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Nassauische Allgemeine Zeitung.

^r 187, Mittwoch den 11. AvM 18&2.

DieNaffauisckk ANaemcine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PrânumerationSpreiS für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregul-tiv nunmehr auch für den ganzen Umfang deS Thirn- und TariS'fchen BerwaltungSbezirkS mit Inbegriff deâ Postaufschlags 2 ff., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 ff. 24 ft. Inserate werden die dreispaltige Petit, geile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auSwärtS bei den nächstgelcgcnen Postämtern, zu machen.

AmtlicherTheil.

Seine Hoheit der Herzog haben den bei der Mini- sterialabtheilung der Finanzen angestellten Forstaccessisten Huth stein er, unter Belassung in seinem bisherigen Dienstverhältnisse zum Oberförster und den Revisions- accessisten Riehl und den Kanzlisten Petsch zu Pro- batoren bei der Ministerialabtheilung der Finanzen zu ernennen, sowie den Probater Schüler von der Staatskassendirection an die Ministerialabtheilung der Finanzen und den Probater Ebert von der Ministe- rialabthcilung der Finanzen an die Staatskassendirection zu versetzen geruht.

Der Hofgerichtscanzlist Stolz zu Dillenburg ist in den Ruhestand versetzt und der bisherige Hofgerichts- Pedell Georg Müller II. zu Dillenburg zum Hof- gerichtscanzlisteu daselbst ernannt, sowie der Justizamts- accessist Göbel zu Limburg an des Justizamt zu Ha­damar versetzt worden.

Seine Hoheit der Herzog haben den Medicinalrach Dr. Göbel von Hachenburg nach Nastätten zu ver­setzen, den Medicinalassistenten Dr. Bans ch zu Hada­mar zum Medicinalrath zu Hachenburg zu befördern, den Medicinalassisten Dr. Santlus von Westerburg nach Hadamar zu versetzen und den Medicinalassistenten Dr. Küster zu Oberursel zum Medicinalassistenten zu Westerburg zu ernennen geruht.

Nichtamtlicher Theil.

Ute ersten Schritte zur JaUeinigung

Durch zwei Tbatsachen von nicht unerheblicher Bedeutung hat die österreichische Regierung neuerdings ihren Willen bekundet auf der von ihr betretenen han­delspolitischen Bahn rüstig fortzuschreiten. Als diese Tbatsachen bezeichnet dieOesterreichische Korrespondenz": Die Gleichstellung aller d euts ch en Schiffe bezüglich der Elbs chikfahrtsabgaben und die Einverleibung des FürstenthumsLiech- tenstein in den österreichischen Zoll-und Steuerverband.

Was die Erleichterung der Elbeschiff- fahrt betrifft, so bezeichnet damit Oesterreich seinen freien Entschluß, so viel als in seinen Kräften liegt, zur Einigung der deutschen Handels- und Verkehrsinte­ressen beizutragen. Gegenüber den Weigerungen und Schwankungen einer feindlichen und exclusiven Handels­politik zeigt sich darin die volle Liberalität der österrei­chischen Regierung und die Grundverschiedenheit ihrer Auffassung der handelspolitischen Lage. Das Wort der Einigung schwebt nicht blos aus ihren Lippen, sie ist vielmehr bemüht, es in jeder zulässigen Weise der Ver­wirklichung zuznführen. In diesem Sinne wird Deutsch­land diese für den so umfangreichen Elbeverkehr immer­hin bedeutende Maßregeln zu würdigen wissen. Möge ihr Beispiel nicht unbeachtet bleiben und alle Elbeufer­staaten zur Nachahmung veranlassen, damit eine Haupt- pulsader des norddeutschen Verkehrs so frei und zugäng­lich werde, als die Umstände gestatten.

Was die Einverleibung des Fürstenthu- mes Liechtenstein in den österreichischen Zoll- und Steuerverband betrifft, so ist sie des Principes wegen nicht unwichtig, wenn nun auch die geographische Größe dieser Erwerbung nicht eben sehr schwer in die Waag­schale fällt.

Die Erfahrung wird lehren, daß die Aufnahme des Fürstenthumes in den Zoll- und Steuerverband mit Oesterreich von all' den Unzukömmlichkeiten und Nach­theilen nicht begleitet sein wird, welche die Gegner je­der Zolleinigung mit Oesterreich prognosticiren. Was aber vom Kleinen gilt, muß wohl auch vom Großen gelten, da die Handels- und Verkehrsverhältnisse sich überall nur in den Dimensionen und nicht in ihrer in­neren Beschaffenheit unterscheiden. Jedenfalls ist ein praktischer Versuch besser, nützlicher und folgenreicher, als tausend Debatten auf einem blos doctrinären Gebiete.

Es ist besondere Sorgfalt aufgeboten worden, die Souveränitätsrechte des Fürsten von Liechten­stein vollkommen ungeschmälert zu bewahren. Die Sti­pulationen des betreffenden Vertrages liefern den un­widerleglichen Beweis, daß die Vereinbarung der com- merciellen Interessen in der That ohne den mindesten Nachtheil für jene Souveränität möglich war. Der leitende Gedanke der österreichischen Handelspolitik in Bezug auf Deutschland besteht überhaupt darin, dem Bunde, welcher nach den Bestimmungen der

Bundesacte einen Verein der souveränen Fürsten bildet, unbeschadet ihrer obersten Hoheits­rechte und daher im vollkommensten Einklänge mit der Idee und der Bestimmung des Bundes *) durch die Verschmelzung der commcrciel- len Interessen auf die loyalste und natürlichste Weise von der Welt einen lebensvollen, allseitig befriedigenden Inhalt und die Garantiern der Kraft und Dauer zu verleihen.

Einstweilen ruhen jedoch die systematischen Gegner des österreichischen Zolleimgungsgedankens nicht und zeigen sich vor wie nach geschäftig' in der Bekämpfung desselben mit allen Mitteln, welche der Schein, die Lei­denschaft, das unausrottbare Mißtrauen und die Unkennt- niß der wahren Lage ihnen zur Hand geben.

Eine Stimme in der Augsburger Allgemeinen Zei­tung aus Berlin brachte vor Kurzem die Mittheilung, daß bei der bekannten Entschließung der königl. Preuß. Regierung auf die Zolleinigung mit Oesterreich über­haupt nicht einzugehen und den Handelsvertrag erst nach der Feststellung des Zollvereines vereinbaren zu wollen, die Finanzverhältnisse des Kaiserstaates vom maßgebenden Einflüsse gewesen seien. Die gewiegtesten Finanznotabilitäten Preußens hätten sich nämlich gegen den Anschluß erklärt, um die Finanzen des Königreiches in ihrem geordneten und traditionellen Geleise zu er­halten. Wir wissen nicht, ob diese Mittheilung im All­gemeinen wahr ist; allein das wissen wir, und können es mit Bestimmtheit behaupten, daß der von den Fi­nanzmännern Preußens geltend gemachte Grund auch nur jener Categorie von Ausflüchten angehört, womit man in Ermangelung haltbarer Argumente gegen die österreichischen Zollcinigungsideen so gerne zu Felde zieht. Ein gemeinsames Zoll- und Handels­system und die Finanzwirthschaft eines selbst­ständigen Staates sind vollkommen getrennte Dinge. Die gesetzliche Währung, welche in einem Lande besteht, wird durch den Handelsverkehr nicht berührt. Die Handelsbilanz wird mit baarem Gelde ausgeglichen, und ist überdieß für die Vertheilung der Zollrevenüen ein befriedigender Maßstab ausgestellt, so kann von einer Benachteiligung der beiderseitigen Finanzen um so we­niger die Rede sein. Was weiterhin den speciellen Fall in Deutschland betrifft, so ist gegen die mögliche Jncon- venienz einer abweichenden Zollwährung in dem Zoll- und Handelsverträge A durch den Separatartikel I zu Artikel IV, und in dem Einigungsvertrage B durch Ar­tikel V genugsam vorgekehrt.

Wie mag man endlich von einer Ueb erf luthung Deutschlands mit österreichischem Papier­gelde träumen, so lange es dort den Privaten wie den Regierungen vollkommen freisteht, dieses Papiergeld zu­rückzuweisen ? Das lombardisch-venetianische Königreich befindet sich gänzlich und untrennbar im österreichischen Zollverbande; der Handel, welcher zwischen ihm und den übrigen Kronländern des Kaiserstaates betrieben wird, ist ebenso großartig und schwunghaft, als unbe­schränkt. Dessenungeachtet circulirt in Italien nur baare Münze. Wir erwähnen dieses schlagenden Beispieles, um die Richtigkeit der gegnerischen Aufstel­lung darzuthun und Befürchtungen zu zerstreuen, die geflissentlich genährt werden, um den Glauben an an­gebliche unübersteigliche in der Wirklichkeit aber gar nicht bestehende Hindernisse zu verbreiten.

Deutschland.

( Wiesbaden, 6. August. Es ist sehr verdienst­lich, daß Ihre Blätter den Doppel-Kongreß der histo­rischen Specialvereine, welcher im August und Septem­ber zu Dresden und Mainz gehalten werden soll, mehr­fach besprechen. Die Einsicht in die Vergangenheit bringt immer ein um so ruhigeres und richtigeres Ver­ständniß für die Gegenwart in Nähe und Ferne. Die Einladung von Mainz haben Sie vollständig, die von Dresden nur im Auszuge gebracht. An der Elbe hat man sich ein festes, obwohl sehr weites, Ziel gesteckt, und der Vorsitz des Prinzen Johann, Bruders des Königs von Sachsen, bürgt dafür, daß Ernsthaftes und Sachkundiges gewollt wird. In Mainz, wo man ein eigentliches Ziel sich nicht steckte, wird dasselbe der Ver­sammlung überlassen, welche sich demnächst einfindet. In Dresden haben bedeutende Männer aus allen Ge­

* Oesterreich hätte den in Dresden angeregten Gedanken, das dort gewonnene Material über die handelspolitische Eini­gung Deutschlands der Bundesversammlung zur Schlußsaffung vorzulegen, verfolgen sollen, die formelle Entscheidung der Frage hätte die erwünschte materielle Entscheidung von selbst nach sich gezogen..

genden Deutschlands bereits durch Unterzeichnung in der Einladung ihre Anwesenheit und Mitwirkung zuge­sichert; in Mainz unterzeichnete blos der Vorstand des dortigen Vereins. Wir wollen durch solche Parallele des Aeußeren kein Prognostikon stellen, noch nach Rechts, noch nach Links; wir warten die Erfolge auf beiden Seiten ab und wünschen aufrichtigst, daß der etwaige Wetteifer der guten Sache die besten Früchte bringen möge. Aus der vollständigen Einladung von Dresden, welche uns vorliegt, entlehnen wir, daß man dort schon die Ein­ladung von Mainz hatte, daß man aber vom Begonne­nen nicht abgehen konnte. Es heißt:Als die Vor­bereitungen für die Versammlung bereits getroffen wa­ren, ist den Unterzeichneten eine Einladung des Vereins zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Alter­thümer zu einer in Mainz am 16. September abzuhalten­den Versammlung von Abgeordneten sämmtlicher deutscher historischer Spec'ialvereiue zugegangen, man hat aber um so weniger geglaubt, in Folge dieser Mittheilung von dem bereits festgesetzten Plane wieder absehen zu müssen, da die Mehrtägige Dresdener Berathung jeden­falls nur dazu diemn kann, die auch in der kürzern Mainzer Versammlung beabsichtigteu Zwecke zu fördern und vorzubereiten." Was also an der'Elbe in mehr­facher Discussion zu Tage tritt und Annahme findet, wird dann für die Versammlung zu Mainz als vollen­dete Thatsache vorliegen, und Anschluß wird durch bei- gegebene Motive um so leichter herbeigeführt werden, wenn man auch zu, Mainz nach Maßgabe der Umstände, nicht auf einen Tag sich beschränkt, sondern etwa noch den folgenden zugidt. .

4- Wiesbaden, 10. August. In der vorgestri­gen Nacht, vom Sonntag auf Montag, brachen zwei in dem hiesigen Amtsgefängnifse inhastirte Gefangene, Zollinger von hier und ein gewisser Schmidt, aus, indem sie sich mittelst ihrer durchschnittenen Betttücher und Bettdecken aus dem Fenster, an welchem sie zwei eiserne Gitter durchgefeilt hatten, in den Hof des Gefängnisses herabließen, das Hofchor erbrachen und dann das Weite suchten. Sie werden nun steckbrief­lich verfolgt. Zollinger war wegen verschiedener Diebstähle zu 4 Jahren Zuchthaus verurtheilt und der andere wegen Vagabundirens in Untersuchungshaft.

0 Wiesbaden, 10. August. Heute Morgen stürzte die Magd des Hrn. Procurator Wilhelmy aus dem Michelsberge dahier aus Unvorsichtigkeit aus dem zweiten Stock auf das Straßenpflaster und hatte das Glück mit dem Schreck davon zu kommen.

TW. Dillenburg, 6. August. Heute wurde in den Assisen die Anklage gegen Anton Müller aus Müschenbach, Amts Hachenburg, verhandelt. Der An­geklagte, 27 Jahre alt, ist bereits mit 1 Jahre Cor- rectionshaus wegen Unterschlagung und Diebstähle bestraft. Er wurde auf den Grund theilweisen Einge- ständnifseS und der Zeugenaussage schuldig erkannt und zu 2 Jahren 4 Monaten Correctionshausstrase mit zu Anfang jeden Quartals emtretender 14 tägiger Einzel­haft, abwechselnd bei Waffer und Brod, verurtheilt.

Vergleichen wir das Verfahren in den Assisen mit den anderen gerichtlichen und Verwaltungsinstitutionen unseres Landes, so ergeben die verschiedenartigen Be­obachtungen unverkennbar, daß unsere Gesetzgebung lei­der nicht gleichförmig, daß sie nicht aus Einem Gusse geschaffen ist. Während der männliche Zeuge bei Amt in der Voruntersuchung mit Aufhebung der 3 ersten Finger der rechten Hand, der weibliche mit Auflegung der rechten Hand auf die Stelle des Herzens schwört, haben beide, wenn sie nachher in öffentlicher Sitzung bei den Assisen vernommen werden, die rechte Hand zu erheben (bei dem Wiesbadener Asfisenhof ist dieß nicht der Fall) , und eine andere Eidesformel zu sprechen. Gehen wir auf die Wahlen zurück, so läßt sich kein be­stimmtes Princip in den verschiedenartigen Wahlmani­pulationen hinsichtlich der Geschwornen, hinsichtlich der Gemeinde- nnd der Kreisbezirksräthe herausfinden. Wenn es Einem wohlthut, in den Assisen die Anwendung eines bestimmten Strafgesetzbuches und Strafprocesses zu fin­den, so vermißt man bei den Verhandlungen vor den Herzogl. Justizämtern eine Strafproceßordnung und ein Polizeigesetzbuch.

Castel bei Mainz, 9. August. Heute Morgen wurde auf der Chaussse zwischen hier und Biebrich, nicht weil vom Fort Montebello, eine Leiche gefunden. In der Nähe, etwas feldeinwärts, entdeckte man einen mit Pferden bespannten Frachtwagen, der offenbar der Leitung des Verunglückten übergeben war. Man sagt, derselbe sei stark betrunken gewesen und in Folge hier­von vom Wagen gestürzt.