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Nassauische Allgemeine Zeitung.

E /©/. Sonntag den 11. Juli /».

Bestellungen auf das dritte Quartal der Nassauischen Allgemeinen Zeitung werden baldigst erbeten. ------------- " toaltrb und betragt Irr Pränumer-iiouspreis für WirSbaden und, nach dem neuen Pnstregnlatts nunmehr auch für

D-rNassauische Allgemeine Zeitu»«' Mit dem e 11 " - f übrigen Länder de» d-nls».vsterrci»ischeu Postvercins, wie für das Ausland 2 ff. 2t tr. - Inserate werden die dreispaltige Petit.

Wie und aut welchem Felde kann die Aevolutio» besiegt werden ?

I.

§ In teilt Leitartikel der Nr. 155 derNassauischen Allgemeinen Zeitung" ist die aufgeworfene Fragemacht das Studium der Philosophie Nepublicaner?" vernei­nend beantwortet, Carl Rosenkranz zu Königsberg als GewädrSmann dafür angeführt und sind mehrere Stel­len der Erläuterungen aus Rosenkranz neuestem Buche System der Wissenschaft, ein philosophisches Enchiri- dion" als Belege der Negative ausgehoben worden. Auch wir sind der Ansicht, daß ein gründliches Studi­um der Philosophie mit Geschichte, insbesondere aber auch der griechischen und römischen in Vergleichung mit der neuen und neuesten und namentlich mit der deut­schen, englischen und französischen Philosophie und Ge­schichte dem denkenden Menschen die Ueberzeugung ver­schaffen müsse, daß die Republik und namentlich deren Abart, die Demokratie, die schlechteste Staatssorm sei und den Ansprüchen einer gesunden Rechtsphilosophie nicht genügen könne. Wir sind auch der Meinung, daß die Philosophie nach und nach von ihren vielfachen Irrthümern zurückkommen und die Wunden wieder hei­len werde, die sie in den letzten Jahrhunderten durch ihre größtcutheils falschen, auflösenden und zersetzen­den Principien in der Rechts- und Staatslehre geschla­gen hat. Das angeführte Buch des Exministcrs und Professors Rosenkranz liefert in den Theilen, in welchen es Recht und Staat bespricht, gerade keine neuen und erheblichen Aufschlüsse, sagt vielmehr nur Bekanntes und hüllt dieses durch seine mitunter geschraubte Terminolo­gie in philosophisches Dunkel ein, so daß es oft über- ichwänglich und unverständlich wird; es enthält Einzel­nes was, wenn nicht offenbar irrig, so doch jedenfalls übertrieben und sonach dem Mißverständnisse ausgesetzt ist (wir. verweisen, statt yjeler Beispiele nur aus den Inhalt der §§. 788 und 821, worin von der Souve- rainctät, dem Humanitätsstaate, der Gleichheit und der Revolution gehandelt wird); dieses Buch ist aber, ab­gesehen von seinem übrigen vortrefflichen Inhalte aus dem Grunde eine sehr interessante und durchaus wich­tige Erscheinung, als sein Verfasser in der Lehre von dem absoluten Geist einen persönlichen Gott an­nimmt. Rosenkranz, der hervorragendste Schüler He- gel's, hat die. Rechts - und Staatslehre durch dieses Bekenntniß einen um so größeren und anerkcnnungS- wertheren Dienst leistet, als die Linke der Schüler He- gel's, die sog. Jungheglmner in ihrer Selbstvergötterung des Menschen den persönlichen Gott auf die roheste Weise gclängnct, diese falsche Principien auf das poli­tische Gebiet hin übertragen, die Begriffe von der Wil­lensfreiheit verwirrt und sophistisch mit ^er Frei­heit von jeder Autorität verwechselt und in Auf- lehnung gegen alles Bestehende die rüdeste Anarchie gelehrt haben und noch fortwährend lehren.

Stach der Reformation that sich bekanntlich eine phi­losophisch-theologische Schule auf, welche sich unterfing, die menschliche Vernunft als die Quelle aller re­ligiösen Principien aufznstellcn und die Autorität der heiligen Schrift nicht weiter mehr anzuerkennen, als sie in dieser Vernuuftquelle ihre Bestätigung finde. Dieser Rationalismus, welcher auf dem Gebiete der Religion wie unter den Waizeu. gesätes Unkraut un­glaublich filmen fortwucherte und Alles verflachte und verwässerte, drang mit gleicher und noch größerer Prä­tention in die Rechts - und Staatslehre ein und die subjectivc Vernunft wurde diesen als oberste und einzige Quelle gesetzt. Mit Hugo Grotius begannen in Deutschland die leisen Anfänge dieser fubjcctiven, indi­vidualistischen Auffassung und Kant und seine Schule impften der Rechts- und Staatslehre vollends den Kantischen fubjcctiven Rationalismus ein. Fichte ge­staltete den Subjectivismus Kgut's in seine idealisti- s ch e Ich-Lehre um, kam . aber in späteren Zeiten durch jein absolutes Ich wieder auf Gott zurück.

Bereits lange vor Kant und Fichte hatte Locke in England die revolutionäre Vertragstheorie aufgestellt, die von I. I. Rousseau auf französischen Boden ver­pflanzt und mit seiner sophisch -politischen Theorie über seinen berüchtigten Allgcmein-Willen (volonté generale) und Willen Aller (volonté de tous) vermehrt, der Revolution Thür und Thor öffnete. Die Lehren Locke's und Rousseau's blieben auf die Theorie von Kant und Fichte nicht ohne Einfluß und diese theilen mit jenen, wenn auch nicht im vollsten Maße, den Irrthum, daß

der menschliche Wille und der Vertrag als der Allge­meine Wille die Grunbsäulcn der Rechts- u. Staats­lehre seien.

Wenn nun auch Hugo Grotius noch gottgläubig war; Kaut die Gottheit nur bezweifelte, nicht aber läugncte; und Fichte in seinen älteren Tagen zn dem von ihm verkannten Gott wieder zurückkehrte: so sind die Lehren der destructiven Philosophie der neueren und neuesten Zeit in Deutschland, wenn man sie mit den Thcoriccn jener vergleicht, im Grunde genommen weiter nichts als Konsequenzen daraus, an welche jene tiefen und edlen Denker bei Aufstellung ihrer Leh­ren sicherlich nicht gedacht Haben-

Schelling gab dem Staate wieder eine objective Grundlage und führte den in solchem sich mamfestiren- den allgemeinen Willen auf den Urquell alles Seienden, auf Gott, zurück. Hegel baute auf dieser Basis weiter, verband die Theorie Schellings und Fichte's miteinan­der, schuf daraus einen absoluten Idealismus und ver­fiel dabei leider in den Pantheismus.

Die Beurtheilungen über die Hegel'fchc Philosophie sind zahlreich, aber noch lange nicht geschloffen. Mag man darüber jetzt so verwerfend urtheilen , wie man will; so steht so viel aber uuläugbar fest, daß Hegel sich große Verdienste um die Ethik, Rechtsphilosophie und Politik erworben hat. So hat er außer vielen andern angetroffenen Irrthümern die verkehrten Ansich­ten KantS über die Principien des Rechts und Staats und die Ehe als bloßen sexualen Vertrag und die rohe Theorie Rousseaus über die Svuveraincrät der Masse gründlich beseitiget. Er hat der fürstlichen Gewalt den ihr gebührenden Rang und Umfang eingeräumt und die Volksvertretung auf das vernünftige Maß ihrer Mitwirkung bei der Gesetzgebung beschränkt. In der Reinigung der Ethik, Rechtsphilosophie und Politik hat Hegel freilich Schelling als Vorläufer gehabt, aber He­gel gebührt das Verdienst der Ausführung. Obwohl Hegels Politik nichts weniger, als servil war; so wurde seine Philosophie offenbar wegen ihrer richtigen Auf­fassung der Monarchie in einem großen deutschen Staate zur s. g. Staatsphilosophie erhoben, in welcher Stellung sie sich längere Zeit erhielt. Trotz ihrer vielen Ver­dienste hat die Hegelsche Philosophie dennoch sehr schäd­lich gewirkt. Ihre irrige Lehre von der Allgewalt des Staates wollen wir gar nicht berühren. Ihre wun­dester Fleck a er ist der Pan hcismus. Es bedarf keiner weiteren Auseinandersetzung, daß bei dem Pan­theismus von der Persönlichkeit Gottes und von der Freiheit, der Verantwortlichkeit und der Unsterblichkeit des Menschen konsequenter Weise keine Rede sein kann. Diese große Irrlehre Hegels haben seine Schüler ans- gebentet und Consequenzen daraus gezogen, welche alle objectiven Grundlagen der Religion, der Moral und des Rechts aufheben!

Die französische Schule hängt größtentheils noch den Principien Rousseaus an und verkennt damit alle objectiven ewigen Principien der Staatsordnung; sie findet eine Ehre darin sich selber revolutionär zu nennen.

Die Gräuel und Verwüstungen der französischen Revolution sind weit mehr den Lehren der revolutionä­ren Philosophen, durch welche dem Volke das sittliche und religiöse Bewußtsein getrübt und geraubt wurde, zuzuschreiben, als dem damals allerdings vorhandenen politischen Gebrechen, welche man mit so vielem Pathos als deren einzige Ursache aufzählt.

Durch die destructive Philosophie in allerlei popu­lären Formen wurde das Volk vor der letztem Revolu­tion in Frankreich und in Deutschland in demokratische Begriffe und Tendenzen eingeschult und die gleichgesinnte Presse unterließ es nicht, das Volk stets revolutionär zu reizen und aufzustacheln. Die entarteten Schüler Hegels insbesondere haben mit ihren Consequenzen aus den Lehren ihres Meisters die französischen Sensualisten und Materialisten an Rohheit, Niedrigkeit und Gemein­heit der Ansicht und Lehre über Moral, Religion, Kirche, Schule und Staat und über die Mittel zur Durchführung ihrer Ansichten und Pläne noch übertrof­fen. Sie haben den auf englischem und französischem Boden entsprossenen Communismns und Socialismus wo möglich noch roher gestaltet und der Anarchie der letzten Jahre den Vorschub geleistet, welcher der ersten französischen Revolution durch die Lehren Voltau's, Rousseaus und der Encyklopädisten zu Theil geworden ist. Diese Be­strebungen haben in jüngster Zeit äußerlich wohl an Menge, innerlich aber nicht an Stärke und Nachhaltig- i

seit ab genommen. Es ist überhaupt eine große Selbst­täuschung, wenn man glaubt, die Revolution, welche in ihren ersten Keimen schon seit Jahrhunderten vorbereitet und schon mehrmals zum Ausbruche gekommen ist, sei durch die letzten Siege der deutschen Monarchie für immer ausgerottet. Mit den blanken Waffen kann die Revolution nicdergeworfeu, nicht aber gänzlich ausge- rottet werden. Das Terrain, auf welchen die Demokra­tie mit Aussicht auf gänzlichen und vollen Sieg angs- griffen werden kann, ist der Boden der Philosophie und der Religion; das Feld der Schule und der Kirche; derselbe Platz, auf welchem die Revolution ihre Truppen geworben und geschult hat. So lange sie aus diesem Felde nicht geschlagen und ihr von hier aus die Nah­rungsquelle nicht abgcschnitten wird; so lange wird die Revolution aus ihrer Quelle von Zeit zu Zeit hervor­brechen und die gesittete Welt überschwemmen.

Dieser Sieg wird errungen, wenn die Philosophie sich bestrebt, die subjectivc, individualistische Rechts- und Staatslehre durch harmonische Vereinigung mit einem objectiven Princip und Unterordnung unter solches zu begrenzen und zu veredeln. Dieses objective, absolute Princip ist Gott; der Gott, der nicht pantheistisch als Substanz oder dialectischer Weltentwickelungsprozeß, sondern als absolute sich ursprünglich selbstbe­wußte Persönlichkeit aufgefaßt werden muß; es ist der persönliche, lebenvige Gott, mit welchen sein Ge­schöpf, die endliche Persönlichkeit der erschaffene Geist, der Mensch im religiösen Lebensverein steht; es ist derselbe absolute Geist, welcher als Vorsehung nach seinem ewigen Weltvlane alle Dinge lenkt. Durch die Begrenzung des fubjcctiven Princips durch jenes und durch die Unterordnung desselben unter das objec­tive werden die Persönlichkeit und Willensfreiheit deS Menschen nicht nur nicht aufgehoben, sondern gehoben und veredelt. Eine harmonische Verbindung beider Principien setzt den Menschen in allen seinen Lebensver- hältnissen in die Lage, in welcher er seiner ewigen Be­stimmung entsprechen kann.

Diesen Weg hat Burke schon gegen Ende des vorigen Jahrhunderts als Bekämpfer der französischen Revolution in Rede und Schrift mit Erfolg Angeschla­gen uns ihn unseren deutschen historische Schule weiter verfolgt.

Savigny, Eichhorn, Niebuhr Puchta u. A. haben sich in dieser Beziehung unsterbliche Verdienste erwor­ben, wenn man ihnen auch Einseitigkeit vorwerfen mag. Gleiche Anerkennung ist man der theologischen Schule schuldig und sind bei ihr besonders de Maistre, Bonald, Franz von Laader und Friedrich Julius Stahl (bet Berliner Rechtsphilosoph) rühmend und dankbar zu erwähnen. Ein Hauploerdienst in dieser Richtung gebührt der Krause'schen Philosophie, welche jetzt täglich mehr Anhänger und Verehrer in Deutschland gewinnt, nachdem ihr bereits schon früher im Auslande vielsei­tige Anerkennung zu Theil geworden war.

Auch in Oesterreich, welches durch Gewinnung aus­gezeichneter Lehrer der Philosophie und des Rechts auch auf dem Gebiete der Wissenschaft seiner würdigen Fort­schritte macht (wir erinnern nur statt vieler an die Beeufung von Philipps und Ahrens) regen sich die Geister mächtig, um dieses Reich seiner hohen Bestim­mung in der Weltgeschichte entgegen zu führen. Man lese die neuesten dort erschienenen Schriften über Philo­sophie und Staatswissenschaften und man'wird uns bei- stimmen, daß die meisten unter entschiedener Verthei­digung der bürgerlichen Freiheit und ohne allen Servi- liâmus der Revolution und den Ideen derselben mit Geschick, Würde und Kraft zu Leibe gehen und es ver­schmähen nach irgend einer Seite hin zur Sicherheit für eventuelle Fälle um Gunst zu buhlen.

Einer technischen Feder müssen wir es überlassen, ihre Stimme darüber abzugeben: ob unsere Schulen dermalen so eingerichtet seien, daß dem revolutionären Geiste nicht nur kein Vorschub geleistet werde, sondern auch die Jugend vor dem Gifte der Revolution be­wahrt bleibe. Zu unserer Zeit war es nicht so. An dieses Gutachten, dem sich wohl einer unserer vielen Schulmänner unterziehen dürfte und um welches wir der Wichtigkeit der Sache selber bitten, wollen wir später wieder anknüpfen und den vorliegenden Gegenstand so­dann weiter verfolgen.

Die Zollfeage.

DieFranks. Postztg." bringt Anen Artikel über die Zollfrage un^ Berlin vom 7. Juli, der dem Cor