Nassauische Allgemeine Zeitung.
^r 187, Mittwoch den 11. AvM 18&2.
Die „Naffauisckk ANaemcine Zeitung" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PrânumerationSpreiS für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregul-tiv nunmehr auch für den ganzen Umfang deS Thirn- und TariS'fchen BerwaltungSbezirkS mit Inbegriff deâ Postaufschlags 2 ff., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 ff. 24 ft. — Inserate werden die dreispaltige Petit, geile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auSwärtS bei den nächstgelcgcnen Postämtern, zu machen.
AmtlicherTheil.
Seine Hoheit der Herzog haben den bei der Mini- sterialabtheilung der Finanzen angestellten Forstaccessisten Huth stein er, unter Belassung in seinem bisherigen Dienstverhältnisse zum Oberförster und den Revisions- accessisten Riehl und den Kanzlisten Petsch zu Pro- batoren bei der Ministerialabtheilung der Finanzen zu ernennen, sowie den Probater Schüler von der Staatskassendirection an die Ministerialabtheilung der Finanzen und den Probater Ebert von der Ministe- rialabthcilung der Finanzen an die Staatskassendirection zu versetzen geruht.
Der Hofgerichtscanzlist Stolz zu Dillenburg ist in den Ruhestand versetzt und der bisherige Hofgerichts- Pedell Georg Müller II. zu Dillenburg zum Hof- gerichtscanzlisteu daselbst ernannt, sowie der Justizamts- accessist Göbel zu Limburg an des Justizamt zu Hadamar versetzt worden.
Seine Hoheit der Herzog haben den Medicinalrach Dr. Göbel von Hachenburg nach Nastätten zu versetzen, den Medicinalassistenten Dr. Bans ch zu Hadamar zum Medicinalrath zu Hachenburg zu befördern, den Medicinalassisten Dr. Santlus von Westerburg nach Hadamar zu versetzen und den Medicinalassistenten Dr. Küster zu Oberursel zum Medicinalassistenten zu Westerburg zu ernennen geruht.
Nichtamtlicher Theil.
Ute ersten Schritte zur JaUeinigung
Durch zwei Tbatsachen von nicht unerheblicher Bedeutung hat die österreichische Regierung neuerdings ihren Willen bekundet auf der von ihr betretenen handelspolitischen Bahn rüstig fortzuschreiten. Als diese Tbatsachen bezeichnet die „Oesterreichische Korrespondenz": Die Gleichstellung aller d euts ch en Schiffe bezüglich der Elbs chikfahrtsabgaben und die Einverleibung des FürstenthumsLiech- tenstein in den österreichischen Zoll-und Steuerverband.
Was die Erleichterung der Elbeschiff- fahrt betrifft, so bezeichnet damit Oesterreich seinen freien Entschluß, so viel als in seinen Kräften liegt, zur Einigung der deutschen Handels- und Verkehrsinteressen beizutragen. Gegenüber den Weigerungen und Schwankungen einer feindlichen und exclusiven Handelspolitik zeigt sich darin die volle Liberalität der österreichischen Regierung und die Grundverschiedenheit ihrer Auffassung der handelspolitischen Lage. Das Wort der Einigung schwebt nicht blos aus ihren Lippen, sie ist vielmehr bemüht, es in jeder zulässigen Weise der Verwirklichung zuznführen. In diesem Sinne wird Deutschland diese für den so umfangreichen Elbeverkehr immerhin bedeutende Maßregeln zu würdigen wissen. Möge ihr Beispiel nicht unbeachtet bleiben und alle Elbeuferstaaten zur Nachahmung veranlassen, damit eine Haupt- pulsader des norddeutschen Verkehrs so frei und zugänglich werde, als die Umstände gestatten.
Was die Einverleibung des Fürstenthu- mes Liechtenstein in den österreichischen Zoll- und Steuerverband betrifft, so ist sie des Principes wegen nicht unwichtig, wenn nun auch die geographische Größe dieser Erwerbung nicht eben sehr schwer in die Waagschale fällt.
Die Erfahrung wird lehren, daß die Aufnahme des Fürstenthumes in den Zoll- und Steuerverband mit Oesterreich von all' den Unzukömmlichkeiten und Nachtheilen nicht begleitet sein wird, welche die Gegner jeder Zolleinigung mit Oesterreich prognosticiren. Was aber vom Kleinen gilt, muß wohl auch vom Großen gelten, da die Handels- und Verkehrsverhältnisse sich überall nur in den Dimensionen und nicht in ihrer inneren Beschaffenheit unterscheiden. Jedenfalls ist ein praktischer Versuch besser, nützlicher und folgenreicher, als tausend Debatten auf einem blos doctrinären Gebiete.
Es ist besondere Sorgfalt aufgeboten worden, die Souveränitätsrechte des Fürsten von Liechtenstein vollkommen ungeschmälert zu bewahren. Die Stipulationen des betreffenden Vertrages liefern den unwiderleglichen Beweis, daß die Vereinbarung der com- merciellen Interessen in der That ohne den mindesten Nachtheil für jene Souveränität möglich war. Der leitende Gedanke der österreichischen Handelspolitik in Bezug auf Deutschland besteht überhaupt darin, dem Bunde, welcher nach den Bestimmungen der
Bundesacte einen Verein der souveränen Fürsten bildet, unbeschadet ihrer obersten Hoheitsrechte und daher im vollkommensten Einklänge mit der Idee und der Bestimmung des Bundes *) durch die Verschmelzung der commcrciel- len Interessen auf die loyalste und natürlichste Weise von der Welt einen lebensvollen, allseitig befriedigenden Inhalt und die Garantiern der Kraft und Dauer zu verleihen.
Einstweilen ruhen jedoch die systematischen Gegner des österreichischen Zolleimgungsgedankens nicht und zeigen sich vor wie nach geschäftig' in der Bekämpfung desselben mit allen Mitteln, welche der Schein, die Leidenschaft, das unausrottbare Mißtrauen und die Unkennt- niß der wahren Lage ihnen zur Hand geben.
Eine Stimme in der Augsburger Allgemeinen Zeitung aus Berlin brachte vor Kurzem die Mittheilung, daß bei der bekannten Entschließung der königl. Preuß. Regierung auf die Zolleinigung mit Oesterreich überhaupt nicht einzugehen und den Handelsvertrag erst nach der Feststellung des Zollvereines vereinbaren zu wollen, die Finanzverhältnisse des Kaiserstaates vom maßgebenden Einflüsse gewesen seien. Die gewiegtesten Finanznotabilitäten Preußens hätten sich nämlich gegen den Anschluß erklärt, um die Finanzen des Königreiches in ihrem geordneten und traditionellen Geleise zu erhalten. Wir wissen nicht, ob diese Mittheilung im Allgemeinen wahr ist; allein das wissen wir, und können es mit Bestimmtheit behaupten, daß der von den Finanzmännern Preußens geltend gemachte Grund auch nur jener Categorie von Ausflüchten angehört, womit man in Ermangelung haltbarer Argumente gegen die österreichischen Zollcinigungsideen so gerne zu Felde zieht. Ein gemeinsames Zoll- und Handelssystem und die Finanzwirthschaft eines selbstständigen Staates sind vollkommen getrennte Dinge. Die gesetzliche Währung, welche in einem Lande besteht, wird durch den Handelsverkehr nicht berührt. Die Handelsbilanz wird mit baarem Gelde ausgeglichen, und ist überdieß für die Vertheilung der Zollrevenüen ein befriedigender Maßstab ausgestellt, so kann von einer Benachteiligung der beiderseitigen Finanzen um so weniger die Rede sein. Was weiterhin den speciellen Fall in Deutschland betrifft, so ist gegen die mögliche Jncon- venienz einer abweichenden Zollwährung in dem Zoll- und Handelsverträge A durch den Separatartikel I zu Artikel IV, und in dem Einigungsvertrage B durch Artikel V genugsam vorgekehrt.
Wie mag man endlich von einer Ueb erf luthung Deutschlands mit österreichischem Papiergelde träumen, so lange es dort den Privaten wie den Regierungen vollkommen freisteht, dieses Papiergeld zurückzuweisen ? Das lombardisch-venetianische Königreich befindet sich gänzlich und untrennbar im österreichischen Zollverbande; der Handel, welcher zwischen ihm und den übrigen Kronländern des Kaiserstaates betrieben wird, ist ebenso großartig und schwunghaft, als unbeschränkt. Dessenungeachtet circulirt in Italien nur baare Münze. Wir erwähnen dieses schlagenden Beispieles, um die Richtigkeit der gegnerischen Aufstellung darzuthun und Befürchtungen zu zerstreuen, die geflissentlich genährt werden, um den Glauben an angebliche unübersteigliche in der Wirklichkeit aber gar nicht bestehende Hindernisse zu verbreiten.
Deutschland.
( Wiesbaden, 6. August. Es ist sehr verdienstlich, daß Ihre Blätter den Doppel-Kongreß der historischen Specialvereine, welcher im August und September zu Dresden und Mainz gehalten werden soll, mehrfach besprechen. Die Einsicht in die Vergangenheit bringt immer ein um so ruhigeres und richtigeres Verständniß für die Gegenwart in Nähe und Ferne. Die Einladung von Mainz haben Sie vollständig, die von Dresden nur im Auszuge gebracht. An der Elbe hat man sich ein festes, obwohl sehr weites, Ziel gesteckt, und der Vorsitz des Prinzen Johann, Bruders des Königs von Sachsen, bürgt dafür, daß Ernsthaftes und Sachkundiges gewollt wird. In Mainz, wo man ein eigentliches Ziel sich nicht steckte, wird dasselbe der Versammlung überlassen, welche sich demnächst einfindet. In Dresden haben bedeutende Männer aus allen Ge
* Oesterreich hätte den in Dresden angeregten Gedanken, das dort gewonnene Material über die handelspolitische Einigung Deutschlands der Bundesversammlung zur Schlußsaffung vorzulegen, verfolgen sollen, die formelle Entscheidung der Frage hätte die erwünschte materielle Entscheidung von selbst nach sich gezogen..
genden Deutschlands bereits durch Unterzeichnung in der Einladung ihre Anwesenheit und Mitwirkung zugesichert; in Mainz unterzeichnete blos der Vorstand des dortigen Vereins. Wir wollen durch solche Parallele des Aeußeren kein Prognostikon stellen, noch nach Rechts, noch nach Links; wir warten die Erfolge auf beiden Seiten ab und wünschen aufrichtigst, daß der etwaige Wetteifer der guten Sache die besten Früchte bringen möge. Aus der vollständigen Einladung von Dresden, welche uns vorliegt, entlehnen wir, daß man dort schon die Einladung von Mainz hatte, daß man aber vom Begonnenen nicht abgehen konnte. Es heißt: „Als die Vorbereitungen für die Versammlung bereits getroffen waren, ist den Unterzeichneten eine Einladung des Vereins zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Alterthümer zu einer in Mainz am 16. September abzuhaltenden Versammlung von Abgeordneten sämmtlicher deutscher historischer Spec'ialvereiue zugegangen, man hat aber um so weniger geglaubt, in Folge dieser Mittheilung von dem bereits festgesetzten Plane wieder absehen zu müssen, da die Mehrtägige Dresdener Berathung jedenfalls nur dazu diemn kann, die auch in der kürzern Mainzer Versammlung beabsichtigteu Zwecke zu fördern und vorzubereiten." Was also an der'Elbe in mehrfacher Discussion zu Tage tritt und Annahme findet, wird dann für die Versammlung zu Mainz als vollendete Thatsache vorliegen, und Anschluß wird durch bei- gegebene Motive um so leichter herbeigeführt werden, wenn man auch zu, Mainz nach Maßgabe der Umstände, nicht auf einen Tag sich beschränkt, sondern etwa noch den folgenden zugidt. .
4- Wiesbaden, 10. August. In der vorgestrigen Nacht, vom Sonntag auf Montag, brachen zwei in dem hiesigen Amtsgefängnifse inhastirte Gefangene, Zollinger von hier und ein gewisser Schmidt, aus, indem sie sich mittelst ihrer durchschnittenen Betttücher und Bettdecken aus dem Fenster, an welchem sie zwei eiserne Gitter durchgefeilt hatten, in den Hof des Gefängnisses herabließen, das Hofchor erbrachen und dann das Weite suchten. Sie werden nun steckbrieflich verfolgt. — Zollinger war wegen verschiedener Diebstähle zu 4 Jahren Zuchthaus verurtheilt und der andere wegen Vagabundirens in Untersuchungshaft.
0 Wiesbaden, 10. August. Heute Morgen stürzte die Magd des Hrn. Procurator Wilhelmy aus dem Michelsberge dahier aus Unvorsichtigkeit aus dem zweiten Stock auf das Straßenpflaster und hatte das Glück mit dem Schreck davon zu kommen.
TW. Dillenburg, 6. August. Heute wurde in den Assisen die Anklage gegen Anton Müller aus Müschenbach, Amts Hachenburg, verhandelt. Der Angeklagte, 27 Jahre alt, ist bereits mit 1 Jahre Cor- rectionshaus wegen Unterschlagung und Diebstähle bestraft. Er wurde auf den Grund theilweisen Einge- ständnifseS und der Zeugenaussage schuldig erkannt und zu 2 Jahren 4 Monaten Correctionshausstrase mit zu Anfang jeden Quartals emtretender 14 tägiger Einzelhaft, abwechselnd bei Waffer und Brod, verurtheilt.
Vergleichen wir das Verfahren in den Assisen mit den anderen gerichtlichen und Verwaltungsinstitutionen unseres Landes, so ergeben die verschiedenartigen Beobachtungen unverkennbar, daß unsere Gesetzgebung leider nicht gleichförmig, daß sie nicht aus Einem Gusse geschaffen ist. Während der männliche Zeuge bei Amt in der Voruntersuchung mit Aufhebung der 3 ersten Finger der rechten Hand, der weibliche mit Auflegung der rechten Hand auf die Stelle des Herzens schwört, haben beide, wenn sie nachher in öffentlicher Sitzung bei den Assisen vernommen werden, die rechte Hand zu erheben (bei dem Wiesbadener Asfisenhof ist dieß nicht der Fall) , und eine andere Eidesformel zu sprechen. Gehen wir auf die Wahlen zurück, so läßt sich kein bestimmtes Princip in den verschiedenartigen Wahlmanipulationen hinsichtlich der Geschwornen, hinsichtlich der Gemeinde- nnd der Kreisbezirksräthe herausfinden. Wenn es Einem wohlthut, in den Assisen die Anwendung eines bestimmten Strafgesetzbuches und Strafprocesses zu finden, so vermißt man bei den Verhandlungen vor den Herzogl. Justizämtern eine Strafproceßordnung und ein Polizeigesetzbuch.
Castel bei Mainz, 9. August. Heute Morgen wurde auf der Chaussse zwischen hier und Biebrich, nicht weil vom Fort Montebello, eine Leiche gefunden. In der Nähe, etwas feldeinwärts, entdeckte man einen mit Pferden bespannten Frachtwagen, der offenbar der Leitung des Verunglückten übergeben war. Man sagt, derselbe sei stark betrunken gewesen und in Folge hiervon vom Wagen gestürzt.