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RAUM Mgemcine Zeitung.

J2 109

Sonntag den N Mai

1832.

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumecationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages nur £ fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postvereins, wie für das Ausland nur 8 fl. £4 kr. Jnsera te werden die dreispaltige 'Betitelte oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. S ch e ll e n b e r g' schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Bulletin über das Befinden Sr. Hoh. des Herzogs. Briefe vom Taunus.

Deutschland. Wiesbaden (Landtagsverh. Asstsen.) AuS dem Amte Diez (Wohlthätigkeit). AuS dem EngerSgan (Die Thonindustrie). Frankfurt (Der Eisenbahnverkehr). Kassel (Haffenpflug). Dessau (Die freie Gemeinde). Hannover (Backmeister. Die Zoll frage). Berlin (Die Zellconferenz. Vermischtes).

Wien (Der Kaiser von Rußland).

Frankreick. Paris (Centralstatistik. Schaden durch den Frost. Todtenseier für Napoleon Bonaparte. DaS große Ballfest. Vermischtes).

Spanien. Madrid (Don Sebastian. Don Juan. Denk­mal für Zumalacarreguy).

Großbritannien. London (Die Freunde Polens. Der Birkenhead". Der Glaspalast).

Aegypten. Alerandrien (Vermischtes.) Neueste Nachrichten.

Das Befinden Seiner Hoheit des Her-' zogS war in der vergangenen Nacht ganz nach Wunsch. Die Folgen der Contusion der verletzten Stelle sind so beseitigt, daß der bleibende Verband heute angelegt werden konnte.

Unter diesen Verhältnissen werden keine w e iter en Bulletins mehr a u s ge­geben werden.

Biebrich, den 7. Mai.

vr. Ebhardt, Vr. F r itze. vr. Mahr.

ö* Briefe vom Taunus

IV.

Ob die Regierung in der eonstitutionellen Mo­narchie über den Partheien stehen soll.

In der Nassauischen TageSpresse ist bereits in früheren Jahren die Frage:ob die Regierung in der konstitutionellen Monarchie über den Parlheien stehen dürfe", verhandelt worden und dieselbe neu­erlich wieder zum Gegenstände einer Fehde gewor­den. Ein Correspondent derMiilelrh. Zeitung", welcher wie man mir kürzlich in Limburg sagte von einemgeriebenen" Staatsmann von Zeil zu Zeit zu dessen eigenem politischen Nachtheile in- spirirt werden soll, behauptet wahrscheinlich zur Vertheidigung seines von ihm schlechtbedienlen Pa- tronS ganz naiv: die Regierung müsse über den Parteien stehen. Ihr Eltviller Correspondent führt den Novizen in der politischen Advokatur skeptisch von der Mensur ab. Nun schlägt der Herr Pa­tron oder einer seiner dienstleistenden Freunde in derMittelfreien" politische Purzelbäume über Purzelbäume und schwätzt oder lügt vielmehr wie man unter den näher Unterrichteten allgemein be­hauptet auS der Schule und belustiget damit Vie Zuschauer in den Logen und in den Sperrsitzen.

Wenn ich nun auch bei dieser Fehde und bei dem Schauspiele mich nicht im Geringsten bethei­ligen will und kann, weil mir die Combaitanten und der angehendeKünstler" nicht näher bekannt sind; so dürfte ich auf die Frage selber um so un­befangener eingehen können, als solche für diese Serie dieser Briefe schon verzeichnet in meiner Mappe lag, bevor jene Fehde und daS Spiel zum Ausbruch und zur Aufführung kamen.

In der -wahrhaft eonstitutionellen Mo, narchie darf die Regierung d. h. das Ministerium nicht nur nicht über den Parteien stehen, sondern eS muß sich der stärksten Partei an­schließen. An dem Satze, daß die Regierung über den Parteien stehen müsse, ist nur so viel Wahres, daß die Regierung in den Fällen, worin eS sich lediglich um die Gerechtigkeit, um den Schutz des RechtS handelt, keiner Parteian­sicht huldigen darf. Auf dem Gebiete der Poli­tik aber muß die konstitutionelle Regierung, wenn sie stark sein will, die mächtigste Partei für sich haben und sich auf sie stützen, und wenn sie solche nicht für sich hat, sich dieselbe nöthigen Falls durch einen Ministerwechsel zu erwerben suchen. Aus

dem politischen Gebiete soll die constitutionelle Re­gierung bei dem Kampfe der Parteien selbst nicht einmal neutral bleiben, sondern sich der stärksten Partei anschließen.

Thut die Regierung weder daS Eine noch das Andere; schwankt sie planlos hin und her; schließt sie sich heute an diese und morgen an jene Partei an; oder läßt sie sich wie ein Schilfrohr von der einen oder andern Partei je nach dem diese ober jene den günstigen TageSwind hat hinüber oder herüber schaukeln: so regiert sie nicht mit dem Volke und nicht in Uebereinstimmung mit der öffent­lichen Meinung; sie verkennt den Geist der consti- tuiionellen Monarchie und verfällt entweder der Charakterlosigkeit und der Ohnmacht oder aber der Heuchelei und der Lüge und gefährdet in beiden Fällen die Rechte deö Volkes und seines Sou- verainS.

Mit diesen Sätzen, welche daS constitutionelle StaatSrecht seit seinem Bestände lehrte und noch lehrt und die constitutionelle Praxis allgemein für sich hat, gebe ich aber noch lange nicht daS par­lamentarische System oder die s. g. parla­mentarische Regierung als ideell richtig und als rechtlich begründet nach, weil dieß System mit der Monarchie im Widersprüche steht und die Monar­chie in kleinen Staaten, welche einer auf großen Grundbesitz basirten Aristokratie entbehren, dem zerstörenden Radikalismus überantwortet, wie uns noch jüngsthin die Geschichte Baden belehrt hat.

Ich gebe zu, daß die Durchführung jener all­gemeinen eonstitutionellen Grundsätze nicht nur in den kleinen, sondern auch in den größeren Staaten Deutschlands ihre großen Schwierigkeiten habe, weil darin die Elemente für einen wahren Constitutio- naliSmuS, wenn auch nicht ganz, so doch zum Theile, fehlen: unmöglich ist sie aber bei einigem Geichick und ernstlichem und festen Willen immerhin nicht. Jedenfalls aber kann das verlangt werben, daß man die wesentlichen Erfordernisse deS Consti- tutionaliSmuS erfüllt, so lange man noch dessen Form beliebt. DaS bloße Spielen mit Formen ist mindestens läppisch und führt zur politischen Demo­ralisation. Sowie eS aber fast keine Regeln ohne Ausnahme gibt; so erleiden nicht nur, sondern er­heischen sogar jene allgemeinen konstitutionellen Grundsätze auch Ausnahmen. Wenn eS nämlich z. B. der stärksten Partei in einer bestimmten kon­stitutionellen Monarchie auf einmal einfallen sollte und der Fall ist immerhin denkbar die be­stehende monarchische StaatSform in eine wirkliche Republik oder in eine Republik mit einer s. g. mo­narchischen Spitze, mit einem Scheinkönige, umzu« wandeln; so gebietet eS Pflicht und Ehre der Re­gierung deS Regenten sich nicht dieser stärksten re­volutionären, sondern der verfaffungSgetreuen schwä­cheren Partei anzuschließen und diese gegen den TerroriSmuS der Majorität mit allen zu Gebot stehenden Mitteln zu beschützen und jene mit aller Macht zu bekämpfen. Kaum brauche ich aber zu erwähnen, daß der Minister auch in der konstitutio­nellen Monarchie, welcher die revolutionären, auf den Umsturz deS Thrones ausgehende Partei unter« stützen und sich ihr anschließen würde, zum Verrâiher an der Verfassung und seinem Landeöhcrrn und so­mit zum schwersten Verbrecher wird.

Deutschland.

Wiesbaden, 6. Mai. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer, worin die Abgeord­neten Metzler, v. Marschall, Vogler und Keim fehlen, (deren Ergebnisse wir teilweise schon mitgetheilt haben) rechtfertigt Rau seinen vorgestern gestellten Antrag, die Erneuerung deS Zollvereins betreffend. (Wir haben diese Rechtfer­tigung an der Spitze unseres gestrigen Blattes gebracht).

Braun ist gegen die Jnbetrachlnahme dieses Antrages, weil daS bisherige Verfahren der Regie- rung, auf dessen Billigung derselbe gerichtet, noch nicht genau bekannt sei. Rau'S Antrag solle offenbar ein Gegengewicht gegen den von ihm in gleichem Betreff gestellten Antrag geben und eS werde nur v o r g e h o b e n, daß man der Regierung ein Hinderniß nicht in den Weg legen dürfe.

Heydenreich findet in beiden Anträgen einen direkten Gegensatz. Der von Braun wolle unbe­dingtes Beharren im Zollverein und erkläre daher auch der Regierung ein Mißtrauen, insofern sie an Verhandlungen Theil genommen, die gegen einen Anschluß an Preußen um jeden Preis gerichtet ge­wesen. Rau'S Antrag dagegen billige ein solches Verhalten der Regierung und lasse diesen auch zur Förderung der obschwebenden Verhandlungen freie Hand. Wolle die Versammlung prüfen, ob die Regierung dieses Vertrauen oder jenes Mißtrauen verdiene, so müßte sie beide Anträge an einen Ausschuß verweisen. Lehne sie dagegen schon die I n b e tr a ch t n a h w e deS Rau'schen Antrages ab, so spreche sie sich damit ohne vorherige Prüfung gegen ein der Regierung zu gebendes Vertrauensvotum auS, und eS werde durch diese Sachlage der Antrag auf namentliche Abstim­mung gerechtfertigt.

Braun behauptet, er habe sich von jeder in« sinuirten Mißbilligung fern gehalten, weil daS Ver­fahren der Regierung auS dem Inhalte der Darm­städter Protokolle, noch gar nicht bekannt sei. (War­um ist denn sein ganzer Antrag gegen den Inhalt dieser Protokolle gerichtet, wenn nicht in der Vor­aussetzung, daß bk nassauische Regierung demselben ganz ober theilweise zugestimmt habe und demgemäß anders, als Herr Braun will, handeln werde?) Auch habe er der Regierung nicht zugemuthet, eine Mittheilung über Inhalt und Form der schwebenden Verhandlungen in öffentlicher Sitzung auSzusprechen, sonst würde er förmliche Interpellation gestellt haben, sondern in einem allgemeinen Ausschuß.

Rau. Um von der Regierung Aufschlüsse in geheimer Sitzung zu verlangen, hatte Braun nicht einen solchen Antrag stellen dürfen, zu dessen Recht­fertigung er nur die Kalamitäten schildere, welche die Auslösung dev Zollvereines für Nassau herbeiführen werde, ohne der wenigstens ebenso großen Nachtheile zu gedenken, welche Preußen erleiden werde, wenn es sich von seinen früheren Verbündeten tren­nen wolle. ES sei eine irrige Ansicht, daß die von ihm und Braun gestellten Anträge im Wesentli­chen ganz übereinstimmten. Er wolle zunächst einen Zollverband mit Preußen, aber auch eine mögliche Erweiterung deS Vereines, und er wolle, daß die Regierung, unseren Bedürfnissen entsprechend, unge- hindert handle; Braun aber wolle einen Anschluß an Preußen um jeden Preis. In letzterem Falle wäre besser, wenn wir ganz preußisch oia die Angehörigen eines kleinen StaateS wären, der sich allen von Preußen gestellten Bedingungen unter­werfen müsse. Preußen habe eigenmächtig den Skptembervertrag abgeschlossen, welcher hinsichtlich einzelner Bestimmungen selbst in Preußen getadelt werde, darauf habe eS den Zollverein gekündigt und dennoch solle man ihm jetzt daS Protektorat anbie- ten! Da sei eS doch wohl eher im Interesse der andern VereinSstaaten gewesen, daß sie untereinan­der sich berathen und einen gemeinsamen Weg ein« g-schlagen hatten, um bei den Verhandlungen in Berlin angemessene Bedingungen zu stellen, daS sei die Absicht der Darmstädter Conferenz gewesen, soweit die Dekrete, deren Aechtheit noch nicht anerkannt sei, diese aussprechen. Nassau könne nicht gut Unterhandlungen allein anknüpfen, und eS sei daher in seiner Verbindung mit anderen Staa­ten kein Nachtheil zu sehen. Wenn entgegnet werde, daß man die Tendenz unserer Regierung bei den obschwebenden Verhandlungen nicht kenne, so müsse er erwidern, daß alSdann sein Antrag in Betracht gezogen werden müsse, um näher zu prüfen, ob wirklich die Regierung in fraglicher Sache Ver­trauen verdiene. Diese Jnbetrachlnahme solle schon auS Gründen der Schicklichkeit erfolgen. Nur durch BraUnS Antrag sei er zu dem Einbringen eines Gegenantrages veranlaßt worden und zwar, weil man in Preußen sonst hätte annehmen müssen, daß wir unbedingt der in Brauns Anträge ausge­sprochenen Ansicht beistimmten. Er wolle übrigens nicht Der Regierung eine unbedingte Billigung auS- sprechen, wie auS seiner Rechtfertigung zur Genüge hervorgehe. Nach unserer geographischen Lage habe er den Anschluß an Preußen alS sehr wünschens« werth bezeichnet; er habe bei allen über diesen Gegenstand stattgesundenen Kammerverhandlungen ausdrücklich erklärt, daß wir uns nicht unbedingt an Oesterreich anschließen, noch weniger daß wir