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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 185. Sonntag den 8. AuM 1853.

DieNassau ss>k «>>»««eine Zeikung" mit dem belleiristische» BeiblattDer Wanderer" erscheint, Evantag» ausgenommen, täglich und beträgt der Präaumeraiiaa-prei- für Wiesbadea und, nach dem neuen Postregulakiv nunmehr auch für den ganzen Umfang diS Ttz irn- und TaltS'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des 'Kostaufschlags 2 f!., für die übrigen Länder des deutsch-ösierreichischen Postoereins, wie für das Ausland'2 ft. 21 fr. Grfcrate werden die dreispaltige Petit« zelle oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung bon Ist. Friedrich, Langgasse 42, auSwärtS bei den' nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Die JoUiragc.

Der Pfälzer Zeitung wird ans sicherer Quelle über die angebliche Vermittlung des Grafen Nesselrode in der Zollangelcgeuheit mitgetheilt: daß das russische Cabinet anfangs ganz der preußischen Anschauung die­ser Frage zuzuneigeu schien. Der Ministerpräsident v. d. Psordten fand jedoch dort im Umgang mit dem Grafen Nesselrode Gelegenheit, diesen von der Loyalität und allgemeinen Zweckmäßigkeit der süddeutschen Vor­schläge vollständig zu überzengen. Der russische Neichs- kanzler hat hierauf seine gewonnene Ueberzeugung auch in Berlin geltend zu machen und auf eine Verstän­digung zwischen den beiden Zollparteien hinzuwirken ge­sucht. Dies scheint jedoch nur lediglich auf vertrau­lichem Weg geschehen zu sein, so daß von einer eigent­lichen Einmischung Rußlands in die Zollfragc nicht wohl gesprochen werden kaun.

Die Kasseler Zeitung bringt folgendes aus Stutt­gart: Die Frankfurter Postzeitung brachte dieser Tage folgenden Eingang zu einem Abdrucke eines Artikels aus der deutschen Chronik:Die in Stuttgart erscheinende deutsche Chronik, bekannt durch ihre nahen Beziehungen zu den einflußreichsten Persönlichkeiten, enthält in ihrer neuesten Nummer rc." Nicht des Artikels wegen, der im Grunde weiter nichts enthält als den Beweis, daß Herr Elsner, der Redacteur des Blattes, wieder einmal für gut fand, einen Seitensprung zu riskircn, um von seiner Chronik reden zu machen, sondern der Zugabe wegen, welche die Frankfurter Postzeitung dem ElSner'schen Artikel an den Kopf setzte, sei bemerkt, daß die Deutsche, früher Ulmer, Chronik dahier genau in denselbennahen Beziehungen" zu den einflußreichsten Persönlichkeiten steht, wie die Frankfurter zu dem hohen Bundestage. Es ist ein bekanntes Manöver ge­wisser Blätter, sich hoher Verbindungen zu rühmen, um ihren Geistes- und Phantasieprodueten einen Relief zu verleihen, ohne welchen wahrscheinlich Niemand auf die­selben achten würde. Der Artikel der Chronik selbst enthält zwei Behauptungen, von denen eine gerade so absonderlich ist als die andere. Die erste lautet dahin, daß die Darmstädter Verbündeten längst darüber einig seien, den Septembervertrag en bloc anzunehmen; der Sinn der zweiten: daß ein Zollverband mit Oesterreich nicht lebensfähig und die Darmstädter Verbündeten ohne Preußen sonder Zweifel verhungern müßten. Nun, qui vivra, verra!

Auch dasDresdener Journal" leugnet, daß die Verbündeten von Darmstadt sich Preußen gegenüber be­reit erklärt hätten, unbedingt auf den Septembervcrtrag einzugehen. In unterrichteten Kreisen wird diese An­gabe "als eine ganz irrige bezeichnet und nur zugegeben, daß die Coalirteu unter gewissen, ihren Wünschen in Beziehung auf die handelspolitischen Bestrebungen Oester­reichs günstigen und von Preußen einzugehenden Be­dingungen eine Neconstituiruug des Zollvereins gutzu­heißen bereit seien, welche als das Ergebniß einer aus Grundlage des SeptcmbervcrtrageS gepflogenen Bera- thung zu betrachten wäre. Das wäre dann etwas ganz Anderes, als jene Zeitungen versichern.

DerWeser-Zeitung." wird von Berlin aus ver­sichert , daß die sieben Regierungen der früheren Koalition eine Zusammenkunft für den 10. Augnst in Stuttgart verabredet haben. Die Wahl des Ortes, von Baiern angeregt, sei darauf berechnet, das schwankende Württemberg wieder zu befesti­gen. (S.u.) Der sächsische Ministers Beust, der bekannt­lich in Leipzig eine Zusammenkunft mit v. d. Psordten hatte, hat sich nach Wien begeben. Es handelt sich für ihn darum, zu erfahren, was Oesterreich schließlich verlange und was es zu bieten im Stande sei. Dem Ergebniß dieser Forschung gemäß soll die Antwort auf die letzte preußische Erklärung, bei der man auch Ba­den und Württemberg zu beteiligen hofft, abgefaßt werden.

Der amtlicheStaatsanzeiger für Württemberg" erklärte am 5. d.: Die Köln. Ztg. vom 2. April und nach ihr der Schwäbische Merkur vom heutigen Tage bringen einen Artikel über das Verhalten der württembergisch en Regierung in d er Zoll- und Handelsfrage, dessen Inhalt, wie wir zu erklä­ren ermächtigt sind, völlig unrichtig ist. (Der Kölni­schen Zeitung erklärte mit den breitgetretenen Phrasen preußischer Blätter, Württemberg sei gegen die Zoll- einig u n g , cs wolle blos einen umfangreichen H a n- delsvertrag mit Oesterreich vermitteln, nach der Ansicht der württembergischen Regierung böten die im Septembervertrage enthaltenen Aufstellungen

kein wesentliches Hinderniß zur Annahme desselben u. s. w., was Allesvöllig unrichtig", also erlogen ist!)

Wir möchten diesen Artikel derN. Pr. Ztg." zur Beherzigung empfehlen, die, wie bekannt, gestern aus diesem Anlaß mit gewohnter Effronterie über die coa- litions-freundliche Presse hergefallen ist, und diese, weil sie die nun von Stuttgart ans ossicicll bestätigten Ansichten ausgesprochen, der Lügenhaftigkeit und gehässiger Um­triebe beschuldigt hat. Das Berliner Corresp. Bureau, welches über den Stand der Dinge wohl bestens unter­richtet sein müßte, bringt dennoch in seiner Nummer vom 5. August die oben widerlegten unrichtigen Be­hauptungen.

Der'Neuen Preußischen Zeitung" schreibt man ans Wien vom 5. August: Der sächsische Minister v. Beust wurde heute von dem Grafen Buol-Schauenstein em- pfangen; über den Gegenstand der Confereuz läßt sich zwar nichts Gewisses berichten, doch kann man beinahe mit Bestimmtheit vermuthen, daß es die handelspoliti­sche Frage ist, durch welche die Mission des Freiherr« Hervorgcrufen worden ist, worauf auch der Umstand Hin- deutct, daß Herr v. Beust von dem Herrn v. Schimpfs begleitet ist, welch' letztererer heute mit dem Ritter von Baumgarten und dem Herrn von Hock eine längere Unterredung hatte. Von gut unterrichteter Seite wird mir die Versicherung gegeben, daß es, sollte Preußen seinen Widerstand gegen die österr. Zumuthung fortzu- führen entschlossen sein, nicht unwahrscheinlich sein dürfte, daß das Beispiel des kleinen Fürstenthums Liechtenstein auch von anderen größeren Staaten nachgeahmt werden wird.

Graf Rechbcrg, der eine politische Mission an die süddeutschen Höfe haben soll, ist in Stuttgart cinge- troffen.

Deutschland.

ich Wiesbaden , 6. August. (Afstsenverhandlung gegen Dr. Joh. Baptist Meyer von Catzenelubogen wegen Schriftfälschung und Betrugs.) Der Angeklagte wurde von den Geschwornen hinsichtlich der Anschul­digung der Schriftfälschnng durch Fertigung falscher Unterschriften unter die Statuten der Unionsgesellschaft für nicht schuldig befunden; dagegen wegen des wei­teren Verbrechens der Schriftfälschung durch falsche Na­mensunterschrift des L. Völkel für schuldig befunden und von dem Assisenhose zu 2 Monaten Corrections- Haus verurtheilt.

Die Staatsbehörde hatte auf 14 Tage Gefängniß angetragen. Die Kosten sind noch nicht festgesetzt.

ft Wiesbaden, 7. August. (Asstsenverhandlung gegen Joh. Jos. Gorg von Arzheim wegen ausge­zeichneten Diebstahls.) Joh. Jos. Gorg 22 Jahre alt, Müller von Arzheim, ist angeklagt in der Nacht vom 24. auf den 25. März in die ebenerdig gelegene Wohnstube des Georg Jachten fuß zu Nievern durch ein von ihm erbrochenes Fenster eiugestiegen und theils aus dieser, theils aus einer gewaltsam eröffneten Com- mode einen Geldbetrag von 9 fl. und mehrere andere Gegenstände im Werth von 4 fl. 22% kr. gestohlen zu haben. Der Angeklagte wurde im Jahre 1849 von dem k. preuß. Assisenhof zu Coblenz wegen Diebstahls zu einer Gefängnißstrafe von 2 Jahren, ferner wegen Diebstahls durch Urtheil der dortigen Correctional-Appellkammer, zu acht Tagen Gefängniß verurtheilt.

Die Asstsenverhandlung leitet derAssiseuvicepräsideut Jeckeln; als Staatsanwalt fungirt Staatsprocurator- Substitut Flach, als Vertheidiger des Angeklagten Procurator H e c s e r.

§ Wiesbaden, 6. August. Wie wir hören, hat der nach unserer neulichen Mittheilung wegen versuchten Hochverraths zu einer einjährigen Correctionshausstrafe verurtheilte Präsident des früheren Arbeitervereines, Scribent Fefbèl von hier, statt den Erfolg der von seinem Principal, Procurator Leisler, für ihn einge­reichten Vertheidigungsschrift abzuwarten, es vorgezogen, von der ihm auch nach seiner erwähnten Verurtheilung gelassenen Freiheit (?!) Gebrauch zu machen und sich heimlich von hier, wie man sagt, nach America zu ent­fernen. An den Steckbriefen für ihn wird wohl jetzt gedruckt werden *).

V Bad Ems, 5. August. Die heute ausgege­bene Cnrliste zählt an 4300 Nummern. Unter den neu Angekommenen ist auch der berühmte Gesundheits­apostel Ernst Mahner.

") In unserer Officin noch nicht!

Anmerk, ves Setzers.

V Dillenburg, 5. August. Asstsenverhandlung gegen Elisabetha Stecker aus Rennerod wegen Schriftfälschung.

Präsident: Hofgcrichtsrathv.Bicrbrauer, Staats­anwalt: Staatsprocurator Lautz, Vertheidiger: Procu- rator Keller.

Elisabetha Stecker aus Rcntierod, 17 Jahre alt, ist angeklagt, in ihrer Eigenschaft als Amtsbötin auf einem ihr von der Posthälterei Rennerod übergebenen, an den Pfarrer Wagner in Seck adressierten Brief, den darauf vorgemerklen Portobetrag in der Weise verän­dert zu haben, daß derselbe zu ihren Gunsten 6 Kreu­zer mehr betrug, und hat sich die Angeklagte demzufolge auch diesen Betrag von dem Adressaten des Briefes auöbxzahlen lassen. Bei ihrer Zurückkunft nach Hause bemerkte ihr Vater, der eigentliche Amtsbote Stecker, daß sie bei dem eingenommenen Gelde 6 Kreuzer zu­viel habe, und nachdem er sie hierüber genau und ernstlich befragt, gestand sie ihrem Vater auch ohne Umschweife das verübte Verbrechen. Stecker verfügte sich hierauf sofort zu Pfarrer Wagner und erstattete demselben die zuviel erhobenen 6 Kreuzer auch wieder zurück. Pfarrer Wagner zeigte indessen die Sache an, und es wurde demnächst eine Untersuchung gegen die Angeklagte cingelcitct. Der Leumundsbericht, sowie die übrigen vorgelegten Zeugnisse lauten insgesammt sehr günstig für die Angeklagte, da sie jedoch von den Zeu­gen der That überwiesen wird, so wird sie von den Geschwornen des Verbrechens für schuldig erkannt und von dem Assisenhofc zu einer Correctionshausstrafe von 2 Monaten und zum Ersatz von 44 fl. 8 kr. Unter» suchnugs kcksten verurtheilt.

V 'Dilleubrrrg , 5. August, Nachmittags 2 Uhr. Asstsenverhandlung gegen Job. Chr. Hauch (Hölzchen) ans Weilburg wegen Schriftfälschung.

Präsident: Hofgcrichtsrathv. Reichen an, Staats­anwalt: Staatsprocurator Lautz, Vertheidiger: Pro­curator Keller.

Joh. Christ. Ludw. Hauch, genannt Hölzchen, 31 Jahre alt, Bäcker und Wirth von Gewerbe, ist ange­klagt, die Namensunterschrift seines Oheims F. C. Hauch unter eine Bürgschaftserklärung, wonach sich derselbe als Bürge und Selbstzahler eines von dem Angeklagten auf» genommenen Capitals von 150 fl. hinstellt, persönlich geschrieben zu haben.

Der Äugeklagte wollte im Januär 1851 bei dem Schneider Äug. DonnerShauseu von Weilburg ein Ca­pital von 150 fl. ausnehmen, was' ihm von Donners­hausen auch gegen einen Schuldschein mit der Bedin­gung zugcstanden wUrdè , daß er außerdem einen zah­lungsfähigen Bürgen und Selbstzahler stelle. Ange­klagter erklärte hierauf, daß cr diesen in der Person seines Oheims F. C. Hauch stellen wolle, was der Gläubiger auch einging. Hierauf verfügte sich der An­geklagte mit dem anfgestellten Schuldscheine hinweg, und .brachte er auch richtiig einige Zeit hierauf diesen mit der gewünschten Bürgschaftserklärung seines Oheims wieder zurück. Später, als das Capital gekündigt wurde, und der Angeklagte zur Zahlung unfähig war, stellte es sich heraus, daß die Bürgschaftserklärung keine ächte, sondern eine gefälschte sei, worauf hin die Unter­suchung gegen den Angeklagten eingeleitet wurde.

In seinen VermögcnSvcrhältnissen ist der Angeklagte sehr zurückgegangen und soll sich in letzterer Zeit auch dem Trunke ergeben haben. Die eigentliche Thatsache leugnete der Angeklagte nicht, er gesteht vielmehr ein, daß er die Namensuuterschrift selbst geschrieben habe, und wird demzufolge von den Geschwornen für schuldig befunden, von dem Gerichtshöfe zu einer Corrections- Hausstrafe von einem Jahr und zum Ersatz von 46 fl. UntersnchuugSkosten verurtheilt.

Miltenberg, 5. August. Heute Morgen M 9 Uhr ist die erlauchte Prinzessin von Braga n z.g., Gemahlin Dom Miguels, von einer Tochter ent­bunden worden. Mutter und Kind befinden stcb 'wohl. Die Niederkunft, zu deren Feier Deputationen der an­gesehensten Familien Portugals auf dem Schlosse Heubach eingetroffen waren, hat mit allen bei Gebur­ten von Prinzen von Geblüt üblichen Formalitäten statt­gefunden.

Stuttgart, 2. August. Der König ist diesen Morgen von hier abgcreff't, um sich nach Badenweiler zum Gebrauche der dortigen Bäder zu begeben.

Karlsruhe, 5. Aug. Das heute erschienene Re­gierungsblatt Nr. 37 enthält die Instruction zum Voll­zug des Gesetzes vom 14. Febr. 1851 über das Ver­eins- und Versammlungsrccht.

Bon der Murg, 2. Aug. Das Gesuch wel