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große Freude Seine Hoheit den Herzog mit seiner Hohen Gemahlin und mit dem Erbprinzen, hier eintreffen zu sehen. Die ganze Stadt war zu dem feierlichsten Empfange gerüstet, als sich Plötzlich die Nachricht verbreitete, die Hohen Erwarteten seien un- vermuthet in aller Stille angekommcu. Als man nun bald darauf den geliebten Regenten, die Frau Herzogin am Arme, schlicht bürgerlich die Stadt durchwandern sah, da kannte der Jubel keine Grenzen. Glockengeläute und Böllerschüsse verkündeten der ganzen Umgegend das frohe Ereigniß. Später empfing Seine Hoheit die Geistlichkeit, die städtische und andere Behörden und gestattete den Jungfrauen der Stadt, der Frau Herzogin einen Blumenstrauß zu überreichen. Heute Abend wird dem theuren Herrscherpaare eine Serenade gebracht werden.

+ Dillenburg , 28. Juli. Bei den hiesigen Assisen des dritten Quartals 1852 werden folgende Fälle zur Verhandlung kommen:

Am 2. August gegen Christ. Jung aus Fomtraudt wegen Diebstahls.

Am 3. August gegen Wilh. Schmitt aus Ober­tiefenbach wegen Schriftfälschung und Diebstahls.

Am 4. August gegen Joh. Böckling aus Hersch­bach wegen Meineids.

Am 5. August gegen Elisabeth Stecker aus Ren­nerod wegen Schriftfälschung und

Nachmittags 2 Uhr gegen Johann Christ. Hauch (Hölzchen) aus Weilburg wegen Schriftfälschung.

Am 6. August gegen Anton Müller aus Mü­schenbach wegen Diebstabls.

Am 7. August gegen die Wittwe des Wilh. Bill ans Obcrzcuzhcjm wegen Kindesmords.

Am 9. August gegen Joh's Peter H n m e r i ch aus Dreifelden wegen Schriftfälschung.

Am 10. und 11. August gegen Joh. Betz aus Dorchheim und Johann Meudt aus Bilkheim wegen Diebstähle.

Am 11. August, Nachmittags 4 Uhr, gegen Heinrich Lober aus Wolfenhausen wegen Schriftfälschung.

Am 12. und 13. August gegen Förster Pi st er aus Niederbrechen und Förster Ebel aus Münster wegen Dienstvergehen.

Am 13. August, Nachmittags 3 Uhr, gegen Ludwig S'chröder aus Weilmünster wegen Schriftfälschung.

Am 14. August gegen Heinrich Lapper aus Bi­cken wegen Schriftfälschung.

Am 16. und 17. August gegen die Ehefrau des Heinrich Hecker und die Ehefrau des Johann Peter Wepler aus Seeburg wegen Kindesmords.

Am 18. August gegen Joh. Jac. Würges aus Ettlinghausen wegen Verausgabung falschen Geldes.

Am'19. August gegen Heinrich Herborn und dessen Söhne Wilhelm und C h r i st i a n aus Hirsch­berg wegen Brandstiftung.

Am 20. August gegen Joh. Schmidt aus Dern­bach wegen Diebstahls.

Am 21. August gegen Pf. Faeger wegen Ver­ausgabung falschen Geldes.

Am 23. August gegen Heinrich Grah's Ehefrau wegen Brandstiftung.

Am 24. August gegen Christ. Baldus aus Stockum wegen Verausgabung falscher Scheine (ist flüchtig) und gegen Jos. Williams aus London wegen Mord­versuchs (ist flüchtig).

55 Ems, 30. Juli. Mit Beziehung auf die heu­tige Notiz über die Auffindung einer warmen Quelle in Wrenbreitstein kann ich nachträglich einiges ergänzen. Es hat sich nämlich durch Privatnachforschnngcn heraus- gestellt, daß in einem Hause in Ehrenbreitstein, das früher herrschaftlich war, sich ein Römerbad befunden hat, wovon einen Theil der Wände und den Mosaikbo­den der jetzige Eigenthümer beim Abträgen des Hofes bei Seite schaffen ließ. In diesem Hause befindet sich noch ein altes niederes Gewölbe (sogenanntes Souter­rain), in welchem wider die Widerlagcn ein Strebe­pfeiler schräg gemauert ist, und in diesem ist ein Qua­drat mit auf die Köpfe gestellten Steinen in ganz au­genfälliger Weise und in späterer Zeit eingemauert. Außerdem ist es richtig, daß in der Nähe dieses Hau­ses eine Quelle in dem Fortificationshasen zu Tage kommt, die im stärksten Winter nicht zufriert, und er­innert man sich noch recht wohl, daß beim Ausgraben dieses Hafens, zur Zeit als die neue Festung gebaut ward, die Arbeiter auf eine Stelle kamen, die so heiß war, daß sie kaum mit bloßen Füßen cs daselbst aus­halten konnten. Auf diese Entdeckung hin wurde das Anerbieten eines alten Maurers abgewiesen, der für die Summe von GO, 000 Thlr. den Ort einer Quelle angeben wollte. Dieser alte Maurer, in Andernach wohnhaft und in Ehrenbreitstein geboren, hatte dem Gemeinderath in Ehrenbreitstein die Anzeige gemacht, daß er Kenntniß von einer Quelle in Ehrenbreitstein habe, welche vor circn 120 Jahren zugemauert worden sei (aus besonderen Rücksichten), daß sein Großvater das Zumauern vollzogen, und er durch einen Zufall im Nachsuchen seiner Papiere eine darauf bezügliche Ur­kunde gefunden habe. Die Bohrversuche nach warmen Mineralquellen scheinen definitiv aufgegeben zu sein. Das Unternehmen liegt nun seit mehreren Jahren still, I indem nicht nur das ursprüngliche Actiencapital von I

12,000 Thlru. , sondern auch ein namhafter Zuschuß absorbirt ist und man erst nur eine Tiefe von 700 Fuß erbohrt hat, wählend nach der Bestimmung der Geog- Hüften Herren v. Buch , v. Dechen rc. man an der bezeichneten Stelle eine Tiefe von 1400 Fuß erboten müsse, um ein Resultat erwarten zu können.

Bon der Murg, 28. Juli. (Schw. M.) Die­jenigen Geistlichen des Capitels Rastatt, welche durch Erlaß des Erzbischofs verurtheilt sind, geistliche Exer­citien in St. Peter darum zu üben, weil sie im Sinne der Regierungsanordnung Trauergottesdienst für den verstorbenen Großherzog hielten, waren gestern in Ro­thenfels versammelt, um gemeinsame Schritte zur Ab­wendung der ihnen bevorstehenden Strafe zu berathen. Sie einigten sich dahin, eine sehr unterwürfig gehaltene Bitte dem Erzbischof um Nachlaß der angesetzten Strafe einzureichen , welche sie damit motivirten, daß sie zwar pater peccavimus rufen müßte», jedoch aus gutem Herzen und aus Ucbereiluug bei der damals herrschen­den Aufregung gesündigt hätten; daß gezwungene geist­liche Exercitien sie in den Augen ihrer Gemeinden zu sehr bloßstellten; daß die Seelsorge während ihrer Ab­wesenheit Noth litre und daß sie feierlichst gelobten, in allen künftigen Fällen einzig und allein nur dem Erz­bischof Folge leisten zu wollen. Zugleich wurde be­schlossen, diese Eingabe drucken zu lassen und sie an alle übrigen Capitel des Landes zur Nachahmung zu schicken, da nicht weniger als etwa HO Geistliche zu geistlichen Exercitien in St. Peter, 150 andere zu an­dern Strafen und zu schriftlichen unbedingten Gehor- samsgelobungen verurtheilt sind.

München , 27. Juli. (W. Z.) Gestern erging aus dem Ministerium die Bewilligung zu einer Privat­sammlung unter den Docenten der hiesigen Hochschule für die Kieler Professoren, zu welchem Zwecke bereits vor längerer Zeit sich dahier ein Comite gebildet hat. Hr. Finanzminister Dr. Aschenbrenner wird von seiner Urlaubsreise nächste Woche wieder hier eintreffen.

Der Mctzgcrbursche Treiber, welcher am 18. Februar 1. I. den achtzehnjährigen CigarreuhändlerS- sohn Recb ermordete, wurde heute zur Hinrichtung mit­telst des Schwertes verurtheilt.

Kassel, 20. Juli. Ueber die vorgestern gehaltene Sitzung der ersten Kammer erfahren wir noch, daß auch ein Antrag eingebracht worden sein soll, der sich auf die immer noch andauernde Abwesenheit mehrerer durch die Verfassung in die Kammer berufener Mitglieder der- fclben bezieht.

Nach demDublin Review" soll zu Fulda in Kur- Hessen eine rein katholische Universität gegründet werden. Nach derSpen. Ztg." hätten sich die irländischen und dentfchen Bischöfe zu diesem Zwecke vereinigt.

Hannover, 23. Juli. DieH. P." bringt den Wortlaut der vielfach erwähnten Instruction vom 5. November v. I., welche der Minister v. Münchhausen dem Bundcstagsgesandten Frhrn. v. Schele zugehen ließ, nachdem dieser in einem Bericht vom 27. Oct. dem Ministerium eine Note des Bundestagsausschusses vom 21. Oct. die Revision der hannoverschen Landesverfas­sung betreffend, übersandt hatte.

Der Bunvesbeschluß vom 23. August wird darin an­erkannt, es sei damit eine Aenderung der Grundgesetze des Bundes in keiner Weise eingetreten , namentlich sei eine Ausdehnung der der Bundesversammlung bis dahin zugestandenen Befugnisse, in die inneren Verhältnisse der Bundesregierungen einzugreifen, darin nach der Auffassung der königlichen Regierung nicht zu befinden, wie denn auch nach der Instruction vom 14. Juli d. I. einem Bundes­beschluß, welcher eine solche Ausdehnung in sich schlösse, nicht zugestimmt sein würde. Die königliche Regierung erkennt hiernach auch fortwährend die Berechtigung und Verpflichtung der Bundesversammlung an: auf die Be­seitigung solcher Bestimmungen der Landesverfassungen zu dringen, welche eine Bundesregierung an der Erfüllung der gegen den Bund bundesgesetzlich bestehenden Ver­pflichtungen zu verhindern im Stande wären. Aus die­sen Fall werde aber die Einwirkung der Bundesversamm­lung beschränkt bleiben müssen, wenn nicht der oberste Satz des Bundesrechts, welcher die Souveränetät und die Selbstständigkeit der Bundesregierungen innerhalb der so gezogenen Grenze anerkennt , gebrochen und damit das Wesen des deutschen Bundes zerstört werden soll. Es könne nur darauf ankommen, ob die Regierung factisch sich in der Lage befindet, den Anforderungen zu genügen, welche der Bund an eins seiner Glieder zu stellen berech­tigt ist, ob das Ansehen des Souveräns im Lande und nach Außen aufrecht erhalten, ob die Ruhe und Ordnung im Innern gesichert, und die Bereitschaft zur Abwehr eines äußern Angriffs in kriegsverfassungsmäßiger Weise vorhanden ist. Die Zustände im Königreich Hannover seien nicht der Art, daß eine dieser Fragen mit »Nein" eaMwortet werden könnte, sie rechtfertigen mithin auch nicht wohl ein Einschreiten der Bundesversammlung ex officio gerade gegen die Bestimmungen der hiesigen Lan. deèversassnng. Einzelne Anführungen in einer Angele­genheit, in welcher die Competenz der Bundesverfassung noch keineswegs feststeht, dürften dazu ein genügendes Motiv abzugeben nicht wohl geeignet erscheinen, und der Bundesbeschluß vom 23. August weist darauf direct eben wenig hin, denn es ist nach dessen erstem Absatz Sache der Bundesregierungen, nach vorgängiger Prüfung darü­

ber zu entscheiden; ob die erlassenen gesetzlichen Bestim­mungen mit den Grundgesetzen im Einklang stehen. In dem zweiten Absatz ist dann die Einwirkung des Bundes für den Fall Vorbehalten, daß die (von der Bun­desregierung) für nothwendig erkannte Abänderung durch gesetzliche Mittel nicht zu erreichen sein sollte. Selbst bei Annahme einer weiter gehenden Befugniß zum Einschrei­ten ex officio wird behufs der unerläßlichen, allen Bun­desregierungen gleich wichtigen Erhaltung ihrer Selbst­ständigkeit und Souveränetät von ihrer Anwendung princi­pieller Doctrinen abgestanden werden und eine Einwirkung ex officio auf solche Fälle beschränkt werden müssen, in welchem factisch erkennbar die Erhaltung der inneren Ruhe und Ordnung in irgend einer Weise bedroht ist.

Dies sind die allgemeinen Gesichtspniikte der Jnstruc- tion, die in ihrem ferneren Inhalt auf die als nothwen­dig anerkannte Verfassungsrevision eingeht und die Schwie­rigkeiten darlegt, welche damals der Ausführung cnt- gegenstandeu. Mit Bezug hierauf ist noch folgende Stelle bemerkenswerth:,

Gerade die begründete Besorgniß, daß in nicht ferner Zukunft neue Gefahr drohende politische Complicationen eintreten werden, welche auf der einen Seite die beschlen- nigte Regelung der innern Angelegenheiten drinaend wün- schenswerth gemacht, läßt es auf der andern Seite völlig unzulässig erscheinen, gleichzeitig mit der in alle Verhält­nisse eingreifenden, noch schwebenden Organisation und vor deren Beendigung auch an der Verfassung zu rütteln; ein solcher Versuch würde eine Erledigung im verfassungs­mäßigen Wege von vornherein unmöglich machen, und Angesichts der drohenden Zukunft wird es kein gewissen­hafter Staatsmann für ftaltnehmig halten können, neben der Ungewißheit, welche rückstchtlich der Organisationen augenblicklich besteht, Verfassungswirren der ernstesten Art ohne Noth heraufzubefchwören. Der Rath zu einem der­artigen Schritt würde nur von einer Seite ausgehen kön­nen, welche die Zustände in dem bisher aus dem legalen Wege nicht verdrängten Königreich für die zu erwartende Krisis in einer Weise zu unterwühlen oder der Auflösung zuzusühren wünscht, daß die Umsturzpartei den Boden zu ihren Zwecken vollständig vorbereitet finde, oder doch mit den eigenen Kräften der königl. Regierung nicht über­wältigt werden könnte.

Düsseldorf, 28. Juli. General Haynau , der sich zur Zeit hier befindet, zieht, wo er sich öffentlich sehen läßt, die allgemeine Aufmerksamteit auf sich.

Berlin, 27. Juli. Dem Vernehmen nach werden Se. Maj. der König am 4. August, unmittelbar nach der Abreise Ihrer Maj. der Königin nach Ischl, mit einem Extrazuge die Reise nach Bromberg antreten. Bis Bromberg wird weder Empfang noch Festlichkeit stattfinden. In Bromberg werden Se. Majeffär^nr^â^.. Präsidialgebäude das Absteigequartier nehmen. Am 5. August wird der Festzug gegen 7 Uhr zur Eröffnung der Bahn nach Danzig von Bromberg abgehen. Der Handelsminister, Herr v. d. Heydt, wird an der Spitze der Eisenbahnbeamten Se. Majestät auf dem Bahnhöfe zu Bromberg empfangen. Die höchsten Civil- und Mi­litärbehörden der betreffenden Provinzen und Bezirke sind zu der Feier eingeladen. Alle Bahnhöfe werden festlich geschmückt sein. In Dirschau werden Se. Maj. von den Fortschritten der großen Brückenbauten Kennt­niß zu nehmen geruhen. In Danzig, wo die Ankunft des Festzuges um halb 4 Uhr erfolgen wird, werden die städtischen Behörden und die Vorsteher der kauf­männischen Corporation zur ehrerbietigen Begrüßung sich einfindcn. Um auf die innige Verbindung des Schienen­weges mit der Seeschifffahrt hinzudeuten, werden diesel­ben Sc. Majestät zu einer, auf mehreren unmittelbar an dem Bahnhof anzulegenden Dampfbooten anzustellcu- ben Festfahrt mitten durch die Stadt auf der Mottlau und Weichsel bis an den Ausgang des Hafens zu Ncu- fahrwasser und endlich zu einer Collation im Freien einladen. Se. Majestät der König werden sich am 5. August Abends zu Neufahrwasser an Bord des kö­niglichen PostdampfschiffesElisabeth" direct nach Putt­bus ciuschifsen.

Der Rundschauer der Kreuzzeitung hält seine Oppo- siton nur noch gegen die Sprengung seiner Partei und gegen das absolute Regiment der Bureaukratie aufrecht ; in der Zollfrage ist dieselbe ausgegeben. Indem der Rundschauer die Politik von Olmütz wiederholt verthei­digt und seinen Ruhm in derselben findet, hält er die Zollfrage dieser gegenüber zwar für wichtig, jedoch nicht für die wichtigste. Diese möchte nach seiner Meinung wohl in der Politik der gemeinschaftlichen conservativen Juterreffcn zwischen Oesterreich und Preußen bestehen. Man sieht, daß die Zollfrage nicht der wirkliche Grund der Differenz war, sondern nur ein Scheingrund. Diese Tactik hat aber dieses Mal die Kreuzzeitungs - Partei um einen nicht geringen Theil ihres Einflusses nach oben gebracht.

Die über eine Vermählung des Herzogs von Braun­schweig circulirenden Gerüchte, welche auch dasCor- respondeuzbureau" ausgenommen hat, werden von glaub­würdiger Seite als unbegründet bezeichnet. Dasselbe geschieht in Betreff der Mittheilungen, nach welchen die Reise des Baron.von Mcyendorf nach St. Petersburg den Zweck haben soll, die Geschäfte des Staatskauzlers, Grafen Nesselrode, zu übernehmen. So groß das Ver­trauen ist, welches Baron von Mcyendorf bei dem Kai-.