gegen ben SertrunDchn ein Raub ober Grausam« sinn verübt worden sind, mit Zuchthaus von mir* drüenS acht Jahren bis auf Lebenszeit bestraft werten. Haben kie Mißhandlungen l'benSgefäbr- lute Verletzungen oder gar den Tod deS Angegrif« feilen zur Folge gehabt, so ist auf Todesstrafe zu nMnurt.
8 183. (Beraubung der Kranken k. in den feindlichen Hospüâlern ) Beraubung der Kranken und Angestellten in den in Besitz genommenen feindlichen Hospitälern werden ebenso bestraft, alS wenn sie an den eigenen Cameraden verübt worden wären. Wulktn kabel Gewalnhäligkeilen gegen Kranke begangen , so ist die Strafe nach dem vorstehenden Paragraph.» zu bestimmen.
8. 184. (Plünderung.) Plünderung heißt die öffeniliche Wegnahme keS beweglichen Gutes der LandeSeinwohner oder des SlaauS , wenn sie a) durch Militârperfonen oder andere bei den Truppen b.finkliche Individuen, b) im Kriege oder bei einer militärischen Unternehmung , c) mit Benutzung der durch die Gegenwart der Truppen bei den Eurwch. nern erregten Borst llung von der militärischen Urber- macht geschi.hr. Eine unter gleichen Umstände» begangene Erprrffung wird der Plünderung gleich- geachtet.
8. 185. (Strafe.) Die Plünderung, vorausgesetzt , daß sir nicht ausdrücklich erlaubt war, (in welchem Falle der Vorgesetzte für die ertheilte Usr» laubniß veranworilich bleibt) wird alS Diebstahl b.straft, dergestalt jedoch, daß w.niqstenS auf vierwöchiges Gefängniß zu erkennen ist. Ist bei der Plünderung Gewaltthätigkeit verübt oder mit den Waffen gedroht worden, so tritt die gesetzliche Strafe d.S Raubes ein. '
8 180. (Plünderung im Compkot oder Haufen.) Wird die Plünderung im Cowplot oder im Haufen begangen, so wird gegen den Anstifter oder Anführer die Strafe um das Doppelte und gegen die Tbeilnebmer um den vierten Theil geschärft.
Wer von einer beabsichtigten Plünderung der Art Kenntniß erhält, ist verbunden, dieses sofort anzuzeigkn, widrigenfalls er als Theilnehmer zu bestraf, il ist.
§. 187. (Widersetzlichkeit bei der Plünderung.) Wer irgend einem Vorgesetzten, welcher einer Plünderung rntgegkntrii«, den Gehorsam dhanltch verweigert, oder ihn bedroht, ist auf der Stelle zu löv. ten, und, wenn solches nicht geschehen ist, mit dem Tode zu bestrafen.
8. 188. (Eigenmächtiges Fouragiren und Re- quirlten von Lebens- und Transportmitteln.) Wer eigenmächtig fouragirt, oder Lebens- und TranSport- miiicl rcqnirirl, wird mit Gefängniß bestraft, eS müßte denn ein wirklicher und erweislicher Nothfall vorhanden und Diesem auf andere Weise nicht abzu' helfen gtwc'en fein.
Gctchah das Wegnehmen oder Requiriren der Lebensmittel oder der Fourage nicht zu eigenem Verbrauche, sondern in brr Absicht, sich zu bereichern, so soll dieS wie Plünderung angesehen und geahndet werden.
8. 189. (Eigenmächtiges Requiriren und Auö, streiben sonstiger Gegenstände.) Eigenmächtiges Requiriren und Ausschneiden anders als der IM §.188 genannten Gegenstände wird mit CorrectionS- banS biS zu zwei Jahren geahndet. Im Uebrigen findet die Schlußbestimmung keS §. 188 hier gleichmäßige Anwendung.
8. 190. (Geschärfte Strafen gegen Marketen- ker H.) Gegen Marketender und sonstige Unbe- trebue im Gefolge der Armee sollen die für uner- laubleS Beuitmachen, Plünderung, eigenmächtiges Fouragiren und R.quilnen bestimmten Strafen verschärft werden.
§. 191. (Zerstörung und Beschädigung deS EigenihumS ) Boshafte oder muihwillige Beschädigung des EigenibumS wird, auch wenn sie im feint* l'chen Lanke geschah, nach dem StrafgesetzdAche vom 14. Apnl 1819 geahndet.
§. 192. (Vergehen gegen Gefangene und Ein- wohn.r beugter Länder.) Nicht weniger kommen wegen Mißhandlungen, Verstümmelung oder Tör- tu na der Gefangenen oder der Unterthanen feindlicher ober anderer besetzter Länder die Bestimmungen keS CirafgesctzbucheS vom 14. April 1849 in Anwendung. (Forts. folgt.)
(No. 17 keS VerordnungSbl. vom 26. Mai 1852.)
Nichtamtlicher Theil.
Stand der Zollfrage.
* Die „AugSb. A. Z.« dringt in ihrer Nummer 160 vom 8. Juni die telegraphisch« Depesche über die alS Antwort auf die Anträge der coalirten Regierungen in ker Zollfrage abgegebene ablehnende Erklärung ker preußischen Regierung. Gleichzeitig mit derselben ging dem genannten Blatt eine Wiener Eorrespondenz vom 4, Juni aus „sehr unter» richler" Quelle zu, auS welcher hervorgeht, kaß Utttl zwischen Oesterreich und Preußen wieder ge
genseitig annähernde Schritte erfolgt find. Sie hofft, daß die MolivlNlNg der preußischen Erklärung den Wikeispruch lösen werke. Da nach dieser Wiener Correspondeiiz vor Abgabe der preußischen Erklärung die annähernden Schritte erfolgt und die somit eingeleüeten Verhandlungen, wie aus ^ker Hr. v. Biömark-Schönhausen ertheilten Mission zu s Vließen, nlchl abgebrochen sind, sondern fortgesetzt werden, so ist der angekernele Widerspruch nicht anders zu lösen alS durch die Annahme, daß Preußen, seine ablehnende Eiklärung am 7. k. M. bloS auS formellen Gründen, um sich gegen mögliche Eventualiräten sicher zu stellen, um nicht gleich bei Beginn der Unterhandlungen bestimmte, bindende Zusicherungen zu ertheilen, abgegeben hat. Dieange« deutete Wiener Correspondeiiz lautet:
In der ZoUeinigungSangelegeuheit ist eine neue Takiik an der Tagesordnung: man sucht Schrecken clnznflößen, Beunruhigung zu verbreiten, Knalles, bete hervorzubringen. Heule liegt eben ein am Psingstsonnlag auSgegebeneS Ertrablalt eines zu Wiesbaden erscheinenden Journals, der „M'llelih. Zelkung" vor, das „ganz zuverlässig^ auS Berlin 27. Mai Abends erfahren hat, „alle Bc>h.,nklungen zwischen der königlichen preußischen Regierung und dem österreichischen Cadinet, die Zollfrage bemffenb, feien förmlich abgebrochen; die Auflösung deS Zollvereins in kürzester Frist zu erwarten u. f. w." Hierauf ist ganz einfach zu bemerken, daß die fraglichen Verhandlungen auS dem triftigen Grunde nicht abgebrochen wurden, weil niemals Negotiationen in Betriff deS Zollanschluff S zwischen den beiden beulschen Großmächten stallgefunden haben. Oesterreich hat alle beulschen Regierungen zu den bkßfallsigen Verhandlungen nach Wien eingeladen, eS ha« mit denjenigen, welche sich, im Interesse ihrer Unterihanen, bereit dazu erstatten, vorläufige Uebereinkümte getroffen, die den Anschluß deS Kaiserreichs an den Zollverein ermöglichen und in bestimmte Aussicht stellen; eS ist also selbstvetstan« den, daß eS nunmehr nur mit dem gesamnnen Zollverein, und nicht mit einer emzelnen Regierung, wie bedeutend und hervorragend sie auch sei, weiter über diele Angelegenheit unterhandeln und dieselbe zum Abschluß bringen kann.
In Betreff deS Wegs der zu dem allseitig gewünschten Ziele führt, herrscht allerdings noch eine westniliche MeinungSverichicbenheil vor. Diese Abweichung kennt jedermann, und eS ist daher ganz natürlich, daß auS ihr nicht nur Folgerungen gezogen werden, die mit der wah.en Sachlage nicht übereinftimmen, sondern auch einzelne falsche. halb- wahre oder übertrieben bat gestellte Thatsachen fyste« malisch zu einem angeblichen Zeiwürfnisse zwilchen Preußen und Oesterreich huiauiep schraubt werden, welches die Spaltung und Trennung DeuischlankS alS nothwendige Eouseqnrnz im H iitergruube zeigt. Sie mögen aber alte wahren Patrioten, alle ein- fibiévoUen bculjchtii Männer, w iche in kem biln- kesireuen Zufammenwiiken O sterreichS und Preu, ß-nS mit Recht den Stützpunvl deutscher ©Jbft« stänbigkeit, der Kraft und Macht deS BunkeS èr, blicken, vollständig darüber beenhigen, kaß die beiden Cabinelte, auch bei dieser Frage, in so hochwichtigen Puncten übereinftimmen, kaß man anuehmen maß, eS werde über ken einzu chlagenoen Weg eine Ge- samm.Verständigung nicht ausbleiben können. Denn während ein Theil der Presse — und gewisse Blätter, welche vorzugsweise für specifiich preußüch gelten wollen, vor allen — den DissenS über daS Miliel zum Zweck ausbeulen und Herzenssreudig aus die Spaltung Deutschlands binar beiten, haben die Kabinette der beiden beututen Großmächte, eben in neuester Zen, sich im Princip, im Grundgedanken, welcher der ganzen Angelegenheit zum AuSgangS. Puncte und zum Endzwecke bienen muß, auf die loyalst.', staatSwänniichste Weise genähert. In allen Puncten Der großen Politik besteht die vollst« Ueber-, einstlwmung zwischen Ö sterreich und Preußen, und so soll dieser — mehr formelle alS materielle — DiffenS nimmermehr dazu dienen das AuSlaud zu krm Wahne zu verleiten, eS wrrke jemals den deutschen Bund uneinig oder gar getrennt finden. Noch wrniger sollen im Bunde selbst Besorgnisse über eventuelle Trennung der beiden Großmächte erwachsen. ES ist dabei in hohem Grade erfreulich, raß die k. preuß Regierung mit vollster Offenheit und aus freien Stücken den Beruf beider Großmächte, für die materiellen Jnier-ssen DeuischlandS Sorge zu tragen, anerkennt; Preußen weiß und gesteht eS offen, daß die Elaaisklugheil nicht minder als die Wohlfahrt DeuifchlandS, ja die Sicherung des Zollvereins für Die ; ulunft, Die alle Staaten zu- srtkdtnsteUenbeN Bezirhungen zu Oesterreich bringend heischen.
Damit ist ein bedeutungsvolles Wort zur Verständigung gesprochen, und eS steht nunmehr un» zweisilhaft fest, daß das Cabinet Sr. Maj. des Königs von Preußen im Endziele dasselbe wünscht und will, waS Oesterreich bunkeSsreunblich erstr.bl, wie denn auch von letzicret Seite niemals verkannt wird, daß der Zollverein ein wichtiges, nationales Institut ist, welches möglichst zu stärken und zu für. Dem in der Aufgabe der kaiserlichen Regierung liegt. Deßhalb hat dieselbe mit Anerbietung von beträchtlichen Opfern Den Zoll- und Handelsvertrag
für die nächste Zeit, die völlige Zollelnkgunq alS noihwendigeS, letzreS Ziel für die Zukunft den deutschen Staaten deS Zollvereins in Demselben Augenblick geboien, wo kie Gcstaliung der innern Verhältnisse der Monarchie ihr zurrst die Möglichkeit daai-oab. Nicht um größeren Einfluß zu gewinnen, noch minder um die wohlbegründeten Ansprüche deS buiivcSgenösflschen GroßstaatS zu schmälern, bietet eS Dcuiichland, bietet eS dem Zollverein die Hand, sondern damit in allen Staaten keS Bundes wahre B^friekigung eintrete. Bei dem ausgesprochenen Aneikenntiiiffe Dieser seiner Bestrebungen von Seite der preußischen Regieriiiig, bei dem vertrauensvollen Entgegenkommen der nächstbedeutenven Staaten des BunveS kann Ocsterreich ruhig dem weiteren Verlaufe der Dinge entgegenftfhn. Daß ohne Oesterreich Deutschland in keiner Art zu einem befriedigenden Abschlusse gelangen kann, ist augenfällig. Deutschland c o m m e r c i e 11 auseinander reißen, ist ein Erperim ent, paS ertremen Parteien gefallen mag, das abereineRegierungvonsohoherstaatS« m ä n n i f ch e r Einsicht wie die k. p r e u ß i s ch e nimmermehr machen wird. (5. u. Berlin.)^
Deutschland.
□ Schlangenbad, 10. Juni. Die beiden Großiürsten sind heute Abend 8 Uhr wieder ange- kommen.
O Vom Taunus, 8. Juni. In der Prott, stanlischen Kirche ist eine Gâbrung eingetreten, welche Hoffentlich zu gutem Ziele führen wird, jedenfalls aber Die gespannte Aufmerksamkeit des Cultur« Politikers auf sich ziehen, sowie Die Diener der Kirche zu eifrigster Pflichterfüllung anspornen muß. DaS Bedürfniß nach wahrhafter Organisation nach wirklich positiven Gestaltungen ist auch in der evangelischen Kirche erwacht, deren lauteste Vorkämpfer eS häufig nur bei dem „Protestiren" gelassen hatten. Möge eS auf dem Kirchentag, der fn Diesen Tagen in Mitteldeutschland am Fuß einer berühmten Burg abgehalten wird, nicht bloß zu kirchen- polizeilichen Maßregeln kommen, sondern auch zu einer lebendigen Erfassung und Entwicklung deS ge« lammten Organismus der evangelischen Kirche! Möge Der Kirchentag in wahrhafter Erleuchtung sein Auge ebenfalls auf die Fortbildung deS Cultus richten, in dem Sinne, wie Dieß schon auf dem freien Kir« chenlag in Stuttgart angeregt wurde, mit welchem sich der osficielle in Essniach mit Recht in nähere Beziehung letzen will. Manche tiefe, reich begabte Gemüther sitid in Der protestantischen Welt in neuerer Zeit in krankhafte Richtungen verfallen, weil sie in Dem CuliuS ihrer Kirche nicht volle Be, sriedlgung fanden, indem sich dieser in manchen Gegenden allzu nüchtern gestaltet hatte, nüchterner a â dieS im Geist und der Absicht der Rcsorma- ivrcn lag.
^° Aus der Provinz, Anfang Juni. DaS an sich so vortreffliche Institut Der landwirihschgltlichen Gauversammlungen muß in dieser Zeit auch an der Abspannung Der Bevölkerung und durch Die noch wenig entwickelte Selbstihäiigkeit deS nassauischen Volkes in gemeinnützigen Aufgaben leiden. Be anders ist die geringe Beiheiligung deS Bauernstandes selbst sehr zu takeln und zu bdlagen, ind,m an manchen Orlin die Ehre und Bekeuiung Der Gau- versammlungen nur durch Die rühmliche Theilnahme Der LtaaiSeiener aufrecht erhalten wird. Jndtssen ist eS erfreulich, kaß diese Versammlungen von Seiten deS landwirthschaftlichen Vereins immer unverdrossen und mit Eifer abgehalien und geleitet werden. Die Einsicht und Thätigkeit deS Volkes wird sich aUmählig besser einfteUen. Um diese Theilnahme zu wecken, erscheinen Die besonderen Gau- preiSveriheilungen , welche in einigen landwirih, schasilichen Kreisen bereits bestehen und in andere kalkigst eing führt werden sollen, alS ein trrfflicheS Mittel. Sie erwecken in engern Kreisen manche Kräfte, auf welche kie allgemeine LandeSpreiSver« »Heilung selten oder nie Einfluß übte. Hoffentlich wird in Den einzelnen Kreisen allmählig ein edler Wetteifer entstehen, bei dieser Gelegenheit durch Ausstellung der tüchtigsten Erzeugnisse daS würkigste lanbwirthschafiliche Fest zu begehen, welches auch die lankwirihlchafilichcn Genossen anderer nassauischer Gaue herbeizujiehcn im Stande ist, so daß Diese GaupreiSvertheilungen zugleich eine allgemeine Bedeutung für das ganze Land gewinnen. Dann wird sich auch die bisheiige Streitfrage leichter entscheiden , ob Die allgemeine LandeSpreiSveriheilnng eine wandernde fein oder immer an demselben Orte abgehalten werden soll, wie Dieß z. B. in Baiern und Wüliemberg mit so viel Erfolg (taufiuDet. DaS gejammte Landeöfest verlangt die Herstellung mancher Localitäten, die nicht überall einzurichien sind, wenn man auch von dem Kostenpunci absehen wollte. Außerdem wird Daß Fest nur dann wahrhaft ge, bethen, tvenn eS möglichst in der Mitte Deß LandeS abgehalien wird. Die localen Bedürfnisse und Rechte lönntn durch Die GaupreiSvertheilungen befrikdPt