorthin abgegangen, will man hier, wie aus Allem und Jedem, eine Bestätigung der kritischen Lage heraussinden, in der sich die Koalitionsstaaten Angesichts der wieder her- annahenden Eröffnung der hiesigen Verhandlungen be­finden. Die preußische Position scheint sich allerdings in ihrer Festigkeit und Konsequenz, so weit es dabei nämlich auf die formellen Motive und abgegebenen Er­klärungen ankommt, eher steigern als mildern zu wollen, um so mehr, da man der Stellung, welche neuerdings Württemberg und Baden eingenommen, hier fortdauernd eine wesentlich bedingende und neutralisirende Kraft auch für die Entschließungen von Sachsen und Bayern bei- messen will. Es gibt sanguinische Leute, die in der nächsten Zeit nichts Geringeres erwarten, als eine ent­gegenkommende Verständigung der Darmstädter Ver­bündeten, namentlich aber Sachsens und Bayerns mit Preußen. Die Lage ist jedoch in diesem Augenblicke dermaßen verwickelt und verdunkelt, daß es noch für eine Unmöglichkeit erklärt werden muß, die Erwartung auf eine bestimmte Seite hin zu lenken, am allerwenig­sten aber eine so gänzliche Umkehr aller bisher wirken­den Bedingungen voraussetzen. Die neue Haltung Württembergs und Badens stützt man zwar hier auf die von dieser Seite her anödrücklich abgegebenen Er­klärungen, beim Zollvereine bleiben zu wollen , wofür durch die persönlichen Aeußerungen sowohl des Königs von Württemberg als des Prinz-Regenten von Baden gewisse Garantieen geworden sind. Aber dasVerblei­ben im Zollverein" ist eine sehr allgemeine Kategorie geworden, welche durchaus nicht mehr geeignet scheint, die Spitzen der ganzen Lage zu tragen. Vielmehr ist der Augenblick nahe, wo die politische Seite der Zoll­frage, welche bisher nur den geheimen Kern derselben bildete, als ein offen gelegtes Element heraustreten und bei allen bevorstehenden Entscheidungen den letzten Aus­schlag geben wird. Diese politischen Fäden, welche die ganze Sachlage durchziehen, haben sich durch die äußer­sten diplomatischen Schaukelungen auf dem Handelspoli­schen Gebiete keineswegs abgetrieben, sondern treten jetzt in unabweisbarer Stärke wieder als der eigentliche Grundzug aller Verhältnisse und Differenzen hervor. Als ein niederschlagendes Resultat für die allgemeine Nationallage Deutschlands ergibt sich dabei zuvörderst, daß in der Position Preußens gewisse Unvereinbarkeiten mit den Anforderungen und Wünschen mehrerer süd­deutschen Regierungen und Oesterreichs stehen geblieben sind. Wenn Preußen das Werk der Erfurter Union nicht zu einer lebensfähigen Organisation bringen konnte, so dürfte eben so sehr an seinem siegreichen Durchdrin­gen mit der gegenwärtigen Sache des Zollvereines, die ganz denselben Bedingungen unterliegt, zu zweifeln sein. Das Verhältniß Preußens zu den übrigen süddeutschen Staaten hat sich seitdem nur wenig oder nur ganz schein­bar gebessert. Die Wiederherstellung der diplomatischen Beziehungen zwischen Preußen und Württemberg durch die Accreditirung des Grafen von Hohenthal (?) und der vor Kurzem noch kaum erwartete preußcnfreundliche Umschlag, der in der Sphäre des badischen Thrones erfolgt ist, bilden in der That die einzige Veränderung, die in dieser Hinsicht für Preußen angeführt werden könnte. (Preußen hat unseres Wissens noch keinen Ge­sandten am württembergischen Hofe accreditirt, Graf v. Seckendorf ist für diesen Posten in Anssicht genommen. Die Lage Preußens hat sich also um nichts gebessert.) Dagegen hat sich das Widerstreben Hessen - Darmstadts gegen alle Stellungen und Folgerungen der preußischen Politik zu der Bedeutung einer systematischen Opposition verhärtet" und wird auch bereits in diesem Sinne (nämlich als preußenfeindlich) von der preußischen Re­gie rung aufgefaßt und gewürdigt. (Die Politik der hessischen Regierung ist wesentlich eine deutsche, gilt dieses in Berlin fürPreußenfcindlichkeit", so ist sie an einer so eigenthümlichen Auffassungsweise völlig un­schuldig.)

Dr. H. Elsner sendet der Kaff. Ztg. eine Berich­

tigung ihrer Korrespondenz aus Stuttgart vom 3. d. Dieselbe besteht darin, daß er 1) nicht Redacteur der Deutschen Kronik sei; 2) den Zollartikel, dessen Autor­schaft man ihm zutraut, erst nach dem Druck gelesen habe; 3) von allen schwäbischen Sünden weniger ent­fernt sei, als von der Begünstigung eines partiellen Zollvereins unter preußischer Alleinherrschaft.

In Uebereinstimmung mit einer von uns neulich der Pfälzer Ztg." entnommenen Nachricht (daß der würt- tembergische Minister v. Neurath, bei seiner Anwesen­heit in Kisfingen, die nachträgliche Unterzeich­nung der Antwort der Darmstädter Ver­bündeten an das Berliner Cabinet in bestimmte Aussicht gestellt habe, so daß sich zwar eine Unent­schiedenheit der württembergischen Regierung in der Zollfrage, keineswegs aber ein festes Anschließen an Prenßen daraus folgern läßt) berichtet dieAugsb. Allg. Ztg." aus Stuttgart von 5. d. Mts. Wie man hort, wird bis am 10. d. Mts. hier eine Kon­ferenz der Coalirten von Darmstadt stattfinden. Dies in Verbindung mit dem gestrigen Widersprüche des Staatsanzeigers" gegen die Darstellung der Sachlage derKölnischen Zeitung" und desSchwäbischen Mer­kurs" dürfte zur Genüge darthun, daß man der Nicht- unterzcichnung der Kissinger Antwortsnote an Preußen viel zu viel Gewicht beigelegt s und daß jedenfalls ein wirkliches Zurücktreten von der Darmstädter Convention nicht stattgefunden hat, sonst könnte eine Konferenz wohl nicht hier abgehaltcii werden.

Deutschland.

M Wiesbaden, 11. August. Ihre kaiserliche Hoheit die Frau Erzherzogin Elisabeth ist heute Mor­gens hier eingetroffen. Höchstdieselbe begibt sieb nach Schaumburg und wird dort längere Zeit dem Ver­nehmen nach drei Wochen verweilen.

A- Wiesbaden, 10. August. Auf die von der Staatsbehörde des Herzogl. Hof- und Appellationsge­richts zu Dillenburg und dem Angeklagten gegen das Verweisungserkennrniß des Kriminalsenats des Herzogl. Hof- und Appellationsgerichts zu Dillenburg in der Un­tersuchung gegen Peter Stein II. von Mauden, kön. preuß. Kreises Altenkirchen wegen Verbreitung fal­schen Geldes erhobene Nichtigkeitsbeschwerde hat der Cassationshof Termin zur öffentlichen Verhandlung der Sache auf Freitag den 20. August d. I., Morgens 9 Uhr, anberaumt. Die Sitzung findet im Sitzungszim­mer des Herzogs. Oberappellationsgerichts statt.

< Biebrich, 8. August. In No. 184 Ihres geschätzten Blattes spricht sich ein Correspondent aus dem Kreisamte Höchst aus über die zu wünschende Be- feitigung der Mühlenbannrechte und ich nehme hier­durch Veranlassung, einige Bemerkungen in Bezug der Entstehung derselben zu veröffentlichen. In Deutsch­land war schon seit den Zeiten Friedrichs I. ein Staats­hoheitsrecht über die Gewässer üblich, und man dehnte dasselbe insbesondere auch auf die Wassermühlen aus. In dem Urkundenbuch von C. L. Töllner befindet sich in dieser Beziehung eine Urkunde von Kaiser Friedrich I. ans dem Jahre 1159. Das Oberhoheitsrecht des Staa­tes rücksichtlich der Anlegung von Mühlen^ und der so­genannte Mühlenzwang beziehen sich nur auf die Ge­treidemühlen. Die Verpflichtung des Staatsoberhauptes, für das Beste der gesammten Staatsgesellschaft zu sor­gen, mußte für ersteres eine lebhafte Aufforderung sein, darauf zu sehen, daß Niemand öffentlich ströme und Flüsse auf eine Art benutzte, die deren allgemeinen Ge­brauch störe, oder gar vereitle. So wurden denn die Landesherrn daraus gebracht, bald nach Vermehrung der Wassermühlen die man zuerst in Rom gegen das Ende der Republik findet und offenbar durch die Fortschritte der Alexandriner in mathematischen Wissen­schaften entstanden das Recht zu deren Anlegung zu beschränken, und die Erlaubniß dazu nur nach voraus­gegangener Untersuchung über die Unschädlichkeit i er fraglichen Anlage für den gemeinen Gebrauch der Flusse zu ertheilen. Anfangs hatte man dabei freilich nur die Anlegung von Mühlen an großen Strömen im Auge, indessen' dieses Landeshoheitsrecht wurde bald auf alle derartige' Anlagen ausgedehnt. In genauer Verbindung mit der berührten Oberherrlichkeit stehen die Verhält­nisse der Zwangs- und Bannmühlen. Als nämlich der Bauernstand allmählich zur Befreiung aus der Leib­eigenschaft, gelangte, lag es ziemlich nahe , dap die Oberherrn ihren Unterthanen die Verbindlichkeit aufer-, legten, fortwährend, und gegen Cmtrich^ gäbe, ihr Korn auf der herrschaftlichen Muhle zu