Nassauische Allgemeine Zeitung.
•12 121» Dienstag den 2S Mai 1852»
Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Prânumerationshreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages nur S fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland nur S fl. 8-1 kr. — Jnsera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch e lle n be rg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Verordnung, die innern Steuern der Zollvereins- Staaten — und die Additionalconvention zu dem Handelsvertrag mit Belgien betr.
Dienstnachrichten.
Nichtamtlicher Theil.
Verhandlungen über den Loffen'schen Antrag.
Deutschland. Wiesbaden (Laudtagsverhandlung. Der Salonwagen der Kaiserin von Rußland. Der Herzog von Montpensier. Green's Lufballon). — Lorch (Lebensrel- tung). — Dillenburg (Die Geschwornen). — Vom Westerwald (Gewerbliches). — Freiburg (Schreiben des Bischofs von Limburg). — Stuttgart (Abreise des Königs). — München (Der Landtag. Die Deutschkatholiken). — AuS Thüringen (Die Zollfrage). — Köln (Paßcontrole). — Berlin (Die Zollconferenzen. Das Bundespreßgesetz. Die Neubildung der ersten Kammer. Senator Heckeren). — Hambu r g (Preuß. Matrosen). — Wien (Senator Heckeren. Graf Chambord. Die ruff. Note).
Frankreich. Paris (Graf Molè. Der Pfarrer von Kostheim. General Chaugarnier. Vermischtes).
Neueste Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Die in den einzelnen Zollvereinsstaaten, insbesondere im Groß- herzogthum Baden bestehenden innern Steuern betreffend).
Unter Beziehung auf die Bekann.machung des Herzoglichen StaatSministeriumS vom 31. Decem« bet 1841 (Verordnungsblatt Nr. 1 vom Jahre 1842) und vom 10. März 1843 (Verordnungsblatt Nr. 3 vom Jahre 1843) wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Großherzoglich Badische Regierung die Besteuerung des Branntweins neu geregelt und damit eine Erhöhung der Steuer verbunden, auch die Erhebung einer nach der inländischen Steuer bemessenen Uebergangösteuer, so wie eine theilweise Rückvergütung der Steuer von dem im Großherzogthume bereiteten und auS demselben ausgehenden Branntwein ungeordnet hat.
Die bei dem Uebergange auS anderen Ver- einölândern nach dem Großherzogthume Baden zu entrichtende UedergangSabgabe beträgt für B rannt- wein Einen Gulden Vierzig Kreuzer und für Weingeist (Spiritus) Drei Gulden von der Badischen Ohm. Bei der Ausfuhr deS Branntweins und deS Weingeistes aus dem Großherzog, thume Baden wird eine die Hälfte der UebergangS- steuerfâtze betragende Steuerrückvergütung geleistet.
Wiesbaden, den 12. Mai 1851.
Hrrzogl Staatöministerium, Abtheilung der Finanzen.
Tippell.
vdt. Brück.
(Die zwischen den Staaten deS deutschen Zoll- und HandelS- vereins einerseits und Belgien anderseits abgeschlossene Advi- tional-Convention zu dem Handels- und Schissahrtsvertrage vom 1. September 1844 betreffend.)
Mit Beziehung auf die Bekanntmachung deö Herzoglichen StaatSministeriumS' vom 17. April laufenden Jahres wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die iHandel- und Gewerbtreibenden über den Verkehr mit Belgien, insbesondere über die durch Artikel 24 deS Vertrages vom 1. Septbr. 1844 bei dem Eingänge nach Belgien begünstigten Artikel bei den Haupisteuerämtern zu Biebrich und Limburg jederzeit weitere Auskunft erhalten können.
Wiesbaden, den 12. Mai 1852.
Herzog! StaatSministerium, Abtheilung der Finanzen.
Tippell.
vdt. B r ü ck.
Dienstnachrichten.
Seine Hoheit der Herzog haben dem Generalmajor von Hadeln die Annahme des ihm von Seiner Majestät dem König der Niederlande verliehenen CommandeurkreuzeS deS Ordens vom Niederländischen Löwen und dem Präsidenten Vollpracht die Annahme deS ihm von Seiner Majestät
dem Kaiser von Oesterreich verliehenen Comman- deurkreuzeS deS Leopoldordens gnädigst gestattet.
Hö ch stv i ese lb e n haben den pensionirten Obristlieutenant von Hadeln bis zu anverweiter Bestimmung zum Hof- und Polizeicommissâr für den Badeort EmS zu ernennen geruht.
Die Lehrergehülfenstelle zu Nied ist dem Schul- candidaten Heckelmann von Ohrn provisorisch übertragen worden.
Am 24. April ist der Canzlist Scheid zu Wiesbaden mit Tod abgegangen.
Nichtamtlicher Theil.
Verhandlung über den Loffen'schen Antrag.
Sitzung der ersten Kammer vom 19. Mai unter dem Vorsitze des Grafen v. Walderdorff.
Nachdem von dem landesherrlichen Commissa- rius Gieße eine Anfrage des Geheimen Kirchen- ratheS Wilhelmi rücksichtlich der Sonntagsfeier beantwortet war, wurde zur Tagesordnung, nämlich der Berathung des (in der Raff. Allg. Z. vom 23. d.M, mitgeiheilten) Antrags deSAbg. Lossen geschritten. Der Abg. Trombetta trug den Bericht deS Ausschusses vor. Dieser beantragt Genehmigung deS Loffen'schen Antrags.
Möller: Der Gegenstand, welcher zur Sprache gebracht werde, habe zwei Seiten, eine politische und eine merkantile. Er wolle vorerst auf jene kurz Hinweisen. Schon die Wiener Eongreßacte bezweckte die Herbeiführung eines gleichen Handels- und Zollsystems für Deutschland. Oesterreich verlange jetzt eine solche, während Preußen dagegen fei. Preußen strebe nach einer Präponderanz über die übrigen etaaten. Das ergebe sich schon auS seiner Geschichte und lasse sich leicht nachweisen. ES sei daher für die anderen Staaten Deutschlands nothwendig gewesen, bei den vorliegenden Verhandlungen über die Reconstruction deS Zollvereins gemeinsam zu handeln, um dem Uebergewicht Preußens gegenüber die Interessen ihrer Bewohner zu wahren. Daß die süddeutschen Staaten Baiern, Sachsen, Wür- temberg, Kurhessen, Hessen-Darmstadt und Nassau den Vertrag von Darmstadt geschloffen, sei also zu billigen. Betrachte man die mercantile Seite, so frage eS sich, welches Verfahren da einzuschlagen sei. Er sei für die Handelsfreiheit; die Regierung solle nur die Hindernisse deS Handels wegrâumen. Deßhalb solle man den Zollverein über ganz Deutschland auSdehnen, Oesterreich und Preußen zu ziehen, mit einer UebergangSperiobe für ersteres , dadurch werde der Markt erweitert. Sollte aber Deutschland in mehrere Zollgruppen getrennt werden müssen, dann sei er dafür, daß Nassau mit seinen Darmstädter Verbündeten und mit Oesterreich eine Zollgruppe bilde. Es sei bekannt, daß die Hauplpro- ducte Nassaus in dem preußischen Zollverein keine Berücksichtigung gefunden hätten, er brauche nur an die UebergangSsteuer auf unsern Wein, die ein Zoll unter einem andern Namen sei, zu erinnern und an die Benachtheiligung unserer Eisenindustrie durch den belgischen Vertrag. Bleibe Nassau nicht bei Preußen, so verblieben ihm die süddeutschen Länder mit 11 Millionen Einwohner, und Preußen habe in seinen deutschen Ländern auch nur 11 Millionen und mit den nichtdeutschen Ländern 17 Millionen. Dagegen erwarte eS (Nassau) durch die Verbindung mit Oesterreich noch einen Markl, der 40 Millionen Einwohner habe und sich an das mittelländische Meer, nach Italien und den Orient auSdehne. Gegen diesen Gewinn könne der Verlust deS kleinen Marktes in Westphalen nicht in Betracht kommen. Ohnehin blieben nach den Bestimmungen der Wiener Congreßacte, selbst wenn Preußen sich trenne, die großen schiffbaren Flüsse Elbe, Weser, namentlich der Rhein, offen, auf denen die süddeutsche Zollgruppe ihre Schiffe nach Holland, Belgien, England, ja weiterhin senden könne. Daß die Regierung den Zollverein mit Preußen zu erhalten und Oesterreich beizuziehen suche, dafür solle man ihr, den nachtheiligen Artikeln gegenüber, welche preußische Blätter gegen die Coalition von Darmstadt brächten, eine Danksagung aussprechen.
Wilhelmi: Auf die politische Seite deS Gegenstandes wolle er nicht eingehen. Er wünsche, daß der Zollverein, der sich als vortheilhaft bewährt habe, erhalten und dann sowohl nach Norden, als nach Süden erweitert werde. Der Antrag knüpfe aber an die Reconstituirung deS Zollvereins ein gleichzeitiges Eingehen in einen Handelsvertrag mit Oesterreich. Der Stand der Verhandlungen sei ihm zu wenig bekannt, als daß er sich dieser Bedingung anschließen könne. Er werde daher in der Voraussetzung , daß die Regierung bei den obschwebenden Verhandlungen die Interessen deS Landes nach Möglichkeit und allseitig wahren werde,-gegen den Antrag stimmen.
Trombetta: WaS die Bemerkung deS Vorredners betreffe , daß er gegen den Antrag stimmen müsse, weil derselbe die gleichzeitige Verhandlung mit Oesterreich neben der Reconstituirung des Zollvereins verlange, so scheine ihm dieß nicht hinreichend. ES sei eine Thatsache, daß der Zollverein, der von Preußen gekündigt worden, nur auf diesem Wege reconstruirt werden könnte, weil die süddeutschen Staaten, deren Interessen in dem bisherigen Zollverein nur zu oft verletzt worden seien, zur Wahrung derselben nur unter dieser Bedingung unterhandeln wollten. Diese Verletzung ihrer Interessen beziehe sich namentlich auf die Spinnereien und den Rübenzucker, und waö Nassau speciell berühre, auf die Eisenindustrie.
v. Eck: Er jkönne dem Anträge nicht bei* stimmen. Es seien in demselben zu verschiedene Wünsche enthalten, die sich mit einander nicht alle vereinigen ließen. Oesterreich lege, so viel man wisse, einen besonderen Werth auf die HandelS- einigung. Preußen wolle nicht darauf eingehen. Trete man also jetzt dem Anträge bei, so sei zu erwarten, daß, wenn darnach verfahren werde, über, Haupt nichts zu Stande käme. Jetzt schon mit Oesterreich, in dem eine ganz neue Ordnung der Dinge, eine Umwälzung der Verhältnisse stattgefunden, in eine HandelSeinigung einzutreten, halte er nicht für angemessen. Er glaube, daß eS daS Beste sei, das Gute, was man habe, vor Allem zu erhalten; vaS, was man durch eine Verbindung mit Oesterreich gewinnen könne, sei unsicher; eS beruhe nur auf Vermuthungen, die für den Verlust sicherer Vortheile keinen Ersatz bieten könnten. Wenn eine Sprengung des Zollvereines stattfinden würde, so könne er nur dafür sein, daß sich Nassau von Preußen nicht lossage und mit Süddeutschland eine Zoll- gruppe bilde.
Eö ist hervorgehoben worden, Nafiau sei ein Grenzland und könne sich den Nachtheilen eines solchen nicht entziehen. DaS sei richtig, aber er müsse zufügen, daß wenn eS sich an Preußen an* schließe, seine Zollgrenze geringer sein würde, als andern Falls. Darmstadt fei in derselben Lage; bleibe Nassau bei Preußen, dann werde sich auch Darmstadt besinnen, -sich davon zu trennen. Die Vortheile, welche man von einer Verbindung deS Donaugebietes mit dem Oriente in Aussicht stelle, feien zu ferne. Der Handel Nassaus fei auf den Rhein angewiesen. Mit der Antwort, die ihm die Regierung auf seine neuliche Anfrage bezüglich der Verhältnisse deS Zollvereins, sei er nicht zufrieden gestellt. WaS die Politik Preußens angehe, so sei b eseibe allerdings in manchen Beziehungen nicht zu billigen. Allein daS Gleiche lasse sich auch von an* dern deutschen Staaten sagen. WaS den Vorwurf betreffe, den man Preußen mache, daß eS bei Abschluß deS hannövrischen Vertrages einseitig verfahren, so bemerke er, daß sich doch Einer an die Spitze stellen müsse, wenn etwas zu Stande kommen solle.
Bellinger: Er stimme seinem Vorredner darin bei, daß man daS Gute, welches man habe, festhalten solle, müsse aber fragen, ob denn Nassau und die mit ihm verbündeten südlichen Staaten den Zollverein, wie er seither bestanden, nicht erhalten wollten? Ob sie denselben etwa gekündigt hätten? Diese Staaten hielten fest an dem Zollverein, aber gerade Preußen sei, welches nach Abschließung deS Steuervereins mit Hannover den Zollverein flefün* digt und so das gewisse Gute hingegeben, um ein anderes zu erreichen. Es fei eine gänzliche Verkennung des vermaligen Verhältnisses, wenn man Nassau und feinen Verbündeten immer und immer zurufe, sie sollten festhalten am Zollverein. Ihre Bereitwilligkeit daran festzuhalten, beweisen Dieselben