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Nassauische Allgemeine Zeitung.

*43 102?. Samstag den 1 Mai 1832

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumerationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postrequlativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages nur 8 fl., für die übrigen Länver deS deutsch-österreichischen Postvereins, wie für das Ausland nur S fl. 84 kr. Jnsera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. S ch e tl e n b e r g' schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Die Rübenzuckerfrage.

Deutschland. Wi es bad cn (LandtagSverh. Assisen). Idstein, Diez, Dillenburg (Feier der Geburt deS Erbprinzen). Aus dem Amt Nassau (Communica- tion). Höchst (Deputation an Se. Hoheit den Herzog).

Vom Main (Der Schutzzollverein). Frankfurt (Der Herzog von Augustenburg. Berichtigung). Darm­stadt (Die Zollfrage). Gießen (Eisenbahneröffnung)

Stuttgart (Klage gegen dieMittelrhein. Zeitung").

Sigmaringen (Präs, von Spiegel). Leipzig (Agitation). Hannover (Die prov. landschaftliche An­gelegenheit. StaatSrath Fischer). Luxemburg (Wald­brand). Berlin (Die Darmstädter Uebereinkunft. Das französtsche Kaiserthum. Die Flotte. Vermischtes) Braunschweig (Abreise des Herzogs). Oldenburg (Der Septembervertrag). Wien (Das Budget).

Dänemark. Kopenhageu (Der König). Frankreich. Paris (Das revolutionäre Budget. Explo­sion. Waldbrände. Der Proceß Orleans. Vermischtes). Großbritannien. London (Die Milizbill. Rosas), America. Cincinnati (Beschluß zu Gunsten KoffuthS).

Panama (Expedition gegen Ecuador).

Neueste Nachrichten.

Die Rübenzuckerfrage.

Wir haben wiederholt Artikel über die Runkel- rübenzuckerfrage gebracht, und darzulhun gesucht, welche »«gegründete Ansprüche die Rübenzucker- Fabricanten, wegen Fortdauer deS ihnen zugestande­nen Schutzzolles stellen und mit welch nichtigen Gründen sie gegen die Heranziehung zu größerer Besteuerung kämpfen. Es wird von Jnterkffe sein, ein competenteS Urtheil über die Grundlagen dieser Frage anzuführen.

Professor Liebig schreibt in seinen bekannten chemischen Briefen:

Die Industrie hat, waS den Rübenzucker be­trifft, beinahe daS Unmögliche geleistet; anstatt eines nach Rüben schmeckenden schmierigen ZuckerS fabri- kirt man jetzt die schönsten Ralffnave, anstatt 3 biS 4 Procent, welche Achard erhielt, producul man jetzt daS Doppelte, ja sogar daS Dreifache an Zucker, und dennoch wird sich diese Fabricallon auf dle Dauer nicht erhalten können. Die Fmanzverwal- tung hat den Zucker als Mittel zur Besteuerung gewählt, und eS empfinden die Regierungen der ZollvereinSstaaten mittelst im Jahre 1846 eingeführ- ter zwölfhunverttausend Centner Zucker 10Va Mill. Gulden, welche einen Theil der Summe auSmachen, dte der Staal zu seinem Haushalte bedarf. In demselben Jahre erzeugten 96 Rüdenzuckerfabrikanten im Zollverein auS -4,446,469 El»u. Rüben 334,320 Cir. Rübenzucker, der im Lande verbraucht worden ist; der Preis dieses ZuckerS ist derselbe, wie der deS tropischen ZuckerS. Wäre der Rübenzucker nicht im Lande erzeugt worden , so würde ein demselben gleiches Quantum Rohrzucker eingebracht und ver­braucht worden sein. In diesem Falle würde der Staatshaushalt die Summe von 2,400,000 Gulden (8V* Fl. per Ctr.) empfangen Haden, Die im Zucker- chreiS an die Rübenzuckerfabrikanten bezahlt worden ist. Anstatt 13 Millionen, welche dec Staat ein­genommen hâlte, empfing er nur 107a Millionen, es ist klar, daß ohne einen Ausfall von 27i Mill. Gulden die anderen Steuern um eben so viel hät­ten vermindert werden können; die Bewohner der ZollvereinSstaaten haben demnach 2*/, Millionen Gulden an die Rübenzuckerfabrikanten und 27i Millionen Gulden in andern Steuern an den Staal bezahlen müssen; jeder der 96 Fabrikanten hat im Mittel 25,000 Gulden von den Bewohnern deS Landes empfangen, ohne daß ihnen irgend ein Vor­theil daraus erwachsen wäre. DaS Vergnügen, auf seinem eignen Grund und Boden gewachsenen Zucker Pl essen, ist, wie man sieht mit nicht geringen Opfern bezahlt. Wäre aller Zucker im Inland« er­zeugt worden, so würde der Ausfall im StaalS, Haushalte 8'/, Millionen Gulden betrage». Ob eS möglich wäre, unter diesen Umständen 17 Millionen Gulden im Zollverein als Steuer aufzubringen (8'/» Millionen an die Rübenzuckerfabrikanten und eben so viel für den Staatshaushalt), diese Frage mag hier unerledigt bleiben.

Ein Morgen Landes in den Colonieen, dessen Pacht weniger als den zehnten Theil der Pacht- summe in Europa beträgt, erzeugt jährlich 315 bis 350 Centner Zuckerrohr (nach 8. Wray 25 bis 30 Tonâ pro Acre), welche 70 WS 80 pGk Saft lie­fern, in welchem sich 20 pCt. Zucker befinden. Der Morgen Land bringt demnach in dem Vaterland« deS Zuckerrohrs 40 bis 50 pCt. Zucker hervor, zu gleicher Zeit gewinnt man in dem auSgepreßten Rohr eben so viel, oder doch nahe so viel Brenn­stoff, als zu der Verarbeitung deS Saftes erforder­lich ist.

Für gleiche Vegetationsperioden und gleiche Bodenfläche ist der absolute Ertrag deS BodenS an Zucker beim Zuckerrohr um mehr als daS Doppelte größer, als bei den Rüben.

Die Rübenzucker - Fabrikanten haben vor den Colonisten voraus bessere Methoden, d. h. Erspa­rung von Arbeitskraft, ein für die Verarbeitung deS Saftes günstigeres Clima und vielleicht eine größere Intelligenz; daß sie überhaupt bei uns bestehen, beruht auf Zufälligkeiten, denen Niemand längere Dauer zuschreiben kann. Die Zuckerpflanzer sind jktzt schon unendlich unterrichteter als früher, eine völlige Revolution in ihren Methoden hat bereits begonnen, sie werden aufhören, nachlässig oder Ver­schwender zu sein. ES ist völlig undenkbar, daß die Zuckerpflanzer fortfahren, wie bisher von den 20 pCt. Zucker, die ihr Saft enthält, 12 pCl. zu ver­lieren und nur 8 pCt. zu gewinnen. Ein einfaches Mittel, um die Gährung deS Saftes in dem heißen Clima zu verhüten, ist wahrscheinlich jetzt schon ge­sunden und im Gebrauch, und ein Mehrgewinn von 4 pCl. Zucker wird allein schon die Zucker- fabrication in Europa unmöglich machen. Darum hat die Rübenzuckerfablication bei unS keine Zu­kunft^.

Wenn wir unS denken, daß der Staat, um unS mit Zucker zu versorgen, ein ungeheueres Ge­wächshaus, in welchem Zuckerrohr gezogen wird, mit einem in Gestalt von Steuern erhobenen Auf­wande von 871 Millionen Gulden zu unterhalten hätte, so würde man die Entdeckung einer Insel, auf welcher daS Zuckerrohr wild wächst, und wo eS leicht und mit einem geringen Kostenaufwande cullivirt werden könnte, für das glücklichste Ereig niß halten, namentlich wenn unS Diese Insel unsern Zuckerbedarf mit Ersparung deS ganzen Aufwandes für daS Gewächshaus liefern würde. Jeder Einzelne würde dabei Gewinn haben; Denn die Steuer im Lande könnte dann ohne allen Nachtheil um 87» Millionen Gulden vermindert werden. Man kann gegen diese Rechnung einwenden, daß die Rüben- zuckerfabrication eine Zukunft hat, daß sie, voll­kommen entwickelt, Kraft genug gewinnen könne, um den ganzen Aufwand von 8'/, Millionen Gul­den für daS Gewächshaus zu bestreiten, daß sie dann eben so viel Steuer an den Staat entrichten werde, als die Fabrikanten von den Zuckerverbrau­chern empfingen. Dies ist aber sehr wenig wahr, scheinlich, denn die Zukunft ist nicht für den Rüben- zucker, sondern für den Rohrzucker.

Auf dem Morgen deS besten LandeS, für web cheS ein jährlicher Pacht bis zu 50 Gulden entriß let wird, gewinnt man in der Umgegend Magde­burgs durchschnittlich 10 Cir. Zucker, welche ohne den Arbeitslohn zu ihrer Verarbeitung 40 Cir. Steinkohlen kosten. Die Rüde enihâlt 10 pCl. Zucker, von welchem 7% pCt. gewonnen werden; Die denkbar möglichen Verbesserungen bewegen sich demnach um die Gewinnung von 2*/a pCt. Zucker, die der Fabrikant verliert.

Deutschland«

* Wiesbaden, 27. April. In der heutigen Sitzung der vereinigten Kammern wurde die Prü­fung deS BudgeiS Der Lehranstalten fortgesetzt. Der Abgeordnete Bertram beantragt: die Regie, rung um eine Verordnung zu ersuchen, wonach daS Schulgeld für die vier oberen Classen deS Wiesbadener GelehrtengymnasiumS erhöhet werde. Dieser Antrag wurde angenommen, eben so der Antrag deS Abg. Reichmann: die Regierung zu ersuchen, von den Schülern Der vier unteren Clas­sen der LanveSgymnasien dem Gesetze gemäß daS

Schulgeld erheben zu lassen; ferner wurde der An­trag deS Ausschusses genehmigt, der Regierung den Wunsch auSzuvrücken, daß die Gewerb-, SonntagS- und Abendschulen unter die Aussicht der Schulbe­hörde gestellt und diSciplinarisch geleitet werden.

Die Anforderung für die Elementarschulen mit 14,200 fl. und für die Realschulen mit 12,500 fl. wurde bewilligt, auch der Antrag der Commission angenommen, der Regierung die etwaige Reduci« rung der Realschulen in Erwägung zu geben; wie auch in der vorhergegangenen Sitzung die Regie­rung um Vereinfachung und Reducirung der Gym­nasien ersucht worden war.

Die Anforderung der Regierung für den Func- tionSgehalt deS evangelischen KirchensenateS wird von Dem Abgeordneten Rau beanstandet. Reg. R. Faber leitet die Berechtigung zu dieser Ansorve« rung auS dem Herkommen ab. Abg. Schellen­berg sieht in dem evangelischen Kirchensenat eine Behörde, welcher die Ausübung deS dem Landesfür­sten über die evangelische Kirche zustehenden HoheitS- rechtes übertragen sei.

Abg. Wilhelmi beruft sich auf ähnliche Ein­richtungen in andern Bundesstaaten und darauf, daß daß die Ausgabe für diese Behörde gegen früher« Jahre sehr gering angeschlagen sei. Abg. Bel­linger erklärt eS für unzulässig, daß man Steu­ern, welche auch von katholischen Bewohnern gezahlt werden, zum Besten der evangelischen Kirche ver­wende. Die Abg. König und Braun erklären sich gegen die Anforderung, weil sie nicht auf einer gesetzlichen Bestimmung beruht. Adg. Reich­mann dagegen will vaS bestehende Recht gewahrt haben und stellt ferner die Behauptung auf, daS bisherige Bestreben gehe dahin, den Fanatismus im Volke zu nähren und den Frieben zu stören. (?)

Abg. Keim schlägt die seit dem Jahre 1818 durch Die Vereinfachung in Der Oberleitung der evangelischen Kirche gemachten Ersparnisse zu Capi­tal , dadurch werden 250,000 fl. der SiaatScaffa zugegangen und bemerkt, daß dagegen alljährlich für Die Dotation des BiSthumS Limburg 23,000 fl. auS der StaatScasse bezahlt werden. v. E ck will eine Vereinbarung hierüber zwischen der Regierung und den Ständen erzielt wissen. Rau weiset nach, daß die Dotation für daS BiSthum Limburg zwar auS der StaatScasse, jedoch auS Den Einkünften der eingezogenen Kirchengüter bestritten werde; er erklärt die vorliegende Frage für eine Princpienfrage. Abg. Bertram stellt daS Dilemma auf: ist der Kirchensenat eine Kirchendehvrde, so müsse er auS kirchlichen Mitteln erhalten werden, sei der Kirchen- fenat eine weltliche Behörde, dann dürfe er nicht bloS auS evangelischen Mitglieder bestehen.

DaS Mitglied erster Kammer spricht seine Entrüstng darüber auS, daß Die Abg. Keim und Reichmann gehässige Persönlichkeiten in die Debatte brachten, und beantragt den Schluß der­selben. Der beantragte Schluß wurde angenommen und nach einer Bemerkung deS Berichterstatters Hal bey, der sich zur Motivirung seines Antrages auf Bewilligung auf die Autorität eines katholischen RechtSlehrerS beruft die Anforderung der Regie­rung mit 19 gegen 16 Stimmen verwilligt.

* Wiesbaden, 29. April. (Assisenverhandlung gegen Johann Wilhem Keiper von Weisel, wegen Diebstähle:c.). Der Angeklagte wurde für schuldig bewinden und von dem Assisenhofe zu 1 Jahre 2 Monate CorreclionöhauS verurtheilt. Die Kosten betragen 84 fl.

Wiesbaden, 29. April. (Assisenverhandlung gegen Carl Höhler, Jacob RooS, Christiane RooS und Jacob Christian Höhler von Idstein wegen des mittelst Einbruchs in daS Idsteiner Lan- deSarchivS verübten Diebstahles.

Joh. Jacob Carl Höhler und Jacob RooS sind angeklagt, nach vorheriger Verabredung an einem Tage in Der Woche vom 1. bis 6. Decbr. v. I. in daS sog. Gewölbe deS Idsteiner Archivs durch ein Fenster, daS sie erbrochen haben, einge- gestiegen und auS zwei verschlossenen und von ihnen gewaltsam geöffneten Schränken , die s. Z. näher bezeichneten werthvollen Gegenstände entwendet zu haben.

Christian RooS ist beschuldigt, dieselben zur Verübung deS bezeichneten Verbrechens vorsätzlich