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Nassauische Allgemeine

Mittwoch -e« 4. August

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DieÄaffait^d* Rllqemclne ^eittiug'1 mit dem beaetrijlif*cn BeiblattDer aSantcrer erscheint, Sonmaqs ausgenommen, täglich unb beträgt der PränumerationSpreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postrcglllativ nunmehr auch für ben ganzen Umfang des Thurn- und Taris'schen PerwaltungSbezirks mit Inbegriff des Postaufschlags 2 fl., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PoswereinS, wie für das Ausland 2, fl. 24 fr. Inserate werden die dreispaltige Petit- jeilc oder deren Raum mit 3 le. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgassc 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen:

Die Kurhefsische Chrourede

K Es ist mir ausgefallen , daß die Thronrede des Kurfürsten von Hessen, wie sie die Nr. 168 Ihres Blattes enthält, in der konservativen Tagespresse nicht die Besprechung und Anerkennung gefunden hat, welche sie in der That verdient. Mag sie der Feder des viel verkannten Ministers Hasscnpflug entflossen sein oder einen anderen Verfasser haben; so ist so viel gewiß, daß sie mit eben so großer Sachkenntnis, als Entschie­denheit die Gebrechen audeutet, welche die Monarchie den neuen Verfassungsurkunden oder andern revolutionären Papierstücken zu verdanken hat. Diese Offenheit ist ehrlich und verdient das nothwendig ge­wordene Beispiel, die den Bestand und das Wesen der Monarchie gefährdenden Gebrechen aus derselben zu be­seitigen, allseitige Beachtung.

Wer auch nur einige Bekanntschaft mit der Ge­schichte und dem StaatSrecht und wer auch gerade keine große und vielseitige praktische Befähigung hatte, konnte doch der kurhessischen Verfassung vom Jahr 1831 keine lange Lebensdauer versprechen. Sie buhlte mit der VolkSsouverainetät und mit der Beamteuhoheit, theilte, das Ausland nachäffend, die Staatsgewalten und hob damit nicht nur die nach dem monarchischen Principe durchaus erforderliche E i n h e i t u n d Fülle aller dem Monarchen zustehenden Hoheitsre chte auf, sondern mußte auch bei einem Conflict dieser getheilten, der Einheit beraubten Gewalten die Staatsmaschine gänzlich stille stellen, wenn man diese Einheit nicht wie­der mit Gewalt Herstellen oder der Revolution gänzlich verfallen wollte.

Die gedachte kurhefsische Verfassung, welche überdicß viel zu viel Marburger Kathederstaub an sich trug, taugte deßhalb für einen monarchischen Staat durchaus nichts und sind die letzten beklageuswerthen Wirren in Kurhessen nicht nur den revolutionären Gelüsten der kurhessischen Beamten und der bekannten directen und in- directen Aufhetzung derselben durch eine nun ausgegcbeue^ damals aber mit der bekanntenEhre" identische Politik, sondern auch ihr der Verfassung zuzu­schreiben. Monarchische Principien lassen sich nie und nimmer mit republicanischen Einrichtungen vereinigen und ein Staat, welcher dem allgemeinen Stimmrecht, der Volkssouveränetät und der Theilung der Gewalten hul­diget, ist in der Wirklichkeit eine Republik und wenn an seiner Spitze auch ein Monarch steht. Transactionen zwischen sich einander widersprechenden Staatsprincipien führen zum Uebel, wie die Geschichte aller Zeiten, na­mentlich auch die der Julirevolntion und der letzten vier Jahre gelehrt hat. Mit Recht accentuirt daher die gedachte'Thronrede wirkliche Stände des Landes und nennt die .Volkshoheit einen g o t t f e i n d l i ch e n Gedanken. Mit gleichem Recht bezeichnet die Thronrede den die Steuern verweigernden Beschluß der letzten kur­hessischen Ständeversammlung als einen Act des Auf- ruhrs. Schon durch die Wahl des Demokraten Baier- Hofer zu ihrem Präsidenten hatte sie Zeugniß davon abgelegt, mess' Geistes Kind sie sei durch ihre Stcuerverweigerung sekte sic ihrem Werke die Krone auf. Das freie Riecht der SteuerverWeige­rung hat in deutschen Monarchien den Ständen noch nie zugestanden und kann der Volksvertretung auch nicht zugestanden werden. Denn wollte man cs ihr zu­gestehen ; so würde man ihr nicht nur das Recht der Mitregierung, sondern die höchste Gewalt im Staate zugestehen, was den Begriff der Monarchie gänz­lich aufhebcn würde. Wer der Volksvertretung das ab­solute Steuervcrweigeruugsrecht eiuränmcn wollte, der müßte ihr consequenter Weise auch das Revolutionsrecht vindiciren und die Volkssouveränetät auf breitester Basis anerkennen.

In unserem Lande haben wir freilich auch die de­mokratische Abgeschmacktheit erlebt, daß die Linke der Märzkammer die im Budget aufgenommenen Staats­ausgaben zwar genehmigt hatte, aber die dazu erforder­lichen Steuern verweigern wollte. Der Einsicht und der: Vaterlandsliebe der Rechten hatten wir es nun frei­lich zu verdanken, daß es der Linken nicht gelang, den Staatskörpcr zu lähmen und kurhessische Zustände bei uns herbeizuführen.

Die kurhessische Thronrede hebt auch hervor, daß sogar die Organe der Staatsgewalt durch die von ihr erwähnten den revolutionären Ideen entsprungenen Irrthümer , verblendet worden seien und dadurch dem Lande nochauszutragende" Lasten aufgebürdet chatten. Als die kurhessischen Verfassungswirren so in recht schöner Blüthe standen, hörte man selbst von |

sonst monarchisch-gesinnten Männern die renitenten kur- Hessischen Beamten und Offiziere ob ihrer Gcsinnungs- tüchtigkeit loben, und diejenigen wenigen besonnene» Beamten, welche diesem Lobe nicht beistimmen wollten, als Absolutisten verdächtigen. Die Zeit, welche so vie­len politischen Irrsinn in den letzten Jahren geheilt, hat auch hierüber besseren Ansichten Eingang verschafft. Mnn auch manche oder vielleicht viele jener renitenten Staatsdiener durch unglückliche Bestimmungen in der kurhessischen Verfassung wirklich in ihrem Gewissen einen Grund zur Renitenz' finden zu müssen glaubten; so werden doch sicherlich diejenigen, welche die kurhessischen Zustände und Wirren nn besungen von Anfang an mit klarem Auge und reinem Herzen beobachtet haben, den­jenigen Recht geben müssen, welche behaupten, daß die Matadors weiter nichts im Schilde führten, als die Beamtensouvcränktät, die schlechteste, erbärmlichste und perfideste Staatsbchcrrschungsform zur vollen Geltung zu bringen. Der kurhefsische Bauer und Bürger ist freilich recht sehr zu bedauern, daß er für solche treu­lose und verbrecherische Gelüste mit dem Schweiße sei­nes Angesichts die Zeche bezahlen muß. Auch in einem anderen Lande sind, wie diejenigen wissen, die hinter die Coulissen zu schauen vermögen, einige schwache Ver­suche gemacht worden, diese Souveräuelät zu erringen; die Acteurs waren aber freilich so plump und so un­verständig, daß diese Versuche gänzlich mißlangen, weß- halb man M denn genöthigt sah, sich auf andere Ge­biete zurückzuziehen, von welchen aus man maskirt das­selbe Ziel mit einiger Zuthat von Heuchelei zu verfol­gen sich bestrebt.

Die IoUsrage

Ter N Cörr. derK. Z." gibt folgenden Aufschluß über die' Haltung Würtembergs: Schon nach Abgabe der preußischen Erklärung vom 7. Juni gab sich im würteMbergischen Ministerium die Meinung kund, daß Preußen die in Vorschlag gebrachten Zolleinigungsplane keiüeWlls annehmen werde noch könne, und es wurde darauf würtembergischerseits hingewirkt, bei den silbrigen Coalitionsstaaten das Fallcnlafsen dieses Projectes, wie es in dem Wiener Vertragsentwürfe B. aufgestellt ist, zu vermitteln und nur auf einem umfangreichen Han­delsverträge mit Oesterreich zu bestehen. Diese Auf­stellung, welche Anfangs in sehr milder Form auftrat, fand bei den übrigen Koalitionsregierungen keinen An­klang und wurde namentlich von Bayern und Sachsen entschieden bekämpft. Einige Zeit später, etwa nach Angabe der preußischen Erklärung vom 1. d. M., wo­zu noch der Umstand kam , daß man sah, wie Oester­reich mit seinen Versprechungen der Garantie der Zoll- Reveuuen keinen Ernst mache (? diese ist wie bekannt schon längst geleistet worden) , und nachdem später der diesseitige Gesandte in Petersburg, General v. Rochow, in Stuttgart Aufklärungen über die hiesigen Intentionen gab, erklärte sich die würtembergische Regierung in einer Denkschrift an die übrigen Theilnehmer der Koalition ganz entschieden gegen die Zolleinigung, -indem sie in der besagten Denkschrift nachwies, wie Preußen auf diese Forderung uiemcls eingehen werde, und demnach, diese auch nicht aufrecht zu erhalten sei. Die würtem-' bergische Regierung wies ferner nach, daß die im Sep­tembervertrag enthaltenen Stipulationen kein wesentliches Hinderniß zur Annahme desselben darbieten, indem ein­zelne Abänderungen gewiß, so weit sie den süddeutschen Staaten nachtheilig seien, bewerkstelligt werden könnten, so daß dieser Umstand keine Veranlassung zu einer Ver­zögerung geben möchte. Hingegen müßte die Koalition auf entschiedene Garantien dringen, die Preußen schon von vornherein zu geben hätte über den nach Berathung des Zollvertrages sestzustellenden Sondervertrag mit Oesterreich ; diese Garantiern müßten sich sowohl in Bezug auf die Zeit, wann die Verhandlungen mit Oesterreich zu beginnen hätten, als auch über den Um­fang und die Tragweite derselben erstrecken und in bün­diger Form, wo möglich beim Beginn der Verhandlun­gen über Reconstituirung des Zollvereins, abgegeben werden, ja, gewissermaßen als erster und integrirender Theil diesem Vertrage einverleibt werden. Die übrigen Coalitionsstaaten, insbesondere wiederum Baiern und Sachsen, lehnten diesen Vorschlag entschieden ab und beharrten bei dem von ihnen eingenommenen Stand- punct, worauf dann Würtemberg sich von der Bethei­ligung an der Erklärung zurückzog. Jetzt verharrt Wür­temberg nicht nur bei seiner in der Denkschrift nieder­gelegten Meinung, sondern sucht auch die anderen Staa­ten der Koalition zu dieser seiner Auffassung herüber zu

ziehen, indem es sich davon eine Ausgleichung mit Preußen verspricht, was allerdings Wahrscheinlichkeit für sich hat.

Die Frage der deutschen Zolleinigung steht, so wird derA. 3 " geschrieben, was die Verneinung Preußens betrifft , bis heute noch aus demselben Flecke. Sonst macht sie, was man dagegen auch einwenden mag, in allen Richtungen stille Fortschritte und erobert sich im­mer mehr Boden allwärts in Mitteleuropa. Die kai­serliche Regierung erhält von diesem erfreulichen Fort­gänge solche greifbare Beweise, daß es ihr nicht in den Sinn kommt, jetzt auf halbem Wege stehen zu bleiben, oder einem ab- lenkenden Compromiß zuzustimmen. Oe­sterreich hält unerschütterlich fest an seiner Fahne, die in den Jahrhunderten der Reichsgeschichte sowie im deutschen Bundesrechte wurzelt, und daß auch die Re­gierungen der darmstädter Uebereinkunft, selbst wenn sie nicht bei allen Schritten gemeinsam vorgehens, bei der­selben bundestreu anshalten werden, dafür bürgt vor Allem Pf c , E h r e und das eigene Interesse dieser Staaten. Darüber Zweifel zu hegenist nach Allem, was geschehen, wohl Niemand berechtigt. Unter diesen vollgiltigen Voraussetzungen kann aber die gegenwärtige particularistische Zolleinigungspolitik Preu­ßens, welche, offen gesagt, in ihrem letzten Grunde nur lediglich eine Politik der Furcht und Eng­herzigkeit zu sein scheint, unmöglich zu einem günstigen Ziele führen. In Oesterreich hat die mittel­europäische Idee auch beim Volke bereits feste Wurzeln geschlagen, und man muß wirklich staunen, wie rasch dies gegangen ist. Es gilt Solches nicht blos von den deutschen Kronländcrn, sondern es gilt ganz besonders auch von den u u ga rischen L a n d c s t h e i l e n und Siebenbürgen. Dort ist gegenwärtig nächst dem ritterlichen Kaiser nichts so populär als die Zolleinigung mit Deutschland, wovon jenes Land freilich auch einen überaus reichen Segen zu erwarten hätte. Schon jetzt hat man jenseits der Leitha die Erfahrung gemacht, von welch' großen Vortheilen für die Production und den Absatz Ungarns der Wegfall der Binnenzolllinien gegen das übrige Oesterreich sofort begleitet war, einer wie viel größeren Nachfrage und wie viel höhern ,Be- werthnng sich seine kostbaren Producte jetzt schon im Vergleiche mit früher erfreuen, und man begreift voll­kommen, daß dies nach dem Zollanschlusse an ganz Deutschland in noch weit höherem Maße der Fall sein wird als bisher.

DieOesterreichische Correspondenz" berichtet: Wie man vernimmt, ist das souveräne Fürsten­thum Lichtenstein dem kaiserl. österreichi­schen Zoll- und Steuergebiete mittelst eines am 5. Juni abgeschlossenen und am 5. Juli l. J. beiderseitig r atificirtcn Staats Vertrages beigetreten,

Wir haben bereits gemeldet, daß in dem Minister­rathe, der der preußischen Erklärung vom 20. v. Mts, voranging, der König mit großer Lebhaftigkeit für die baldige Entscheidung der Zollfrage gesprochen habe, da seine Regierung ihren guten Willen, den Zollverein in erweitertem Umfange zu erneuern, gezeigt und alle Mittel zu diesem Zwecke erschöpft habe; im Falle seiner Auflösung werde Preußen mit Norddeutschland den eng­sten Hau'delsbund stiften. So viel wir wissen, ist Han­nover zu einem solchenengsten Handelsbunde" nichts weniger als geneigt, und es gehören zu Norddeutschland auch noch andere Staaten als Preußen und der Steuer­verein; zudem ist ein norddeutscher Handelsbund gleich­bedeutend mit Freihandel und würde einen großen Theil von Preußen ruiniren.

Von verläßlicher Seite hören wir (sagt ein Cor- respondent derA. Z."), daß von preußischer Seite Verhandlungen wegen Abänderung verschiedener Puncte des Septembervertrags mit Hannover's Regierung an­geknüpft worden sind, was eine nochmalige Berathung dieses Gegenstandes von den Kammern zur unmittelba­ren Folge haben wird.

In 'Stuttgart ging das Gerücht, Herr v. Neu­rath, der Minister des Auswärtigen, habe aus Anlaß der Schwankungen Württembergs in der Zollfrage um Enthebung von seinem Posten gebeten. Noch scheint aber in dieser Beziehung nichts Sicheres festzustehen.

DieNeue Preußische Zeitung" angelt heute nach Hamburg und meint, es wäre doch gar schön, wenn die alte und reiche Hansestadt dem preusischeu Zoll­vereine be treten würde, als Entgelt dafür würde natür­lich Preußen eineentschiedene Rückkehr zu einem ge­sunden Tarifsystem," resp, zum Freihandel antteten.