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ist heute erschienen und wie sich darin, daß die Stände erst in der zweiten Hälfte dieses Monats zusammentreten sollten, die Angabe eines hiesigen Blattes nicht bewährt, so dürfte es auch mit dem von ihm weiter erwähnten Gerüchte der Fall sein, daß nur eine provis. Bewilligung der alten Steuern das nächste Resultat der Berathungen sein werde. Es ist kaum anzunehmen, daß die Regierung nicht darauf dringen werde, die Finanzen von Beginn der neuen Finanzperiode wieder in eine geordnete Gestaltung zu bringen, und sollte ja ein Provisori­um nöthig werden, so dürfte es höchstens die provi­sorische Verwilligung der Steuern nach den neuen Gesetzesvorlagen sein, da verfassungsmäßig die alten Steuern ohnedieß noch bis letzten October erhoben werden können.

Kissingen, 3. Juni. Gestern traf der kaiserl. russische SiaatSkanzler rc. Graf v. Resse! rode hier ein. Durch ihn erfuhr man, daß unser Bade­ort heuer noch von einer Menge Russen besucht werden wird, die, bereits auf der Hieherreise be­griffen, nur durch den EiSgang auf der Newa auf­gehalten worden seien.

Eisenach, 4. Juni. Der erste Gegenstand, welchen sich die Kirchenconferenz zur Berathung vor­gesetzt: die Abfassung eines deutsch - evangelischen Gesangbuchs wurde schon iu der heutigen Sitzung, nachdem die Berathung darüber gestern begonnen, zu Ende geführt. Ministerialrats) Bâhr auS Baden war Referent und erfreute die Versammlung durch einen sehr klaren, umfassenden und ausgezeichneten Vortrag. Eine lebhafte Discussion folgte, in wel­cher die vorhandenen Gegensätze zwar scharf hervor­traten, ohne jedoch ein gemeinsames Resultat un­möglich zu machen. ES wurde eine Commission gewählt, welche die Abfassung einer Sammlung von evangelischen Kernliedern unternehmen sollte, die alS Anhang zu allen vorhandenen Gesangbüchern in den verschiedenen Landeskirchen beuutzt werden könnte und so ein allgemeines Gesangbuch allmählig anbahnen wird. Noch heute beginnt die Berathung über die Einführung von ConfirmationSscheinen, wie dieselben von der weimar'schen Kirchenbehörde bean­tragt worden ist.

Berlin, 5. Juni. Die gestrigen Ministerbe­rathungen wahrten ziemlich lange. Die vorliegenden Fragen, sagt dieLithographirte Korrespondenz", sind so nach allen Seiten erörtert, daß die heutige Sitzung deö StaatSministeriumS wohl einen ent­scheidenden Beschluß zeitigen möchte. DaS Ca« btnet hat durch die vielseitigen Berathungen sich in feinen einzelnen Mitgliedern als harmonirend er­kannt und eS wird im Stande sein, in der Ver- faffnngS« und Kammer-, nur -n, ver GrmrtuvcN'^ nungS-Angelegenheit gemeinsam zu verfahren. Die Unterbrechung der ZollvereinSconferenzen durch das Fest und überhaupt ihre bisher nur unterge­ordnetere Thätigkeit naht sich ihrem Ende. Die nächste Woche dürfte den Conferenzen ein neues Le­ben einhauchen, indem entscheidende Anträge zur Sprache gebracht werden sollen. Der Haupipunct; ob man schon jetzt oder erst nach Reconstituirung deS Zollvereins in Verhandlungen mit Oesterreich treten wolle? wird ernstlich zur Sprache gebracht und die diesseitige Regierung damit zu einer defini­tiven Erklärung genöthigt werden. Die diesseitigen Bevollmächtigten, meint dieLitograph. Correspon« venz", werden nicht anstehen, diese Erklärung in präciser Weise abzugeben, eine Erklärung, die eine Berathung mit Oesterreich vor Reconstituirung des Zollvereins ausschließt. Dem Wunsche der österrei­chischen Regierung nach Separatverhandlungen mit Preußen hat man zwar auch einen osficieUen Aus­druck gegeben, eine allgemeine Verständigung mit Oesterreich scheint aber nicht erzielt und auch nicht zu erwarten zu sein, daß sich hierin in letzter Stunde noch etwas ändern werde. Wir gehen einer entscheidenden Woche in den ZoNvereinSangelegen- Heiten entgegen.

DaS Londoner Protocoll enthält, wie die Kreuz- Leitung auS guter Quelle versichert, ernstlich die ausdrückliche Anerkennung des Rechtes Sr. Maj. deS Königs auf Neuenburg; zweitens implicite die Anerkennung deS Rechtes Sr. Majestät d-S Königs, mit bewaffneter Hand feine Autorität herzustellen, und drittens die ausdrückliche Uebernahme der Ver­pflichtung seitens der vier Mitcontrahenten, auf dem Wege der Unterhandlung die Autorität Sr. Maj. deS Königs in Neuenburg zu retabliren. Dabei ist von feiner Macht irgend eine Reservation aufgestellt. Dem Vernehmen nach wird das Zeitungssteuer« gesetz noch nicht vom 1. Juli ab zur Ausführung gelangen.

Die Abreise II. MM. deS Königs und der Königin nach BreSlau zum Besuche der schlesischen Industrieausstellung ist auf den 19. d. M. festgesetzt worden.

Die Großherzogin-Wittwe von Mecklenburg« Schwerin, welche von Dresden am hiesigen Hofe wieder eingetroffen ist, um an der Erinnerungsfeier Theil zn nehmen, begibt sich in einigen Tagen nach Schlange,, bad.

Hamburg, 4. Juni. (Fr. I.) Unser Senat beharrt auf der Pensionirung des Obersten Schohl und wird endlich zum vierten Mal diese Angelegen­heit vor das Forum der Bürgerschaft bringen, die noch in diesem Monat versammelt werden ssoll. Das Collegium der Sechsziger, welches am Tage nach dem Feste dieserhalb versammelt gewesen war, hat auch diesmal diesen Antrag abgelehnt. Einem zweiten Antrag, welcher für unsere Schifffahrt von großer Wichtigkeit ist, nämlich die Erweiterung unseres Binnen- und Außenhafens, hat das Collegium seine Zustimmung gegeben, und die zu diesem Behufe er­forderlichen Geldmittel, 380,000 Mark, bewilligt. Es sollen diese Kosten von dem Rest der noch vor- räthigen Staatsprämien-Anleihe von 1846, die ge­genwärtig an unserer Börse mit 110 notirt ist, gedeckt werden. Wenn sich das aus sicherer Quelle stammende Gerücht bestätigt, daß nämlich die durch den Tod des Syndicus Bancs erledigte Stelle im Senate wieder besetzt werden soll, so dürfte dies das sicherste Präjudiz für die Nichteinführung der neuen Verfassung abgeben. Durch die Rückkehr des Senators Scharner von Nitzebüttel, woselbst derselbe bisher die Amtmannsstelle bekleidete, wird ohnedieß die Partei der alten Verfassung im Senat sehr verstärkt.

Altona, 3 Juni. (Fr. J.) Die Stiftung der Auszahlung der Zinsen für die holsteinischen Zwangs- anleihe-Obgligationen von 1850 soll dem Vernehmen nach darin ihren Grund haben, daß die dänische Regierung beabsichtigt, diese von der Statthalter­schaft ausgegebenen Obligationen einer Umwandlung zu unterwerfen, wie solches mit dem von derselben Behörde creirtcn Papiergeld geschehen ist. Nach einer Mittheilung derAltonaer Zeitung" aus Ko­penhagen vom 23. Juni, ist der König von Däne­mark am Dienstag Abend zur Stadt gekommen und hat am 2. Vormittags auf dem Schlosse Christians- born in einer geheimen Staatsrathssitzung präsidirt, in der die Kieler Universitätsfrage Gegenstand der Verhandlung gewesen seyn soll. Die holsteinische Beamtenfrage sollte in einer auf heute anberaumten nochmaligen Staatsrathssitzung ihre Entscheidung finden.

Wien, 2. Juni. Die neue Preßordnung ent« hält folgende besonders wichtige Bestimmungen: (§. 3.) Von jedem einzelnen Blatte (Nummer) oder Hefte einer periodischen Druckschrift, so wie von je­der Beilage und von den zu Ankündigungen bestimm­ten Druckschriften hat der Drucker, resp. Verleger spätestens eine Stunde vor dem Erscheinen ein, bei periodischen Druckschriften mit der Unterschrift des verantwortlichen Redacteurs versehenes, Eremplar k-' hor (5;i^/>v^:^k»kÄvxe »«* .'n r^a«, >»^ --.^ Staatsanwalt seinen Sitz hat, ein Eremplar auch bei diesem zu hinterlegen. Bei jeder andern Druck­schrift ist der Drucker verpflichtet, drei Tage vor ih­rer Ausgabe ein Eremplar bei der Behörde einzu­reichen. (§. 12.) Jeder Redacteur muß an dem Orte des Erscheinens wohnhaft, wenigstens 24 Jahr alt und österreichischer Staatsbürger sein. Auch muß er das freie Dispositionsrccht über seine Person und sein Vermögen, eine tadellose Moralität und jenen Grad wissenschaftlicher Bildung besitzen, welcher die Leitung eines literarischen Unternehmens voraussetzt. Staatsbeamte dürfen sich bei einer Redaction nur dann betheiligen, wenn sie die Ermächtigung ihrer vorgesetzten Behörde erhalten. Personen, die sich in Untersuchungs- oder Strafhaft befinden, sind während dieser Zeit von der Herausgabe periodischer Druck­schriften ausgeschlossen. (§, 13.) Für jede periodi­sche Druckschrift, welche, fei es auch nur nebenbei, die politische TageSgeschichte behandelt, muß die vor- geschriebcne Kaution erlegt werden. Amtliche Zeitun­gen sind von der Cautionserlage befreit. (§. 14.) Die Caution beträgt für periodische Druckschriften, welche an Orten von mehr als 60,000 Bewohner oder in deren Umkreis von 2 Meilen erscheinen 10,000 C.-M., in Orten von mehr als 30,000 Ein­wohnern 7000, an anderen Orten 5000 C.-M. Für periodische Schriften, die weniger als dreimal in der Woche erscheinen, ist die Hälfte dieser Caution zu erlegen. (§. 19.) Den Herausgebern der gegen« wärtigen periodischen Druckschriften wird zur Leistung der Caution ein Termin von 3 Monaten bewilligt. Diese periodischen Druckschriften werden als ord­nungsmäßig concessionirt, angesehen und haben in 30 Tagen die oben angeführten Daten den Behör­den nachzuweisen. Diese Fristen haben von dem Zeit­punkte zu laufen, von welchem dieses Patent in Wirksamkeit tritt. (§. 42.) Das Verfahren, die Entscheidung und Vollziehung des Straferkenntniffes wegen Uebertretungen der §§. 2 bis incl. 32 steht der Sicherheitsbehörde, in allen übrigen Fällen der ordentlichen Gerichtsbehörde zu. (§. 45.) Die Un­tersuchung und Bestrafung wegen Uebertretung des gegenwärtigen Patentes hat zu entfallen, wenn bin­nen 6 Monaten nach begangener Uebertretung ein Verfahren nicht eingeleitet oder das begonnene durch eben so lange Zeit nicht fortgesetzt wurde.

Aus P e st h schreibt man, daß der Andrang der j Fremden seit 8 Tagen dort so groß sei, daß alle

Privatquartiere überfüllt, alle Palais belebt und manche Hotels keinen Raum mehr übrig haben.

Nach Privatnachrichten aus Bosnien vom 26. v. MtS. wäre die Hauptstadt Serajewo ein Raub der Flammen geworden. Sechszehnhundert Häufec und sechshundert Magazine sollen nebst den meisten darin aufgespeicherten Borräthen eingeäschert worden sein. Der Jammer und die Bestürzung der neuerdings durch dieses Unglück so schwer heimge­suchten Bevölkerung sind unbeschreiblich.

Kr a « kr et G.

Paris, 5. Juni. Die Gerüchte von ministe­riellen Aenderungen gewinnen immer mehr Bestand. Der Wiedereintritt des Hrn. Fould, Rouher und v. Morney in das Cabinet wird als wahrscheinlich bezeichnet. Auch spricht man von dem Rücktritte des Hrn. Fortoul von der Leitung des Departements des öffentlichen Unterrichts, in Folge der Niederlage, welche seine Entwürfe unlängst im Staatsrathe er­litten. Vor dem Schlüsse der Session des gesetzge­benden Körpers dürfte jedoch keine Aenderung in dem Personalbestände des Ministerinms statthaben, damit es nicht den Anschein habe, als hätte jene Körperschaft irgendwelchen Einfluß dabei geübt.

Herr Granin von Caffagnac nimmt heute im Constitutionnel" auf8 Neue das Wort in Betreff der Beziehungen Frankreichs zu Belgien. ES ist dieser Artikel bei Weitem nicht eine Milderung der in dem ersten Ergüsse deS UnmutheS deS Herrn Granier von Caffagnac enthaltenen Drohungen. Er vermag durchaus nicht, die Gereiztheit zu beschwichti­gen, die die ersten Angriffe dieses officiösen Schrift­stellers in Belgien hervorgcrusen haben. Im Ge­gentheile, Herr Granier von Caffagnac wiederholt und bestätigt jetzt in den bestimmtesten Ausdrücken die ersten Drohungen, welche er gegen Belgien ge­richtet.

Paris, 6. Juni. Der neueste Artikel GranierS de Caffagnac imConstitutionnel" über Belgien hat ein solches Aufsehen erregt, daß die Riegierung sich veranlaßt gesehen hat, im heutigen SonntagSmoni- leul die folgende amtliche Mittheilung zu veröffent, lichen:ES ist natürlich, daß man der Regierung jene Ideen zuschreibt, welche von den sie gewöhnlich unterstützenden Blättern ausgesprochen werden. Wenn I indessen diese Blätterjene Ideen für den besonderen Aus­druck der GcsinnungdeS Staatsoberhauptes auSgeben, so setzen sie sich dem Vorwurfe der Unwahrheit und Ue­bertreibung auS. Indem diese Blätter eine officiell Sprache annehmen, suchen sie ihren Artikeln eine Wichtigkeit zu geben, die sie nicht haben. Wenn die Regierung ihren wahrhaften Gedanken kundgeben will, fo vertraut sie ihn demMo.niteur". ibrem ' liHgiHi« Organe an. Hür jede M'roffenMchung in einem anderen Blatte hat die Regierung keine Ver­antwortlichkeit. Der Artikel deSConstitutionnel" von gestern verpflichtet unS zu dieser Erklärung".

DerConstitutionnel" insinuirte gestern, daß die Regierung von jetzt an alle politischen Bewe­gungen der Legitimisten als eine von einem Prä­tendenten zu ihrem Umstürze angeordnete Taktik an­sehen und nimmer gestattet werde, daß irgend eine Partei Versuche zur Bildung eines StaateS im Staate mache.

Es ist ein Abkommen zwischen der französischen Regierung und Spanien dem Abschlusse nahe, in dessen Folge Spanien die Kriegsschuld vom Jahre 1823 im Betrage von 200 Millionen nebst Zinsen an Frankreich abtragen soll.

DieGazette de France" sagt heute:Wir sind im Stande auf's bestimmteste zu versichern, daß alle über die Versöhnung der Prinzen Orleans mit dem Chef des Hauses Bourbon verbreiteten Gerüchte grundlos sind. Die Familie Orleans will, trotz der lebhaftesten Bitten in ihrer alten Stellung verharren. Sie hat bis jetzt jede Annäherung an den Grafen v. Chambord verweigert. Jede an­dere Versicherung wäre falsch, und könnte keinen an­deren Zweck haben, als die falsche Stellung zu ver­längern, in welche unsere Freunde durch zu langes Abwarten seit dem Jahre 1848 gerathen sind."

Neueste Nachrichten.

Berlin, 7. Juni. (Telegraphische Depesche der Franks. Blatter.) Preußen hat in der heute stattgefundenen Sitzung der Z o I l c o ns er e n z er­klärt, daß eS die Anträsse VaiernS, Sachsens rc. Mehne. Preußen hat diese Erklä­rung ausführlich motivirt.

Wien, 5. Juni. Se. Maj. verließ heute früh auf dem k. k. KriegSdampferAlbrecht" die Resi­denz. Der Kaiser wird noch an demselben Tage in Pesth eintreffen, sich am 11. mittelst der Eisenbahn nach Czegeld, dann über Körös nach KetSkemeth begeben, am 12. von dort weiter die Reise durch Ungarn antreten und am 23, nach Ofen zurück, kehren.

Brüssel, 5. Juni. Dem Vernehmen nach wird König Leopold in einigen Tagen sich nach Wiesba­den begeben. _

Vergntwortlicher Redacteur : Dr. A. Boczek.