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Nassauische Allgemeine Zeitung.

J2 116,

Dienstag den L8 Mai

1832.

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme deS Sonntags. Der vierteljährige PrânumerationSpreiS für Wiesbaden und, nach dem neuen Postreglllativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarlsschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages nur 8 fl., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland nur 8 fl. 84 kr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 8 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenber g' schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Zur Zollfrage.

Deutschland. Wiesbaden (Landtagsverhandlung). Mainz (Erleichterung des Handelsverkehrs). Frank­furt (Die Rheinschifffahrt. Die Eisenbahn nach Kassel).

Darmstadt (Der Antrag deS Abg. Muller-Melchior).

Aus Baden (Die StaatSregierung und der Erzbischof).

Ka ssel (Die Stadtrathswahl). München (An­suchen der Kammer). Weimar (Der Kaiser von Ruß­land. Der Verfaffungseid). Leipzig (Koffuth'sFamilie).

Hannover (Verfassungsänderung). Berlin (Daâ Postgesetz. Die Zeitungssteuer. Die Zolleonserenzen. Der Kaiser von Rußland. Die Kammern). Hamburg (SchleSwig-holst. Osficiere). Wien (Die Rede LouiS Napoleons. Der Kaiser von Rußland).

Frankreich. Paris (Das Schreiben des Grafen Cham­bord. Ministerwechsel. Changarnier. DaS Feuerwerk. Vermischtes).

Spanien. Madrid (Einweihung der Eisenbahn. Verm.). America. New-Nork (Einwanderung. Kossuth. Un­ruhen auf Haiti).

Neueste Nachrichten.

Zur Rollst age.

VI.

* Die Schwierigkeit bei den Berliner Zollconfe- renzen eine Einigung zu erzielen, liegt nicht in der gleichzeitig beantragten Anbahnung einer Zoll. und HandelSeinigung mit Oesterreich. Tarifsätze sind leichter in Einklang zu bringen alS politische Ten­denzen und Verkehrshindernisse leichter zu beseitigen, alS politische Antipathien. Die eigentliche Schwie- rlgketl ist dadurch herdeigesührt, daß Preußen, einen Separawertrag mit einer bisher dem Zollver.in ferne gestandenen Regierung abgeschlossen har, dessen hauptsächliche Bestimmungen von den Grund- zügen der bisherigen Zollvereinspolitik so sehr ad- weichen, daß eine nachträgliche Genehmigung der­selben von den ZollvereinSregierungen gar nicht zu erwarten war und sogar der Zollverein gekündigt werden mußte, um auf dem Wege der Unterhand­lung und unbelästigt durch daS Erforderniß der Slimmeneinhelligkeil die Umwandlung des Zöllner- einSverlrageö und die Aufnahme dieses neuen Mit­gliedes und nebenbei, vielleicht auch die Aus­schließung eines anderen neuen Mitgliedes zu er- wirken.

Die Anbahnung einer gemeinsamen Zoll- und HandelSeinigung war schon im Dresdener Entwürfe gegeben; und wurden die dort gemachten Vorarbei­ten auf den Vorschlag Oesterreichs der Bundesver­sammlung überantwortet. Preußen hielt dieß für eine unschädliche, theoretische, seine handelspolitische Hegemonie nicht im Geringsten gefähibende Diver­sion. AlS aber der darin liegende Gedanke durch v. B ruck'S Vorschlag einer deutsch-osterreichischen Zoll- und HandelSeinigung inS Leben trat, Oester- reich die praktischen Consequenzen desselben zog und und Fürst Schwarzenberg die Vertreter sämmt­licher deutscher Regierungen nach Wien zu einem Zollcongresse einlud, da antwortete Preußen mit einer Ablehnung der Betheiligung und mit dem Seplembervertrag, dessen Abschluß eS mit den be­trächtlichsten Opfern, mit Zugestehung eines Prâ- cipuumS, mit kaum zu rechtfertigenden Abänderungen des Zolltarifs und mit scheinbarer Hinneigung zum Freihandelssystem erlangen konnte. Der Zollverlrag wurde gekündigt und wurden die Zollvereinäregier, ungen aufgefoidert, ihre Bevollmächtigten nach Ber. l>n zur ReconstiiulrungdeS Zollvereines", abzu­schicken. ' Inwiefern nach Abschluß deS September- trageS noch von Reconstituirung deSZollvereins mit Recht die Rede sein könne, geht daraus hervrr, daß Preußen von vornherein erklärt hat, nur auf der Basis deS SeptembervertrageS verhandeln zu wollen, daß eS sich daher nicht sowohl um die nach­trägliche Genehmigung dieses Vertrages, sondern einfach darum handelt, ob die ZollvereinSregierungen dem Seplemberverirage beitreten wollen, dessen Durchführung ohne bedeutende Aenderung in der ZollvereinSpolitik ganz undenkbar und wie gesagt nur darauf abgesehen ist, Preußens gefährdete He­gemonie auf dem handelspolitischen Gebiet wieder her- rustellen und den Eintritt Oesterreichs unmöglich zu machcn, daS feine Tarifsätze in der von ihm ange­

gebenen Zeit wohl mit denen deS früheren Zollver­eins, durchaus aber nicht mit denen des mehr dem Freihandel zuneigenden SteuervereinS in Einklang zu bringen vermag.

Wenn der Zollverein für die dabei betheiligten Regierungen von großem Vortheil trat, so lag der Grund davon ebenso in der großen Ausdehnung der darin begriffenen Länder, den zahlreichen Verkehrs­mitteln, den günstigen Absatzwegen, der regen In, dustrie, als auch hauptsächlich darin, daß die ganze Handelspolitik deS Vereins den eigenthümlichen in» vustriellen Verhältnissen, der homogenen Richtung derselben angepaßt war. Einem Vertrage, der tief einschneidende Veränderungen derselben nothwendig macht, läßt sich nicht unbedingt beitreten , und es ist daher natürlich und vollkommen zu billigen, daß Die ZollvereinSregierungen , deren Zustimmung nun gefordert wird, ihrerseits fordern, daß bei den ob­schwebenden Verhandlungen von der Basis deS Zollvereinsvertrages auSgegangen und der Versuch gemacht werde, eine Einigung hcrbeizufüh- ren, welche die Hereinziehung deS SteuervereinS in den Zollverein und die Anbahnung einer Zoll- und HandelSeinigung mit Oesterreich ermöglicht; daß sie eben so gut als Preußen feinen neuen noch nicht legalisirten Bundesgenossen zu den Verhand­lungen zugelassen haben will, auch ihrerseits die Anforderung stellen, daß ein anderer deutscher Staat, der seine Bereitwilligkeit zur Eingehung einer Zoll- und HandelSeinigung äußert, ebenfalls zu den Ver­handlungen zugelaffen werde. Sie sind zu dieser Anforderung um so mehr berechtigt, alS die Be­dingungen unter welchen Oesterreich die Zoll- und HandelSeinigung anftrebt , mehr den bisherigen Grundsätzen der Handelspolitik deS Zollvereins ent» sprechen, und als dieser Staat vorerst nur die Ab­schließung deS Zollvereines unter solchen Movifica- tionen wünscht und herbeiführen will, die eS ihm ermöglichen, diesem Vertrag seiner Zeit beizutreten. Einer solchen Forderung hätte aber der Nachdruck gefehlt, wenn man nicht darauf bedacht gewesen wäre, sich auf denselben faclischen Standpunkt zu stellen, welchen Preußen in seiner Koalition mit Hannover den übrigen ZollvereinSregierungen gegen­über eingenommen hat. ES kann nur gebilligt und alS ein Beweis großer staatsmännischer Klugheit angesehen werden, daß sechs süddeutsche Regierungen, worunter die Regierung deS HerzogthumS Nassau, eine Uebereinkunft geschlossen haben, welche sie in den Stand setzt, dem fait acompli deS September Vertrages ein gleiches Gewicht in der vollendeten Thatsache der Darmstädter Uebereinfunft entgegen- zusetzen, und von einer günstigeren Position und alS eine geschloffene Phalaur mit Preußen zu unterhandeln und ihren Forderungen auf Abschaffung deS für Hannover zugestandenen PräcipuumS, auf Beibe­haltung der zum Schutz besonderer Industriezweige nöthigen Zolltätze, auf Beseitigung aller zur Anwer­bung neuer Bundesgenossen eingeräumten Vortheile daS gehörige Gewicht zu verleihen.

Vom Standpunkte der Umsicht und Klugheit ist die Darmstädter Uebereinfunft daher unangreif­bar. Sie ist eS aber auch in Bezug auf den In­halt ihrer Stipulationen, in Bezug auf die Rücksich­ten, welche das Wohl und baö Interesse deS Slaa- teö den einzelnen Regierungen auferlegte.

In dem ersten Protokolle wird es als gemein­same Aufgabe erklärt, einerseits für die Erhal­tung des bestehenden Zollvereins, anbe- rerseilS dafür zu wirken, daß eine Verständigung zwi- schen Oestereich und den Staaten deS Zollvereins (gleichzeitig mit dessen Erneuerung nnd Erweiterung durchden Ausschluß deS SteuervereinS) erreicht werde. Im zweiten Protocolle haben die Regierungen, weil Preußen den Zollverein faktisch gelöst und eigenmächtig den Seplembervertrag ab# geschlossen hat, erklärt, um Die Spaltung Deutsch­lands in Zoll und Handelssachen nicht zu vergrö­ßern, den ZollvereinSverlrag, wenn eine Einigung mit Preußen nicht zu erzielen wäre, wenigstens unter sich aufrecht zu halten. DaS dritte Protokoll ga» rantirt diesen Staaten von Seite Oesterreichs Die Zollrevenuen, die sie seither aus Dem Zollverein be­zogen haben.

AuS den hier zusammengefaßten Hauptpunkten der Darmstädter Uebereinfunft geht hervor, daß die dabei betheiligten Regierungen keine Sprengung deS Zollvereins beabsichtigten. Preußen hat den Zoll­

verein faktisch gelöst und sich in eine Lage versetzt, die es ihm beinahe unmöglich macht, dem Zollver­ein beizutreten.

Die coalirten Regierungen gehen von der Ba­sis des Zollvereins, Prrußen von der deS altrrirten ZollvertragS aus. Die ersteren beschließen, den Zollverein soribestehen zu lasten, Preußen ist auS dem Zollverein getreten. Wo ist hier die größere Zollvereinstreue?

Und dennoch wird die Darmstädter Ueberein- kunft als verderblich angegriffen. AuS dem Inhalt des ersten Protokolls wird mit Uebergrhung deS klar ausgesprochenen Zweckes der Erhaltung deS be­stehenden Zollvereins, Erweiterung desselben durch den Anschluß an den Steuerverein nur der Wunsch, baß gleichzeitig eine Verständigung mit Oesterreich angebahnt werde, auS dem zweiten Pro­tokolle blos die Beschränkung deS Zollvereins auf daS Terrilorium der coalirten Regierungen herauSgegrif- fen und mit den Schlagworten; Sprengung des Zollvereins, Zollifolirung, Vernichtung unserer In­dustrie, unseres Handels und der deutschen Einheit eine Agitation hervorgerufen, die eben so unge- grünvet als unzeitig ist.

Seit dem eigenmächtigen Abschluß deS Sep­tembervertrages, seit Dem Abschluß deS Zollvertra- g«S mit Belgien, sind die ZollvereinSstaaten auf einen Punct gedrängt, der ihnen die Erneuerung deS ZoUvereinSverlrageS mit Preußen unendlich er­schwert hat. Preußen hat an Hannover ein Präcipuum an der Zolleinnahme, die Nachsteuer- ir-iheil auf zwei Jahre, die Herabsetzung deS Zol­les auf ausländische Weine zugestanden, in Dem Vertrag mit Belgien den Eingangszoll auf daS bei» g'fche Eisen vermindert. Dadurch tritt für Die üb, rigen ZollvereinSregierungen eine Verminderung der Zolleinnahmen ein; dadurch wird der Absatz nach dem Gebiet deS SteuervereinS auf Jahre lang »er» nistet, dadurch werben zwei der wichtigsten Prv- ductionSzweige SüddeuifchlandS und namentlich un­seres HerzogthumS Der Weinbau- und die Eisenin. dustrie gefährdet.

Wo liegt da der Patriotismus, das national- okonoinlfche Verständniß? auf Seite derer, welche den Wieverabschluß deS Zollvereinsvertrages mit Preußen auf Grundlage deS SeptembervertrageS um jeden Preis fordern, oder auf Seite derer, die weit entfernt den Werth der Zolleinigung mit Preu­ßen zu unterschätzen, zu der Regierung daS Vertrauen hegen, daß sie die Beseitigung dieser lästigen Be- Dingungen herbeizuführen wissen und so für die Recon- stiiuirung deS Zollvereines im eigentlichen Sinne deS Wortes wirken werde; denen die Anbah­nung einer Zoll- und HandelSeinigung mit Oester- reich nur als ein Mittel zur sicheren Erreichung die­ses -Zweckes gilt.

Hört man hin und wieder im Rheingau di« Aeußerung: lieber mit der Ausgleichungssteuer und dem geringen Weinfchutzzoll bei Preußen, als ohn« bi-fe und mit hohem ZoUschuh bei Oesterreich, dann mußte man freilich von vornherein darauf verzich­ten, bei solchen Gegnern unseren Gründen Eingang zu verschaffen. Jndeffen können wir selbst diesen zum Troste sagen, daß an ein Aufbören der Zoll­verbindung mit Preußen, an eine Sprengung deS Zollvereines nicht zu denken ist. Preußen kann den Lüben ebensowenig entbehren, als Dieser den Nor- Den; Preußen ist nicht in der Lage, Den bei Auf­hebung des Zollvereins entstehenden Ausfall in der Zolleinnahme zu ertragen und ferner nicht im Stand, die Kosten für die Bewachung seiner weitläufigen Grenzen zu erschwingen und auf Die Länge zu be­streiten; Preußen Darf endlich eS nicht Darauf an­kommen lassen, durch ein Verharren auf seinen Plä­nen noch Den letzten Bundesgenossen Hannover zu verlieren, daS Dem Septembervertrag nur mit der Rücksicht auf Die Fortdauer des Zollvereins und die Möglichkeit, daS ihm zugestandene Präcipuum zu , behalten, beigetreten ist. Preußen wäre gänzlich iiolirt, wepn der Zollverein nicht zu Stande käme. An einen Anschluß Hannovers oder in eine Auf- naifme Preußens in den Steuerverein ist nicht zu denken, da Hannover nur im Zollverein Aussicht hat, seine unabhängige Stellung zu wahren, die in einem nordischen Zollverbanbe mit Preußen bald ge­fährdet würde.

Was soll nun eine Agitation zu Gunsten deS Zollvereines, dessen Bestand nirgends gefährdet ist?