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Nassauische Allgemeine Zeitung.

^ 103.

Mittwoch den 3. Mai

1852.

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumerationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für d en ganzen Umfang des Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages nur 2 fl., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen Postvereins, wie für das Ausland nur S fl. 24 fr. Znsera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Dienstnachrichten.

Nichtamtlicher Theil.

Briefe vom Taunus.

Deutschland. Wiesbaden (Se. Hoheit der Herzog. LandtagSverh. Asstsen. DieMittheilungen für den Ge­werbeverein deS HerzogthumS". Dampfschifffahrtsvertrag).

Aus Kurhessen (Strafrechtliches). Stuttgart (Ratification der Darmstädter Uebereinkunft). München Die Biertare). Dresden (Der Freimaurerorden). Hannover (Die Zollfrage). Berlin (Empfang der Kaiserin von Rußland. Berichtigung. Der Rheinbund. Die Zollconferenzen. Vermischtes). Wien (Graf Lei­ningen. Der Kaiser von Rußland. Der Herzog von Braunschweig. Fürst Metternich. Reise des Kaisers. Die Berliner Zollconferenz).

Frankreich. Paris (Decrete. Die Fünfsousstücke. Das Budget. Vermischtes).

Neueste Nachrichten.

* Wiesbaden, 3. Mai, Nachmittags 5 Uhr. So eben verbreitet sich die tiefbetrübende Kunde, daß Se. Hoheit der Herzog das Unglück halte, bei einem Spazierritt im Biebricher Park mit dem Pferde zu stürzen und den rechten Vorderarm in der Nähe deS' ArmgelenkeS zu brechen. Alles sieht mit der größten Spannung und Theilnahme den eingehenden Berichten entgegen.

4. Mai. Nach dem von Herrn Geh. Hofrath Dr. Fritze und Herrn OderstaabSarzt Dr. Eb­hardt auSgegebenen KrankheilSbulletin hat Se. Hoheit der Herzog in Folge des erlittener» Armbruchs wohl eine unruhige Nacht und viele Schmerzen gehabt, indessen flöße die Beschaffenheit des Bruches keine Bedenklichkeiten ein und sei des­sen glückliche Heilung mit Zuversicht zu erwarten.

Amtlicher Theil.

Lehrer Drücke! von OderSbach ist zum Lehrer in Nastâiten, Lehrer GrooS in Dauborn zum Lehrer in OverSbach, Lehrer Lieder von Eberbach zum Lehrer,in Dauborn, Lchrgehülfe Wagner von NiederselterS zum Lehrer in Eberbach, Lchrgehülfe Schönbach von Sindlingen zum Lehrgehülfen in NiedrrfelterS ernannt und die Lehrgehülfenstelle in Sindlingen dem Schulcanvivaten Schütz von Fal­kenstein provisorisch übertragen worden.

Lehrer Schilling zu Nastätten ist am 30. März mit Tod abgegangen.

Nichtamtlicher Theil.

ö* Briefe vom Taunus

in.

' Ob und wie die Regierung die Presse beachten soll.

Wem zu glauben ist? redlicher Freund, das kann ich dir sagen:

Glaube dem Leben, es lehrt besser als Redner und Buch (Göthe.)

Die Preßfreiheit ist nach den individuellen FreiheilSrechien vielleicht die kostbarste Art der rechtlichen Freiheit, welche der Staat seinen Bürgern zu gewährleisten hat. Die Wissenschasl und baS cultivirle Leben haben aber einen ganz anderen Begriff vonFreiheit", als die moderne -Demokratie, welche in ihr in der Regel nur eine Verneinung aller bestehenden Verhältnisse auf dem Boden der Kirche und deS StaateS versteht und sie gänzlich mit Lo Sg e b u n den h eit und Zügellosigkeit verwechselt, waS ich in der dermaligen Zeit der Begriffsverwirrung ausdrücklich bemerken zu müssen glaube, um nicht mißverstan­den zu werden.

Die Presse ist eine Macht erster Größe, welche in reinen Händen nicht nur die bürgerliche Freiheit vor jeder unrechtlichen Beschränkung und jeglichem Drucke zu schützen und zu schirmen vermag, sondern auch dem Staate, der auf ihre Stimme hört, Intelligenz, Wohlstand und Kraft verleiht oder doch mindestens mehrt und dadurch seinen Fortbestand sichert. ES verzichtet sogar der berühmte englische Jurist Coleridge auf jede Ver­fassung,wenn daâ Volk nur Einfluß genug habe, seiner Stimme Gehör zu verschaffen, sollte auch einmal in einem Jahrhunderte grober Mißbrauch von der Gewalt gemacht werden".

Von schmutziger Hand bedient ist aber die Presse eine dämonische Gewalt, welche den Al­tar zerstört, den Thron umstürzt, Cultur und Wohlstand zernichtet, den ganzen Staat zertrüm­mert und die Ruinen desselben in Asche legt.

Diese und die vorhergehende Generation haben eS erlebt, daß die Revolution immer zuerst begann, den Altar zu unterwühlen, weil ihm alSdann der Umsturz der Throne desto leichter gelang; denn ein goitioS gewordenes Volk kann zu jeder Frevelthal durch die Demagogen verführt werden.

Der Staat ist sonach nicht nur in seinem voll­kommensten Rechte, sondern er hat auch die heiligste Pflicht gegen die von ihm zu schützende Kirche und gegen seine Bürger die gute und schlechte Presse zu beachten, die ersteren mit aller Macht zu unter# stützen, auch von ihren Früchten zum Nutzen und Frommen seiner selbst und seiner Angehörigen Ge­brauch zu machen, die letzter» aber zu überwachen und mit Repressivmaßregeln erforderlichen Falles gegen sie vorzuschreiten. So wenig die Censur gerechtfertigt erscheint und überhaupt geeignet ist, in aufgeregten.Leiten den Sto^ vor Erschüttcrun- UtlzU bewahren und eilte ^Ltüpe der öffrUlilchen Ordnung zu sein, so wenig kann sich der Staat der Verpflichtung entziehen, Preßvergehen, welche die Religion oder seine Sicherheit gefährden, oder aber die Sittlichkeit oder die Ehre seiner Bürger ver­letzen, mit Strafe zu bedrohen und zu belegen.

Die Theorie:daß die Preßfreiheit mit Re- pressivgesetzen keine Preßfreiheit sei, sich von der Censur nur dem Namen und nicht der Sache nach unterscheide und sogar noch schlimmer sei, als die Censur", ist falsch, weil kein Unterthan das Recht hat, ungestraft die Religion und die Majestät des StaateS anzugreifen, und feine Mitbürger zu belei­digen und weil eS ein Trug ist, wenn man behaupr tetrdie Presse heile immer wieder die Wunden, die sie geschlagen habe". In einem Compendium deS allgemeinen oder constitutionellen StaatsrechteS nahmen sich solche ideellen Theorien in früherer Zeit ganz gut auS; Die neuesten Erfahrungen ha­ben jedoch gelehrt, daß man damit in der Praxis nicht auskommen kann. Kein Staatsrechtslehrer der neuesten Zeit von einigem Ruf pflichtet ihnen aber auch mehr bei; und man kann sicher vermu­then, daß jene Theoretiker ihre Ansichten mit vielen anderen Täuschungen als irrig zurück genommen haben würden, wenn sie noch zur Förderung der Wissenschaft und zum Heile der Menschheit die vier letzten Jahre erlebt hätten.

Weniger jene falschen Theorien als die mit­unter sehr leichte, aber doch blähende Kost, womit die Rotteck-Welkersche StaatSler.konSweiSheit seiner Zeit die deutsche Nation politisch gespeist hat, lie­gen noch vielfach unverdaut in alten und jüngeren SlaatSmâgen und so läßt eS sich begreifen, warum die praktischen Staatsmänner der guten, wie der schlechten Presse keine Aufmerksamkeit überhaupt oder nicht die durchaus erforderliche Beachtung wid> men. Derjenigendurchtriebenen" StaatSârzte, welche glauben, die Presse bedürfe keiner Aufmerk­samkeit, eS sei ja AlleS ruhig und in schönster Ord­nung, will ich gar nicht gedenken; denn sie leben in der Politik von Hand zu Mund, sehen nicht weiter alS höchstens in die nächste Woche hinein, sind überhaupt politisch unzurechnungsfähig und zu weiter nichts tauglich, als die Pferde hinter den StaatSwagen zu spannen, Beförderungen in der Familie" zu veranlassen und ihr Gehalt in Frieden zu genießen. Ich kann diesen Brief nicht besser schließen, alS wenn ich die Worte deS Staatsrechts­lehren Bluntschli anführe, welche derselbe kürzlich über denselben Gegenstand geschrieben hat.

Vor allen Dingen sagt Bluntschli außer Anderem ist eS Sache der StaatSregierung, fortwährend genau und vollständig die mancherlei Richtungen, die ganze Thäligkeil und die Wirksam- keit der politischen Litteratur im Guten und Böjen zu beobachten, und je nach Umständen diele zu be­nutzen oder ihr zu begegnen. ES wäre fürwahr eine ebenso ehrenvolle alS nützliche Ausgabe ange­sehener Männer von wissenschaftlichem Rang und politischer Einsicht, den Staat fortwährend in Kennt­niß zu erhalten von den Strömungen der öffent­lichen Meinung und den manichfaltigen Bedürfnissen, die sich in denselben kund geben, und die nöthigen Entgegnungen und Aufklärungen in der Presse von Seite deS StaateS hinwieder vorzubereiten. Ge­genwärtig fehlt eS noch meistens an einer derar­tigen Institution, und der vaherige Mangel in dem modernen StaatSorganiSmuS hat schon sehr schwere Nachtheile für den Staat zur Folge gehabt. Wür­den die Staaten so viel Aufmerksamkeit, Ko- sten und Ehre auf vie gestimmte politiiche Presse verwenden, als gewöhnlich auf ein einziges Garde- regiment, so würden sie sicher von jener mehr Stär, kung ihrer Macht und Sicherung ihrer Ruhe und Wohlfahrt zum Danke empfangen, als ein gan­zes Armee corps in der Regel ihnen zu bieten vermag".

Deutschland.

* Wiesbaden, 3. Mai. (Sitzung der vereinig­ten Kammern.) Abg. H e ib enr ei ch beantragt, ausnahmsweise von der Verlesung deS allzu um­fangreichen ProtocollS der vorigen Sitzung Um# gang zu nehmen,

Abg. Lossen erklärt, daß er gegen alle Ver. willigungen gestimmt habe, die nicht auf einer ge­setzlich n Basis beruhen; er beanstande deßhalb weder die Nothwendigkeit noch die Nützlichkeit der­selben. Abgeord. Schütz schließt sich dieser Er­klärung an.

Bei der Berathung über das Cap. VI. Erigenz für das Ministerium des Innern (Unterhaltung der Landesgebäude) gibt im Tit. IV. die Anforderung von 1248 st. 35 kr. für Baulichkeiten im AmlSgcschäftS- locale zu Eltville, deren Bewilligung die Majorität, deren Strich eine Minorität deS Ausschusses bean­tragt, Anlaß zu einer DiScusston.

Die Abg. Halbey, Bertram, Schütz erklären sich für, und die Abg. Möller und Lang gegen die Bewilligung.

Bei der Abstimmung wird der Abstrich dieser Anforderung, ferner der Abstrich einer Anforderung für Arbeiten im Idsteiner Landesarchiv im Betrag von 1506 fl. beschlossen und der Rest von 18,934

35 kr. bewilligt.

Die Anforderungen in Tit. I. (Besoldungen), Tit. II. (Kanzleiaufwand) und Tit. V. (Neubauten) werden iu der etatmäßigen Höhe von 8300 fl., 750 fl. und 10,538 fl. 33 kr. bewilligt.

Im Cap. IV. (Medicinalverwaltung) wird eine Anforderung von 375 fl. als Renumeration für den auswärtigen Dienst und Pferdevergütung eines Mevicinalbeamten beanstandet. Braun beantragt die Streichung deS Postens. Keim ist für die Bewilligung.

Reg.-Commissär Schepp bemerkt, dvß diese Vergütung dem fraglichen Medicinalbeamten beeret« mäßig zustehe, daß bei einem statlfinvenden Dienst­wechsel Einziehung dieses Betrages werde Rücksicht genommen werden. Die Anforderung wird gestrichen und bet Antrag deS Ausschusses angenommen, die Regierung zu ersuchen, sie möge die gleichheitliche Vertheilung der Besoldung der Mebicinalbeamten in Erwägung ziehen.

Bei Cap. V. (Forstverwaltung) entsteht über die Berechtigung der Regierung zur Revision der Forstorganisation eine Debatte: die Anforderung von 27,685 wird bewilligt und der Ausschußantrag an# genommen, die Regierung um Abrundung der Forst- Verwaltungsbezirke und Einziehung der dadurch über­flüssig werdenden Forstbeamtenst llen zu ersuchen.

DaS Cap. 13. (Landesbibliothek) wird ohn« Debatte angenommen, der Betrag von 700 fl. für daS chemische Laboratorium nach einer unbedeuten­den DiScujfion genehmigt.