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Nassauische Allgemeine

2Fr >«« Dicnstag den 3. AWft /W«.

DitSlaffav,^»« AUacnitint Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Prännmtration-preiS für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulaiiv nunmehr auch fit den ganzen Umfang des Thurn- und Tails'schcn PerwaltnngâbezirkS nur Inbegriff des Postaufschlags 2 fl., ,ür die übrigen bänder des deutsch-österreichischen Postve ein--, nue für das Ansland 2 st. 24 fr. - Inserate werden die dreispaltige Petit- zelle oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. I r i edr i ch, banggaffe 42, auSwârtS bei den nächstgelegenen Postämtern, ji: machen.

Das napoleonische Kaiserthrrm

Unter der Ueberschrift:Geheimer Vertrag der drei nordischen Mächte," bringt das Chronicle" die Nachricht, daß am 20. Mai 1852 von Oesterreich, Preußen und Rußta nd eine das napoleonische Kaiserthum betreffende Uebereinkunft unterzeichnet, ratificier und ausgewechselt worden sei. Das Document ist unseres Wissens noch in keinem europäischen Blatte erwähnt worden. Auch dasChronicle" gibt nicht den Wortlaut desselben, son­dern nur den wesentlichen Inhalt. Dieser ist ungefähr folgender: In Anbetracht, daß die Grundlage der euro­päischen Ordnung das erbliche Recht ist; daß zwischen allen europäischen Staaten eine Gemeinsamkeit der In­teressen und der Verantwortlichkeit (solidarité) besteht; daß der Graf von Chambord, das Haupt des Hauses Bourbon, das erbliche Recht in Frankreich repräsentirt; daß Louis Napoleon Bonaparte's Herrschaft nur eine de facto ist, und sich nicht auf das vorgebliche Recht des Kaisers Napoleon stützen kann, indem Letzterer, im ersten Artikel des Vertrages von Fontainebleau für sich und seine Nachkommen freiwillig abgedankl hat, eine Abdankung, welche durch seinen nachherigen Vertrags­bruch nicht entkräftet werden konnte; daß iiber Dem schon der Ursprung der gegenwärtigen Negierung des Präsidenten der französischen Republik eine Verneinung des erblichen Rechtes ist, aus diesen und vielen andern Gründen halten es die drei Mächte für ihre Pflicht, folgende gemeinsame und bindende Beschlüsse zu fassen: Für den Fall, daß der Prinz Louis Bonaparte sich durch das allgemeine Stimmrecht zum lebensläng­lichen Kaiser ernennen ließe, ihn nicht eher anzu- erkennen, als bis derselbe sich verpflichtet haben würde, erstens die bestehenden Verträge zu achten, zweitens keine Ausdehnung der territorialen Grenzen Frankreichs anzustreben, und drittens jedem Versuche zur Gründung einer Dynastie feierlich zu entsagen. Für den Fall aber, daß der Prinz Louis Napoleon sich zum erbli­ch c n Kaiser ansrufen läßt, werden die Mächte ihn nicht anerkennen, au alle europäischen Regierungen ihren Protest richten und sich über die weiter zu ergreifenden Maßregeln berathen-. In dem Falle, daß Louis Napo­leons Regierung durch eine Volks- oder Mili­tär r ev o l uti o n gestürzt wird, oder einfach durch seinen Tod erlischt, "erkennen die Mächte die Ansprüche des Grafen von Chambord auf den französischen Thron als die allein giltigen an nnd verbinden sich, durch je­des in ihrer Gewalt stehende Mittel seine Wiederein­setzung zu bewirken. Zugleich protestiren sie jedoch im Voraus gegen die Anmuthung, daß sie die Unabhängig­keit Frankreichs antasten wollen. Frankreich steht es frei, seine innere Regierung nach eigenem Ermessen zu organisiren, und die Mächte verwerfen das constitutio- nel genannte System so wenig, wie irgend ein anderes. Aber die Anerkennung des legitimen und erblichen Kö­nigthums geht nicht Frankreich allein, sondern ganz Eu­ropa an. Sie ist ein nationales Princip für Frankreich und ein internationales für die übrigen europäischen Mächte. Der Vertrag ist, gleich dem vom 26. Sep­tember 1815, im Namen der allerheiligsten und untheil­baren Dreieinigkeit abgeschlossen worden, und ist unter­zeichnet: Franz Joseph. Friedrich Wilhelm. Nikolaus. Die in dem Vorstehenden enthaltene Auffassung der französischen Verhältnisse ist, wie man sich erinnern wird, genau dieselbe, welche der Pariser Times-Correspondent schon vor längerer Zeit (während des Aufenthaltes des Kaisers Nikolaus in Wien), als Ergebniß eines russisch-österreichischen Notenwechsels und russisch-österreichischer mündlicher Verabredung mitgetheilt hat. Von einem Vertrage freilich wußte der Times- Correspondent damals nicht. Dieser Vertrag, wenn er wirklich besteht, dürfte kaum je zur Ausführung gelangen. Was die gewünschten Garantieen betrifft, so wird L. Napoleon diese schon geben.

Ueber denVertrag der drei nordischen Mächte" äußert die Times:Wir glauben nicht recht an die Echtheit des von einem unserer College» mitgetheilten Actenstückes, und müssen, bis wir eine positivere Be­kräftigung erhalten, die Existenz eines solchen Vertrages stark bezweifelt!; denn es wäre ein Act so unpolitischer Unbesonnenheit, daß man ihn mit der bisherigen Hal­tung Europa's, Louis Napoleon gegenüber, nicht in Einklang bringen könnte. Wir sehen keinen genügen­den Grund, warum die fremden Mächte die Ansprüche des Grafen von Chambord ausschließlich und voreilich anerkennen sollten, bevor irgend eine Partei unter den Franzosen selbst den Versuch gemacht hat, ihn zurückzu-

rufcm Wir können uns kaum etwas denken, was so geeignet wäre, die Annahme des erblichen und unbe­schränkten Kaisertitels zu beschleunigen, wie der Versuch von Seiten des Auslandes, die, nach L. Napoleons Behauptung, ihm durch den Volswillcn übertragenen Rechte zu umgräuzen und festzustellen. Wenn endlich das Kaiserreich proclamirt wird woran nicht zu zweifeln ist, würde dieser officiöse Streich nur als Vorwand zur Unterbrechung der friedlichen Beziehungen Europa's dienen und könnte zu den bedenklichsten Fol­gen führen. Aus diesen Gründen haben wir einigen Argwohn gegen die Richtigkeit der erwähnten Mitthei­lung ; denn obgleich der von uns selbst im Frühjahr veröffentlichte russisch-österreichische Schristcnwechiel ohne Zweifel zu denselben Schlußfolgerungen führte und ähn­liche Entschlüsse herbeiführen dürfte, so können wir uns doch kaum denken, daß die Souveräne und Staats - männer des Nordens den überlegten Entschluß fassen konnten, nicht nur die Punkte der heiligen Allianz, son­dern der Coalition von Pillnitz durch einen feierlichen Vertrag zu erneuern. Wir zweifeln nicht, daß die drei nordischen Höfe über die künftige Politik Frankreichs Erklärungen gewechselt, und für den Fall einer Angriffs- Bewegung von Seiten Napoleons über gemeinsame Tactik sich vollkommen geeinigt und verständigt haben; aber starken Grund haben wir, zu zweifeln, daß irgend welche positive Punkte als Richtschnur und Begränzung ihrer künftigen Politik im Voraus angenommen worden sind; und für noch fraglicher halten wir die Existenz eines Vertrages, welcher gerade die Gefahren, denen er begegnen soll, herausfordern und Hervorrufen könnte". Daily News nnd Globe wollen der Enthüllung des Chronicle auch keinen blinden Glauben schenken. Letzteres Blatt deutet sogar auf die Möglichkeit, daß der Vertrag in der gegebenen Fassung von bonaparlistischer Seite veröffentlicht worden sei, weil seine Wirkung auf den französischen Volksgeist nur dem Kaiserreich in die Hand arbeiten könne. Andere Blätter sind überzeugt, daß der Vertrag jedenfalls von der nordischen Diplomatie deö- avouirt werden wird.

Von diesem Vertrag nahmen bisher nur zwei fran­zösische Blätter Notiz. Während eine in der Regel gut unterrichtete Korrespondenz die Mittheilung desMor- ning Chronicle" geradezu für eine Erfindung erklärt, zu welcher es einer starken Fantasie nicht einmal bedurft habe, bemerkt E. v. Girardi» in derPresse" etwas zurückhaltender,er werde beweisen, daß dieses Acten- stück auf keiner soliden Grundlage beruhe und daß eine Besprechung desselben z» seiner Beseitigung ausreiche". Dagegen bemerkt auchAssemblee nationale" in positi­ver Weise, ein solcher Vertrag bestehe nicht."

Die ZoUfrage.

Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei ist so eben ein Werk:Die Wiener Zollkonferenzen, ein getreuer Abdruck der wichtigsten Verhandlungsstücke nebst einer Vorrede betitelt, hervorgegangen. Nachdem die Vorrede den geschichtlichen Entwicklungsgang der deutsch-öster­reichischen Zoll- und Handelsfrage bis zum Abschlusse der Wiener Conserenzen beleuchtet hat, geht sie zur Widerlegung der gegen die österreichischen Vorschläge erhobenen Einwürfe über. Diese Einwürfe sie sind schon so mehrfach und mit so sinnreichen Argumenten so oft widerlegt worden, daß wir uns der Nccapit»lation derselben entheben zu können glauben. Wer wüßte nicht jetzt, daß gerade die von Oesterreich vorgeschlagene Re- venüentheilnng die größere Billigkeit und Zweckmäßig­keit für sich hat? Wer möchte bezweifeln, daß, wenn man endlich will, die Bevölkerungsziffer immerhin in die bezügliche Combination, als besonderen Factor ein- bezogen werden kann? Wer wird noch die Verschieden­artigkeit der Bildungsstufen in Oesterreich allzuhoch an­schlagen, der das bedenkt, daß gerade von diesem Stand­puncte der deutschen Industrie wahrhaftig keine Gefahr droht? Und ist manches Gebiet des östlichen Preußens in dieser Hinsicht nicht den gemeinten Gebieten Oester­reichs ähnlich? Dies Alles ist schon oft und mit Nach­druck ausgesprochen worden.

Der Verfasser der Vorrede hat das Verdienst es in lichtvoller und überzeugender Darstellung nochmals vorgeführt zu haben. Bezüglich des Verhältnisses zu Italien bringt er folgende bemerkenswerthe Aeußerung: Man beanstandet, daß nach dem Entwürfe der Zoll­verein in vorhinein seine Zustimmung zur Zollgemein­schaft mit jenen Staaten Italiens geben solle, welche Oesterreich noch während der Dauer' des Handels­vertrages in sein Gebiet aufnehmen würde; allein man

übersteht absichtlich, daß diese Zustimmung bloß auf die etwaige Aufnahme Toskanas und des Kirchenstaates in den österreichischen Zollverband sich bezieht, daß sie an die Bedingung geknüpft ist, daß diese Staaten gleich Oesterreich die Einrichtungen des Zollvereins annehmen, daß eine Handelsverbindung mit jenen wohl gelegenen an allen Schätzen der Natur reichen aller industriearmen Ländern mit ihren ausgedehnten Küsten an zweien der belebtesten Meere Deutschlands, feinem Gewerbsfleiße und seinem Handel nur von Nutzen sein könne, und daß bei dem Umstande, als diese Länder an den ge­meinsamen Einkünften nur im Verhältnisse ihrer Zoll­einnahme bis zum Augenblicke der Zolleinigung Theil nehmen, von finanziellen Besorgnissen keine Rede sein könne."

Zum Schluffe sagt er:Die in Wien entworfenen Verträge sind allseitig vortheilhaft, sie sind mit geringen Opfern ausführbar, sie sind ein wirksames und, man muß nach dem Scheitern der Dresdener Projecte ein- gestehcn, das einzige Mittel zur Herstellung und dauern­den Befestigung der Eintracht und Einigkeit unter den deutschen Fürsten und Völkern. Abgesehen von Den­jenigen, die an Einzelnheiten Anstand nehmen, oder welchen die Zolleinigung auf Grund des in Wien aus­gearbeiteten Tarifs als ein Hinderniß des Freihandels­systems erscheint, von dessen Einführung sie träumen, ist nur jene Partei in Deutschland gegen den Abschluß, welche noch immer bedauert, daß im Jahre 1850 der deutsche Bund nicht gesprengt und an seine Stelle ir­gend eine particularistische Verbindung unter Vielen oder Wenigen gebildet wurde, und welche den Zollver­ein , in seiner ursprünglichen nationalen Bestimmung entfremdend und seine Trennung >von Oesterreich ver­ewigend, als ein Mittel zur Gründung eines sol­ches Sonderbündnisses für die Zukunft aufgespart wissen will."

Dem Fr. Journ. wird geschrieben: DieSpener'sche Zeitung" hat behauptet, daß die bei den Zollvereinscor- respondenten Hieselbst angestellten Haussuchungen ohne Resultat geblieben seien. Dieß ist jedoch nicht der Fall. Im Gegentheil haben jene Nachforschungen zu über­raschenden Aufschlüssen über den literarischen Apparat geführt, welchen man aufgestellt hat, um Preußen in der Zollvereinsfrage mürbe zu machen. In Bezug auf die Haltung derSpener'schen Zeitung) ist die erwähnte Maßregel freilich ohne Wirkung geblieben, denn diese ist fortwährend daraus gerichtet, die Nachgiebigkeit Preu­ßens in der Zollfrage zu prophezeihen. Man weiß je­doch, daß die dürren Gefilde des Herrn Spener aus einer Quelle bewässert werden, deren ausländischen Ur­sprung denn auch bei Gelegenheit der Haussuchungen entdeckt worden ist. Wir geben dieje Mittheilung ohne Commentar.

DerNürnb. Corresp." sagt: Auf Antrieb des Grafen Nesselrobe bearbeitete der russische Gesandte am preuß. Hofe, Baron von Budberg, eine Denkschrift über die handelspolitische Frage, welche vor etwa 14 Tagen mit einer Note allen deutschen Regierungen zu­gegangen ist. Ueber den Inhalt derselben verlautet noch nichts. Das Factum selbst ist vollkommen ver­bürgt.

DieNationalzeitung" ist heute auch zu der Ueber­zeugung gelangt, daß dieDarmstädter Coalition" mit Oesterreich noch immer Hand in Hand gehe, und ge­rade wie der Kaiserstaat die Zolleinigung erstrebe.

Der N Korrespondent derKölner Zeitung" schreibt aus Berlin vom 30. Juli: Heute kam der Minister­präsident von seinem Landsitze in der Lausitz zur Stadt, um laufende Geschäfte im Ministerium zu erledigen und Vortrag beim Könige zu halten. In der Zollangelegen­heit ist der Beschluß gefaßt, einstweilen nach der am 20. d. M. abgegebenen Erklärung nichts Positives weiter zu unternehmen, bis spätestens am 16. August die Erwide­rungen auf die vorgenannte Erklärung eingelaufen feien; denn die Erklärung der fünf Coalitionsstaaten in der Sitzung vom 20. d. M. nimmt lediglich Bezug auf die Abgabe der preußischen Erklärung vom 7. v. M., gegen welche sie auch nur gerichtet ist. Es liegt nm? noch die Erklärung vom 1. d. M. und die inhaltsschwere vom 20. d. zur Beantwortung der Coalition ob. Hier ist nun beschloffen, bis zur Abgabe dieser Erklärung nichts zu unternehmen und auch nur dann fernere Konferenzen eintreten zu lassen, wenn am 16. August die Erklärung abgegeben wird; unterbleibt diese, so werden die Sitzun­gen so lange suspendirt, bis die Erklärung übergeben. (So denkt man sich das Wesen eines Prâclusivter- mins.) Da man dieses gegnerffcherseits auch weiß, so wird man sich sicher bemühen, um nicht noch längeren