Nassauische Allgemeine Zeitung.
Jtë 12L Donnerstag den 27. Mai 1832.
Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige PränumecationSpreiS für Wiesbaden und, nach deut neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und TariSschen VerwaltungSgebieteS mit Inbegriff des Postaufschlages nur 8 für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland nur 8 fl. 84 kr. — Inserate werden die dreispaltige Petitreile oder deren Raum mit » kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Ueberstch t.
Amtlicher Theil.
Concession zur Vermittelung des Transports von Auswanderern.
Dienstnachricht.
Nichtamtlicher Theil.
Die Volksversammlung zu Pofieux im Canton Freiburg.
Deutschland. WieSbad en (Landtagsverhandlung. Die Nassauische zweite Kammer geht über sich selbst zur Tagesordnung über. Mittheilung. Graf Chambord.) — Idstein (Ermordung eines Försters). — Frankfurt (Green). — München (Schluß des Landtags. Fürst Taris). — Leipzig (Oesterr. Soldaten). — Berlin (Note an das Wiener Cabinet. Die Ehrensäule für Prof. Stahls — Wien (Die Organisationsarbeiten. Gürgep's Denkwürdigkeiten. Der Besuch des Kaisers von Rußland).
Frankreich. Paris (Bedeau'S Schreiben. Die Convention der H. Orte. Granier de Caffagnac. Vermischtes).
Großbritannien. London (Ans dem Parlamente).
Italien. Turin (Die Ministerkrists).
Türkei. Konstantinopel (Sir Stratfort Canning Omer Pascha).
Neueste Nachrichten.
Amtlicher Theil.
(Concession zur Vermittelung des Transportes von Auswanderern.)
Dem Wilhelm Gros zu Reichelsheim, als Hauptagent für die Rotterdamer,Liverpoler-Paquei- Linien-Sch'fffahrt zu Rotterdam, ist die Erlaubniß zum gewerbmäßigen Betriebe der Vermittelung des Transports von Auswanderern auS dem Herzog- thum unter den in der Verordnung vom 31. Januar 1849 enthaltenen näheren Bestimmungen ertheilt worden.
Wiesbaden, den 22. Mai 1852.
Herzog!. Ministerialabtheilung deS Innern.
Faber.
vdt. Schmidt.
Dienftnachricht.
Dem Receptur-Accessisten Mo ureau^zu Hachenburg ist die nachgesuchte Dienstentlassung ertheilt worden.
Nichtamtlicher Theil.
Die Volksversammlung zu Posieux im Canton Freiburg.
Der Kampf, welcher zu dem Siege des konservativen Princips im Canton Bern geführt hat, schreitet weiter in der Schweiz und hat jetzt beson- derS den Nachbarcanton Freiburg ergriffen. Dort herrscht noch jenes Demokratenregiment, eingesetzt von der legaiisirten Revolution deS SonderbundS, kriegeS, mühsam erhalten durch Terrorismus und Willkür, und geschützt durch den DemokratiSmuS von Außen. Wie ein Alp liegt eS auf der Brust deS Volkes, selbst den republikanischen Grundsätzen zuwider, wonach die Regierung der Ausdruck der Mehrheit deS Volkes sein soll. Im Canton Freiburg gibt eS 22,000 stimmfähige Bürger; von diesen halten etwa 4000 zur Regierung, 18,000 aber sind ihre Gegner. Wem also gebührt nach republikanischen Grundsätzen die Herrschaft?
Nachdem die Stütze, welche die Regierung in Bern hatte, gebrochen war, regte sich im Canton Freiburg bald stärker als je früher daS Verlangen nach einer Aenderung dieses unerträglichen Zustandes. Man griff zu dem in Republiken natürlichen Mittel einer direkten Anfrage bei dem Volke und beschied dieses (nach einigen Verzögerungen) auf nächsten Montag, 24. d., zu einer großen Ver. sammlung nach dem nicht weit von Freiburg gele- genen Dorfe Posieur, ES steht unleugbar fest, daß
die Bewegung im Ganzen aus der Tiefe der Volksstimmung , aus der Meinung der Massen hervorgehl, also wirklich „auf der breitesten BasiS" ruht. Die Führer haben sich leicht gefunden; eS sind die Männer aus der Zeit vor dem SonderbundSkriege, die bei dieser Gelegenheit sich am wenigsten bloSge- stellt haben; Männer, welche die Bewegung nicht geimpft, sondern sich derselben eben nur angenommen haben. Unter ihnen treten besonders AlistaatS- rath Charles und Von der Weid hervor. Sie haben folgendes Programm für die Volksversammlung von Posieur aufgestellt:
„DaS Volk von Freiburg, unter dem Schutze GolteS deS Allerhöchsten in allgemeiner Versamm- lung vereinigt, erklärt, daß eS von dem durch die Cantonal- und Bundesverfassung garantirten Vcr- sammlungSrechte als von dem allein noch nicht versuchten und letzten Mittel Gebrauch macht, um wieder in den vollen Genuß seiner Rechte zu gelangen, wie eS dasselbe früher genossen und diesel, den von seinen Miteidgenossen auSgeübt werden. Es erklärt, der einzige Zweck, den eS zu erreichen wünsche, daS Endziel feiner Bestrebungen sei: die Annäherung und Versöhnung der heute getrennten Parteien, die Rückkehr der Ruhe und eines gemäßigten weisen Regimentes, nach welchem daS Land seit so vielen Jahren schon seufzt, Rückkehr deS gegenwärtig so tief erschütterten Zutrauens, der so wünschbaren Verständigung (entente) zwischen der weltlichen und geistlichen Macht, Verminderung der öffentlichen Lasten, sittliche Bildung der Jugend, mit einem Worte, Berücksichtigung aller Interessen, ohne Unterschied der Meinung und der socialen Stellung.
DaS Volk von Freiburg fühlt sich daher berufen: 1) sich mit Ja oder Nein über daS Zutrauen auszusprechen, das eS der Regierung schenkt, die es regiert und in welcher eS nur eine aus Thatsachen hervorgegangene Autorität anerkennen kann, deren eS in seiner Mehrheit geblieben ist. Es erklärt 2) seine Zustimmung zu der ihm vorgelegten Petition an die hohe Bundesversammlung, dahin gehend, daß die Verfassung deS Canton laut Art. 6 der Bundesverfassung ihm zur Genehmigung vorgelegt und ihm, wie dies in den anderen San? tonen der Eidgenossenschaft der Fall ist, gestattet werde, dieselbe zu revidiren: daß so bald wie möglich freie und loyale Wahlen stalifinven sollen, ohne gemeindeweise Eidleistung, durch absolute Mehrheit der Stimmen in geheimer Abstimmung unter der Leitung eines von der Wahlversammlung eingesetzten BüreauS und nach der gegenwärtigen Einthei- lung der Bezirke, damit in Wahrheit die Majorität zur Herrschaft gelange, der zu unterwerfen wir unS verpflichtet wissen und jederzeit wissen werden, möge das Resultat sein, welches eS wolle. ES erklärt 3) daß eS alle und jede vom Parteigeiste dictirte Uebertreibung und Unduldsamkeit mißbilligt und nichts Anderes verlang), als unter der Verfassung, welche daS Schweizervolk sich selbst gegeben hat, zu leben, wie seine Miteibgenoffen auch, in guten und bösen Dingen die gleichen Rechte zu genießen und die beiden Lasten zu tragen, Nichts mehr und Nichts weniger. 4) Wenn auch aus Bürgern verschiedener Confessionen zusammengesetzt, die jedoch gegenseitig in Freundschaft und unter den gleichen Gesetzen leben und hier auS den gleichen und politischen und religiösen Interessen zusammengetreten sind, — so erklärt die Versammlung doch — jeder nach seinem Glaubensbekenntnisse — mit aller Entschiedenheit an den Grundsätzen deS Christenthums festhalten zu wollen, welche durch die verabscheu- ungSwürdigen Lehren der Demagogie und des Socialismus so frech angegriffen worden sind. 5) Endlich beschließt die Versammlung vor ihrer Auflösung noch die Bildung eines großartigen „Freiburger Vereines" zur Wiedererlangung ihrer Freiheiten und beauftragt das (von ihr zu wählende) Comite, für dieselben eifrigst zu arbeiten, immerhin aber in den Grenzen strengster Gesetzlichkeit, offen und frei (au grand Jour) und mit allen Mitteln, zu denen eS sich vor Gott und den Menschen bekennen darf. ES soll Ehrensache jedes Mitgliedes des Vereines fein, hierzu das Seinige beizutragen. Freiburg, 15. Mai 1852. Namens des Provisor. Comile'S: H. Charles. A. von der Weid".
Es ist nicht uninteressant zu sehen, wie sich die Freiburger Regierung gegenüber dieser kein Gesetz
verletzenden Bewegung benimmt. Sie blieb ihreut bisherigen Systeme der Willkür treu. Sie suchte zuerst den Druck deS Programmes zu verhindern, leitete eine Uniersuchnng gegen die Unterzeichner ein, nahm Haussuchungen vor, sendete ihre Agenten auf daS Land, um die Gemeinden mit militärischer Ere- cution zu bedrohen, wenn sie sich an der VolkSver, sammlung betheiligen würden, beschied ihre ergebene Miliz nach Freiburg, ließ die Vorgefundenen Exemplare des Programmes wegnehmen, stellte mißliebige Wirthshäuser unter polizeiliche Aufsicht, und waS derartige Maßregeln mehr sind.
Die Führer des Volkes glaubten unter diesen Umständen den Bundesschutz anrufcn zu müssen. Sie reisten nach Bern und gaben bei dem BunveS- raihe eine Petition unter Beilegung eines Programmes ein, worin sie auf ihre Ehre erklären, daß sie die Volksbewegung nicht hervorgerufen haben, sondern nur deren Leiter und Führer sind, und die Verpflichtung übernehmen, daß in der VolkSversamm- lung Nichts vorkommen soll, „waS die Ordnung stören oder die Regierungsgewalt (autorité) wesentlich beunruhigen könnte", zugleich hinweisend auf daS Versammlungsrecht, welches im Banton Freiburg gerade durch diejenige Partei, welche dasselbe jetzt zu verkümmern sucht, üblich geworden sei. Schließlich heißt eS:
„Die Willkürhandlungen, die so eben stattgefunden haben, und andere, womit wir bedroht sind, nöthigen unS die Freiheit zu nehmen, die Ausübung unserer Rechte, so wie auch unserer persönlichen Sicherheit unter den Schutz deS hohen BundeSratheS, den natürlichen Beschirmer der öffentlichen Freiheiten in der Eidgenossenschaft (l), zu stellen, indem wir ihn bitten, dieselben zu garantiren, sei eS durch ein Sicherheitsgeleit, ober durch eine Erklärung, daß daS Programm nichts Ungesetzliches enthalte, oder durch einen Schritt bei der Freiburger Regierung, mit Einem Worte in der Art, die er in seiner WeiS- Heil am angemessensten erachten wird".
Die Bittsteller blieben in Bern, um eine Entscheidung des BundeSratheS persönlich zu empfangen. Derselbe hat, wiegemeldet wird, seine Kanzlei be, auflragt, ihnen anzuzeigen, daß er am gleichen Tage, 18. Mai, an die Freiburger Regierung ge, schrieben Hal, unter Beilegung einer Abschrift ihreS Schreibens und des demselben beigefügten Programm- entwurfeS. Der Bundeöralh hat gleichzeitig der Freiburger Regierung zu wissen gethan, daß der Augenblick nicht gekommen sei, um in dieser Angelegenheit zu interveniren, und daß er daS vollkom, mene Vertrauen habe, sie werde keine Maßregel er- greifen, die geeignet wäre, daS Recht der Staatsbürger zu verletzen. Ein Freiburger RegierungS, organ dagegen bringt „eine Zeitschrift des Bundes, ratheS" an den Freiburger StaatSrach, worin erklärt wird, er habe die Unternehmer auf die Schwere der Verantwortlichkeit, der sie sich unterzogen, auf, merksam gemacht und ihnen den Rath ertheilt, jfich jeder Demonstration zu enthalten.
So weit steht jetzt die Sache. In wenigen Tagen werden wir ihren Verlauf und ihre Resultate erfahren. Mag eS der Regierung vielleicht auch abermals gelingen, den conservativen Volkswillen in Fesseln zu schlagen, ihre Tage sind jedenfalls gezählt. So berichtet die „KarlSr. Ztg.
Der „Baseler Zeitung" wird unterm 22. d. auS dem Canton Freiburg berichtet: „Ungeachtet aller von der Regierung angewandten Mittel scheint jedoch die Versammlung von Poifieur sehr zahlreich werden zu sollen. Ein unbeschreiblicher Aufschwung gibt sich kund, Jedermann will hinziehen. Gebrechliche, Greise, Lahme u. s. w. lassen sich hinführen, Gemeinden und Privatleute stellen Wagen zur Verfügung. — Die Regierung hat alle ihre civiques kommen lassen; die von der Broye und von Murten sind erschienen, obschon nicht sehr zahlreich, die von Bulle, Romani, Chalel und Rue haben sich geweigert zu marschiren. Die Soldaten des ContingentS zogen gestern in die Stadt unter dem Rufe: „ES leben die Weißen, nieder mit den Rothen, wir wer- den nach Posieur gehen". ES steht selbst zu befürchten, sie möchten Montags ihr Vorhaben in Ausführung bringen, was Unordnungen in der Stadt zur Folge haben müßte.
Nach einer Korrespondenz der „Fr. P.-Z." aus Basel vom 24, Mai soll der Antrag auf Ah-