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RaffmW Allgemeine Zeitung.

M 12L

Freitag den 28. Mai

1832.

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumerationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und TariSschen VerwaltungSgebietes mit Inbegriff des Postaufschlagcs nur S fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postvereins, wie für das Ausland nur 2 fl. 24 kr. Jnsera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenderg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

u e b er fi ch t.

Deutsche und ungarische Weine.

Deutschland. Wiesbaden (Landtagsverhandlungen). Dillenburg (Berichtigung). Frankfurt (Der Be­lagerungszustand in Kurheffcn). Mannheim (Hinrich­tung). Karlsruhe (Gerücht). Hannover (Zur Zollfrage). Cob lenz (Rheinschifffahrt). Berlin (Unterhandlungen mit Wien. Der Kaiser von Rußland. Die Zollconferenz). Kiel (Oberst Schütz und Major v. WaSmer). Wien (Preußische Note. Graf Thun. Die Leipziger Handelsschule. Vermischtes).

Niederlande. Amsterdam (Der Kriegsminister. Ver­mischtes).

Frankreich. Paris (General Leflo. Die Expedition nach Kabylien. Vermischtes).

Spanien. Madrid (Gerüchte).

Großbritannien. London (Oesterr.Anlehen. Sir John Franklin).

Italien. Turin (DieMinisterkrifis). Rom (Murray).

Weiteste Nachrichten.

Deutsche und ungarische Weine.

(Aus demBremer Handelsblatt.)

In Deutschland und Oesterreich ist häufig die Rede von deutschen und österreichisch -ungariswen Weinen. Dort wollen mehrere im ungarischen Weine einen gefährlichen Nebenbuhler deS deutschen erblicken, im Falle eS zu einer Zolleinigung Deutschlands mit Oesterreich kommen sollte. Hier glauben Manche, hinweisend aufungeheure Mengen ausgezeichneter Weine in Ungarn" nichts ElligereS thun zu dürfen, als nach dem Vorbilde von Paris in Wienhailes aux vins zu errichten, um sofort auch eines Wem- handelS nach Art deS französi-chen theilhaftig zu werben. Auf beiden Seiten scheint mir eine Ueber* trelbung zu liegen. Hören Sie meine Grünve.

ES ist wahr, baß in der amtlichen Statistik vom Jahre 1846 die Weinerzeugung Ungarns mit Den ehemaligen Nebenländern und Siebenbürgen zu 28,000,000 österreichischen Eimern veranschlagt wor­den ist. Man würde aber irren, erstlich die obige Ziffer auch nur als mit dem wirklichen Ertragnisse des ungarischen Weinbaues übereinstimmend zu be­trachten; zweitens denjâhrlichen Ueberschuß über die Weinconiumtion im Innern für höher als etwa 20 Procent der Gesammtprobuciion anzunehmen; drittens die Meinung zu hegen, daß dieser beiläufige Ueber- schuß von 20 Procent der Production allemal und insgesammt von Natur die elforderliche Güte besitze, sowie durch die Behandlung von der Rede ab bis in den Keller in dem Grade veredelt werde, um in der Bewerbung mit deutschen und französischen Wei­nen in Deutschland ohne Weiteres die Rolle deö Siegers spielen zu können. Im neuesten Handels, buche der Statistik des österreichischen Kaljerstaateö von Jos. Hain heißt eS mit vollem Rechte, man müsse, um Genaues von Ungenauem unterscheiden zu können, den Kaiserstaat in einenstatistischen und unstatistischen" Theil trennen. Letztere begreife die ungarischen Provinzen im weiteren Sinne, ersterer dir nicht-ungarischen. Den Schlüssel zur Ermittelung des jährlichen Weinerträgnisses in Ungarn bildete bis 1848 die den bäuerlichen und städtischen Wein­gärten auferlegte directe Steuer, deren Veranlagung auf dem unzuverlässigenEinbekenninisse" der Wein­bergbesitzer basirte. Behufs der ErtagSabschätzung der steuerfreien Weinberge, welche im Besitze der Adeligen sind und jene der Unadeligen sowohl an Größe alS durch besseren Anbau weil überwiegen, gab eS durchaus keinen Schlüffil. Man füllte die bezüglichen Rubriken der WeinertragStabellen aus so gut man konnte. Ich kann sie versichern, daß in Ungarn die meisten Rubriken über landwirth- schafiliche Producuon zehn bis fünfzehn Jahre hin- durch ohne wiederholte Erhebungen aus dem einen Jahrgange in den andern manchmal ganz unver­ändert übertragen wurden. Wenn daher die Wein- Production Ungarns aus früheren Jahren mit 20 und noch mehr Millionen Eimern ausgewiesen wird, so. bedeutet die Ziffer an und für sich eben nicht viel. Ich behaupte, gestützt auf vieljährige unmit­telbare Anschauung, einfach nur dieß: Ungarn er­trugt in der That viel Wein, Ungarn verzehrt aber

auch in demselben Verhältnisse mehr Wein alS irgend | ein anderes Land Oesterreichs oder Deutschlands.

Denn eS trinken da sämmtliche Volksstämme ohne Unterschied, Vornehme und i.Nievere, Reiche und Arme, Männlich und Weiblich, Groß und Klein, ihren täglichen Wein. Der Taglöhner, welcher von der Hand zum Munde lebt, versagt sich alles An- bere, damit er nur zu seinem Maisbrei oder Walzen, brode einen Trunk Wein haben könne. Bier kennt man im Ganzen nur in Städten, wo deutsches Ele­ment vorherrscht; verbreiteter ist der Genuß ge­brannter Weine; aber selbst dort nimmt Bier eine ganz unbedeutende Stelle ein. ES gibt auch mehrere gute Weine in Ungarn, doch der bei weitem größere Theil davon ist mittelmäßig, ein nicht unbeträcht­licher Theil nicht viel besser alS die niederösterrei- chischen und andere kleine oder Landweine. Wer aber nur einige Mittel hat, hält sich an die besseren Weine. Diese werben in der Regel im Lande selbst viel geschwinder ausgezehrt als die gemeinen. Dar­aus folgt denn, daß Ungarn, obschon viel Wein erzeugend, doch aus Ursache der zum Lebensbedürf­nisse gewordenen starken Weinconsumtion seiner Be­wohner vom jährlichen Weinerträgniffe in der Regel einen geringen Ueberschuß für Erport in daS Aus­land behält.

Die vorzüglichste Weingegend Ungarns befindet sich in der östlich gelegenen Gespanschaft Zemplin. Unter der BenennungHegyalja" begreift dieselbe eilf Marktflecken nebst zahlreichen Dörfern, deren Bewohner hauptsächlich vom Weinbau leben. Diese Gegend erzeugt den berühmten Tokayerwein. Mit natürlichen Schwierigkeiten, Kostspieligkeiten und Unsicherheit dèS Ertrages kämpfte dort der Weinbau von jeher in einem Grade, wie nur irgend eine Gegend in den Rheinlanken, an der Hardt oder in Franken. Schon im letzten Jahrzehnte deS vorigen Jahrhunderts fing Vie Wemcultur in der Hegyalja zu finken und die Bevölkerung zu ver­armen an, uns wie sehr auch die ungarischen Land­tage, die kaiserliche Regierung und die Gemeinde­verwaltung jenem Verfalle zu begegnen sich anstren­gen mochten, so scheiterten doch alle ihre Bemühungen an der Widrigkeit der Umstände und bet Jahreszei­ten. Cultur und Handel der Hegyalja sanken im­mer tiefer. Im Durchschnitte kam bloß unter neun Jahren ein gutes ergiebiges vor. Viele Reben edlerer Gattung starben ganz aus. Die Weinbauer lernten ihre Weinberge gleichgültig behandeln, der Kellerwirthschaft geringere Sorgfalt schenken und auf den Absatz in daS Ausland weniger bedacht zu sein. Ja, die Besitzer von niedriger und ebener gelegenen Weingärten gaben biete auf und führten statt der Reben andere Culturpflanzen darin ein. Zuletzt ist dann tue Aufhebung der Frohnarbeiten hinzugekommen. Dadurch wurden auch Die adeligen Eigenthümer der größeren Weinberge betroffen, denn an Arbeitern fehlt eS Ungarn nach allen Ecken und Enden. Eines männlichen Arbeiters Tagelohn be« läuft sich an Sommertagen auf 1 fl. 30 kr. bis 2 fl.; mitunter sind Arbeiter sogar um diesen und noch höheren Lohn gar nicht zu bekommen. Ueber* dieS hat jetzt der ungarische Weinbau gleich dem in den übrigen Kronlânvern directe und inbirecte Abgaben zu zahlen, wovon er vordem befreit war. So steht beiläufig um den vornehmsten Reben­district-; so geht eS mehr oder weniger den Winzern der übrigen Weinbezirke in Ungarn, in Siebenbür­gen. Wie dem bald zu helfen sei und welche Weise man dabei vorzugehen habe, darüber werden die Eigenthümer der Weinberge selbst, die landwirth- schafttichen Vereine und die Organe der Regierung nachzusinnen haben. Unter allen Umständen scheint festzustehen, daß der Weinerport Ungarns, sogar im Falle, daß dessen leidender Weinbau binnen zehn bis zwanzig Jahren zu neuem Flore gebracht würde, keinem Nachbarlande Oesterreichs, am wenig­sten den deutschen Weinen, eine gefährliche Concur- renz machen kann, weil eS in dem Maaße selbst mehr Wein verzehrt als eS mehr erzeugt, weil seine besseren Weine, welche allein als Erportweine be­trachtet werden können, neben Vorzügen auch ihre Nachtheile gegenüber den deutschen oder französt- fischen Weinen haben, und weil den ungarischen Weinen die Nähe der See behufs deS billigsten Transportes für immer versagt ist.

Die ungarischen AuSsuhrweine reizen den Ge­schmack, haben Geist, setzen den Puls schnell in ra­

schere Bewegung und führen bald Ueberspannung der Sinne mit deren Folgen herbei. Die Rhein-, Mosel- und Frankenweine schmeicheln dem Gaumen weniger als die ungarischen; jedoch haben jene eine edle Blume", vor welcher die letzteren unbedingt weichen müssen; ferner erwärmen sie, statt zu er­hitzen, erheitern und vergeistigen die Sinne vielmehr, als sie blitzartig zu durchleuchten und darauf zu umdüstern. Deutsche Weine sind auf den Tafeln der höheren Aristokratie in Ungarn und Siebenbür­gen eben so gut bekannt, als die französischen, und in den Gasthöfen der großen Städte Oesterreichs findet man die Liste der deutschen und französischen Weine in der Regel gleich lang. Ungarisch Weine werden einigermaßen im angrânzenden Preußen ge­kannt. In Deutschland kennt man meist Tokayer- Weine nur vom Hörensagen, im dortigen Verbrauche kommt er selten vor; viel weniger Weine geringerer Qualität.

Richtig ist eS, daß die mittleren Sorten unga­rischer Weine im Lande selbst im Vergleiche zu ähnlichen deutschen um Vieles wohlfeiler sinv, als letztere. DaS thut doch wenig zur Sache. Denn die Erzeugungsorte dieser ungarischen Weine liegen in der Regel so tief im Binnenlande, daß die Fracht­kosten auf der Donaubergfahrt, oder auf der Eisen­bahn, oder in der Landfahrt bis Franken und an den Rhein jedenfalls die Concurrenz derselben mit den deutschen nahezu unmöglich machen. Man er- innere sich nur daran, daß zur Zeit deS französischen Kaiserreiches die süddeutschen und rheinischen Weine mit den französischen im Süden und.Nvrden Deutsch­lands recht gut concurriren konnten, weil dem fran­zösischen Weine damals der wohlfeile Seeweg nach Norddeutschland vurch die englische Blockade gesperrt war. Wie weit ist eS nicht aus derHegyalja" bis Triest ober Fiume, und dann über See bis nach einem teutsch.« Hafen!

Vor einer Concurrenz der ungarischen Weine, glaube ich, darf man sich in Süd- und Westdeutsch­land im Falle eines etwaigen ZollanschluffeS Oester­reichs an den Zollverein nicht fürchten, vielmehr halte ich eS für gewiß, daß bei zollfreier Einfuhr deutsche Weine in Oesterreich begünstigt durch die Flußthalfahrt, die bessere Behandlung der Waare, und durch einen geregelten HandelSgang, namhaftes Glück machen würden.

Deutschland.

* Wiesbaden, 26. Mai. (Sitzung der ersten Kammer). Die Regierung theilt einen Gesetzent­wurf mit, den Fruchtmehrbetrag für diejenigen StaatSdiener in Wiesbaden, welche dieselbe vor October 1849 becretmâßig besaßen, betreffend, und ersucht die Kammer um schleunige Berichterstattung, zur Prüfung besseu wird sogleich ein Ausschuß ge­wählt (Bellinger, Lossen, Schütz). Abg. Bertram erstattet Bericht über das Gesetz, die Competenz der Militärgerichte betr. DaS Gesetz erhält die Zustim­mung der Kammer gegen 1 Stimme. Abg. Lossen berichtet über daS von der zweiten Kammer mit einigen Aenderungen angenommene Gesetz, die Mili­tärpensionen betr. ES wurde von der Kammer ein­stimmig beschlossen, die früheren Beschlüsse bestehen zu lassen.

* Wiesbaden, 26. Mai. In der Sitzung der zweiten Kammer vom 19. Mai, hat der Abg. Rau bei Berathung deS Gesetzentwurfes die Centralor, ganisalion betr. nachstehende Erklärung abgegeben: Ich halte den Gesetzentwurf nicht den Erwartungen entsprechend, welche der Landtag schon in seiner Adresse auf die Thronrede auSgeiprochen hat, indem mit der Annahme dieses Gesetzentwurfes eine Ver­einfachung in bet Staatsverwaltung und eine Er­sparung in Staatshaushalte nicht erzielt wird. Ich war deshalb der Ansicht, daß derselbe an die Re­gierung zur näheren Erwägung zurückzugeben und nur das provisorische Gesetz über Bestellung eines StaatSministerS beizubehalten sei. Ich finde jedoch die Behauptung, daß jenes Gesetz den Wirkungs­kreis deS SlaatsministerS nicht genug bestimme, für begründet; ich will mich daher dem Anträge deS Ausschusses auf Annahme bet §§. 19 an- schließkn und ebenso seiner Ansicht zustimmen, daß