• Wiesbaden, 3. Mai. (Assisenverhandlung gegen Carl Soft, Maurer von Idstein, wegen Meineids). Der AngMagt« wird von den Ge- schwornen für nichtfchuldig befunden und dewjufolge freigesprochen.
* Wiesbaden, 4. Mai. Mal. Gegenstand der heutigen Aisiscnverhanblung ist die Anklage gegen Georg Schuh, 24 Jahre alt, angeblich Schneider, aus Marisfeld im Herzogthum Sachfen-Mei. nin-en und gegen Melchior Eckert, 37 Jahre alt, Taglöhner, von Zeilsheim wegen Meineides und Verleitung zu Meineid. Melchior Eckert war angeklagt, in der Nacht vom 10. auf den 11. Mai 1849 einen Diebstahl bei Martin Binger in Laubenhain begangen zu haben. Wegen dieses Diebstahls ist derselbe im 4. Quartal deS v. IS. vor die Afstfen deS hiesigen HofgerichteS verwiesen und in Folge deS von den Geschwornen gefällten VerdicleS zu einer Zuchthausstrafe von 6 Jahren »erurtheilt. (Sieh« Nr-r 272 der Nass. Allg. Ztg. vom Jahre 1851.
In der Untersuchung suchte derselbe sein Alibi durch daS Zeugniß des Georg S chuh nachzuweisen, der auch, bei der Herzogs. CorrectionShauSdirection in Eberbach vernommen, eidlich auSgesagt hat, Eckert sei am 9. und 10. Mai 1849 zu Mainz auf ein Floß gekommen und habe in seiner deS Georg Schuh Gesellschaft die Reise nach Dortrecht gemacht.
Die Unwahrheit dieser Angabe ist durch die sorgfältigsten Erhebungen constatirt und deßhalb die Eingangserwähnte Anklage gegen Schuh und Ecker t erhoben.
Georg Schuh ist schon einmal wegen Dieb, stahlS mit einer CorrectionShauSstrafe von 18 Monaten, Melchior Eckert ebenfalls wegen Diebstahls mit einer CorrectionShauSstrafe von 6 Monaten und einer Zuchthausstrafe von 4 Jahren belegt worden.
Im vorigen Jahr wurde Melchior Eckert wegen Landstreicherei, Gebrauchs falscher LegitimationS« Papiere zu einer Gefängnißstrafe von 4 Wochen, ferner von dem landgrâsi. Hess. Afsisenhof wegen Diebstahls zu einer Zuchthausstrafe von 4 Jahren verurtheilt. In die zuletzt ihm zuerkannte Zuchthausstrafe von 6 Jahren ist eine gegen ihn ausgesprochene CorrectionShauSstrafe von 3 Jahren wegen Widersetzlichkeit und Verwundung deS ZeilSheimer Schultheisen Fleck eingerechnet.
< Wiesbaden, 28. April. Die neueste Nummer der „Mittheilungen für den G§wertzeM«in deS HerzogthumS Nassau" enthält «ine „AyKokhykung" an die Mitglieder dieses Vereins zu reger» Theilnahme in Förderung der VereinSzwecke. Selbst Mitglied dieses Vereins, aber durch BerufSge- fchäfte aller Art leider schon zu schwer beladen, um für diesen Verein anders als hurch Leistung des statutenmäßigen Geldbeitrags thätig fein zu können, war Einsender schon längst auf eine solche Ansprache gefaßt. Sie ist ein Hülferuf, besonders von Seiten der Redaction, um Mitarbeiter zu erhalten. Ob begründet? darüber kann kein Zweifel bestehen; und man wird eS den Geschäftsleitern nur Dank wissen können, wenn sie selbst offen auSsprrchen, daß sie sich mit der bisherigen schwachen Betheiligung nicht einverstanden erklären, sich selbst aber für unzu^i« chcnd halten, die fühlbare Lücke in der Wirksamkeit deS Vereins ehrenhaft auSzuWen. Wan durchblättere diese „Mittheilungen" un| frage, wie viel von ihrem Inhalte auS der Feder Derjenigen fließt, für welche diese Zeitschrift zunächst bestimmt ist au» der Feder der nassauischen Gewerbekundigen ? Ist dann der Boden, dem der „Gewerbeverein deS Her- zogthum Nassau" mit allen Hoffnungen und Zuschüssen aus Staatsmitteln entsprossen ist, so unfruchtbar, daß darauf nichts NenneySwëftheS zu produciren und zu referiren ist? Sollte daS Orgasi des Vereins außer den geschäftlich-formellen Verhandlungen über Sitzungen und Versammlungen außer den Protokollen, Anzeigey y. nichts zu berichten, zu beleuchten, zu tadeln, empfehlen, beurtheilen haben, nichts eigentlich Gewerbliches, was aus dem Leben kommend wieder ins Leben übergehen, neues Leben anregen könnte? Bieten denn die Erfahrungen in den Werkstätten unserer Gewcrb- treibenden, dir Berg- und Hüttenwerke, die chemischen Laboratorien, die Bierbrauereien, die Branntweinbrennereien, die Thon- und Porcevanwaarenfabrikey, die Mahl und Oelmühlen, die Bäckereien u. dergl. keinen Stoff zu lehrreichen Mittheilungen? Liegen in den Registraturen deS herzoglichen StaatSmini- steriums, der Domänen-Derwaltung, der Oberforst- âmter, Bergmetstrreirn ic. keine Ergebnisse vor, welche zur Förderung der Wissenschaft und Industrie, von den daselbst angestellten Beamten literarisch zugeschnitten, der Veröffentlichung übergehen werden könnten.
Ist denn gar nicht- von technologischem Interesse in Nassau aufzu-reiben, waS in den nun ein, mal vorhandenen „Mittheilungen" auch milgeiheilt zu werden verdiente? — Wenn die seientisische Armuth oder Trägheit unter den Gewerbekundigen wirklich so groß ist, wie daS VereinSorgan der Gewerbetreibenden dies fast glauben macht, wozu dann dieses VereinSorgan. Die geschäftliche« Annoncen
an die Mitglieder könnten auf anderem Wege viel wohlfeiler zur Kenntniß gebracht, die auS anderen ZMtfchrWm emtlchnien Aufsätze könnten durch Be- Zündung einiger Lesezirkel Mr Diejenigen, welche lesen wollen, in den OrtMaLeiHchrtften gelesen iverNn.
Eisender ist weit entfernt, irgend einem Mitglied« deS Gewerbeverein- zu nahe treten zu wollen, am wenigsten den achtbaren Männern, welche bisher dieses JnstitNl mit so lobenSwerthem Fleiße ge>|^r und *afür Opfer grhrgch^ haben; er verkennt den W^rth der Leistungen, namentlich auf dem Gebiete der fortgesetzten Jugendbildung durch die Errichtung von Gewerbeschulen, Gesellen- und Mei; fterprüfungeu k. gewiß nicht; er ist dem nassauischen VereinSwesen nicht fremd, da er Mitglied fast aller gemeinnützigen und wissenschaftlichen Vereine deS HerzogthumS ist und seit Jahren bei mehreren derselben thätig war und zum Theil noch leitend mit# wirkt; er weiß eS, wie leicht die große Menge die Ursache am welkenden Baume immer leichter in der Krone, wie in der Bewurzelung und dem Boden sucht; er kennt recht gut die Opfer, welche einige Wenige bei solchen Vereinen alS Chargirte bringen müssen, wenn auch nur das mechanische, der foge# nannte Geschäftsgang, glatt und flott erhalten werden soll. Gerade deshalb ehrt er auch die offene Sprache, mit welcher die erwähnte „Aufforderung" hervortritt.
Aber man sollte doch denken, eS sollte und könnte mit den „Mittheilungen" des GewerbevereinS anders stehen. Man blicke auf die Organe anderer Nass. Corporationen und Vereine, z. B. auf das „landw. Wochenblatt". Dieses erscheint doppelt so oft und mit seinen zahlreichen Beilagen viel um# fassender an Stoff, alS die „Mittheilungen" deS GewerbevereinS; dennoch lebt diese« Blatt nicht von den Ercerpten auS anderen Zeitschriften; «S enthält das ganz« Jahr hindurch fast nur Original, Aufsätze von Rass. Land- und Forstwirthen und Freunden derselben geschrieben, und deS Manuskriptes zum Drucke ist nach verschiedenen Anmerkungen der Redaction in der Regel mehr vorrâthig , alS dem Umfange deS Blattes gemäß nur gedruckt werden kann. Man will von gewerblicher Seite die Land- wirth« und daS Gouvernement belehren, da« Her- zogthum Nassau fei kein vorwaltend Ackerbautreibender Staat; die Industrie im engsten und eigentlichsten Sinne fei gleichbedeutend oder gar vorragend über die Landwirthfchaft. Bon dieser Gleichheit oder Ueberwucht in geistiger Regsamkeit und Selbst« forverung ihrer Angelegenheiten haben die Industriellen in ihrem Organe noch wenig Beweise geliefert. Für den Besuch der allgemeinen Industrieausstellung in London sind wehr als ein halbes Dutzend Ge- werbtrribende und Gewerbkundige mit Unterstützung aus Staatsmitteln und zum Theil mit sehr ansehnlichen Diäten abgeordnet worden ; für die Landwirthfchaft nur Einer. Dieser hat seine Berichte nicht nur in verschiedenen Nassauischen und auswärtigen Zeitschrift«» veröffentlicht, sondern auch noch bei jeder Gelegenheit, welche sich zu Vorträgen erbot, den Lannwirihcn mündlich referirt. Der Abgeordnete vom lanbwirthschasilichen Verein zur Versammlung deutscher Land- und Forstwirthe nach Salzburg hat, gleich dem Berichterstatter auS England, seine Schuldigkeit gethan, indem er im land- wirthschaftlichen Wochenblatt auSsührlichen Bericht erstattet hat. Dr. D—g, welcher alS Lehrer der Lqndwirthschaft auf eigene Kosten die Ausstellung in London besuchte, hat im landwirthschasilichen Wochenblatt« zur allgemeinen Befriedigung sich gelegentlich mehrerer Aufsätze mit originellen Anschauungen und Urtheilen, die er in England gewonnen, vernehmen lassen.
WaS Haden dagegen unsere dorthin abgesandten Gewerbtreibenden gethan ? Vergeblich hat man bis jetzt auf Mittheilungen in öffentlichen Blättern ge# hofft; in dem Organe, worin eben um Hülfe gerufen wird, ist bis jetzt wenig oder gar nichts von der Londoner Ausstellung berichtet worden, eS fei denn im Auszug aus anderen Zeitschriften von fremden Autoren. Haben denn unsere Nass. Abgeordneten auS dem Gewerbestand und für den Gewrrbestand Nichts in London gesehen, waS sie für das Nass. Gewerbewesen anwenrbar und em# pfehlenSwerth fanden? Sind Die Thonwaarcn, welche unseres Wissens auS Staatsmitteln ange- kauft worden sind, daS Einzige, worüber man sich in öffentlichen Blättern annoncirenb hervorlassen konnte?
Die Lehrer unseres Landes schreiben ihr „Schulblatt" selber; sie bedürfen nur eines gewandten Redacteurs. Die „Jahrbücher ldeS Vereins für Naturkunde", die „Annalen des Vereins für Alter- thuWSkundt und Geschichtsforschung" enthalten nur Original-Aufsätze, zumeist von Nass. Natur- und Geschlchtökundigrn; die Aerzte und Naturkundigen sorgen in anerkennenSwerther Weise für die „medi- ctnischen Jahrbücher". ES wäre übel, sehr übel, wenn die Zritschrift deS Nass. Gewerbverein nur allein, wie eine Raudbiene, sich vom Honige Anderer nähren könnte. Darum helfe, wer helfen kann und den Beruf dazu hat, damit auch der Stand der Nass. Gewerbetreibenden dem Auslande gegenüber eivrandere, ehrenvollere Stellung eianrhme.
A Wiesbaden, 1. Mai. Bekanntlich hatte unsere Regierung den Direktionen der Dampfschiff- fahrtSMellschasten, welche nun auch bei Lastet LandungSdrüLm «richtet, in Berücksichtigung der Hafen- et» HandelH?eichätlmssr von Birbrkch die Pflicht «ußrrlegt oder vrelmehr an die Beobachtung der dicserhalb in dem betreffenden Vertrage «nthal« tenen Verbindlichkeit deS Anlegens bet Caud, um sich dort einer Revision des dortigen RheinzollamteS zu unterwerfen, in Erinnerung gebracht. Um jedoch dieser Verpflichtung überhoben zu sein, hat die Direktion der Düsseldorfer Gesellschaft die Capitâne. und ConducteurS ihrer Schiffe angewiesen, vom 1. d. MtS. ab, keinerlei Güter mehr in Castel ferner ein# noch auSzuladen. ES ist nicht zu zweifeln, daß die genannte Gesellschaft nunmehr auch von der ihr gemachten Auflage wieder befreit wird, übrigens wird auch darüber zu wachen sein, daß daS von ihr gegebene Versprechen gehörig erfüllt und gehalten werde. (Nach anderen Mittheilungen hätte auch die Kölner Dampfschifffahrtsgesellschaft ihre Landungsbrücke in Castel aufgegeben).
AuS Kurhessen, 30. April. (Fr. S.) Da auch bei uns „sich daS Gesetz vom 31. Oct. 1848, die Abschaffung der Strafe der körperlichen Züchtigung betreffend, waS die Art der Vollziehung der gegen Kinder erkannten Arreststrafen anlangt, alS nicht ausführbar, im Uebrigen aber als in seinen Folgen verderblich für den Zweck der Strafrechtspflege erwiesen" haben soll, so glaubt daS Ministerium des Innern „darauf Bedacht nehmen zu müssen, daß die Strafe der körperlichen Züchtigung unter gewissen Voraussetzungen wieder für zulässig erklärt werde und um daS in dieser Beziehung beabsichtigte Gesetz mit dem im Leben erkannten Bedürfniß in daS rechte Verhältniß zu setzen und dabei gemachte Erfahrungen allseitig berücksichtigen zu können", werden die Bezirksrâthe deS Landes auf« gefordert, sich so bald als möglich über nachstehende Puncte zu äußern: 1) Unter welchen Voraussetzungen, bezüglich gegen welche Personen, die Strafe körperlicher Züchtigung und puar sowohl alS eigentliche Strafe, wie als gerichtSpokizeilicheS Straf- und Zwangsmittel, für anwendbar zu er# klären; 2) in welchen Fällen, bezüglich unter welchen Bedingungen, eine Bestrafung der Kinder — Personen unter 14 Jahren — wegen der von ihnen verübten Vergehen gegen die Forst-, Jagd- und Fischerei-Strafgesetze, sowie gegen Feld-, Garten- und Huthfrevel gesetzlich vorzuschreiben; und 3) welche Art der Bestrafung der Kinder in den vor, bemerkten Fällen am zweckmäßigsten einzuführen sei.
Stuttgart, 1. Mal: Entgegen den Versicherungen norrdeutscher Blätter, inbesondere der liiho- graphirten Berliner Correspondenz, behauptet ein Correspondent der „A. A. Z." auS guter Quelle, baß die Darmstädter Uebereinkunft von sämmtlichen dabei beteiligten Regierungen ratificirt worden.
München, 2. Mai. (Fr.P.-Z.) Da heute die erhöhte Sommerbiertare in Kraft tritt und daS Bier nun statt 6 kr. die Maas 7'/, fr. kostet, so sind alle Wachen verstärkt und die übrigen Truppen in den Casernen cousignirt, um etwaigen Bierercessen schleunigst begegnen zu können ; eS dürfte indessen kaum eine Ruhestörung zu befürchten sein.
Dresden, 28. April. (DreSd. I.) In der heutigen Sitzung der ersten Kammer kam die die Aufhebung deS Freimaurerordens betreffende Petition des Advocaten Eckert zur Berathung. Der darüber Namen- der vierten Deputation mündlich bericht- erstattende Vicepräsident Gottschald erklärt«, daß die Deputation die Eingabe als Petition wie Beschwerde formell unzulässig erkannt hätte zufolge $. 118 der Landtagsordnung. Anfangs habe eine Majorität der Commission beabsichtigt, besondere Anträge zu stellen, davon jedoch wieder abgesehen in Folge von Eröffnungen, die der Minister deS Innern in der Deputation gegeben habe. Justizminister Dr. ZschinSky erklärte darauf: „DaS Ministerium deS Innern habe auf Verlangen des Justizministerium« Erörterungen darüber angestellt: 1) ob daS bestehende Vereinsgesetz auf den Freimaurerorden an# wendbar sei; 2) ob der Orden unter sich in Sachsen wie mit fremden Orten in Verbindung stände, und 3) ob eine eidliche Verpflichtung der Mitglieder deS Ordens statifinde. Zugleich fei auf diplomatischem Wege Erkundigung über die Verhältnisse der Logen in anderen Ländern «ingrzogen. Auf diese Erkundigungen fei biS jetzt noch keine Antwort ein# gegangen. Die Erörterungen seien noch nickt vollendet; wäre dieses geschehen, so würde Seiten» der beteiligten Ministerien daS Nöthige gethan werden". Die Kammer beschloß sodann auf Antrag d«S Hrn. v. Welck: „die StaatSregierung aufzu- fordern, auf diesem oder dem nächsten außerordentlichen Landtage den Ständen Mittheilung über das Resultat der angestellten Erörterungen zu machen".
Hannover, 30. April. (Wes.-Z ) Hr. Klenz« ist nach Beendigung mehrerer langer Ministercon« ferenzen, von denen die letzte gestern ^t 12V»