Nassauische Allgemeine Zeitung.
â 125. Samstag Seit 29. Mai 1S52.
Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränumecationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisjchen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages nur 8 fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PüstvereinS, wie für das Ausland nur 8 fl. 84 kr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Zur Zollfrage.
Deutschland. Wiesbaden (Landtagsverhandlungen). — Hochheim (Frevel). — Niederwalluf (Blühender Wein). — Vom Lande (Schäfers Anträge). — Mainz (Die Kölner DampffchifffahrtSgesellschaft). —Aus Baden (Die Denkschrift des Erzbischofs). — Freib ur g (Absetzung deS Redacteurs der Freib. Ztg.). — München (Erzbischof Graf Reisach. Der Herzog von Leuchtenberg). — D reS - d en (Schluß des Landtags). — Leipzig (Die sächsischen Flüchtlinge). — Hannover (Schele. General Jacobi. Die VerständigungScommisston). — Berlin (Freihandelspolitik. Vermischtes). — Oldenburg (Der September- Vertrag). — Bremen (Complott). — Hambu r g (Schiffbruch). — Kiel (Moltke und Tillisch). — Wien (Das neue Anlehen. Verständigung mit Preußen).
Frankreich. Par is (Differenz mit der Pforte. Die Professoren Villemain und Cousin. Reife des Präsidenten. Vermischtes).
Großbritannien. London (Interpellation. Große Politik. Der Glaspalast).
Italien. Turin (Der Ministerwechsel). — Rom (Murray). Türkei. Konstantinopel (Das Arrangement mit Aegypten bestätigt).!
Neueste Nachrichten.
Zur Zollfrage.
x.
+ Aus dem Rheingauer Unteramt. Wenn man gewisse ZruungövUuler luft, wenn man Die Aeußerungen gewisser LandtagSadgeordnelen hört, so sollte man glauben, daß in öem ganzen Rhem gau — nur eine Stimme darüber herrsche, daß nur von der Beibehaltung deS gegenwärtigen Zollvereins, nur von einem unbedingten Anschlusse an Preußen Heil für unsern Gau zu erwarten sei.
Dem ist nicht so! Derjenige Theil unserer Bevölkerung, der in dem Lebensalter sieht, auf eigne Beobachtungen gegründete Lergleichungen zwischen unseren Zuständen vor und nach 1836 anstellen zu können, theilt im Ganzen diesen PreußenenthusiaS- muS durchaus nicht.
Eine nicht wegzulâugnende Thatsache ist es, daß vor dem, in dem genannten Jahre erfolgten Beitritte Nassaus zu dem Zollverein in unserem Gaue im Ganzen, wenn nicht gerade großer Reichthum, doch Wohlstand und unbestreitbar ein Zustand herrschte, mit dem der jetzige gar keinen Vergleich erträgt.
Wenn wir nun auch nicht die Behauptung wagen wollen, daß sich diese Erscheinungen einzig und allein auS jenem Beitritte erklären lassen, daß also der Zollanschluß Nassaus die einzige Ursache der immer mehr eingeriffenen Verarmung deS Rheingaus sei; so läßt sich doch einiger und zwar sehr wesentlicher und fachlicher Zusammenhang leicht nachweisen.
Vor dem Anschlusse Nassaus an den Zollverein hatte das Herzogthum bekanntlich feinen eigenen Grenzzoll, welcher für einzuführende Weine ziemlich hoch und jedenfalls hoch genug war, um die geringen und Mittelsorten der Pfälzer-, Hardt - und Moselweine entweder ganz abzuhallen, oder denselben doch die Concurrenz mit den geringen und mittleren rheingauer Weinen unmöglich zu machen.
Eine nothwendige Folge davon war, daß in sämmtlichen Gastwirthschaften deS Landes zur Deckung deS gewöhnlichen, täglichen, also bei Weitem bedeutendsten Bedarfes, ausschließlich Rheingauer Weine verwendet wurden. Wie verhält cS sich dagegen jetzt?
Schon ein Blick auf die Weinkarte unserer inländischen Gasthäuser belehrt unS, daß die genannten auswärtigen Weine die Rheingau-r zu verdrängen drohen; noch viJ schlimm r sieht eS jedoch im Keller auS; auâ diesen sind die geringeren und mittleren Rheingauer Weine so gut wie verschwunden, und ihre Stelle wird vom Pfälzer, Hardt- und Mosel Wein eingenommen, die denn aus der Weinkarte und den Etiquetten nur mit Rheingauer Namen, von gutem Klange getauft werden. Diese Erscheinung erklärt sich leicht daraus, daß die genannten auswärtigen Weine stets niedrige Preise
haben, gleichwohl jedoch, wenn sie auch dem Rheingauer Weine an Feuer und Haltbarkeit bei Weitem nicht gleich kommen, dem großen Publicum besser munden, als die Rheingauer von mittlerer und geringer Qualität; daher die Gastwirthe bei dem Verkauf der auswärtigen Weine besser ihre Rechnung finden, als bei Dem der Rheingauer.
Wenn man nun diese Konsumtion im ganzen Lande inS Auge faßt, dabei des höchst bedeutenden WeinconsumS in den Kurorten nicht vergißt; so wird man diesen inländischen Markt wohl nicht alS gering und unbedeutend bezeichnen wollen und können, vielmehr zugeben müssen daß die in dieser Beziehung jetzt staiifinvende Concurrenz auswärtiger Weine jedenfalls bedeutend genug ist, um die vorhandene Noth der kleinen WringulSbesitzer noch zu vermehren.
Eine Ausgleichung für diesen Schaven hat und der Zollanschluß in keiner Beziehung gebracht, indem unsere geringen und mittleren Weine auS denselben Gründen, welche ihre Verblängung auS den inländischen Gasthäusern zur Folge hatten, noch weil weniger außerhalb der LaydeSgrenze eine Concurrenz mit den überrheinischen Weinen ertragen konnten, besonders da sie mit einer hohen Wein- AuâgleichungSsteuer — welche natürlich nichts anders als ein Eingangs zoll ist — belastet sind.
Als ein thatsächlicher Beleg für daS Gesagte kann noch dienen, daß sowohl in dem Rheingau wie in dessen Umgebung zwar eine beträchtliche Anzahl größerer und feinerer We i n h a ndl u ng en besteht, aber einen großen, man kann wohl sagen den größten Theil ihres Bedarfes nicht auS dem Rheingau, sondern von jenseits deS Rheines her beziehen. *)
Dieses Verhältnisses. wegen Huben denn auch allerdings Die Wein Händler Grund genug, oaS Fortbestehen deS Zollvereins in der bisherigen Weise zu wünschen, auch den Zutritt weiterer norddeutscher Staaten zu demselben zu wünschen; obgleich sie sich auch hierbei leicht arg verrechnen könnten, indem bekanntlich in ganz Norddeutschland die außerdeutschen, namentlich die französischen Weine weit beliebter sind, als die rheinischen, namentlich in ihren mittleren Sorten.
Die Agitation für den Preußischen Zollverein wird daher auch außer von denjenigen, welche dieselbe blos zur MaSkirung ihrer politischen i. e. demokratischen Zwecke — und deren Zahl ist größer, alS man zu glauben geneigt ist — gebraucht, hauptsächlich von Weinhändlern angefacht und betrieben. Wir sind weit entfernt, denselben deßhalb einen Vorwurf zu machen; aber man sei wenigstens aufrichtig und bekenne ehrlich, daß eS sich um deren Interesse und nicht daS der Weinproducenten handelt, da diese, namentlich Die minder begüterte Classe derselben, wie wir nachgewiesen zu haben glauben, am wenigsten von dem Preußischen Zollverein Abhülfe oder auch nur Erleichterung in ihrem dermaligen großen Nothstände zu hoffen hat.
Den Fortbestand deS Zollvereins vorausgesetzt, so könnte eine solche Erleichterung hauptsächlich nur durch Aushebung oder wenigstens Herabsetzung der bereits erwähnten hohen AuSgl eich ungSsteuer gewährt werden. ES ist aber klar, daß unsere Regierung, um eine solche Concession von dem preußischen Gouvernement zu erlangen, sich vorerst diesem gegenüber eine feste imponirende Position gründen muß; diese aber hat ^fich die Nassauische Regierung unbestreitbar durch ihren Beilriit zu der Darmstädter Convention begründet, hierdurch also sich gerechten Anspruch auf den Dank sowohl der Rheingauer wie der übrigen LandeSbewohner erworben.
Hiernach aber springt die Thorheit resp. Perfidie Derjenigen in die Augen, welche, in dem Glauben oder unter dem Vorgeben, die materiellen Interessen deS Landes zn vertreten, durch die bisherige mit dem größtmöglichen Aufsehen betriebene Agitation und Demonstration zu Gunsten eines um
*) Dies Verhältniß ist namentlich bei Concurfen, welche über einige dieser Weinbandlungen ausgebrochen waren, klar an den Tag gekommen, indem unter der großen Zahl der mit bedeutenden Forderungen für verkaufte Weine liquidirenden Gläubiger keine Rheingauer sich befanden, was zu bedauern diese freilich keinen Grund hatten.
bedingten Anschlusses an Preußen, den festen Boden, den sich unsre Regierung durch den erwähnten Schritt bereits begründet hat und von welchem aus sie zum Wohle deS LanveS zu wirken unbestreitbar in der Lage ist, soweit eS in ihren Kräften steht, un terwühlen.
Deutschland.
* Wiesbaden, 24. Mai. (Sitzung der ersten Kammer unter dem Vorsitze deS Grafen Walderdorff.) Adg. Bertram trägt den Ausschußbericht zu dem Gesetzentwürfe, die Ceniralorganisatlon betr., vor. Der Ausschuß beatyfagt, den Entwurf der Regierung zur nähern Erwägung zurückzugeben. Reg.-Com. Faber: Die Regierung betrachte das Gesetz nur alS ein NebergangSgesetz. Es habe sich durch die Erfahrung die Nothwendigkeit ergeben, daß ein StaatSminister an der Spitze der ganzen Staatsverwaltung stehe, der von der Leitung einer besonderen Mimsterialabtheilung entbunden wäre. Die 88. des Gesetzes, welche die Stellung des StaatSministerS beträfen , seien daher diejenigen, auf welche Die Regierung besonderes Gewicht lege und die sie der Kammer zur Annahme empfehle. ES liege in der Absicht der Regierung, dem nächsten Landtage den Entwurf einer umfassenden Organisation der CentralverwalkungSbehörden in Verbindung mit Denjenigen Der KreiSverwaliung und der Gemeindeverwaltung vcrzulegen.
Bertram: Der Ausschuß zweifle 'nicht an dem Willen der Regierung, solche Vorlagen zu machen, könne aber der Kammer nicht anralhen, dermalen schon eine präjusicrenDe Entscheidung zu treffen. Die Stellung deS StaatSministerS fei durch daS provisori'che Gesetz vom 7. Febr. d. J. bestimmt, und dieses Gesetz Werve biS zu einer anderen Qr, ganisation seine Geltung haben. Der Geschäftskreis deS Ministers sei Der deS ehemaligen Ministerpräsiventen ; nur Darin bestehe eine Aenderung , daß jetzt für die einzelnen Ministerialabtbeilungen besondere ChefS beständen. Die betr. §§. 1 — 8 des vorliegenden Gesetzes enthielten Bestimmungen, welche mit Der ganzen Organisation in wesentlichem Zusammenhänge ständen. ES sei die Verantwortlichkeit deS Präsidenten Der einzelnen Abtheilungen abgeschafft, ohne daß die damit nothwendig werdende Vereinfachung der Geschäfte gegeben sei.
Reg.-Com. Faber: DaS Gesetz vom 7. Febr. sei nicht vorgelegt, eS enthalte dieselben Bestimmungen , die in dem vorliegenden Gesetze ausgenommen seien. Die Stellung deS StaatSministerS sei allerdings eine andere, als die deS ehemaligen Ministerpräsidenten. Die Entscheidungen stünden j,tzl nicht mehr dem Collegium deS StaatSministeriumS zu. Dadurch fei eine größere Einheit der Geschäftsbehandlung herbeigeführt. DaS Collegium bleibe nur als RecurS- Instanz bestehen. Die Annahme der 88. 1—8, worin Die Stellung deS StaatSministerS bestimmt sei, scheinen ihm sehr nothwendig. Bertram: Die Gültigkeit deS provisorischen Gesetzes vom 7. Februar werde von den Ständen nicht beanstandet. Die Bestimmungen in den empfohlenen Paragraphen wichen im Wesentlichen von dem ab, waS als wünschenSwerlh bezeichnet werden müsse. Bellinger: Der Ausschuß habe die Rückgabe deS ganzen Gesetzentwurfs an die Regierung beantragt in der Unterstellung, daß durch daS provisorische Gesetz vom 7. Febr. die Stellung deS StaatSministerS vollkommen bestimmt sei. Der Geschäftskreis desselben bleibe, wie seither; Schwierigkeiten könnten also nicht entstehen; der Ausschuß wünsche Vorlage der ganzen Centralorganisation nach den von ihm angedeuteten Grundzügeu. Lossen: Auch er sei im Ausschuß dafür gewesen, daS Gesetz zu näherer Erwägung zurückzugeben. Die einzelnen §§. 1—8 anzunehmen, sei nicht gut, eS gäbe Stückwerk in der Gesetzgebung; man solle die Organisation im Ganzen ordnen. Möller: Die Regierung wolle eine umfassende Organisation vorlegen; deßhalb solle man nicht durch die Organisation einzelner Theile vorgreisen. Wilhelmi: Auchersei Der Ansicht, daß durch die Abstimmung, wie sie auch auSialle, daS Gesetz vom 7. Februar nicht alterirt würde.
Der Antrag deS Ausschusses wird mit 14 gegen 1 Stimme (v. Syberg) zurückgegeben.