Nassauische Allgemeine Zeitung.
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Freitag den O. Mai
18S2
Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige PränumecationSpreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlaacs nur S fL, für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland nur 2 fl. »4 kr. — Inserate werdest die dreispaltige Petitreile oder deren Raum mit » kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellen berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Verfügung, betreffend die ordentlichen Assisen des Hofgerichtsbezirks Dillenburg im dritten Quartale 18S«.
Nichtamtlicher Theil.
Zur Zollfrage.
Deutschland. Wiesbaden ((Landtagsverhandlung). — Vom Lande (Das Lesebuch für die Volksschulen). — Von der Lahn (Der landwirthschaftliche Verein). — Frankfurt (StaatSrath Fischer). — Darmstadt (Er- ploston). — Würzburg (Weinpreise). — München (Prognostikon für die Berliner Zollconserenz). — Leipzig (Die Handelskammer). — Hannover (Bacmeister) — Bonn (Eisenbahn nach Bingen). — Küln (Ueberbrückang des Rheins). — Berlin (Die Zollconferenzen. Vinckes Antrag über die Provinzial-Landtage betr. Der Freihandelsverein. Verein der Raffinadeure. Die VerfaffuugS- frage. Die Kaiserin von Rußland). — Wien (Verur- theilungen. Zusammenkunft der Notabilitäten. Maria- Aunastistung. Reger Verkehr).
Frankreich. Par iS (Das Maisest. Vermischtes). Großbritannien. London (Mißtrauensvotum). Neueste Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Verfügung, betreffend die ordentlichen Assisen des Hosgerichtsbezirks sDilleuburg im dritten Quartale 1832.
Der Unterzeichnete verfügt hierdurch in Gemäßheit der Artikel 7, 3 imb 11 oeö «najptozrßu-- setzesr
daß die ordentlichen Assisen deS Hofgerichtsbe, zirkS Dillenburg im brüten Quartale des Jahres 1852 Montag den 2. August, Morgens 9 Uhr, eröffnet werden sollen, ernennt den Herzogl. Hof- und AppellationS-GerichtSrath. Herrn von Reichenau zu Dillenburg zum Präsidenten, und den Herzog!. Hof. und Appel- lationögerichtSrath, Herrn von Bierbrauer daselbst zu dessen Stellvertreter bei diesen Assisen, und überläßt eS dem Herzoglichen General- Staatsprocurator, Hrn. Hergenhahn,;diese Verfügung öffentlich bekannt zu machen.
So geschehen Wiesbaden den 8. Mai 1852.
Der Präsident des Herzogl. Nasi. Lassationshofs
(L, S.) (gez.) Muffet.
Für die richtige Ausfertigung:
Der Secretär des Casiationshofs,
dessen Stellvertreter:
(gez.) v. Maffenbach.
Verkündigt.
Wiesbaden, den 10. Mai 18d2.
Der Generatsiaatsprocurator.
Hergenbahn.
Nichtamtlicher Theil.
Zur Zollfrage.
IV.
P Frankfurt, 12. Mai. „Der deutsche Weinbau und der Zollverein": So lautet der Titel eines jüngst in hiesigen Blättern abgedrucklen Absatzes, welcher aber, wie man weiß, schon in der am 5. April hier stattgehablen Versammlung deS „Vereins zum Schutze vaterländischer Arbeit" sich gedruckt präsentirt hat. Der Verfasser trägt zwei Haupt, desiverien vor: 1) vollständige Erhaltung der jetzt im Zollverein für den deutschen Wein bestehenden Zollschutzes, eventuell, da der preußisch-Hannöversche Vertrag den Weinzoll von 8 auf 6 Thlr. pro Clr. tebucirt, die Aufhebung deö j tzt im Zollverein be- stehenden Weinhändler-RabattS von 25 pCt., wo- durch das Zollverhältniß ziemlich so bleiben dürfte, als eS jetzt ist; 2) Aufhebung der in mehreren Staaten deö Zollvereins und namentlich in Preu
ßen für die süddeutschen Vereine bestehenden s. g, AuSgleichungSsteuer. Gegen daS letzte Desiderium läßt sich billigerweise nichts einwenden. Er ist und bleibt eine Anomalie, wenn Staaten, die sich zum Zweck deS allseitigen freien Verkehrs untereinander verbunden haben, dennoch denselben dadurch beeinträchtigen, daß sie von gewissen, aus einem anderen Staat zu ihnen übergehenden einheimischen Produkten partikulare Abgaben erheben. Ein anderes jedoch ist eS mit dem ersteren Desiderium, dem, wie wir glauben, begründet nachweisen zu können, sehr irrige Ansichten unterliegen, das aber außerdem nicht wenig Stoff in sich trägt, einen Theil der deutschen Bevölkerung in Unmuts) gegen den andern zu erhalten, da eS fast nur der Norden ist, welcher durch den hohen Weinzoll zu Gunsten deS Südens getroffen wird, ohne sich von Seiten deS letzteren einer enttprechenden Ausgleichung erfreuen zu können. Der Norden verlangt, wohlverstanden keinen zollfreien fremden Wein. Er reclamirt nur gegen die ercefsive Höhe deö bestehenden WeinzollS, wovon aber der Verfasser jenes Aufsatzes nichts wissen will und was er, sehr bequem, damit abzuserngen sucht, daß er alle diejenigen im Norden, welche sich eine solche Reklamation beikommen lassen, als reine „Idealisten" bezeichnet.
Wie der Verfasser selbst angibt, kostet der auS Frankreich, namentlich Bordeaux, nach Deutschland zur Versendung kommende Wein im Durchschnitt nur 27 ClS. proLitre, wonach auch der auf 6 Thlr. pro Clr. rebucirte Zoll noch immer 120 pCt. beträgt , was jedenfalls eine wahrhaft hohe Abgabe zu nennen ist, deren Wirkung, wie unausbleiblich, dahin führen muß, daß die Consumiion des frau zösischen Weins auch in Norden sehr beschränkt
Und bereit UPM*' zu^ich den Absatz dahin der deutschen Weine. Denn baâ steht einmal fest, der Norden wird dem französischen Wein stets den Vorzug geben und genießt deutsche Weine in den besseren Sorten im Allgemeinen nur zur Abwechslung, was, wie Referent hinreichend an sich selbst erfahren hat, vor Allem Folge klimatischer Verhältnisse ist. Auch wird demnach im Noiden von jedem kundigen Ärzte vor dem unausgesetzten Genuß deutscher Weine gewarnt und der französische, wenn vom Weingenuß überhaupt die Rede ist, alS im Allgemeinen für die Gesundheit den Vorzug verdient, empfohlen. Jedenfalls geht im Norden der Genuß des französischen und deutschen Weinö in gewissen Proportionen Hand in Hand, und wird dort der erstere verkümmert, wie in dem hohen Zoll liegend, kann eine übereinstimmende Wirkung für den anderen nicht Zurückbleiben.
Hat sich auch der Absatz deutscher Weine nach dem Norden seit dessen Vereinigung mit dem Süden um Einiges vermehrt, so will das immer wenig sa, gin, und wir sind fest überzeugt, der Absatz würde weit stärker progressiren, betrüge dort der Zoll für frmzösifchen Wein, statt 32 Thlr. pro Oxhoft (nach Abzug deS Rabatts an die Weinhändler) nur 16 bis 15 Thlr. In dem Falle würde die Consum- tion deS Nordens von Wein überhaupt stark zunehmen, während sie jetzt äußerst beschränkt und nur im kleinern Kreise der wirklich Wohlhabenden und Reichen anzutreffen ist. „Allzu scharf macht schartig": DieS alte Sprüchwort erscheint unS sehr anwendbar auch in Bezug auf den jetzigen hohen Weinzoll deS Zollvereins und dem Norden. Daß aus dem ersteren dem süddeutschen Weinbau reeller Nutzen erwachsen sein sollte läßt sich wohl am wenigsten beweisen, da dieser Produktionszweig notorisch, mit wenigen Ausnahmen, in einer sehr gedrückten Lage verbleibt. Nach dem Auslande hat der Absatz deutscher Weine, wie man weiß nicht unerheblich abgenommen, und ist die Ursache davon vor Allem in dem die Einfuhr stark hemmenden Handels- und Zollsystem zu suchen. AuS- und Einfuhr stehen im engsten Zusammenhänge und in demselben Maße, als die letztere, wird unausbleiblich stets die erstere gehemmt.
Schließlich spricht der gedachte Verfasser, im Hinblick auf die deutsch österreichische HandelS- und Zolleinigung, Besorgnisse vor einer den Süden bedrohenden nachtheiligen Concurrenz der ungarischen Weine ans, indem Ungarn bekanntlich sehr guten ; und zugleich sehr billigen Wein producirt, auch ' leicht im Stande ist, seine Weinkultur bebeutehb । weiter auszudehnen. Dennoch halten wir sie für über- ;
trieben, auch in so fern für nicht gerechtfertigt, alS eS sich bei jener Einigung principaliter um die Frage IjslUbelt: wie die Interessen der Gesammtheit dabei zu stehen kommen. Nur dies, worüber wir hier kein Urtheil abgeben wollen, kann entscheiden, nicht daS vermeintliche oder wirkliche Interesse bloß einzelner Produktionszweige.
In dem obenstehenden Artikel dürfte die Ansicht ausgesprochen sein, wie sie im Norden sich über die Frage des WeinzollS gebildet hat. Sie ist entschieden für die Herabsetzung deS Eingangszolles : für fremden Wein; der durch den Septembervertrag mit Rücksicht auf den beibehaltenen Weinhändler- Rabbat jetzt schon faktisch auf die Hälfte deö früheren Zolls von 8 Thaler, pro Ct., reducirl ist. Wir hoffen von dieser Herabsetzung deS WeinzolleS keine günstige Rückwirkung auf den Weinbau und den Wemadsatz deö Südens, der überhaupt durch den Anschluß an den Septembervertrag in eine äußerst ungünstige Stellung kommen würde, indem einerseits der ihm zu Guie kommende Zollschutz vermindert werden, andererseits aber die für den Verkehr nach Norden bestehenden onerosen Bestimmungen fort bestehen sollen.
Preußen und die nördlichen Staaten erheben nämlich im Zollvereine einen besonderen Zoll auf Wein, Branntwein, Bier und Tabak, wenn diese, unsere Haupifuhr nach dem Norden bildenden Produkte, aus den südlichen Staaten nach den genannten Ländern verführt werden, und dieser Zoll ist so bedeutend, daß dadurch der Absatz der geringeren Weine nach Preußen fast zur Unmöglichkeit geworden ist; derselbe Zwischenzoll soll nun auch HautZosk», Obdewönrg und Lippo-Bückeburg jugrstan- den werden.
Unsere Mittelweine waren seither durch einen Zoll von 8 Thalern pr Centner gegen die französischen und spanischen Weine geschützt, welche, trotz dieses hohen Zolles, im Norden von Deutschland in größeren Quantitäten confumirt werden, als selbst die Rheinweine. Schon seit längerer Zeit war dieser Zoll aber von 8 auf 6 Thaler dadurch faktisch reducirt worden, daß man den Weinhändlern, welche 25 Orthoft fremde Weine per Jahr einführten, 25 vEt. Rabatt nebst einjähriger Zah, lungSfrist zugestanv; hiermit aber nicht genug, soll der Zoll auf Weine auf den Wunsch Hannovers und weiter um'2 Thaler pr. Centner herabgesetzt werden, wodurch nothwendigerweffe eine höchst gefährliche Concurrenz mit den so unendlich billigen französischen Weinen herbeigeführt wird, gegen welche die südlichen Vereinsländer kaum aufzukommen vermögen.
Nâchstvem hat aber Preußen, was geradezu unbegreiflich erscheint, Hannover das Zugestândniß gemacht, daß bei dem in zwei Jahren staufindenden Eintritte dieses StaatS in den Zollverein vcu den dort liegenden Waarenvorrâthen keinerlei Nachsteuer erhoben werden soll, wodurch also, wenn der Eintritt wirklich erfolgt , daS ganze Zollvereinsgebiet mit sranzösifchen, englischen und belgischen Fabrikaten, jranzösischen und spanischen Weinen und Spirituosen der Art überfüllt wird, daß den Einnahmen deS Vereins die größten pekuniären Verluste bevor* stehen, und unsere Fabrikanten und Weinhändler auf Jahre hinaus in ihren Geschäften benachtheiligt werden.
Beibehaltung der AuSgleichungS- und Ueber* gangSsteuer; Herabsetznng deS Eingangszolls für fremde Weine, Gefährdung deS Absatzes auf Jahre hin — vaS sind die Vortheile, welche dem Weinbau deS Südens bei dem Beitritt zum September- verrtag in Aussicht gestellt sind. Wenn wir auch unserem Frankfurter CorreSspondenten darin beistimmen würden, daß die Herabsetzung deS Eingangszolls für fremde Weine den Absatz der süddeutschen und namentlich der Rheinweine nicht beeinträchtigen daß dieselbe den Verkehr beleben und die Weincon- sumtion überhaupt steigern würde, so bleibt die AuSgleichungSsteuer und die Hannover zugestandene Nachsteuerfreiheit die drückendste Last und wir begreifen vollkommen, daß unsere Weinpiobucenten die Abschaffung namentlich der ersteren dringend wünschen. Wir fragen aber unsere Weinproducen- ten, die für die Erhaltung deS Zollvereines resp, den Beitritt zum Sepkembervertrag Petitioniren, ob