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Nassauische Allgemeine Zeitung.

â 125. Samstag Seit 29. Mai 1S52.

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumecationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisjchen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages nur 8 fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PüstvereinS, wie für das Ausland nur 8 fl. 84 kr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Zur Zollfrage.

Deutschland. Wiesbaden (Landtagsverhandlungen). Hochheim (Frevel). Niederwalluf (Blühender Wein). Vom Lande (Schäfers Anträge). Mainz (Die Kölner DampffchifffahrtSgesellschaft).Aus Baden (Die Denkschrift des Erzbischofs). Freib ur g (Absetzung deS Redacteurs der Freib. Ztg.). München (Erzbischof Graf Reisach. Der Herzog von Leuchtenberg). D reS - d en (Schluß des Landtags). Leipzig (Die sächsischen Flüchtlinge). Hannover (Schele. General Jacobi. Die VerständigungScommisston). Berlin (Freihandels­politik. Vermischtes). Oldenburg (Der September- Vertrag). Bremen (Complott). Hambu r g (Schiff­bruch). Kiel (Moltke und Tillisch). Wien (Das neue Anlehen. Verständigung mit Preußen).

Frankreich. Par is (Differenz mit der Pforte. Die Pro­fessoren Villemain und Cousin. Reife des Präsidenten. Vermischtes).

Großbritannien. London (Interpellation. Große Po­litik. Der Glaspalast).

Italien. Turin (Der Ministerwechsel). Rom (Murray). Türkei. Konstantinopel (Das Arrangement mit Aegyp­ten bestätigt).!

Neueste Nachrichten.

Zur Zollfrage.

x.

+ Aus dem Rheingauer Unteramt. Wenn man gewisse ZruungövUuler luft, wenn man Die Aeußerungen gewisser LandtagSadgeordnelen hört, so sollte man glauben, daß in öem ganzen Rhem gau nur eine Stimme darüber herrsche, daß nur von der Beibehaltung deS gegenwärtigen Zoll­vereins, nur von einem unbedingten Anschlusse an Preußen Heil für unsern Gau zu erwarten sei.

Dem ist nicht so! Derjenige Theil unserer Bevölkerung, der in dem Lebensalter sieht, auf eigne Beobachtungen gegründete Lergleichungen zwischen unseren Zuständen vor und nach 1836 anstellen zu können, theilt im Ganzen diesen PreußenenthusiaS- muS durchaus nicht.

Eine nicht wegzulâugnende Thatsache ist es, daß vor dem, in dem genannten Jahre erfolgten Beitritte Nassaus zu dem Zollverein in unserem Gaue im Ganzen, wenn nicht gerade großer Reichthum, doch Wohlstand und unbestreitbar ein Zustand herrschte, mit dem der jetzige gar keinen Vergleich erträgt.

Wenn wir nun auch nicht die Behauptung wagen wollen, daß sich diese Erscheinungen einzig und allein auS jenem Beitritte erklären lassen, daß also der Zollanschluß Nassaus die einzige Ursache der immer mehr eingeriffenen Verarmung deS Rhein­gaus sei; so läßt sich doch einiger und zwar sehr wesentlicher und fachlicher Zusammenhang leicht nach­weisen.

Vor dem Anschlusse Nassaus an den Zollverein hatte das Herzogthum bekanntlich feinen eigenen Grenzzoll, welcher für einzuführende Weine ziemlich hoch und jedenfalls hoch genug war, um die gerin­gen und Mittelsorten der Pfälzer-, Hardt - und Moselweine entweder ganz abzuhallen, oder densel­ben doch die Concurrenz mit den geringen und mittleren rheingauer Weinen unmöglich zu machen.

Eine nothwendige Folge davon war, daß in sämmtlichen Gastwirthschaften deS Landes zur Deckung deS gewöhnlichen, täglichen, also bei Weitem be­deutendsten Bedarfes, ausschließlich Rheingauer Weine verwendet wurden. Wie verhält cS sich dagegen jetzt?

Schon ein Blick auf die Weinkarte unserer in­ländischen Gasthäuser belehrt unS, daß die genann­ten auswärtigen Weine die Rheingau-r zu ver­drängen drohen; noch viJ schlimm r sieht eS jedoch im Keller auS; auâ diesen sind die geringeren und mittleren Rheingauer Weine so gut wie verschwun­den, und ihre Stelle wird vom Pfälzer, Hardt- und Mosel Wein eingenommen, die denn aus der Weinkarte und den Etiquetten nur mit Rheingauer Namen, von gutem Klange getauft werden. Diese Erscheinung erklärt sich leicht daraus, daß die ge­nannten auswärtigen Weine stets niedrige Preise

haben, gleichwohl jedoch, wenn sie auch dem Rhein­gauer Weine an Feuer und Haltbarkeit bei Weitem nicht gleich kommen, dem großen Publicum besser munden, als die Rheingauer von mittlerer und ge­ringer Qualität; daher die Gastwirthe bei dem Ver­kauf der auswärtigen Weine besser ihre Rechnung finden, als bei Dem der Rheingauer.

Wenn man nun diese Konsumtion im ganzen Lande inS Auge faßt, dabei des höchst bedeutenden WeinconsumS in den Kurorten nicht vergißt; so wird man diesen inländischen Markt wohl nicht alS gering und unbedeutend bezeichnen wollen und kön­nen, vielmehr zugeben müssen daß die in dieser Be­ziehung jetzt staiifinvende Concurrenz auswärtiger Weine jedenfalls bedeutend genug ist, um die vor­handene Noth der kleinen WringulSbesitzer noch zu vermehren.

Eine Ausgleichung für diesen Schaven hat und der Zollanschluß in keiner Beziehung gebracht, in­dem unsere geringen und mittleren Weine auS den­selben Gründen, welche ihre Verblängung auS den inländischen Gasthäusern zur Folge hatten, noch weil weniger außerhalb der LaydeSgrenze eine Con­currenz mit den überrheinischen Weinen ertragen konnten, besonders da sie mit einer hohen Wein- AuâgleichungSsteuer welche natürlich nichts anders als ein Eingangs zoll ist be­lastet sind.

Als ein thatsächlicher Beleg für daS Gesagte kann noch dienen, daß sowohl in dem Rheingau wie in dessen Umgebung zwar eine beträchtliche An­zahl größerer und feinerer We i n h a ndl u ng en besteht, aber einen großen, man kann wohl sagen den größten Theil ihres Bedarfes nicht auS dem Rheingau, sondern von jenseits deS Rheines her beziehen. *)

Dieses Verhältnisses. wegen Huben denn auch allerdings Die Wein Händler Grund genug, oaS Fortbestehen deS Zollvereins in der bisherigen Weise zu wünschen, auch den Zutritt weiterer norddeut­scher Staaten zu demselben zu wünschen; obgleich sie sich auch hierbei leicht arg verrechnen könnten, in­dem bekanntlich in ganz Norddeutschland die außer­deutschen, namentlich die französischen Weine weit beliebter sind, als die rheinischen, namentlich in ihren mittleren Sorten.

Die Agitation für den Preußischen Zoll­verein wird daher auch außer von denjenigen, welche dieselbe blos zur MaSkirung ihrer politischen i. e. demokratischen Zwecke und deren Zahl ist größer, alS man zu glauben geneigt ist gebraucht, hauptsächlich von Weinhändlern angefacht und betrieben. Wir sind weit entfernt, denselben deßhalb einen Vorwurf zu machen; aber man sei wenigstens aufrichtig und bekenne ehrlich, daß eS sich um de­ren Interesse und nicht daS der Weinproducen­ten handelt, da diese, namentlich Die minder begü­terte Classe derselben, wie wir nachgewiesen zu ha­ben glauben, am wenigsten von dem Preußischen Zollverein Abhülfe oder auch nur Erleichterung in ihrem dermaligen großen Nothstände zu hoffen hat.

Den Fortbestand deS Zollvereins vorausgesetzt, so könnte eine solche Erleichterung hauptsächlich nur durch Aushebung oder wenigstens Herabse­tzung der bereits erwähnten hohen AuSgl ei­ch ungSsteuer gewährt werden. ES ist aber klar, daß unsere Regierung, um eine solche Concession von dem preußischen Gouvernement zu erlangen, sich vorerst diesem gegenüber eine feste imponirende Po­sition gründen muß; diese aber hat ^fich die Nas­sauische Regierung unbestreitbar durch ihren Beilriit zu der Darmstädter Convention begründet, hierdurch also sich gerechten Anspruch auf den Dank sowohl der Rheingauer wie der übrigen LandeSbewohner erworben.

Hiernach aber springt die Thorheit resp. Per­fidie Derjenigen in die Augen, welche, in dem Glauben oder unter dem Vorgeben, die materiellen Interessen deS Landes zn vertreten, durch die bis­herige mit dem größtmöglichen Aufsehen betriebene Agitation und Demonstration zu Gunsten eines um

*) Dies Verhältniß ist namentlich bei Concurfen, welche über einige dieser Weinbandlungen ausgebrochen waren, klar an den Tag gekommen, indem unter der großen Zahl der mit bedeutenden Forderungen für verkaufte Weine liquidirenden Gläubiger keine Rheingauer sich befanden, was zu bedauern diese freilich keinen Grund hatten.

bedingten Anschlusses an Preußen, den festen Boden, den sich unsre Regierung durch den erwähn­ten Schritt bereits begründet hat und von welchem aus sie zum Wohle deS LanveS zu wirken unbe­streitbar in der Lage ist, soweit eS in ihren Kräften steht, un terwühlen.

Deutschland.

* Wiesbaden, 24. Mai. (Sitzung der ersten Kammer unter dem Vorsitze deS Grafen Walder­dorff.) Adg. Bertram trägt den Ausschußbericht zu dem Gesetzentwürfe, die Ceniralorganisatlon betr., vor. Der Ausschuß beatyfagt, den Entwurf der Regierung zur nähern Erwägung zurückzugeben. Reg.-Com. Faber: Die Regierung betrachte das Gesetz nur alS ein NebergangSgesetz. Es habe sich durch die Erfahrung die Nothwendigkeit ergeben, daß ein StaatSminister an der Spitze der ganzen Staatsverwaltung stehe, der von der Leitung einer besonderen Mimsterialabtheilung entbunden wäre. Die 88. des Gesetzes, welche die Stellung des StaatSministerS beträfen , seien daher diejenigen, auf welche Die Regierung besonderes Gewicht lege und die sie der Kammer zur Annahme empfehle. ES liege in der Absicht der Regierung, dem nächsten Landtage den Entwurf einer umfassenden Organisa­tion der CentralverwalkungSbehörden in Verbindung mit Denjenigen Der KreiSverwaliung und der Ge­meindeverwaltung vcrzulegen.

Bertram: Der Ausschuß zweifle 'nicht an dem Willen der Regierung, solche Vorlagen zu ma­chen, könne aber der Kammer nicht anralhen, der­malen schon eine präjusicrenDe Entscheidung zu treffen. Die Stellung deS StaatSministerS fei durch daS provisori'che Gesetz vom 7. Febr. d. J. bestimmt, und dieses Gesetz Werve biS zu einer anderen Qr, ganisation seine Geltung haben. Der Geschäftskreis deS Ministers sei Der deS ehemaligen Ministerprä­siventen ; nur Darin bestehe eine Aenderung , daß jetzt für die einzelnen Ministerialabtbeilungen be­sondere ChefS beständen. Die betr. §§. 1 8 des vorliegenden Gesetzes enthielten Bestimmungen, welche mit Der ganzen Organisation in wesentlichem Zusammenhänge ständen. ES sei die Verantwort­lichkeit deS Präsidenten Der einzelnen Abtheilungen abgeschafft, ohne daß die damit nothwendig werdende Vereinfachung der Geschäfte gegeben sei.

Reg.-Com. Faber: DaS Gesetz vom 7. Febr. sei nicht vorgelegt, eS enthalte dieselben Bestimmun­gen , die in dem vorliegenden Gesetze ausgenommen seien. Die Stellung deS StaatSministerS sei aller­dings eine andere, als die deS ehemaligen Minister­präsidenten. Die Entscheidungen stünden j,tzl nicht mehr dem Collegium deS StaatSministeriumS zu. Dadurch fei eine größere Einheit der Geschäftsbe­handlung herbeigeführt. DaS Collegium bleibe nur als RecurS- Instanz bestehen. Die Annahme der 88. 18, worin Die Stellung deS StaatSministerS bestimmt sei, scheinen ihm sehr nothwendig. Ber­tram: Die Gültigkeit deS provisorischen Gesetzes vom 7. Februar werde von den Ständen nicht be­anstandet. Die Bestimmungen in den empfohlenen Paragraphen wichen im Wesentlichen von dem ab, waS als wünschenSwerlh bezeichnet werden müsse. Bellinger: Der Ausschuß habe die Rückgabe deS ganzen Gesetzentwurfs an die Regierung bean­tragt in der Unterstellung, daß durch daS proviso­rische Gesetz vom 7. Febr. die Stellung deS StaatS­ministerS vollkommen bestimmt sei. Der Geschäfts­kreis desselben bleibe, wie seither; Schwierigkeiten könnten also nicht entstehen; der Ausschuß wünsche Vorlage der ganzen Centralorganisation nach den von ihm angedeuteten Grundzügeu. Lossen: Auch er sei im Ausschuß dafür gewesen, daS Gesetz zu näherer Erwägung zurückzugeben. Die einzelnen §§. 18 anzunehmen, sei nicht gut, eS gäbe Stück­werk in der Gesetzgebung; man solle die Organisa­tion im Ganzen ordnen. Möller: Die Regie­rung wolle eine umfassende Organisation vorlegen; deßhalb solle man nicht durch die Organisation ein­zelner Theile vorgreisen. Wilhelmi: Auchersei Der Ansicht, daß durch die Abstimmung, wie sie auch auSialle, daS Gesetz vom 7. Februar nicht alterirt würde.

Der Antrag deS Ausschusses wird mit 14 gegen 1 Stimme (v. Syberg) zurückgegeben.