Nassauische Allgemeine Zeitung.
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Donnerstag den 13» Mai
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Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränumecationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages nur S fl., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für daS Ausland nur S fl. »4 kr. — Jnfera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Verfügung, betreffend die ordentlichen Assisen des Hofgerichtsbezirks Wiesbaden im dritten Quartale 1*5».
Concession zur Vermittelung des Transports von Auswanderern betreffend.
Nichtamtlicher Theil.
Zur Zollfrage.
Deutschland. Wiesbaden ((Landtagsverhandlung). — Vom Rheinufer (Die Rheinschifffahrt). — Dillenburg (Die Versammlung süddeutscher Forstmänner). — Speyer (Zeitungsverbot). — Weimar (Herzog Bernhard). — Sondershausen (Der Landtag). — Leipzig (Die Zollfrage). — Bonn (Prinz Nicolaus). — Berlin (Die Pairiefrage. Cigacrensteuer. Stand der Zollcon- ferenzen).
Frankreich. Paris (Die römische OccupationSarmee. Verhaftungen, v. Turgot. DaS Maifest. Eidesverweigerung. Vermischtes).
Großbritannien.'London (Diedänische Erbfolge. Verm). Italien. Florenz (Die Ministerkrisis). — Rom (Die Großfürsten. Mord).
Neueste Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Verfügung,
betreffend die ordentlichen Assisen des Hosgerichtsbezirks
Wiesbaden im dritten Quartale 1852.
Der Unterzeichnete verfügt hierdurch in Gemäßheit der Artikel 7, 8 und 11 des Strafprozeßge- setztS:
daß die ordentlichen Assisen deS HofgerichtSbe- zirkS Wiesbaden im dritten Quartale deSJahreS 1852 Montag den 19. Juli l. IS., Morgens 9 Uhr, eröffnet werden sollen, ernennt den Herzog!. Hof- und AppellationS- gerichtSdireclor, Hrn. F l a ch zu Wiesbaden zum Präsidenten, und den Herzog!. Hof- und Appel- lationSgerichtSrath, Herrn Jeckeln daselbst zu dessen Stellvertreter bei diesen Assisen, und überlaßt eS dem Herzoglichen General-Staats- procurator, Herrn Hergenhahn, diese Verfügung öffentlich bekannt zu machen.
So geschehen Wiesbaden den 8. Mai 1852.
Per Präsident des Herzogs. Nafl. Laflationshofs
(L, S.) (gez.) Muffet.
Für die richtige Ausfertigung:
Per Secretär des Caffationshofs, dessen Stellvertreter:
(gez.) v. Maffenbach.
Verkündigt.
Wiesbaden, den 10. Mai 1852.
Per Generalftaatsprocurator.
Hergenhahn.
(Toncefston zur Vermittelung des Transports von Auswanderern betreffend.)
Dem Buchhändler Heinrich Ritter zu Wiesbaden als Hauptagent deS HandlungShaufeS I. Barbe Ls Morisse zu Havre ist die Erlaubniß zum gewerbsmäßigen Betriebe der Vermittelung deS Transportes von Auswanderern auS dem Her- zogthum unter den in der Verordnung vom 31. Jan. 1849 enthaltenen näheren Bestimmungen ertheilt worden.
Wiesbaden, den 8. Mai 1852.
Herzog!. Ministerialabtheilung deS Innern. Faber.
vdt. Mollier.
Nichtamtlicher Theil.
Zur Zollfrage.
in.
* Die Mittelrh. Zeitung drückt in ihrer gestrigen Nummer ihr Erstaunen aus, daß wir auf einen
Antrag der Abg. Braun und Lang zurückkommen, ihm „langathmige" Artikel widmen, nachdem wir ihn doch selbst für „Geschwätz" erklärt haben. Dieser scheinbare Widerspruch ist wohl leicht zu lösen, entweder urtheilen einzelne Mitarbeiter in diesem Punct mit mehr Nachsicht, oder eS haben jene Artikel den Zweck, den Beweis zu liefern, daß dem B r aun-La ng'schen Antrag mit Recht der obenangedeutete Vorwurf gemacht werden könne.
Die stehenden Redensarten, in denen die Entgegnungen des genannten Blattes seit Monaten sich bewegen, übergehen wir als nicht zur Sache gehö rig, eben so wenig wollen wir die scurile Behandlung deS Gegenstandes rügen.*) Auch ist eS und gleich- giltig, daß man unsere Erklärungen ignorirt daß unsere Beweisführungen entstellt werden; wir verzichten darauf, denjenigen eines besseren zu belehren, der durch solche Mittel sich captiviren oder irre leiten läßt. Wir wollten nur unsere Stellung klar machen.
Wir sind nicht gegen die Reconstituirung deS Zollvereines (obwohl man Ursache hätte, gegen die preußische ZollvereinSreconstituirung zu sein, wie die Mittelrh. Zeitung sich auSdrückt). Wir können daher nicht dulden, daß und von einer Partei, welche die Erhaltung deS Zollvereins zum Feldge- i schrei macht, die Sprengung beSZollver-^ eins als Parole aufgenöthigt, daß der Stand der Frage so irrig dargestellt werde, als eS von der Mittelrh. Zeitung geschieht. Die Frage ist nicht: Beharren beim Zollverein oder Verfolgung der Darmstädter Pläne? Es handelt sich nur um Rc- i constituirung deS Zollvereines unter für und g ü n- stigen Bedingungen und wäre eine solche w »der alles Vermuthen nicht zu erreichen, um die Annahme oder die ReaUsirung der in der Darmstädter Uebereinkunft für diesen Fall vorgesehenen Stipulation. Auf die hohlen Phrasen, daß die Darmstädter Pläne zur LoSsagung vom Zollverein führen, den Wohlstand vernichten, ist nichts zu sagen.
Wem übrigens die Gründe nicht genügen, die wir seither dafür beigebracht haben, daß die bei der Darmstädter Coalition betheiligten Regierungen die Reconstituirung deS Zollvereins anstreben, daß der Abschluß des Zollvereins unter den Modifikationen, welche der Septembervertrag bedingt, für dieselben höchst nachtheilig sei, daß die günstige Stellung, welche durch die Darmstädter Uebereinkunft gewonnen wurde, einzig und allein die Beseitigung dieser Uebelstände ermögliche, der möge sie in dem nachstehenden Artikel finden, in welchem das officiclle „Dresdener Journal die preußische ministerielle „Zeit,, wegen einer Re he von Angriffen und Verdächtigungen abfertigt, welche dieses Blatt gegen die coalir- lirten Regierungen sich erlaubt hat. Nach einer Aufzählung und theilweisen Widerlegung derselben kommt daS „Dresdener Journal" auf folgende Darstellung deS eigentlichen Sachverhaltes:
„Sprechen wir zunächst von Sachsen, die andern betheiligten Staaten sind in derselben Lage. Sachsen hat sich seit 18 Jahren im Zollverein wohlbefunden, man hat hier nie ängstlich gerechnet, ob nicht Sachsen bei der Ver- theilung der Zollrevenuen nach der Kopfzahl bedeutend weniger auS der gemeinschaftlichen Casse heraus bekommt, als eS in dieselbe hineinzahlen muß. Man hat hier stetS den nationalökonomischen Werth deS Zollvereins noch über seine finanziellen gesetzt Sachsen und Preußen sind aber auch seither fast immer in allen wichtigern Zollvereinsfragen Hand in Hand gegangen und die Regierung von Preußen hat bis in die letzten Jahren feinen! wichtigen Schritt gethan , ohne sich mit ihren Zollverbündeten zu vernehmen und deren Interessen, wie ihre eigenen, zu berücksichtigen. Erst in den letzten Jahren trat eine auffallende Verwandlung deS Verfahrens ein. Mußte schon die bekannte eigenmächtige und vertragswidrige Zurückhaltung der Zolleinkünfte, sowie die plötzliche, ohne alle vorhergehende Vernehmung mit den übrigen ZollvereinSstaaten erfolgte Kündigung des belgischen Vertrags Besorgnisse erwecken, so war daS Verfahren beim Abschlusse deS preußisch-hannover, schen Vertrags vom 7. September v. I. geradezu von der Art, daß alle ZollvereinSstaaten sich die Frage vorlegen mußten, ob eS unter solchen Um-
*) Unser Gegner kennt nur zwei Autoritäten auf die er sich beruf, : Hieronymus Jobs und Falstaff. Diesmal kam Sir John an die Reihe.
ständen möglich sei, den Zollverein mit Preußen zu verlängern. Der Vertrag vom 7. September setzt die Eingangsabgaben für mehrere der wichtigsten Einfuhrartikel so wesentlich herab, daß dadurch ein Ausfall von circa 2 Millionen Thalern in den Einnahmen des Zollvereins in sicherer Aussicht steht, was für Sachsen etwa 130,000 Thlr. jährlich auS- macht; er gesteht hiernächst noch Hannover ein Prä« cipuum z», dessen absolute Höhe zwar nicht ganz genau im Voraus zu berechnen ist, welches aber für Sachsen mindestens einen Verlust von 80,000 Thlr. jährlich bedingen wird. Der unmittelbare Verlust, der durch den hannoverschen Vertrag für die sächsischen Staatseinnahmen entstehen muß, ist daher auf mindestens 200,000 Thlr. jährlich an- zufchlagen, die durch andere Steuern gedeckt werden müssen.
Aber das ist nicht genug! Preußen hat an Hannover die volle Nachsteuerfreiheit für Rechnung deS Zollvereins zugestanden; vom 1. März 1853 an soll der Zollvereinstarif in Hannover eingeführt, dann aber vom 1. Januar 1854 an keine Nachsteuer erhoben werden. Abgesehen davon, daß eS bei sehr vielen Waaren, die für den Zollverein bestimmt sind, immer noch sehr lohnen wird, sie vor dem 1. Mai 1853 gegen den jetzigen geringen EingangSzoll in Hannover einzuführen und sie dort bis zum l. Januar 1854 lagern zu lassen, wodurch nicht nur für die Zolleinnahmen, sondern auch für die Vereins- ländische Industrie die erheblichsten Nachtheile entstehen müßten, so ist jedenfalls soviel unzweifelhaft, daß am 1. Januar 1854 eine sehr große Masse ausländischer Waaren zum freien Verkehr im Zollverein gelangen werden, die gar keine Steuer an die Casse deS Zollvereins gezahlt haben. Der Ausfall in den Einnahmen deS Zollvereins , welcher dadurch im ersten und vielleicht auch im zweiten Jahre entstehen wird, ist gar nicht im Voraus ab< Zuschüßen,*) wird aber jedenfalls sehr bedeutend sein und muß ebenfalls durch die Steuern gedeckt werden. Außerdem sind Hannover eine Menge Bevorzugungen in Bezug auf Salzsteuer, Chausseegelder, Niederlagen u. s. w. zugestanden worden, die hier übergangen werden können, da bad Obige hinreicht, um zu beweisen, wie tief die finanziellen und na« tional-öconomischen Interessen Sachsens, sowie aller ZollvereinSstaaten durch den hannoverschen Vertrag de.ührt, zum Theil verletzt werden. Und diesen Vertrag hat Preußen abgeschlossen, ohne seinen Zollverbündeten ein Wort deshalb zu vergönnen, ohne ihnen Gelegenheit zu geben um ihre Interessen dabei zu vertreten, ihren Wünschen Geltung zu verschaffen, ja ohne ihnen auch nur die Ratification vorzubehalten.
Aber daS ist noch nicht genug; um den übrigen ZollvereinSstaaten jede Möglichkeit zu benehmen , doch vielleicht noch eine Abänderung des Vertrages herbeizuführen, um ihnen um so sicherer ein schroffes „entweder, oder" entgegenstellen zu können, legt man ihnen den Vertrag nicht einmal eher zur Annahme vor, als bis er in Hannover und Berlin auch von den Kammern angenommen worden und als fait accompli nach allen Seiten hin fertig ist. Als nothwendige Consequenz des Vertrages kündigt endlich Preußen den Zollverein und stellt somit allen andern ZollvereinSstaaten die Alternative, entweder sich der Diktatur Preußens in Zollvereinssachen unbedingt zu unterwerfen, oder die Zollverträge nicht wieder erneuern zu können! So handelt Preußen und dem gegenüber hat ein preußisches Blatt die Stirn, zu behaupten, die „Darmstädter Sonderbündler" wollten den Zollverein sprengen.
Wir wissen nicht, ob die Darmstädter Verträge, wie sie von preußischen Blättern veröffentlicht werden, vollständig und wahrheitsgetreu wiedergegeben sind, aber setzen wir den Fall ed wäre so, wären sie denn dann etwas anderes, als eine Art der legitimsten, der unvermeidlichsten Nothwehr gegen ganz unerträgliche Verletzungen? Sachsen ist ein kleines Land, aber eS hat bedeutende merkantile und industrielle Interessen, feine Regierung hat nicht minder, wie die der größten Staaten, die heilige Pflicht, die ihrer Obhut anvertrauten Interessen zu
*) Die HH. Braun und Lang find entschieden gegen die Anbahnung einer Zoll- und Handelseinigung mit Oesterreich ; von diesen bedeutenden Nachtheilen, welche Hannovers Beitritt herbeiführt, wissen fie nichts zu sagen.