Nassauische Allgemeine
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Das napoleonische Kaiserthrrm
Unter der Ueberschrift: „Geheimer Vertrag der drei nordischen Mächte," bringt das „Chronicle" die Nachricht, daß am 20. Mai 1852 von Oesterreich, Preußen und Rußta nd eine das napoleonische Kaiserthum betreffende Uebereinkunft unterzeichnet, ratificier und ausgewechselt worden sei. Das Document ist unseres Wissens noch in keinem europäischen Blatte erwähnt worden. Auch das „Chronicle" gibt nicht den Wortlaut desselben, sondern nur den wesentlichen Inhalt. Dieser ist ungefähr folgender: In Anbetracht, daß die Grundlage der europäischen Ordnung das erbliche Recht ist; daß zwischen allen europäischen Staaten eine Gemeinsamkeit der Interessen und der Verantwortlichkeit (solidarité) besteht; daß der Graf von Chambord, das Haupt des Hauses Bourbon, das erbliche Recht in Frankreich repräsentirt; daß Louis Napoleon Bonaparte's Herrschaft nur eine de facto ist, und sich nicht auf das vorgebliche Recht des Kaisers Napoleon stützen kann, indem Letzterer, im ersten Artikel des Vertrages von Fontainebleau für sich und seine Nachkommen freiwillig abgedankl hat, eine Abdankung, welche durch seinen nachherigen Vertragsbruch nicht entkräftet werden konnte; — daß iiber Dem schon der Ursprung der gegenwärtigen Negierung des Präsidenten der französischen Republik eine Verneinung des erblichen Rechtes ist, aus diesen und vielen andern Gründen halten es die drei Mächte für ihre Pflicht, folgende gemeinsame und bindende Beschlüsse zu fassen: Für den Fall, daß der Prinz Louis Bonaparte sich durch das allgemeine Stimmrecht zum lebenslänglichen Kaiser ernennen ließe, ihn nicht eher anzu- erkennen, als bis derselbe sich verpflichtet haben würde, erstens die bestehenden Verträge ’ zu achten, zweitens keine Ausdehnung der territorialen Grenzen Frankreichs anzustreben, und drittens jedem Versuche zur Gründung einer Dynastie feierlich zu entsagen. Für den Fall aber, daß der Prinz Louis Napoleon sich zum erblich c n Kaiser ansrufen läßt, werden die Mächte ihn nicht anerkennen, au alle europäischen Regierungen ihren Protest richten und sich über die weiter zu ergreifenden Maßregeln berathen-. In dem Falle, daß Louis Napoleons Regierung durch eine Volks- oder Militär r ev o l uti o n gestürzt wird, oder einfach durch seinen Tod erlischt, "erkennen die Mächte die Ansprüche des Grafen von Chambord auf den französischen Thron als die allein giltigen an nnd verbinden sich, durch jedes in ihrer Gewalt stehende Mittel seine Wiedereinsetzung zu bewirken. Zugleich protestiren sie jedoch im Voraus gegen die Anmuthung, daß sie die Unabhängigkeit Frankreichs antasten wollen. Frankreich steht es frei, seine innere Regierung nach eigenem Ermessen zu organisiren, und die Mächte verwerfen das constitutio- nel genannte System so wenig, wie irgend ein anderes. Aber die Anerkennung des legitimen und erblichen Königthums geht nicht Frankreich allein, sondern ganz Europa an. Sie ist ein nationales Princip für Frankreich und ein internationales für die übrigen europäischen Mächte. Der Vertrag ist, gleich dem vom 26. September 1815, im Namen der allerheiligsten und untheilbaren Dreieinigkeit abgeschlossen worden, und ist unterzeichnet: Franz Joseph. Friedrich Wilhelm. Nikolaus. Die in dem Vorstehenden enthaltene Auffassung der französischen Verhältnisse ist, wie man sich erinnern wird, genau dieselbe, welche der Pariser Times-Correspondent schon vor längerer Zeit (während des Aufenthaltes des Kaisers Nikolaus in Wien), als Ergebniß eines russisch-österreichischen Notenwechsels und russisch-österreichischer mündlicher Verabredung mitgetheilt hat. Von einem Vertrage freilich wußte der Times- Correspondent damals nicht. Dieser Vertrag, wenn er wirklich besteht, dürfte kaum je zur Ausführung gelangen. Was die gewünschten Garantieen betrifft, so wird L. Napoleon diese schon geben.
Ueber den „Vertrag der drei nordischen Mächte" äußert die Times: „Wir glauben nicht recht an die Echtheit des von einem unserer College» mitgetheilten Actenstückes, und müssen, bis wir eine positivere Bekräftigung erhalten, die Existenz eines solchen Vertrages stark bezweifelt!; denn es wäre ein Act so unpolitischer Unbesonnenheit, daß man ihn mit der bisherigen Haltung Europa's, Louis Napoleon gegenüber, nicht in Einklang bringen könnte. Wir sehen keinen genügenden Grund, warum die fremden Mächte die Ansprüche des Grafen von Chambord ausschließlich und voreilich anerkennen sollten, bevor irgend eine Partei unter den Franzosen selbst den Versuch gemacht hat, ihn zurückzu-
rufcm Wir können uns kaum etwas denken, was so geeignet wäre, die Annahme des erblichen und unbeschränkten Kaisertitels zu beschleunigen, wie der Versuch von Seiten des Auslandes, die, nach L. Napoleons Behauptung, ihm durch den Volswillcn übertragenen Rechte zu umgräuzen und festzustellen. Wenn endlich das Kaiserreich proclamirt wird — woran nicht zu zweifeln ist —, würde dieser officiöse Streich nur als Vorwand zur Unterbrechung der friedlichen Beziehungen Europa's dienen und könnte zu den bedenklichsten Folgen führen. Aus diesen Gründen haben wir einigen Argwohn gegen die Richtigkeit der erwähnten Mittheilung ; denn obgleich der von uns selbst im Frühjahr veröffentlichte russisch-österreichische Schristcnwechiel ohne Zweifel zu denselben Schlußfolgerungen führte und ähnliche Entschlüsse herbeiführen dürfte, so können wir uns doch kaum denken, daß die Souveräne und Staats - männer des Nordens den überlegten Entschluß fassen konnten, nicht nur die Punkte der heiligen Allianz, sondern der Coalition von Pillnitz durch einen feierlichen Vertrag zu erneuern. Wir zweifeln nicht, daß die drei nordischen Höfe über die künftige Politik Frankreichs Erklärungen gewechselt, und für den Fall einer Angriffs- Bewegung von Seiten Napoleons über gemeinsame Tactik sich vollkommen geeinigt und verständigt haben; aber starken Grund haben wir, zu zweifeln, daß irgend welche positive Punkte als Richtschnur und Begränzung ihrer künftigen Politik im Voraus angenommen worden sind; und für noch fraglicher halten wir die Existenz eines Vertrages, welcher gerade die Gefahren, denen er begegnen soll, herausfordern und Hervorrufen könnte". Daily News nnd Globe wollen der Enthüllung des Chronicle auch keinen blinden Glauben schenken. Letzteres Blatt deutet sogar auf die Möglichkeit, daß der Vertrag in der gegebenen Fassung von bonaparlistischer Seite veröffentlicht worden sei, weil seine Wirkung auf den französischen Volksgeist nur dem Kaiserreich in die Hand arbeiten könne. Andere Blätter sind überzeugt, daß der Vertrag jedenfalls von der nordischen Diplomatie deö- avouirt werden wird.
Von diesem Vertrag nahmen bisher nur zwei französische Blätter Notiz. Während eine in der Regel gut unterrichtete Korrespondenz die Mittheilung des „Mor- ning Chronicle" geradezu für eine Erfindung erklärt, zu welcher es einer starken Fantasie nicht einmal bedurft habe, bemerkt E. v. Girardi» in der „Presse" etwas zurückhaltender, „er werde beweisen, daß dieses Acten- stück auf keiner soliden Grundlage beruhe und daß eine Besprechung desselben z» seiner Beseitigung ausreiche". Dagegen bemerkt auch „Assemblee nationale" in positiver Weise, ein solcher Vertrag bestehe nicht."
Die ZoUfrage.
Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei ist so eben ein Werk: „Die Wiener Zollkonferenzen, ein getreuer Abdruck der wichtigsten Verhandlungsstücke nebst einer Vorrede betitelt, hervorgegangen. Nachdem die Vorrede den geschichtlichen Entwicklungsgang der deutsch-österreichischen Zoll- und Handelsfrage bis zum Abschlusse der Wiener Conserenzen beleuchtet hat, geht sie zur Widerlegung der gegen die österreichischen Vorschläge erhobenen Einwürfe über. Diese Einwürfe — sie sind schon so mehrfach und mit so sinnreichen Argumenten so oft widerlegt worden, daß wir uns der Nccapit»lation derselben entheben zu können glauben. Wer wüßte nicht jetzt, daß gerade die von Oesterreich vorgeschlagene Re- venüentheilnng die größere Billigkeit und Zweckmäßigkeit für sich hat? Wer möchte bezweifeln, daß, wenn man endlich will, die Bevölkerungsziffer immerhin in die bezügliche Combination, als besonderen Factor ein- bezogen werden kann? Wer wird noch die Verschiedenartigkeit der Bildungsstufen in Oesterreich allzuhoch anschlagen, der das bedenkt, daß gerade von diesem Standpuncte der deutschen Industrie wahrhaftig keine Gefahr droht? Und ist manches Gebiet des östlichen Preußens in dieser Hinsicht nicht den gemeinten Gebieten Oesterreichs ähnlich? Dies Alles ist schon oft und mit Nachdruck ausgesprochen worden.
Der Verfasser der Vorrede hat das Verdienst es in lichtvoller und überzeugender Darstellung nochmals vorgeführt zu haben. Bezüglich des Verhältnisses zu Italien bringt er folgende bemerkenswerthe Aeußerung: „Man beanstandet, daß nach dem Entwürfe der Zollverein in vorhinein seine Zustimmung zur Zollgemeinschaft mit jenen Staaten Italiens geben solle, welche Oesterreich noch während der Dauer' des Handelsvertrages in sein Gebiet aufnehmen würde; allein man
übersteht absichtlich, daß diese Zustimmung bloß auf die etwaige Aufnahme Toskanas und des Kirchenstaates in den österreichischen Zollverband sich bezieht, daß sie an die Bedingung geknüpft ist, daß diese Staaten gleich Oesterreich die Einrichtungen des Zollvereins annehmen, daß eine Handelsverbindung mit jenen wohl gelegenen an allen Schätzen der Natur reichen aller industriearmen Ländern mit ihren ausgedehnten Küsten an zweien der belebtesten Meere Deutschlands, feinem Gewerbsfleiße und seinem Handel nur von Nutzen sein könne, und daß bei dem Umstande, als diese Länder an den gemeinsamen Einkünften nur im Verhältnisse ihrer Zolleinnahme bis zum Augenblicke der Zolleinigung Theil nehmen, von finanziellen Besorgnissen keine Rede sein könne."
Zum Schluffe sagt er: „Die in Wien entworfenen Verträge sind allseitig vortheilhaft, sie sind mit geringen Opfern ausführbar, sie sind ein wirksames und, man muß nach dem Scheitern der Dresdener Projecte ein- gestehcn, das einzige Mittel zur Herstellung und dauernden Befestigung der Eintracht und Einigkeit unter den deutschen Fürsten und Völkern. Abgesehen von Denjenigen, die an Einzelnheiten Anstand nehmen, oder welchen die Zolleinigung auf Grund des in Wien ausgearbeiteten Tarifs als ein Hinderniß des Freihandelssystems erscheint, von dessen Einführung sie träumen, ist nur jene Partei in Deutschland gegen den Abschluß, welche noch immer bedauert, daß im Jahre 1850 der deutsche Bund nicht gesprengt und an seine Stelle irgend eine particularistische Verbindung unter Vielen oder Wenigen gebildet wurde, und welche den Zollverein , in seiner ursprünglichen nationalen Bestimmung entfremdend und seine Trennung >von Oesterreich verewigend, als ein Mittel zur Gründung eines solches Sonderbündnisses für die Zukunft aufgespart wissen will."
Dem Fr. Journ. wird geschrieben: Die „Spener'sche Zeitung" hat behauptet, daß die bei den Zollvereinscor- respondenten Hieselbst angestellten Haussuchungen ohne Resultat geblieben seien. Dieß ist jedoch nicht der Fall. Im Gegentheil haben jene Nachforschungen zu überraschenden Aufschlüssen über den literarischen Apparat geführt, welchen man aufgestellt hat, um Preußen in der Zollvereinsfrage mürbe zu machen. In Bezug auf die Haltung der „Spener'schen Zeitung) ist die erwähnte Maßregel freilich ohne Wirkung geblieben, denn diese ist fortwährend daraus gerichtet, die Nachgiebigkeit Preußens in der Zollfrage zu prophezeihen. Man weiß jedoch, daß die dürren Gefilde des Herrn Spener aus einer Quelle bewässert werden, deren ausländischen Ursprung denn auch bei Gelegenheit der Haussuchungen entdeckt worden ist. Wir geben dieje Mittheilung ohne Commentar.
Der „Nürnb. Corresp." sagt: Auf Antrieb des Grafen Nesselrobe bearbeitete der russische Gesandte am preuß. Hofe, Baron von Budberg, eine Denkschrift über die handelspolitische Frage, welche vor etwa 14 Tagen mit einer Note allen deutschen Regierungen zugegangen ist. Ueber den Inhalt derselben verlautet noch nichts. Das Factum selbst ist vollkommen verbürgt.
Die „Nationalzeitung" ist heute auch zu der Ueberzeugung gelangt, daß die „Darmstädter Coalition" mit Oesterreich noch immer Hand in Hand gehe, und gerade wie der Kaiserstaat die Zolleinigung erstrebe.
Der N Korrespondent der „Kölner Zeitung" schreibt aus Berlin vom 30. Juli: Heute kam der Ministerpräsident von seinem Landsitze in der Lausitz zur Stadt, um laufende Geschäfte im Ministerium zu erledigen und Vortrag beim Könige zu halten. In der Zollangelegenheit ist der Beschluß gefaßt, einstweilen nach der am 20. d. M. abgegebenen Erklärung nichts Positives weiter zu unternehmen, bis spätestens am 16. August die Erwiderungen auf die vorgenannte Erklärung eingelaufen feien; denn die Erklärung der fünf Coalitionsstaaten in der Sitzung vom 20. d. M. nimmt lediglich Bezug auf die Abgabe der preußischen Erklärung vom 7. v. M., gegen welche sie auch nur gerichtet ist. Es liegt nm? noch die Erklärung vom 1. d. M. und die inhaltsschwere vom 20. d. zur Beantwortung der Coalition ob. Hier ist nun beschloffen, bis zur Abgabe dieser Erklärung nichts zu unternehmen und auch nur dann fernere Konferenzen eintreten zu lassen, wenn am 16. August die Erklärung abgegeben wird; unterbleibt diese, so werden die Sitzungen so lange suspendirt, bis die Erklärung übergeben. (So denkt man sich das Wesen eines Prâclusivter- mins.) Da man dieses gegnerffcherseits auch weiß, so wird man sich sicher bemühen, um nicht noch längeren