Mffmischc Mgmcim ZMng.
^L HO Donnerstag den 17. JnnL 18S2
Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige PrânumecatlonShreiS für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages nur S fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland nur S fl. SL fr. — Jnfera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Erklärung der preußischen Regierung.
Deutschland. Schlangenbad (Die Kaiserin von Rußland). — Vom Westerwald (Einfluß der bildenden Kunst auf das kirchliche Leben). — Mannheim (Zulassung fremden Brodes). — M ün ch en (Das Ministerium. Abreise der Königin. Dr. Harleß. Professor Liebig). — Berlin (DieZollfrage. Die Mission deS Hrn. v. Bismark- Schönhausen. Die Lehrerversammliiug. Der Fürstbischof von BleSlan. Vermischtes). — Hamburg (Die schleSw.- holst. Anleibe).— Wien (Das neue Strafgesetzbuch. Das Policeiministerium. Die preuß. Erklärung. Die kroatische Eisenbahn. Der ReichSrath. Vermischtes).
Frankreich. Paris (Das Budget. Die Frohnleichnams- processton. Die Akademie. Der gesetzgebende Körper. Vermischtes). „
Spanien. Madrid (Erzherzog Ferdinand Marimilian). Großbritannien. Dublin (Eine Teatotallersprocession). Italien. Rom (Der Finanzminister).
Türkei. Konstant!nopel (Omer Pascha).
Neueste Nachrichten.
Die Erklärung der preußischen Regierung
in der Sitzung der Zollconferenz am 7. Juni I. J.
Nachdem die preußische Regierung in der Sitzung vom 1. v. M. Gelegenheit gehabt hat, ihre Ansicht über die von Baiern, Sachsen, Württemberg, Kur- Hessen, Großherzogthum Hessen und Nassau als nothwendig bezeichnete Berbindung von Verhand« ljij.oen mit Oesterreich mit den Verhandlungen wegen Forschung und Erweiterung deS Zollvereins ausführlich auszusprechen, hat sie schon kurz daraus durch eine directe Mittheilung der kaiserlich-öfter- | reichlichen Regierung Veranlassung erhalten, diese | Frage einer wiederholten Erwägung zu unterwerfen. | Jene Miltheilung, in welcher der Wunsch ausgesprochen wurde, „daß über die in Wien zu Stande gebrachten Entwürfe eines Handels- und Zollvertrages und eines ZolleinigungSvertrageS, unter Zuziehung deS Vertreters der kaiserl. Regierung sofort, und zwar gemeinschaftlich mit den übrigen, in den hiesigen Konferenzen zur Sprache kommenden Vorlagen in Verhandlungen eingegangen werden möge" — ist von Seilen Preußens dahin beantwortet worden,
daß man den ausrichtigen Wunsch hege, in Verhandlungen mit Oesterreich über eine für alle be- lheiligte Staaten gleich zufriedenstellende, von der Staatöklugheit in gleichem Maße, wie von den materiellen Interessen Deutschlands gebotene Re- gulirung der Handels- und Verkehrsbeziehungen zwischen dem Zollverein und Oesterreich baldigst eintreten zu können, daß man jedoch die Eröffnung dieser Verhandlungen wiederholt von dem vorgängigen Abschlusse derjenigen Verhandlungen abhängig zu machen genöthigt sei, welche über die Verlängerung und Erweiterung der Zollver- einSvertrâge eingeleilet sind.
Der nunmehr in der Sitzung vom 25. v. M. von Baiern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, Großherzogthum Hessen und Nassau gestellte Antrag,
daß während der Verhandlungen über Erneuerung und Erweiterung des Zollvereins, auch die Verhandlung zwischen den Bevollmächtigten der sämmtlichen bei der hiesigen Conserenz vertretenen Regierungen über die in Wien berathenen Entwürfe zu einem ZolleinigungSvertrage unter Bei- ziehung und Theilnahme von Bevollmächtigten der kaiserl. österreichischen Regierung zu eröffnen seien,
unterscheidet sich allerdings insofern von dem vorerwähnten Wunsche der kais. Regierung, nid er die Verhandlungen mit Oesterreich zwar gleichzeitig mit den Verhandlungen wegen Fortsetzung und Erweiterung deS Zollvereins, jedoch abgesondert von denselben geführt sehen will, während der letztere sowohl die Gleichzeitigkeit, alS auch die Gemeinschaftlichkeit beider Verhandlungen bezweckte. Die preußische Regierung sieht sich aber dessenungeachtet, zu ihrem lebhaften Bedauern, außer Stande, diesem Anträge zuzustimmen.
Die Motive dieses ihreö Entschlusses glaubt sie 1 mit aller der Offenheit darlegen zu müssen, welche s die hohe Wichtigkeit deö Gegenstandes und die ihren Zollverbündeten schuldige Rücksicht erfordert.
Zunächst würde die preußische Regierung nicht in der Lage sein, in Verhandlungen mit Oesterreich über den in Wien berathenen Entwurf zu einem ZolleinigungSvertrage einzutreten. Sie hat bereits zu wiederholten Malen Gelegenheit gehabt, ihre Ueberzeugung dahin auszusprechen, daß die Verschiedenheit der volkSwirthfchaftlichen Zustände und Interessen zwischen dem Zollverein und Oesterreich zu groß sei, um schon jetzt Maßregeln zu vereinbaren, deren Ausführung, wenn dadurch ein dauerhaftes und allseitig befriedigendes Verhältniß geschaffen werden soll, die Gleichartigkeit dieser Zustande und Interessen in hohem Grade vorauSsetzt. Sie ist den Berathungen, auS welchen jener Entwurf hervorgegangen ist, mit Aufmersamkeit gefolgt und hat eS an einer sorgfältigen und unbefangenen Prüfung desselben nicht fehlen lassen; sie hat sich jedoch dabei in dieser Ueberzeugung nur befestigen können, denn eS läßt der Entwurf, ihrer Ansicht nach, die hauptsächlichsten der Sache entgegenstehenden Schwierigkeiten ungelöst.
Er beschränkt, um der wesentlichsten Punkte zu erwähnen, durch die, zur Sicherung deS TabakSmo- nopolS in Oesterreich erforderlichen Maßregeln, den freien Verkehr aus dem Zollverein nach Oesterreich in einem Grade, welcher mit dem Hauptzwecke einer Zolleinigung unvereinbar erscheint; er setzt einen Maßstab für die Revenüentheilung fest, welcher, abgesehen davon, daß er die Vermehrung der Bevölkerung unberücksichtigt läßt, einer haltbaren Grundlage entbehrt , da er auâ VerhäUlussen abgeleitet werden soll, die theils an und für sich, theils wegen ihres Zusammenhanges mit den in dem Entwürfe eines Handels- und ZollvertrageS in Aussicht genommenen Maßregeln, alS vorübergehend zu betrachten und deßhalb nicht geeignet sind, für eine lange Reihe von Jahren einem der wichtigsten Theile der Staatseinnahmen zur Norm zu dienen, er läßt den hauptsächlichsten Theil der gemeinschaftlichen Zollgesetzgebung, den Tarif, in Ungewißheit und legt, indem er deßhalb daS Zustandekommen deS ganzen Werkes von vorne herein in Frage stellt, die Ausführung desselben in einer nichts weniger als gleichmäßigen Art in daS Gulbefinden der einzelnen betheiligten Regierungen; er gewährt nicht die nöthige Garantie für die allenthalben erforderliche vorschriftsmäßige Erhebung der Zollrevenüen; er setzt endlich den Zollverein in die Lage, im Voraus seine Zustimmung zur Zollgemeinschaft mit Staaten zu geben, welche von ihm durch ihre geographische Lage eben so weit entfernt, als in allen Verhältnissen der Production und Konsumtion verschieden sind. Es sind dieS Bedenken, welche nach der Ansicht der preußi- schen Regierung nicht allein aus den Interessen Preußens, sondern auch aus den Interessen aller zum Zollvereine gehörenden Staaten herzunehmen sind, welche sie aber jedenfalls für ihren Standpunkt als enscheidend ansehen muß.
Indem sie nnn diese Mängel deS Entwurfs keineswegs für zufällig hält, welche sich durch wie- verholte Berathungen beseitigen ließen, sondern der Ueberzeugung ist, daß dieselben in der Natur deS Gegenstandes selbst begründet und zur Zeit nicht zu heben sind, und indem sie eS ferner mit der ihren Zollverbündeten und der kais. österreichischen Regierung schuldigen Rücksicht für unvereinbar hält, in Verhandlungen einzutreten, von deren Erfolglosigkeit sie im Voraus überzeugt sein muß, kann sie die Theilnahme an Unterhandlungen über einen ZolleimgungSvertrag mit Oesterreich nur wiederholt ablehnen.
WaS sodann einen Zoll- und Handelsvertrag mit Oesterreich anlangt, so kann die preußische Regierung nur ihre oft erklärte Bereitwilligkeit zn Unterhandlungen in dieser Richtung und ihre oft ausgesprochene Ueberzeugung von den günstigen Wirkungen , welche ein solcher Vertrag für alle betheiligten Staaten erwarten läßt, von Neuem auS- sprechen; sic kann aber auch hier nur bei ihrer Ansicht beharren, daß daS Interesse des gestimmten Zollvereins , so wie aller einzelnen demselben zugehörigen Staaten eS erheischt, solche Unterhandlungen erst dann zu beginnen, wenn die Fortdauer deS
Zollvereins unter Hinzutritt deS StcucrvereinS gesichert ist.
Abgesehen davon, daß einer Verhandlung über den vorgelegten, sehr umfassenden und eine Reihe der wichtigsten staatSwirihschafllichen Fragen berührenden Entwurf eine sehr sorgfältige Erwägung aller einzelnen Punkte vorhergehen mußte, sind eS namentlich zwei Rücksichten, durch welche die preuß. Regierung bei dieser Ansicht geleitet wird. Einmal liegt eS in der Natur der Sache, daß, wenn, wie vorausgesetzt, der Zollverein am 1. Januar 1854 ab in ein VertragSverhâliniß zu Oesterreich treten soll, vor Eröffnung der Unterhandlungen feststehen muß, in welchem Umfange der Zollverein von jenem Zeitpuncte ab bestehen wird. Vor Entscheidung die, ser Frage fehlt eS nicht nur formell dem einen con- trahirenden Theile an einer bestimmten Persönlichkeit, sondern auch materiell an der wesentlichsten Grundlage für die Beurtheilung der bei den Verhandlungen wahrzunehmenden Gesichtspuncte. Sodann liegt eS im dringendsten Interesse aller bei den hiesigen Verhandlungen vertretenen Staaten, daß die Entscheidung darüber, ob diese Verhandlungen zu dem allseitig gewünschten Resultate führen werden, sbalv als irgend möglich erfolge. Die Ungewißheit dieser Entscheidung wirkt auf alle Verhältnisse des materiellen WohleS störend und lähmend ein, und eS muß wenigstens die preußische Regierung den entscheidendsten Werth darauf legen, dieser nachtheiligen Unsicherheit bald ein Ziel gefetzt zu sehen.
Nicht minder wichtig ist die Rücksicht, daß, wie allseitig anerkannt wird, die Einführung deS Vor- ' steucrtariss im Steuerverein und die anderweite Re- • gulirung der Tarisverhâltnisse im Harz<Leine,District thunlichst hier erfolgen muß, der Zeitpunct für das Eintreten beider Maßregeln aber von dem Ergebniß der hiesigen Verhandlungen abhängig ist, und daß ferner, wenn die letzteren, waS die preußische Regierung aufrichtig beklagen würde, zu der gewünsch- len Verständigung nicht führen sollten, alâdann für die neu zu treffenden VerwallungSeinrichtungen Zeit vorhanden fein muß.
Wenn nun der bisherige Gang der hiesigen Verhandlungen die Ueberzeugung gewährt haben dürfte, daß noch eine längere Zeit erforderlich fein wird, um alle bereits zur Erwägung gekommenen und als Gegenstand der Berathung noch zu erwartenden Puncte für den Abschluß reis zu machen, und wenn ferner die Betrachtung deS in Wien berathenen Entwurfs zu einem Handels- undZollvcr- trage nebst dessen Anlagen schon auf den ersten Blick an dem großen Umfange nicht zweifeln läßt, welche eine Unterhandlung über denselben erhallen, und an dem großen Zeilaufwande, welchen diese Unterhandlung in Anspruch nehmen würde, so stellt sich schon auS dieser praktischen, aber wohl für alle Betheiligten sehr wichtigen Rücksicht daS Verschieben der Verhandlungen mit Oesterreich bis zur Vollendung der Verhandlungen über die Fortsetzung deS Zollvereins als nothwendig dar.
Der Umstand, daß ein Vertrag mit Oesterreich auf den Tarif des Zollvereins nicht ohne Einfluß fein wird, kann nach der Ansicht der preußischen Regierung, den vorstehend ei'twickelten Gründen gegenüber, nicht inS Gewicht fallen. Bei der vorauszusetzenden aufrichtigen Mitwirkung aller Theil- werden solche Aenderungen nach erfolgter Verständigung über die Fortsetzung deS Zollvereins schwere lich größeren Schwierigkeiten begegnen, als vorher.
Deutschland.
□ Schlangenbad, 15. Juni. Heute Abend ist Ihre Maj. die Kaiserin II. HH. dem Prinzen und der Prinzessin von Preußen, welche von Koblenz kamen nach Biebrich entgegen gefahren. Heute Morgen fuhr die Kaiserin auf der Chaussee nach Wambach spazieren, stieg aber bald auS und pro* minirte zu Fuß.
t Vom Westerwald, Mitte Juni*). Da nun doch einmal die Aufmerksamkeit unsere, Zeit so sehr auf die Entwicklung und Pflege der Gewerbthätig- keit gerichtet ist, so erlauben wir unS auf eine
*) Von einem Protestanten.