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Nassauische Allgemeine

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Samstag den 31. M

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DikNaffaiiisckx Tfllgcmtine Zeitung" mit bem beUettiftifdien BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonuiags ausgenommen, tâgtiA und beträgt der PränumerationSpreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulariv nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und TanS'fchn, PerwaliungSbezirkS mit Inbegriff des PoffaufschlagS 2 fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostoereinS, wie für das Ausland 2 ff, 24 fr, Inserate werden die dreispaliige Petit- zeile oder deren Raum mit 3 tr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42, auSwânS bei den nâchstgelegene» Postämtern, zu macken.

Die Jollfrage

Erklärung der Darmstädter Verbündeten in der Sitzung der Zoll-Couferenz am 20. Juli.

Die am 20. d. M. in der Zollconfereuz zu Berlin von den Bevollmächtigten von Bayern, Sachsen, Kurhessen, Großherzogthum Hessen und Nas­sau abgegebene Erklärung lautet:

Die unterzeichneten Bevollmächtigten haben nicht ermangelt, diejenige Erwiderung, welche die königlich preußische Negierung in der Conferenzsitzung vom 7. Juni auf ihren Antrag vom 25. Mai d. J. gegeben hat, ihren hohen Regierungen vorzulegen. Diese haben hieraus mit Bedauern entnommen, daß die königlich preußische Regierung jede Theilnahme an Unterhand­lungen über einen Zollvercinignngsvertrag mit Oesterreich wiederholt ablehnen zu müssen glaubt.

Schon bei der Gründung des Zollvereines und in allen später abgeschlossenen Verträgen ist stets von sämmtlichen Kontrahenten der Gesichtspunct festgehalten worden, daß der Zollverein eine Zolleèmgultg al­ler deutschen Staaten anzubahnen bestimmt sei. Es ist dieser Grundsaß in den Vertrag vom 7. Sep­tember v. J. übergegangen und in der Einladung zur- gegenwärtigen Konferenz wiederholt auSged rückt. Die königlich preußische Legierung hat es ferner in der nunmehr mitgetheilten neuesten Erwiderung an die kai­serlich österreichische Negierung anerkannt, daß in einer für alle beteiligte Staaten gleich zufriedenstellenden, von der Staatsklugheit in gleichem Maße wie von den materiellen Interessen Deutschlands gebotenen Neguli- rung der Handels- und VerkehrSbeziehungen zwischen .dem Zollvereine mit Oesterreich das wirksamste Mittel zur Erreichung jenes großen Zieles zu finden sei. Sie hat schon früher als leitenden Gesichtspunct für die mit Oesterreich über eine commcrcielle Annäherung zu pfle­genden Verhandlungen bezeichnet, daß für deren Rich­tung die künftige Herbeiführung einer Zolleinigung vor- fchwcben müsse.

Die von den Unterzeichneten vertretenen Regierungen können daher der von der königlich preußischen Regie­rung abgegebenen Erklärung, daß sie die Theilnahme an Unterhandlungen über einen Zolleinigungsvertrag mit Oesterreich nur wiederholt ablehnen könne, im Zu­sammenhänge mit den dafür angeführten Gründen nicht den Sinn beilegen, daß darin eine Zurücknahme der in dieser Beziehung früher wieder­holt abgegebenen Erklärungen enthalten sei oder ein Grundprincip der Zolleiuigungsvcrträge bei deren Erneuerung auf gegeben werden solle. Sie haben bei den kürzlich auf Einladung der kaiserlich königlich österreichischen Regierung zu Wieip stattgehabten Ver­handlungen die in den Verhältnissen fliegenden Schwie­rigkeiten keineswegs verkannt, sich aber im Interesse einer allgemeinen deutschen Zolleinigung verpflichtet erachtet, durch solche Schwierigkeiten von dem Bestreben, sie zu lösen, sich nicht abschrecken zu lassen, und es nur zu beklagen Ursache gehabt, hierbei der ein­sichtsvollen Mitwirkung der königlich preußischen Regie­rung entbehren zu müssen.

Was die einzelnen in der Erklärung vom 7. vori­gen Monats hervorgehobcnen Puncte betrifft, so haben die durch die unterzeichneten Bevollmächtigten vertrete­nen Regierungen darin unübersteigliche Hindernisse einer künftigen Zolleinigung mit Oesterreich nicht zu finden vermocht. Sie sind eben so bereit im Laufe der Ver­handlungen ihre Gründe für diese Ansicht näher darzu­legen, als eutgegenstehende Gründe mit Unbefangenheit zu prüfen und andere Vorschläge cntgegcnznnchmcn. Wird in solche Verhandlungen mit dem ernsten Willen, ein Resultat zu erreichen, eingetreten, so ist eine gänz­liche Erfolglosigkeit derselben in der That nicht zu be­fürchten. Eine kurze Hindeutung auf die wesentlichsten Einwendungen wird genügen, um diese Ueberzeugung zu rechtfertigen.

So dürfte namentlich der vorgeschlagene Maßstab für die Nevenüen-Thcilung bei näherer Betrachtung nicht als ein schlechthin unannehmbarer und mindestens nicht für die Zolloereinsstaaten ungünstiger sich darstellen. Ist der gemeinsame Tarif für die Zolleinigung mit Oesterreich jetzt noch im Ungewissen gelassen worden, so möchte dies dem Vertragsentwürfe sicher nicht zum Vorwurfe gereichen, da für die Feststellung des Tarifes die Mitwirkung der königlich preußischen Regierung und die Beachtung noch weiterer Erfahrungen nothwendig, vorläufig aber es genügend erschien, sich über den Weg zu verständigen, auf welchem der künftige Tarif recht­zeitig im Einverständnisse aller betheiligten Regierungen

j zu vereinbaren sein wird. Durch den vorgelegten Ent­wurf sind ferner neben der ausdrücklichen Zusicherung, daß Oesterreich die gleichen Bestimmungen wegen des Grenzschutzes und der Zollverwaltung einführen werde, welche im Zollvereine bestehen, auch dieselben Garan- tiecn für die allenthalben vorschriftsmäßige Erhebung der Zollrevenüen gewährt worden, welche bisher bei anderen Zolleinigungsverträgen für genügend erachtet wurden, dw gegenseitige Controlle nämlich durch besonders abgeordnete Beamte ^Vereinsbcvolimächtigte und Ver- einscontrolleure).

Mögen die zur Sicherung des Tabaksmonopols in Oesterreich erforderlichen Maßregeln noch einigen Modi- ficationen zu unterwerfen sein, so ist deren Möglichkeit nicht ausgeschlossen, und es kann dadurch der Haupt­zweck der Zolleinigung nicht vereitelt werden, wie ähn­liche wegen des Salzmonopols in dem Vertrage vom 7. September v. I. enthaltene Bestimmungen dar­thun. Endlich kann die geographische Ausdehnung des künftigen Zollgebietes an sich kein Motiv sein, sich gegen eine Zolleinigüng zu erklären, während die Verschieden­artigkeit der Productions- und Konsumtionsverhältnisse durch den vorgeschlagenen Maßstab für die Nevenüen- theilung ihre genügende Ausgleichung findet. Uebrigens soll nach den vorgelegten Entwürfen nur stufenweise zur Zolleinigüng vorgeschritten werden, und der Handels­und Zollvertrag den Uebergang bilden.

Die königlich preußische Regierung hält es nun zwar mit der ihren ZoHerbüudeten und der kaiserlich österreichischen Regierung schuldigen Rücksicht für unver­einbar, in Verhandlungen einzutreten, von deren Er­folglosigkeit sie im Voraus überzeugt sein müsse. Allein solche Verhandlungen würden auch dann nicht erfolglos genannt werden können, wenn sie der Ueberzeugung der königlich preußischen Regierung, daß jene Hindernisse für jetzt unüberwindlich seien, Anerkennung verschaffen, und es darf wenigstens die Frage aufgeworfen werden, ob es rücksichtsvoller ist, ein so wichtiges Anerbieten, wie das der Zolleinigüng mit Oesterreich, ohne Ver­handlungen zurückzuweisen, ooer m genauer Erörterung dessen Ausführbarkeit zu prüfen.

Die königlich preußische Regierung hat sich in er­freulicher Weise bereit erklärt, in Verhandlungen über den Zoll- und Handelsvertrag mit Oesterreich einzu­treten. Diese Unterhandlungen sollen, nach Ansicht der königlich preußischen Regierung, dann beginnen, wenn die Fortdauer des Zollvereins, unter Hinzutritt des Steuervereins gesichert ist. Die Unterzeichneten sind in Bezug hierauf beauftragt worden, die königlich preu­ßische Regierung um eine gefällige Erklärung darüber zu ersuchen, wann nach ihrer Ansicht diese Sicherung als gegeben anzunehmen sein werde.

Eine Verständigung hierüber dürfte insofern ge­ringe Schwierigkeiten darbieten, als die königlich preu­ßische Regierung in ihrer Erklärung vom 7. v. M. die Bereitwilligkest ausgesprochen hat, in Verhandlungen mit Oesterreich einzugehen, sobald die Verhandlungen über die Erweiterung des Zollvereins vollendet seien, und dieselbe mithin nicht sowohl den Abschluß der Verträge über die Reconstruirung des Zollvereins, als nur die Vollendung der Verhandlungen hierüber im Auge zu haben scheint.

Während die Verfolgung dieses Gedankens eine Vermittelung der Ansichten herbeiführen kann, würden die von den Unterzeichneten vertretenen Regierungen eine Weigerung der königlich preußischen Regierung, gegenwärtig auf Verhandlungen überhaupt einzugehen, um so mehr bedauern, als sie in einem befriedigenden Ausgange derselben das einzige Mittel zu erblicken ver­mögen , eine Ausgleichung der mit der Annahme des Septembervertrages verbundenen Nachtheile zu erlan­gen und sie nach dem Ergebnisse der zeitherigen Ver­handlung über letzteren sich der Erwartung hingeben können, daß unter obiger Voraussetzung dessen Annahme auf Seite der von den Unterzeichneten vertretenen Re­gierungen erhebliche Schwierigkeiten nicht weiter finden würde.

Auch die von den Unterzeichneten vertretenen Re­gierungen wünschen, daß die Ungewißheit über die künf­tigen Zoll- und Handelsverhältnisse baldigst gelöst werde, aber sie sind nach wiederholter reiflicher Erwägung der festen Ueberzeugung, daß die schwebenden Verhandlun­gen in keiner einzelnen Richtung zum defini­tiven Abschlusse gebracht werden, so lange nicht ihr Resultat nach allen im innern Zusammenhänge stehenden Richtungen übersichtlich vorliege. Insbeson­dere glauben sie einen bindenden Beschluß über die Er­neuerung des Zollvereins und die Vereinigung dessel-

I ben mit dem Steuervereine insolange nicht fassen zu können, als nicht klar vorliegt, in welchem Umfange ein Zoll- und Handelsvertrag mit Oester­reich zu Stande kommen wird und wie die künf­tige Zolleinigung mit Oesterreich zu sichern wäre.

Die Unterzeichneten find daher beauftragt worden, den dringenden Wunsch auszusprechen, daß diejenigen Verhandlungen, deren Nothwendigkeit allseitig anerkannt ist, baldmöglichst eröffnet werden, damit nicht etwa schon aus Mangel an der für sie nothwendigen Zeit die all­seitig gewünschte Verständigung unmöglich werde.

Berlin den 16. Juli 1852.

(gez.) Meixner, v. Schimpff. v. Meyer. Ewald. Vollpracht. Abgegeben in der Sitzung der Zollconfe- renz vom 20. Juli 1852.

Mündlich ist derselben Seitens der betheiligten Be­vollmächtigten noch die Versicherung hinzugefügt worden, daß ihre Regierungen eine Verständigung ernstlich und aufrichtig wünschen, und daß sie hoffen, es werde die abgegebene Erklärung als ein sprechender Beweis für die Bethätigung dieser Richtung eben so sehr erkannt werden, wie sie dieselbe ihrerseits als solchen erachten zu können glauben. Die Bevollmächtigten von Würt- tcmber und Baden haben diese Erklärung nicht mit unterzeichnet, weil sie sich deshalb noch ohne Instruction befanden.

Wir machen jetzt mit Beziehung auf den Wortlaut dieser Erklärung auf die perfide Art und Weise auf­merksam, wie preußische Blätter über diese Sitzung und Erklärung berichtet haben. So sagt die Neue Preußische am 22. Juli:In Bezug auf die vorgestrige Sitzung des Zollvereinscongreffes hören wir noch, daß zuvörderst die Regierungen von S a ch - sen, Bayern, den beiden Hessen, Nassau eine CoÜectiverklärung abgegeben haben, in welcher die­selben lebhaft den Wunsch nach Erhaltung des Zollver­eines ausdrücken, zugleich aber auf die Nothwendigkeit eines Handelsbündnisses zwischen dem Zollvereine und Oesterreich hinweisen. Diese Erklärung verdient in doppelter Beziehung Aufmerksamkeit, einmal weil sich derselben Baden und Württemberg nicht angeschlossen haben, und dann, daß das Stichwort der Darmstädter Eoali- tionZolleinigung" mit Oesterreich gar nicht erwähnt ist." Ja, die inspirirteLithographirte Correspoiidenz" sagt noch am 26.:In der Zoll- und Handelsfrage ist jetzt ein vollständiger Stillstand einge­treten. Der Rücktritt Württembergs und Badens von der Coalition (!) ist ein Factum, welches diese selbst auf das Nachdrücklichste gefährdet, weil damit die süd­deutsche Zollgruppe in geographischer Hinsicht durch­brochen (!) ist. Es mangelt hier übrigens jetzt sehr an Nachrichten über das weitere Gebühren der süddeut­schen Regierungen. Dagegen erfährt man, daß die Erklärung derselben, in welcher die Zoll- einigung mit Oesterreich nicht, sondern nur der Handelsvertrag hervorgehoben war, in Wien noch unerwartet gekommen ist" Der Leser möge nun sein Urtheil fällen.

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Aus Berlin, 26. Juli, wird der Karlsruher Zei­tung geschrieben:Noch immer ist man hier von man­chen Seiten bemüht, der Quelle auf den Grund zu gehen, aus welcher vor einigen Wochen die ersten Mtt- theilungen über eine angeblich in Kissingey ge­schehene Nachgiebigkeit Preußens in der Z o l l f r a g e entsprungen. Man will jetzt zu dem Er­gebnisse gelangt sein, daß ein vor Kurzem aus dem ge- genannten Badeorte zurückgekehrter Kaufmann, welcher auch in unserem Kammerleben eine gewisse Rolle spielt, die ersten Nachrichten der betreffenden Art verbreitet habe". Wahrscheinlich ist mit diesem Kaufmann der frühere Minister Milde, ein wie die meisten seiner Landsleute für die Zolleinigung gestimmter Schlesier, gemeint. Die Nachricht stammt übrigens gar nicht aus kaufmännischen, sondern aus politischen Kreisen.

Der A. A. Z. wird aus Wien vom 24. Juli ge­schrieben: Wie man von sonst gut unterrichteter Seite wissen will, soll die Dauer des bestehenden preußisch- deuschen Zollvereins provisorisch über das Jahr 1653 hinaus verlängert werden, um den betreffenden Unter­handlungen für die künftige Gestaltung desselben ein minder beengtes Feld zu geben. . .

DieHannover'sche Zeitung" vom 23. Juli bringt folgenden, besonders für das ministerielle Blatt und die Stellung Hannovers zu Preußen merkwürdlgen Artikel: